Manches muss einfach gemeldet werden

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Samson
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Samson »

Und der halben Pizza vom Vorabend.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Samson hat geschrieben:Und der halben Pizza vom Vorabend.
Gemikrowellt oder kühlgeschrankt?
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:
Samson hat geschrieben:Und der halben Pizza vom Vorabend.
Gemikrowellt oder kühlgeschrankt?
Geht nicht beides?
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Sukzessive ja, aber nicht gleichzeitig auf der Gabel. Oder?
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Honigkuchenpferd
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... ndieb.html

Manchmal wäre es schon sinnvoll, wenn Journalisten minimale juristische Kenntnisse hätten. Dann wüssten sie vielleicht auch, dass ein "Handtaschendieb" nicht dasselbe ist wie ein "Handtaschenräuber" und umgekehrt.
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Manchmal wäre es schon sinnvoll, wenn Journalisten minimale juristische Kenntnisse hätten. Dann wüssten sie vielleicht auch, dass ein "Handtaschendieb" nicht dasselbe ist wie ein "Handtaschenräuber" und umgekehrt.
Aber beide klauen doch Handtaschen? Und wenn der Handtaschendieb die Handtasche raubt, ist das dann ein räuberischer Diebstahl?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von immer locker bleiben »

Ist das - bei grundsätzlicher Richtigkeit der These, dass Rechtskenntnisse niemandem schaden - bei diesem konkreten Pressebericht nicht letztlich doch egal?
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Sehe ich auch so. Der pöse Pube hat der Tame etwas weggeschnappt und war dabei nicht anständig. Das genügt.
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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Zumal ich nicht verstehe, weshalb immer so selbstverständlich so getan wird als hätten Juristen die gesellschaftliche Deutungshoheit für alle Begriffe, die auch in ihrer Disziplin vorkommen.

Streicht ihr den Räuber auch im Märchenbuch an, wenn er § 249 StGB gar nicht erfüllt hat? Get a life.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Verstehe auch Leute nicht, die sich über "Raubkopierer" aufregen. Ist nun einmal ein fester Begriff. Es würde auch keiner auf die Idee kommen, dass eine Vergewaltigung ohne Gewalt keine Vergewaltigung sei.

Von daher ist ein "räuberischer Erpresser" meines Erachtens auch problemlos in der Umgangssprache als "Räuber" zu bezeichnen. Handtaschenräuber und Handtaschendieb sind für mich dann auch jeweils auswechselbar. Insbesondere da ja auch der Gesetzgeber häufig in Gesetzesbegründungen ausführt, dass man gerade an Mindesstrafen anknüpft und nicht an Tatbestände, weil es häufig vom Zufall abhängt, ob jemand Dieb oder Betrüger bzw. Erpresser oder Räuber ist (z.B. in der Begründung zu § 6 II Nr. 3 e GmbhG).
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tibor hat geschrieben:Sehe ich auch so. Der pöse Pube hat der Tame etwas weggeschnappt und war dabei nicht anständig. Das genügt.
Ja, sieht man von der klitzekleinen Kleinigkeit ab, dass es nun einmal völlig unterschiedliche Delikte mit einem ganz unterschiedlichen Strafrahmen sind. Und man stelle sich vor: Das eine ist ein Verbrechen, das andere ein Vergehen.

Daneben sollte man vielleicht schon sehen, dass solche Meldungen in der Regel auf Pressemitteilungen der Polizei beruhen, in denen das Geschehene zumeist auch rechtlich bewertet wird. Ob das richtig ist oder nicht, sei einmal dahingestellt. Wenn dann aber ein Journalist auf die Idee kommt, aus dem Raub irgendwo im Artikel, und sei es nur in der Überschrift, einen Diebstahl zu machen, kann man nicht einmal mehr das beurteilen und wundert sich vielleicht auch erst einmal, in welchem Fällen nun plötzlich eine Öffentlichkeitsfahndung stattfindet.
famulus hat geschrieben:Zumal ich nicht verstehe, weshalb immer so selbstverständlich so getan wird als hätten Juristen die gesellschaftliche Deutungshoheit für alle Begriffe, die auch in ihrer Disziplin vorkommen.

