WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswählen

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Moderator: Verwaltung

Marti_na
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WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswählen

Beitrag von Marti_na »

Hallo,

ich suche derzeit eine Stelle als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Großkanzlei für die Übergangszeit zum Referendariat. Kann ich mich hier guten Gewissens für diejenige Kanzlei entscheiden, die mir gehaltstechnisch das beste Angebot macht?
Oder würde ich dann, wenn ich mich für eine Festanstellung nach dem zweiten Examen bewerbe, von anderen Großkanzleien schief angeguckt werden, im Sinne von "Warum bewerben Sie sich nicht dort? Haben Sie dort keinen guten Eindruck hinterlassen?".
Die Frage stellt sich in mich insofern, da für mich bei einer Festanstellung "weichere" Faktoren wie Arbeitszeiten/generelle Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine größere Rolle spielen würden.

Ich freue mich auf eure Antworten ;)
OJ1988
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von OJ1988 »

Marti_na hat geschrieben:Hallo,

ich suche derzeit eine Stelle als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Großkanzlei für die Übergangszeit zum Referendariat. Kann ich mich hier guten Gewissens für diejenige Kanzlei entscheiden, die mir gehaltstechnisch das beste Angebot macht?
Oder würde ich dann, wenn ich mich für eine Festanstellung nach dem zweiten Examen bewerbe, von anderen Großkanzleien schief angeguckt werden, im Sinne von "Warum bewerben Sie sich nicht dort? Haben Sie dort keinen guten Eindruck hinterlassen?".
Die Frage stellt sich in mich insofern, da für mich bei einer Festanstellung "weichere" Faktoren wie Arbeitszeiten/generelle Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine größere Rolle spielen würden.

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Eigenerfahrung: Interessiert keinen. Solange du am Ende die Papierform mitbringst, wird man dich ausprobieren wollen. Für alles Weitere gibt es die Probezeit.
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Kroate
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von Kroate »

OJ1988 hat geschrieben:
Eigenerfahrung: Interessiert keinen. Solange du am Ende die Papierform mitbringst, wird man dich ausprobieren wollen. Für alles Weitere gibt es die Probezeit.
+1
Da wird im schlimmsten Fall im Bewerbungsgespräch mal nachgefragt. Dass die Antwort dann nicht lauten sollte, dass Du generell ein fauler Mensch bist und Dir erhoffst, beim neuen Arbeitgeber lange ausschlafen zu können, versteht sich von selbst. Davon abgesehen wird das nicht ausschlaggebend sein. Dafür ist die Situation viel zu alltäglich.

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Gelöschter Nutzer

Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist nicht ganz die gestellte Frage, habe aber bei insgesamt vier unterschiedlichen Kanzleien Praktika (2) gemacht, als WissMit angeheuert (1) sowie einen Referendariatsplatz erhalten (1) und wurde nie gefragt, weshalb ich nicht bei Kanzlei X (bei der ich etwa ein Praktikum gemacht oder als WissMit gearbeitet hatte) als WissMit arbeiten bzw. einen Ref-Platz wollte.

Die Kanzleien wissen doch selbst, dass es unzählige Gründe für einen "Wechsel" (iwS) geben kann: andere Stadt, anderes Team, anderer Chef, anderer Fokus, anderes Büro, andere geographische Anbindung, "mal etwas Neues sehen" usw....
Kasimir
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von Kasimir »

Kroate hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Eigenerfahrung: Interessiert keinen. Solange du am Ende die Papierform mitbringst, wird man dich ausprobieren wollen. Für alles Weitere gibt es die Probezeit.
+1
Da wird im schlimmsten Fall im Bewerbungsgespräch mal nachgefragt. Dass die Antwort dann nicht lauten sollte, dass Du generell ein fauler Mensch bist und Dir erhoffst, beim neuen Arbeitgeber lange ausschlafen zu können, versteht sich von selbst. Davon abgesehen wird das nicht ausschlaggebend sein. Dafür ist die Situation viel zu alltäglich.

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aA: ich.

