Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tante Dagobert
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Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tante Dagobert »

Bestimmt habt ihr die Debatte um Thomas Rauscher und seine öffentlichen Äußerungen über Ausländer, ein weißes Europa etc. mitverfolgt bzw. zur Kenntnis genommen; ansonsten etwa hier mit Klick auf die Bilddateien nachlesbar http://www.spiegel.de/lebenundlernen/un ... 78374.html

Meine Frage: Wie beurteilt ihr die Möglichkeit der Universitätsverwaltung hier konkrete dienstrechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten und wie würden diese aussehen? Wenn er bspw. der Polizeipräsident von Leipzig wäre, wäre die Lage m.E. recht eindeutig. So bin ich mir aber nicht sicher. Nach meinem - wenig fundierten - Bauchgefühl wurde hier eine Grenze überschritten und das - wohl auch? - gegenüber Professoren geltende Mäßigungsgebot verletzt. Ggf. spielt aber die Wissenschaftsfreiheit eine besondere Rolle. Sind Präjudizien bekannt oder hat hier jemand nähere Kenntnisse über die beamten-, dienst- und wissenschaftsrechtlichen Normen und Bewertungsmaßstäbe?

Besten Dank für eine möglichst aussagekräftige Antwort :)
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Tibor
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tibor »

Wenn man in Greifswald einen Ralph Weber nicht los wird, dann erst recht nicht Rauscher in Leipzig; denn dessen Äußerungen sind ja vergleichsweise noch harmlos.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tobias__21 »

Würdest Du denn Konsequenzen gutheißen?

Ich sehe da noch keine Grenzüberschreitung. Zumindest bei den Sachen, die mir bekannt sind. Eine Bilderstrecke zum Anklicken finde ich in dem Artikel nicht.
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Tante Dagobert
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tante Dagobert »

Tobias__21 hat geschrieben:Würdest Du denn Konsequenzen gutheißen?

Ich sehe da noch keine Grenzüberschreitung. Zumindest bei den Sachen, die mir bekannt sind. Eine Bilderstrecke zum Anklicken finde ich in dem Artikel nicht.
Stimmt, da fehlt in der Tat die Bilderstrecke; dann hier: http://www.n-tv.de/politik/Uni-Professo ... 36956.html Dort kann man die beiden fraglichen Tweets sehen.

M.E. ist die Forderung nach einem "weißem Europa" schon recht harter Tobak... Ob es aber dienstrechtliche Konsquenzen geben sollte, ist hier ja gerade die Frage. :D Und dafür müsste ich erstmal den einschlägigen Maßstab kennen (meine persönliche Meinung ist da irrelevant). War auch mehr interessehalber; ist gar nicht mein Gebiet...
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tobias__21 »

Tante Dagobert hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Würdest Du denn Konsequenzen gutheißen?

Ich sehe da noch keine Grenzüberschreitung. Zumindest bei den Sachen, die mir bekannt sind. Eine Bilderstrecke zum Anklicken finde ich in dem Artikel nicht.
Stimmt, da fehlt in der Tat die Bilderstrecke; dann hier: http://www.n-tv.de/politik/Uni-Professo ... 36956.html Dort kann man die beiden fraglichen Tweets sehen.

M.E. ist die Forderung nach einem "weißem Europa" schon recht harter Tobak... Ob es aber dienstrechtliche Konsquenzen geben sollte, ist hier ja gerade die Frage. :D Und dafür müsste ich erstmal den einschlägigen Maßstab kennen (meine persönliche Meinung ist da irrelevant). War auch mehr interessehalber; ist gar nicht mein Gebiet...
Ahh, den mit dem "weißen Europa" kannte ich tatsächlich noch nicht. Die Grenzen werden sich hier aus Art. 5 I und ggf. III ergeben. Den Bezug zur Wissenschafts- und Lehrfreiheit könnte man hier mE durchaus herstellen, auch wenn das wohl ein privater Twitter Account ist.

Ich sehe aber auch in dieser Äußerung noch keine Grenzüberschreitung. Art. 5 I GG wird durch die allgemeinen Gesetze beschränkt. Einen Verstoß gegen ein Strafgesetz sehe ich hier nicht mal ansatzweise. Dann müsste man noch beachten, dass dieser Mensch Professor ist. Wahrscheinlich verstärkt der Art. 5 III GG nochmal den Art. 5 I GG, weiß ich aber nicht sicher, da kein Kommentar zur Hand. Müsste ich mir nachher mal anschauen, wie die sich zueinander verhalten. Man muss doch die Studenten auch nicht schützen. Die Universität sollte doch ein Ort freier Entfaltung und Diskussion sein. Das sind ja mündige Erwachsene, die da in den Hörsälen sitzen, und keine Schulkinder mehr. Es gehört mE dazu, sich auch mit unliebsamen, unschönen, Meinungen auseinandersetzen zu müssen um zu einem freien, eigenständigen Denken "erzogen" zu werden. Das ist alles sehr streitbar, keine Frage. Man könnten den Herrn Professor doch auch zu einer Podiumsdiskussion einladen. Soll er doch mal Stellung zu seinen Thesen nehmen und mal darlegen warum ein weißes Europa so toll sein soll. Die Vorlesung stören ist da mE nicht der richtige Weg. Aber man brüllt ja lieber erstmal alles nieder, als einen konstruktiven Weg einzuschlagen, oder fordert/prüft Konsequenzen. Meinem Verständnis von einer freien Meinung entspricht das jedenfalls nicht.

