100a StPO und Zufallserkenntnisse?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Tobias__21
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100a StPO und Zufallserkenntnisse?

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

Dealer wird nach 100a StPO überwacht. Logischerweise hat man ja jetzt auch die Käufer erwischt. Kann man die Telefonüberwachung im Prozess gegen die Käufer verwenden? Hier dürfte doch § 477 II StPO einschlägig sein? M/G schreiben dazu, dass Zufallserkenntnisse gegen Dritte uneingeschränkt verwendet werden dürfen, sofern sie sich auf eine Katalogtat beziehen. Wenn wir mal nur vom 29 Abs. 1 BtMG bei den Käufern ausgehen, dann ist das aber keine Katalogtat des § 100a Abs. 2. Ist das dann tatsächlich so, dass eine unmittelbare Verwertung, bspw. eine Verlesung der Aufzeichnungen ausscheidet? Dass man die TKÜ zur Ermittlungsgrundlage gegen den Dritten machen kann ist mir klar. Also bspw. den Dealer vernehmen, etc.
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Flanke
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Re: 100a StPO und Zufallserkenntnisse?

Beitrag von Flanke »

Tobias__21 hat geschrieben:Hallo,

Dealer wird nach 100a StPO überwacht. Logischerweise hat man ja jetzt auch die Käufer erwischt.
Ist das wirklich eine Zufallserkenntnis?
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thh
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Re: 100a StPO und Zufallserkenntnisse?

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Dealer wird nach 100a StPO überwacht. Logischerweise hat man ja jetzt auch die Käufer erwischt. Kann man die Telefonüberwachung im Prozess gegen die Käufer verwenden? Hier dürfte doch § 477 II StPO einschlägig sein? M/G schreiben dazu, dass Zufallserkenntnisse gegen Dritte uneingeschränkt verwendet werden dürfen, sofern sie sich auf eine Katalogtat beziehen. Wenn wir mal nur vom 29 Abs. 1 BtMG bei den Käufern ausgehen, dann ist das aber keine Katalogtat des § 100a Abs. 2. Ist das dann tatsächlich so, dass eine unmittelbare Verwertung, bspw. eine Verlesung der Aufzeichnungen ausscheidet?
Nein, ja, natürlich.

Die Ermittlungsverfahren gegen die Käufer unterliegen - wenn es sonst keine Beweismittel gibt - regelmäßig der Einstellung.
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Tobias__21
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Re: 100a StPO und Zufallserkenntnisse?

Beitrag von Tobias__21 »

Kurz und knackig :) Danke
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Tobias__21
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Re: 100a StPO und Zufallserkenntnisse?

Beitrag von Tobias__21 »

Ich hab doch noch ein paar Fragen :)

1.) Den Dealer kann man vernehmen und im Prozess gegen den Käufer als Zeugen aussagen lassen. Das geht, oder? Kein Fernwirkungsverbot. Der Dealer selbst wäre der neue Ermittlungsansatz, oder geht das auch nicht?

2.) Darf man dem Dealer in der polizeilichen Vernehmung als Zeugen gegen den Käufer Vorhalte aus der TKÜ machen, um seine Erinnerung aufzufrischen? Wie sieht es in einer richterlichen Vernehmung aus? M.E. dürfte es bei der richterlichen Vernehmung nicht gehen. Oder bezieht sich das Verwertungsverbot rein auf die mündliche Verhandlung? Ich meine, ja.

3.) Im Prozess gegen den Käufer, darf der Richter TKÜ Protokolle dem Dealer (Zeuge) nicht vorhalten, oder? Die sind komplett raus.

4.) Wenn die TKÜ Protokolle trotzdem verwendet werden, muss der Verteidiger des Käufers widersprechen, oder?

Übrigens kein realer Fall, keine Sorge :) Ich habe den 29 BtMG nur genommen, da er relativ gut passt und es hier zwangsläufig passiert, dass man Dritte mit erwischt.
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Ara
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Re: 100a StPO und Zufallserkenntnisse?

Beitrag von Ara »

Du musst bei so Fragen immer bedenken, dass das reine Rechtsprechung ist und man kaum weiß, was für neue Schikanen sich der BGH so ausdenkt.

1.) Wird unproblematisch gehen.

2.) "Darf" ist hier natürlich immer so eine Frage. Letztendlich wirst du dir aber anhören müssen, dass das Urteil nicht auf die Vorhalte basiert, da sie im Urteil ja nicht verwertet werden.

3.) Richtig.

4.) Ja. Er wird wohl sogar einen Gerichtsbeschluss herbeiführen müssen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: 100a StPO und Zufallserkenntnisse?

Beitrag von Tobias__21 »

Eigentlich schon geil gemacht: Der Vernehmungsbeamte wedelt mit dem 31 BtMG: wenn der Dealer kein #Ehrenmann ist, singt er und der kleine Käufer hängt mit drin.

Ich halte den 31 ja schon für etwas bedenklich, denn in der Praxis kann man da doch erheblichen Druck aufbauen. Das ganze ist ja auch nur fakultativ, ob das Gericht am Ende mitspielt steht in den Sternen. Kratzt schon mehr als hart am nemo tenetur Grundsatz. Klar, man will die Hintermänner kriegen und den Sumpf trocken legen. Das wird wohl der Gedanke sein, der dahinter steckt. Im Prinzip kriegt man so aber auch Leute dran, deren Verfahren man einfach hätte einstellen müssen, wenn der Dealer schweigt.
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Ara
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Re: 100a StPO und Zufallserkenntnisse?

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Eigentlich schon geil gemacht: Der Vernehmungsbeamte wedelt mit dem 31 BtMG: wenn der Dealer kein #Ehrenmann ist, singt er und der kleine Käufer hängt mit drin.

Ich halte den 31 ja schon für etwas bedenklich, denn in der Praxis kann man da doch erheblichen Druck aufbauen. Das ganze ist ja auch nur fakultativ, ob das Gericht am Ende mitspielt steht in den Sternen. Kratzt schon mehr als hart am nemo tenetur Grundsatz. Klar, man will die Hintermänner kriegen und den Sumpf trocken legen. Das wird wohl der Gedanke sein, der dahinter steckt. Im Prinzip kriegt man so aber auch Leute dran, deren Verfahren man einfach hätte einstellen müssen, wenn der Dealer schweigt.
Wenn das das einzige Problem wäre... Du musst dir mal so § 31er Vernehmungen anschauen... Das sind erst 100g, dann sagt der Polizist "Das reicht uns nicht", dann sinds 200g.... Irgendwann 200Kg und dann hatte der andere auch irgendwann ne Waffe dabei... Und kleine Kinder hat er auch gefressen.

Ist ein Wahnsinn, was man da so teilweise sieht und was die StA da so einfach frisst.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: 100a StPO und Zufallserkenntnisse?

Beitrag von Tobias__21 »

Habe ich erst eine gesehen. Da ging es aber "nur" um Grastickerei.
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