Ich frage bei Anwaltsbewerbern immer nach, warum sie sich als Referendar noch nicht bei uns beworben haben und warum sie als Anwalt nicht zu der Kanzlei gehen, in der sie ihre Stationen abgeleistet haben. Es gibt natürlich immer Gründe und Erklärungen. Im Grundsatz halte ich das Vorgehen durchaus für ein dickes Minus.

Im Übrigen glaube ich, dass Bewerber unterschätzen, dass zwei Prädikatsexamina zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung sind. Papierform ist für die Einladung zum Vorstellungsgespräch wichtig, aber nicht für den nächsten Schritt. Die Kanzleien, die alles einstellen, was nicht bei drei auf den Bäumen sind, arbeiten idR mit einem Leverage von 1:5 etc. Dann darf man sich natürlich nicht darüber beschweren, dass man als Associate nur "Arbeitsobjekt" ist.
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Kroate
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von Kroate »

Kasimir hat geschrieben:
Kroate hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Eigenerfahrung: Interessiert keinen. Solange du am Ende die Papierform mitbringst, wird man dich ausprobieren wollen. Für alles Weitere gibt es die Probezeit.
+1
Da wird im schlimmsten Fall im Bewerbungsgespräch mal nachgefragt. Dass die Antwort dann nicht lauten sollte, dass Du generell ein fauler Mensch bist und Dir erhoffst, beim neuen Arbeitgeber lange ausschlafen zu können, versteht sich von selbst. Davon abgesehen wird das nicht ausschlaggebend sein. Dafür ist die Situation viel zu alltäglich.

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Ich frage bei Anwaltsbewerbern immer nach, warum sie sich als Referendar noch nicht bei uns beworben haben und warum sie als Anwalt nicht zu der Kanzlei gehen, in der sie ihre Stationen abgeleistet haben. Es gibt natürlich immer Gründe und Erklärungen. Im Grundsatz halte ich das Vorgehen durchaus für ein dickes Minus.
Und warum betrachtest Du das als Malus? Ich finde, das Referendariat bietet eine tolle Gelegenheit, in verschiedene Kanzleien unverbindlich reinzuschnuppern. Ich verstehe nicht, weshalb man jemanden einen Strick daraus drehen sollte, diese Möglichkeit genutzt zu haben. Im Gegenteil, weiß der Bewerber dann umso besser zu schätzen, wie toll es bei uns ist ;)
Kasimir hat geschrieben: Im Übrigen glaube ich, dass Bewerber unterschätzen, dass zwei Prädikatsexamina zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung sind. Papierform ist für die Einladung zum Vorstellungsgespräch wichtig, aber nicht für den nächsten Schritt. Die Kanzleien, die alles einstellen, was nicht bei drei auf den Bäumen sind, arbeiten idR mit einem Leverage von 1:5 etc. Dann darf man sich natürlich nicht darüber beschweren, dass man als Associate nur "Arbeitsobjekt" ist.
Das sehe ich wiederum genauso. Es sollte auch menschlich passen.


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TobiasG
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von TobiasG »

Kasimir hat geschrieben:
Kroate hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Eigenerfahrung: Interessiert keinen. Solange du am Ende die Papierform mitbringst, wird man dich ausprobieren wollen. Für alles Weitere gibt es die Probezeit.
+1
Da wird im schlimmsten Fall im Bewerbungsgespräch mal nachgefragt. Dass die Antwort dann nicht lauten sollte, dass Du generell ein fauler Mensch bist und Dir erhoffst, beim neuen Arbeitgeber lange ausschlafen zu können, versteht sich von selbst. Davon abgesehen wird das nicht ausschlaggebend sein. Dafür ist die Situation viel zu alltäglich.

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Ich frage bei Anwaltsbewerbern immer nach, warum sie sich als Referendar noch nicht bei uns beworben haben und warum sie als Anwalt nicht zu der Kanzlei gehen, in der sie ihre Stationen abgeleistet haben. Es gibt natürlich immer Gründe und Erklärungen. Im Grundsatz halte ich das Vorgehen durchaus für ein dickes Minus.