PS:

In einer HA, die ich korrigiert habe, die an eine PEGIDA Demo angelegt war, fanden sich reihenweise solche Argumentationen:

"Das (Motto der Versammlung) ist Hetze(sic!) und verstößt gegen Art. 1 GG" oder "Durch die Äußerung (Der Islam gehört nicht zu Deutschland) werden Muslime in ihrem Achtungsanspruch verletzt. Das verstößt gegen Art. 1 GG und ist nicht zu rechtfertigen". Keinerlei Auseinandersetzung in der Sache mehr. Man greift irgendwas auf, bspw. den juristischen Begriff der "Hetze" ;) und übernimmt es unbesehen.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Kroate »

Tobias__21 hat geschrieben: Man muss doch die Studenten auch nicht schützen.
Das würdest Du eventuell anders sehen, wenn Du nicht aussehen würdest wie ein Teil des "weißen Europas" und Herr Professor Rechtspopulist Dein Prüfer in der mündlichen wäre.

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Tobias__21
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tobias__21 »

Ist ja nicht so, dass es gegen Prüfungsentscheidungen Rechtsschutz gibt, sollte sich der Herr Professor dazu hinreissen lassen seine persönlichen Befindlichkeiten aufs Fachliche zu übertragen.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Allein der Nachweis wäre schwierig.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tobias__21 »

Klar wäre der schwierig, weil es schon gar keine objektiven Anhaltspunkte dafür gibt, dass er seine politischen (oder wie auch immer man es nennen mag) Ansichten auch auf das Individuum überträgt, dieses per se ablehnt, und schon gar nicht mehr in der Lage ist objektiv, wie es von ihm verlangt wird, zu prüfen. Es bleibt eine bloße Mutmaßung, bzw. abstrakte Gefahr. Die Gerichte können jedenfalls überprüfen, ob die Bewertung fachlich in Ordnung ist. Und wenn sie das ist, sehe ich keine Probleme.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tibor »

Das Gericht kann nicht die Richtigkeit der Prüfungsbewertung "durchprüfen" --> Beurteilungsspielraum. Als "nicht weißer Prüfungskandidat" würde ich beim JPA direkt einen "Befangenheitsantrag" anhängig machen, weil die Besorgnis der nicht objektiven Beurteilung nicht von der Hand zu weisen ist.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tobias__21 »

Schon klar, aber auf fachliche Vertretbarkeit wird trotzdem geprüft.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Wenn ihr solche Maßstäbe anlegen wollt, kommt ihr damit aber mit einiger Wahrscheinlichkeit in allergrößte Schwierigkeiten. Dann bestünde doch bei zahlreichen politischen Äußerungen, die nicht im dienstlichen Kontext getätigt worden sind, rasch die Besorgnis der Befangenheit. Ein Prüfer ist aber kein Richter. Zudem hat Rauscher zu seiner beruflichen Tätigkeit offenbar selbst nie eine Verbindung hergestellt.

Und Äußerungen, die möglicherweise sogar tatsächlich die Besorgnis der Befangenheit begründen mögen, sind auch noch kein Dienstvergehen.

Man mag vom Inhalt der Äußerungen halten, was man will. Aber wenn derartige Äußerungen auf einem privaten Twitter-Account ernsthaft ein Dienstvergehen sein sollen, dann brauchen wir über Meinungsfreiheit nicht mehr zu diskutieren. Sie existiert dann schlicht nicht mehr.
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famulus
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von famulus »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Man mag vom Inhalt der Äußerungen halten, was man will. Aber wenn derartige Äußerungen auf einem privaten Twitter-Account ernsthaft ein Dienstvergehen sein sollen
Hältst du es denn für so fernliegend, ein Dienstvergehen anzunehmen, wenn die privaten Zwitschereien das Ansehen des Professoren und vor allem des Dienstherrn nachhaltig beschädigen bzw. zu beschädigen geeignet sind? Dass letzteres der Fall ist, dürfte ja vor dem Hintergrund, dass sich die Hochschule als weltoffen und international versteht, kaum in Abrede gestellt werden. Im Übrigen war im Deutschlandfunk eben zu hören, dass die Universität tatsächlich dienstrechtliche Schritte prüft.
Honigkuchenpferd hat geschrieben:dann brauchen wir über Meinungsfreiheit nicht mehr zu diskutieren. Sie existiert dann schlicht nicht mehr.
Ja genau. ::roll:

