Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

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Ara
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Ara »

thh hat geschrieben: Gibt es bei euch keine Zeugnisse, die im verbalen Teil getrennt auf die verschiedenen Bereiche eingehen?

Und dessen ungeachtet: die Wichtigkeit von "soft skills" sollte man nicht unterschätzen.
Es gibt hier quasi keine Vorgaben des Zeugnisses... Irgendwo steht es sollen in der Station 3 große Arbeiten abgeliefert werden. Manche Ausbilder benoten die dann einzeln, andere schreibe dann nur pro forma rein "Es wurden 3 große Arbeiten abgeliefert". Manche Zeugnisse sind 3 Seiten lang, andere nur ne knappe halbe Seite. Meist ist es "blabla" ohne wirklichen Bezug zur Sache.

Aber wenn ich deine Fehler von Referendaren so lese, dann überschätze ich vielleicht einfach Menschen mit dem 1. Staatsexamen. Mag aber auch an der bubble liegen, in der man in Hamburg ist.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Tobias__21 »

Hier ist es unterteilt: Fähigkeiten, Leistungen, dienstliches Verhalten. Vorangestellt ein Abschnitt "Art der Beschäftigung"
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julée
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von julée »

Ara hat geschrieben:Aber wenn ich deine Fehler von Referendaren so lese, dann überschätze ich vielleicht einfach Menschen mit dem 1. Staatsexamen.
Definitiv. Tlw. ist es schlichtweg erschreckend, wie schwer es Referendaren - notenunabhängig - oftmals fällt, ihr theoretisches Wissen (sofern es im jeweiligen Fachgebiet tatsächlich vorhanden ist) praktisch umzusetzen und wirklich verwertbare Entwürfe zu schreiben. Bei den ersten Entwürfen kann man froh sein, wenn sämtliche Urteilsbestandteile vorhanden sind (nicht: korrekt umgesetzt), der Tatbestand halbwegs strukturiert ist und die Entscheidungsgründe länger als eine halbe Seite sind. Auch eine materiell-rechtlich einigermaßen vertretbare Lösung ist nicht unbedingt Standard.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Tobias__21 »

Wunder mich nicht. Was ich teilweise im Examensklausurenkurs korrigiert habe hat mich auch schockiert. Das wird sich dann eben bis ins Ref durchziehen, sofern man nicht im ersten Examen scheitert.
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Tibor
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Tibor »

Auch mit 2x 4,0 Punkten darf und kann man Anwalt werden.
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Re: Folgen eines

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:Auch mit 2x 4,0 Punkten darf und kann man Anwalt werden.
ja, weil iura novit curia :D Was jetzt nicht heissen soll, dass es nicht auch Leute mit 2x4 Punkten gibt, die in ihrem Bereich gut sind.
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Ara
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Re: Folgen eines

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben:Auch mit 2x 4,0 Punkten darf und kann man Anwalt werden.
Ja mein Zivilrichter sagte irgendwann mal batz erstaunt zu uns: "Wissen sie eines verstehe ich nicht, ich habe hier jeden Monat fast ausnahmslos herausragende Referendare und gleichzeitig so viele grottenschlechte Anwälte. Das passt nicht zusammen". Wir haben ihn dann aber mal aufgeklärt, was für eine Vorauswahl anhand des 1. Staatsexamens ihm als Referendare vorgesetzt wird.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Muirne »

thh hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:Ich hab mich echt immer respektvoll verhalten, aber halt auch mal zwischendurch gelächelt oder gelacht. Das war wohl zu kumpelhaft für sie.
Demnach seid ihr mit euren Ausbildern nicht mal'n Bier trinken gegangen? ;)
:D Wohl kaum.
Aber das ist ja auch alles vom einzelnen Ausbilder abhängig, so Leute gibt es ganz sicher auch. Ich hab wohl zum Teil schon Ausbilder bekommen, die sehr anspruchsvoll waren, auch vom workload her. Ich denke aber, dass das auch ein wenig geplant war und die auch wussten, dass sie gewisse Leute da hinschicken (müssen) und dann hats halt manche bisschen stressiger getroffen.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von julée »