Im Übrigen glaube ich, dass Bewerber unterschätzen, dass zwei Prädikatsexamina zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung sind. Papierform ist für die Einladung zum Vorstellungsgespräch wichtig, aber nicht für den nächsten Schritt. Die Kanzleien, die alles einstellen, was nicht bei drei auf den Bäumen sind, arbeiten idR mit einem Leverage von 1:5 etc. Dann darf man sich natürlich nicht darüber beschweren, dass man als Associate nur "Arbeitsobjekt" ist.
Aus Neugier: Wie fragst/reagierst Du dann, wenn die Station in gar keiner (anderen) Großkanzlei, sondern z.B. in der Einmann-Kanzlei oder im Mittelstandsbereich absolviert worden ist? Ist das ein vergleichbarer Malus oder eher noch schlimmer/weniger schlimm als die Vortätigkeit bei der Konkurrenz?
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von Kasimir »

TobiasG hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:
Kroate hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Eigenerfahrung: Interessiert keinen. Solange du am Ende die Papierform mitbringst, wird man dich ausprobieren wollen. Für alles Weitere gibt es die Probezeit.
+1
Da wird im schlimmsten Fall im Bewerbungsgespräch mal nachgefragt. Dass die Antwort dann nicht lauten sollte, dass Du generell ein fauler Mensch bist und Dir erhoffst, beim neuen Arbeitgeber lange ausschlafen zu können, versteht sich von selbst. Davon abgesehen wird das nicht ausschlaggebend sein. Dafür ist die Situation viel zu alltäglich.

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Ich frage bei Anwaltsbewerbern immer nach, warum sie sich als Referendar noch nicht bei uns beworben haben und warum sie als Anwalt nicht zu der Kanzlei gehen, in der sie ihre Stationen abgeleistet haben. Es gibt natürlich immer Gründe und Erklärungen. Im Grundsatz halte ich das Vorgehen durchaus für ein dickes Minus.

Im Übrigen glaube ich, dass Bewerber unterschätzen, dass zwei Prädikatsexamina zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung sind. Papierform ist für die Einladung zum Vorstellungsgespräch wichtig, aber nicht für den nächsten Schritt. Die Kanzleien, die alles einstellen, was nicht bei drei auf den Bäumen sind, arbeiten idR mit einem Leverage von 1:5 etc. Dann darf man sich natürlich nicht darüber beschweren, dass man als Associate nur "Arbeitsobjekt" ist.
Aus Neugier: Wie fragst/reagierst Du dann, wenn die Station in gar keiner (anderen) Großkanzlei, sondern z.B. in der Einmann-Kanzlei oder im Mittelstandsbereich absolviert worden ist? Ist das ein vergleichbarer Malus oder eher noch schlimmer/weniger schlimm als die Vortätigkeit bei der Konkurrenz?
Das ist "schlimmer". Wieso möchte jemand in eine Wirtschaftskanzlei, wenn er dort noch nie war und im Referendariat bei einem Einzelanwalt gearbeitet hat. Als Einzelanwalt würde ich ja auch niemanden einstellen, der im Referendariat in Großkanzleien gearbeitet hat.
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Muirne
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von Muirne »

Kasimir möchte man im Vorstellungsgespräch vielleicht nicht begegnen. :D - wobei ich sogar denke, ich würde mit dir klar kommen.

Ich kenne sehr wohl einige Fälle, in denen das so und vice versa lief.

Auch die Großkanzleien können Menschen gut gebrauchen, die nicht ihr ganzes Leben von einer Großkanzlei geträumt haben.
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Man muss es sich dann aber auch leisten können, als Kanzlei derart wählerisch zu sein. Beim derzeitigen Markt ist man dann auf jeden Fall in einer sehr privilegierten Position und verliert ggf auch mal den ein oder anderen Kandidaten.
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von TobiasG »

@Kasimir: Aber man muss doch Leuten auch zugestehen, dass sie nach erster Berufserfahrung ihre Anschauung nochmal ändern. GK-Anwälte wechseln in die Justiz oder in Unternehmen, (ehemalige) Staatsanwälte in die Anwaltschaft, Richter a.D. holen sich nochmal eine Zulassung.