Rauscher kann doch als Privatperson schreiben, was er will - möglicherweise sollte aber besser aufpassen, solange er in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer Institution steht, deren Werte den seinen diametral zu widersprechen scheinen.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

famulus hat geschrieben:Hältst du es denn für so fernliegend, ein Dienstvergehen anzunehmen, wenn die privaten Zwitschereien das Ansehen des Professoren und vor allem des Dienstherrn nachhaltig beschädigen bzw. zu beschädigen geeignet sind? Dass letzteres der Fall ist, dürfte ja vor dem Hintergrund, dass sich die Hochschule als weltoffen und international versteht, kaum in Abrede gestellt werden. Im Übrigen war im Deutschlandfunk eben zu hören, dass die Universität tatsächlich dienstrechtliche Schritte prüft.
Ja, ich halte das für völlig fernliegend, weil seine Äußerungen schlicht und ergreifend weit davon entfernt sind, strafrechtlich relevant zu sein, einen Professor kein besonderes Mäßigungsgebot trifft - insbesondere wenn er keine weitergehenden Repräsentationsaufgaben hat, was bei Rauscher nach meiner Kenntnis nicht der Fall ist - und die Äußerungen unter seinem privaten Twitter-Account ohne jeden Bezug zur Universität oder seiner Tätigkeit dort vorgenommen wurden (vgl § 47 I 2 BeamtStG).

Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht, dass diese Äußerungen, von denen vorher kaum jemand Kenntnis hatte, tatsächlich geeignet seinen, "das Ansehen des Dienstherrn nachhaltig zu beschädigen". In Deutschland herrscht nun einmal Meinungsfreiheit, jedenfalls noch. Deshalb ist es offensichtlich, dass diese Äußerungen nicht seinem Dienstherrn zuzurechnen sind und dessen Haltung nicht entsprechen müssen. Falls die Universität es für erforderlich halten sollte, könnte sie das meinetwegen noch einmal öffentlich hervorheben.

Es geht hier zudem erkennbar um eine gezielte Kampagne, bei der seine Kritiker nicht etwa die Auseinandersetzung mit ihm im Internet gesucht oder ihn zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, sondern ihn im Rahmen einer seiner universitären Veranstaltungen überfallen haben. Das ist der Anlass für diese Diskussion.

Dass die Universität "dienstrechtliche Schritte" prüft, lässt sich bereits dem eingangs verlinkten Artikel entnehmen. Das ist aber wohl eher eine Maßnahme für eine empörungsaffine Öffentlichkeit, die vergessen hat, was "Liberalität" eigentlich bedeutet, und ihre Vorstellungen über "Weltoffenheit" und "Internationalität" als sakrosankt bewertet.
Rauscher kann doch als Privatperson schreiben, was er will - möglicherweise sollte aber besser aufpassen, solange er in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer Institution steht, deren Werte den seinen diametral zu widersprechen scheinen.
Wenn er für eine private Meinungsäußerung dienstlich sanktioniert wird, kann er eben nicht sagen, "was er will". Auch Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, geben ihre Grundrechte nicht ab. Und zu den "Werten", denen sein Dienstherr verpflichtet ist, gehört eben insbesondere auch die Meinungsfreiheit. Und diese schützt wiederum insbesondere, dass Menschen auch kontroverse politische Anschauungen haben und äußern dürfen. Vielleicht sollte man sich einmal daran erinnern, dass Freiheit immer nur die Freiheit der Andersdenken ist und es in freiheitlichen Staaten keine Pflicht zur persönlichen "Wertekonformität" gibt.

Im Übrigen machst du doch deine Bewertung offenkundig allein davon abhängig, dass dir eben die politische Haltung Rauschers völlig missfällt. Bei Thomas Fischer gab es oftmals weit bessere Gründe, von einem Verstoß gegen das Mäßigungsgebot auszugehen. Zum Beispiel, als er sich in polemischster Form unter ausdrücklicher Berufung auf seine Tätigkeit als "Vorsitzender Richter" am BGH in einer großen Wochenzeitung in politische Debatten einmischte, dort Politiker und Kollegen beschimpfte und sogar den Anschein erweckte, aus den Akten laufender Verfahren zu zitieren. Deine damalige Haltung war aber eine völlig andere.
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famulus
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von famulus »

Ich habe gar nichts anderes erwartet als dass das zu einem Ideologie-Ping-Pong führt.

Welchem Teil meines Beitrags entnimmst du denn, dass ich die Bewertung von der (Richtung der) politischen Haltung Rauschers abhängig mache?

Von "Grundrechten abgeben" war überhaupt nicht die Rede, aber die Maßstäbe sind nun einmal andere als bei reinen "Privatpersonen", siehe die aktuelle BVerwG-Entscheidung zum Nazipolizisten. Das Gelaber vom "weißen Europa" ist m. E. schon von beachtlichem Gewicht.

Wenn Fischer Akten laufender Verfahren zitiert hat, dann habe ich das keineswegs gutgeheißen - da verwechselst du wohl was.
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