§ 1 III 1 BauGB an § 84 I 7 GG zu messen?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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JPivonka
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§ 1 III 1 BauGB an § 84 I 7 GG zu messen?

Beitrag von JPivonka »

In § 1 III 1 weist der Bund den Gemeinden die Aufgabe der Bauleitplanung zu, wobei Art.84 I 7 GG die bundesgesetzliche Aufgabenzuweisung an Gemeinden für unzulässig erklärt. Wie ist das zu verstehen?
Honigkuchenpferd
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Re: § 1 III 1 BauGB an § 84 I 7 GG zu messen?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass Art 84 I 7 GG für solche Aufgaben nicht gilt, die sich bereits aus Art 28 II GG ergeben und lediglich durch den Gesetzgeber konkretisiert werden. Folgt man diesem Standpunkt, wäre § 1 III 1 BauGB von vornherein unproblematisch.

Vertritt man die Gegenauffassung, die eine solche Ausnahme nicht anerkennt, gilt Art 125a I 1 GG. In jedem Fall ist § 1 III 1 BauGB nicht nichtig.
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Honigkuchenpferd
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Re: § 1 III 1 BauGB an § 84 I 7 GG zu messen?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Täusche ich mich, oder werden die Umgangsformen der Fragesteller hier immer schlechter?

Man präsentiert den Leuten die Antwort für ihre Fragen auf dem Silbertablett und bekommt immer häufiger keinerlei Rückmeldung, nicht einmal irgendwie ein kurzes Danke oder so.

Da stellt sich schon die Frage, ob man auf Fragen in den Fachforen überhaupt noch antworten sollte.
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JPivonka
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Re: § 1 III 1 BauGB an § 84 I 7 GG zu messen?

Beitrag von JPivonka »

Danke für die Antwort und entschuldigung, dass ich nicht vorher die Zeit gefunden habe, mich in Ruhe in dieses Forum zu begeben, die Antwort zu lesen und mich zu bedanken. Ich finde es jedenfalls nciht unhöflich, weil es ich es für selbstverständlich halte, dass so etwas auch mal ein paar Tage Zeit haben kann. Schließlich hänge ich nciht 24/7 hier herum.
Tobias__21
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Re: § 1 III 1 BauGB an § 84 I 7 GG zu messen?

Beitrag von Tobias__21 »

JPivonka hat geschrieben:In § 1 III 1 weist der Bund den Gemeinden die Aufgabe der Bauleitplanung zu, wobei Art.84 I 7 GG die bundesgesetzliche Aufgabenzuweisung an Gemeinden für unzulässig erklärt. Wie ist das zu verstehen?
Wenn die Frage schon so formuliert wird, was erwartest Du dann noch? ;)
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