In Stellenausschreibungen steht doch immer, dass der berühmte "Blick über den Tellerrand gewünscht" sei. Ich sehe ehrlich gesagt nicht ganz, wo der Nachteil für eine GK sein soll, wenn jemand z.B. schon 2-3 Jahre selbstständig gearbeitet hat (Stichwort: unternehmerisches Denken, das ein Absolvent frisch nach dem 2. Examen eher weniger haben wird, wenn er nur Stationen in der GK gemacht hat), sich ein wenig in Akquise auskennt, weiß, wie viel sein Gehalt wert ist, das ihm jeden Monat pünktlich überwiesen wird und wie hart er es sonst verdienen müsste. Umgekehrt sehe ich aber auch Vorteile für die kleinere Kanzlei, wenn sie einen Ex-GK-Anwalt einstellt: Angesichts des Gehaltseinschnitts wird der Schritt bewusst gewählt sein, und die gründliche Arbeitsweise und die Erfahrung eines gewissen Drucks sind sicher auch nicht verkehrt.

So "starr" erinnert mich die Sichtweise ein wenig an die 3-Jahres-Regelung für die bayerische Justiz nach dem Motto "wir möchten nur Eigengewächse". Abgesehen davon ist es doch auch nicht so, dass man als GK sagen könnte, man lehnt einen motivierten Kandidaten mit zweimal zweistellig ab, nur weil er zunächst (okay, vielleicht nicht vor 20 Jahren) einen anderen Karriereweg eingeschlagen oder die falschen Stationen im Lebenslauf hat. Oder liege ich da völlig falsch? (bin wirklich neugierig)
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von Kasimir »

TobiasG hat geschrieben:@Kasimir: Aber man muss doch Leuten auch zugestehen, dass sie nach erster Berufserfahrung ihre Anschauung nochmal ändern. GK-Anwälte wechseln in die Justiz oder in Unternehmen, (ehemalige) Staatsanwälte in die Anwaltschaft, Richter a.D. holen sich nochmal eine Zulassung.

In Stellenausschreibungen steht doch immer, dass der berühmte "Blick über den Tellerrand gewünscht" sei. Ich sehe ehrlich gesagt nicht ganz, wo der Nachteil für eine GK sein soll, wenn jemand z.B. schon 2-3 Jahre selbstständig gearbeitet hat (Stichwort: unternehmerisches Denken, das ein Absolvent frisch nach dem 2. Examen eher weniger haben wird, wenn er nur Stationen in der GK gemacht hat), sich ein wenig in Akquise auskennt, weiß, wie viel sein Gehalt wert ist, das ihm jeden Monat pünktlich überwiesen wird und wie hart er es sonst verdienen müsste. Umgekehrt sehe ich aber auch Vorteile für die kleinere Kanzlei, wenn sie einen Ex-GK-Anwalt einstellt: Angesichts des Gehaltseinschnitts wird der Schritt bewusst gewählt sein, und die gründliche Arbeitsweise und die Erfahrung eines gewissen Drucks sind sicher auch nicht verkehrt.

So "starr" erinnert mich die Sichtweise ein wenig an die 3-Jahres-Regelung für die bayerische Justiz nach dem Motto "wir möchten nur Eigengewächse". Abgesehen davon ist es doch auch nicht so, dass man als GK sagen könnte, man lehnt einen motivierten Kandidaten mit zweimal zweistellig ab, nur weil er zunächst (okay, vielleicht nicht vor 20 Jahren) einen anderen Karriereweg eingeschlagen oder die falschen Stationen im Lebenslauf hat. Oder liege ich da völlig falsch? (bin wirklich neugierig)
Nein, nicht allein deswegen, aber es ist durchaus ein Malus. Und es geht ja nicht darum, dass jemand seit dem 1. Semester von der Wirtschaftskanzlei träumen muss. Solche Leute möchte ja auch niemand :-) Aber wenn jemand die Option Wirtschaftskanzlei in Betracht zieht, dann bieten sich ja zahlreiche Möglichkeiten, dies vor dem Berufseinstieg einmal auszuprobieren. Wiss. Mit. neben der Diss oder in der Überbrückungszeit zum Referendariat oder LL.M. Es bleibt ja letztlich nicht nur das Referendariat. Und wir sprechen hier nicht von Entscheidungen von vor 10 Jahren, sondern von der komfortablen Möglichkeit, nach dem abgeschlossenen Studium sich ohnehin noch einmal ausprobieren zu können.