@Muirne: Ist bei Euch die Betreuung so eng, dass es tatsächlich jemanden gibt, der das planen könnte? Hier erfolgt nur die Zuweisung zum Gericht bzw. zur StA. Gerichts- bzw. behördenintern werden die Referendare dann der Kammer bzw. Abteilung zugewiesen und dann wird intern geschaut, wer gerade Zeit und Lust hat oder schlichtweg „dran“ ist. Jedenfalls der Kammer bzw. Abteilung werden keine Noten mitgeteilt - und ich bezweifle, dass derartiges dem Gericht oder der StA bei der Zuweisung mitgeteilt wird.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Muirne »

Ich kann es nicht schwören, aber ich bin mir doch relativ sicher, dass das nicht komplett wahllos erfolgte und ja, die Betreuung ist recht eng. Die kennen die Richter genau und auch die Referendare. Ich weiß auch, dass bei meinem Prof nach Noten verteilt wurde, also das scheint keine komplette Seltenheit. Ich vermute, dass sich nicht bei jedem ausführlich Gedanken gemacht wird, aber dass sie sicherlich paar Richter/innen haben, wo sie gucken, wen sie dann hinschicken können.
Ich denke, dass jemand mit 4 Punkten im Zivilrecht bei meiner Richterin auch nur schwer überlebt hätte.

Aber ich kann mich natürlich auch irren und es war kompletter Zufall. So oder so, ich denke, dass hier manchmal gesagt wird, jeder, der keine zweistelligen Noten in der Station hat, war faul, ist nicht ganz akkurat. Da kommt es auf vieles an. Zweistellige Noten (und auch mal gute) habe ich nur bekommen, wenn ich Tag und Nacht an der Akte gearbeitet habe (und ich bin ein eher schneller Arbeiter, also es ging wirklich neben allem anderen an die Kapazitäten) und das sollte eigentlich nicht unbedingt nötig sein und konnte und wollte ich dann auch nicht für immer durchhalten.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Sebast1an »

julée hat geschrieben:Jedenfalls der Kammer bzw. Abteilung werden keine Noten mitgeteilt - und ich bezweifle, dass derartiges dem Gericht oder der StA bei der Zuweisung mitgeteilt wird.
Zumindest in Niedersachsen kennen die Ausbilder die Note des 1. Staatsexamens. Mit der Zuweisung erhalten die Ausbilder ein paar Informationen über den Referendar, u. a. eben auch die Note.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von thh »

Sebast1an hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Jedenfalls der Kammer bzw. Abteilung werden keine Noten mitgeteilt - und ich bezweifle, dass derartiges dem Gericht oder der StA bei der Zuweisung mitgeteilt wird.
Zumindest in Niedersachsen kennen die Ausbilder die Note des 1. Staatsexamens. Mit der Zuweisung erhalten die Ausbilder ein paar Informationen über den Referendar, u. a. eben auch die Note.
In BW erhalten sie den Namen und das Geburtsdatum. Nach Telefonnummer / E-Mail-Adresse muss man fragen, alles andere muss man ergoogeln (oder eben fragen ;)).
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Eagnai »

Hier (in NRW) nur Namen und Anschrift. Kein Alter, keine Kontaktdaten, keine Noten.
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Muirne
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Muirne »

Für die notenabhängige Zuweisung muss ja aber auch nicht der Ausbilder die Noten kennen, sondern der, der an der Zuweisung beteiligt ist. Bei uns wurde das zumindest in der Zivilstation von der Refabteilung koordiniert afaik.
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Ara
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Ara »

Muirne hat geschrieben:Für die notenabhängige Zuweisung muss ja aber auch nicht der Ausbilder die Noten kennen, sondern der, der an der Zuweisung beteiligt ist. Bei uns wurde das zumindest in der Zivilstation von der Refabteilung koordiniert afaik.
Aber wie genau soll man sich das vorstellen? Doofer Richter -> doofer Referendar und schlauer Richter -> schlauer Referendar? Oder sollen die sich ausgleichen? Doofer Richter -> schlauer Referendar?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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