Streicht ihr den Räuber auch im Märchenbuch an, wenn er § 249 StGB gar nicht erfüllt hat? Get a life.
In der Tat ist es eine völlig abwegige Idee, sich bei Berichten über begangene Straftaten am StGB zu orientieren.
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Samson
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Samson »

thh hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:
Samson hat geschrieben:Und der halben Pizza vom Vorabend.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

immer locker bleiben hat geschrieben:Ist das - bei grundsätzlicher Richtigkeit der These, dass Rechtskenntnisse niemandem schaden - bei diesem konkreten Pressebericht nicht letztlich doch egal?
Angesichts des erheblichen Unterschieds im Strafrahmen, der erhebliche Unterschiede in den zulässigen Ermittlungsmaßnahmen und auch in der Führung der Ermittlungen nach sich zieht, würde ich sagen: nein, eher nicht. Das ist einer der Fälle, bei denen es auf den Unterschied ankommt.

Jedenfalls erwarte ich von einer Presse, die sich als "4. Gewalt" sieht, entsprechende Rechte in Anspruch nimmt und rechtliche Sachverhalte zu bewerten pflegt, dann auch eine zutreffende Berichterstattung, wenn der Unterschied eine erhebliche Praxisrelevanz hat.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Zippocat »

thh hat geschrieben:Jedenfalls erwarte ich von einer Presse, die sich als "4. Gewalt" sieht, entsprechende Rechte in Anspruch nimmt und rechtliche Sachverhalte zu bewerten pflegt, dann auch eine zutreffende Berichterstattung, wenn der Unterschied eine erhebliche Praxisrelevanz hat.
Nur mal so interessehalber: ist jemand von Euch Pressesprecher seines Gerichts/StA? Ich kann euch jedenfalls sagen, dass man da gegen Windmühlen anrennt. Mittlerweile bitte ich telefonisch um irgendeine Auskunft bittende "Journalisten" bei auch nur ansatzweise nicht völlig einfach gelagerten Sachverhalten um eine parallele eMail-Anfrage, damit ich die Antwort schriftlich für die Zeitung fixieren kann, weil bei einer mündlichen Auskunft der Anrufer unter Garantie Wesentliches vergessen oder sinnentstellend verstanden hat.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Zippocat hat geschrieben:Nur mal so interessehalber: ist jemand von Euch Pressesprecher seines Gerichts/StA?
Nur im Rahmen des im hiesigen Bezirks vertretenen Konzepts "der Sitzungsvertreter als Pressesprecher", d.h. es ist dem Sitzungsvertreter grds. gestattet, Presseanfragen (einschließlich Interviews bzw. Anfragen nach Statements) zur laufenden Hauptverhandlung zu beantworten.
Zippocat hat geschrieben:Ich kann euch jedenfalls sagen, dass man da gegen Windmühlen anrennt.
Das glaube ich gern - ich habe einmal (vergeblich) versucht, einer dpa-Korrespondentin einfachste Abläufe in einem Strafprozess zu erklären. Sie hat aber auch eingeräumt, noch nie irgendetwas mit Rechtsfragen oder Prozessberichterstattung zu tun gehabt zu haben. (Warum sie dann über einen durchaus öffentlichkeitswirksamen Prozess berichtet - keine Ahnung.)

Andererseits gibt es gar nicht wenige Lokalreporter, die (auch) Gerichtsberichterstattung machen oder sich darauf gar spezialisiert haben. Da wird dann meistens das gedruckt, was erklärt wurde oder passiert ist, und die letzteren denken selbst mit und verstehen die Abläufe ohne Erläuterung (und können oft den Verlauf oder das Ergebnis einer Hauptverhandlung genauso gut vorhersagen wie Sitzungsvertreter der StA oder Verteidiger).

Das Niveau ist also sehr unterschiedlich - und man kann, wenn man will. Man will nur meist nicht (oder kann nicht, weil zu teuer).
Zippocat hat geschrieben:Mittlerweile bitte ich telefonisch um irgendeine Auskunft bittende "Journalisten" bei auch nur ansatzweise nicht völlig einfach gelagerten Sachverhalten um eine parallele eMail-Anfrage, damit ich die Antwort schriftlich für die Zeitung fixieren kann, weil bei einer mündlichen Auskunft der Anrufer unter Garantie Wesentliches vergessen oder sinnentstellend verstanden hat.
Das ist ohnehin eine gute Idee.

Grüße,
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