Aus Sicht der Kanzleien macht es keinen Sinn, wenn die Leute nach zwei oder drei Jahren wieder abhauen. Dies ist ja gerade der Zeitpunkt, ab denen man mit den meisten Anwälten vernünftig arbeiten kann.
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von TobiasG »

Okay, besten Dank für Deine Antwort! Den Punkt verstehe ich natürlich. Gleichwohl gibt es doch verschieden Gründe, weshalb man die Arbeit in der GK noch nicht ausprobiert hat, seien sie mehr (vermeintlichen Traumberuf zB in der Justiz schon gefunden) oder weniger (Tauchen für besseres Examen, was hier stellenweise ja auch anempfohlen wird) nachvollziehbar oder sinnvoll.

Allerdings verstehe ich Dich jetzt auch eher so, dass ein Optimalkadidat zwar schon eine Station o.ä. in der (am besten noch eigenen) GK vorweisen kann, aber es daran regelmäßig auch nicht scheitert?

Das Argument, dass solche Leute eher nach 2-3 Jahren verschwinden, überzeugt mich ehrlich gesagt immer noch nicht ganz (obwohl Du da sicher den größeren Erfahrungsschatz hast). Denn rein hypothetisch halte ich es für wahrscheinlicher, dass das ein Examensabsolvent macht, der erstmal „richtig Kohle verdienen“ will und als WissMit möglicherweise ohnehin eher mit Samthandschuhen angefasst wurde und irgendwann dann auf die Justiz schielt, wenn’s zu viel wird, als jemand, der sagt: „Okay, Justiz war ursprünglich mein Traum, jetzt wurde ich leider eines besseren belehrt, für den Traumjob und Aufstiegschancen arbeite ich gerne auch mehr, statt im staubigen Kabuff Nachbarschaftsstreitigkeiten zu bearbeiten und mit den Kollegen dem Sozialneid gegenüber der Anwaltschaft zu fröhnen.“ So jemanden würde ich den authentischen Wunsch und den nötigen Durchhaltewillen eher abkaufen, denn er kennt ja das andere Leben schon, hat ggf auch schon Familie, mit der er den Schritt vorher abgesprochen hat.
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich will nicht die Ausführungen derjenigen mit Berufserfahrung in Frage stellen, würde aber gerne dennoch wissen, wie oft es tatsächlich passiert, dass ein Bewerber mit 2x9+ bei einer GK nicht genommen wird.

Die absoluten Grundlagen ordentlichen Benehmens vorausgesetzt (kein großkotziges Auftreten, gewisses Selbstbewusstsein ohne Arroganz, umgängliches, höfliches Verhalten, ordentliche Kleidung usw.) kann ich mir nämlich nicht wirklich vorstellen, dass dies häufig - oder überhaupt mal - passiert.

Denkbar erscheint es mir allenfalls bei unpassenden "Sonderwünschen" ("will nur XY-Recht machen", aber dieses Rechtsgebiet ist voll) und evtl. bei den Top 1-3 Kanzleien, wenn es zufällig momentan hinreichend Bewerber geben sollte.
TobiasG
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Re: WissMit bei Großkanzlei nach Gehalt oder "Zukunft" auswä

Beitrag von TobiasG »

So, wie ich Kasimirs ersten Beitrag verstanden habe, wird man ja trotzdem eingestellt, nur halt nicht bei jeder Kanzlei, sondern eher bei den Kanzleien mit besonders hohem Personalbedarf und Leverage, in denen man sich dann nicht beschweren darf, wenn man „verheizt“ wird. Fraglich/spannend ist natürlich trotzdem, wie oft der 2x9 Kandidat abgelehnt wird, vorausgesetzt, Auftreten etc. passen.
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