Wie weit gehen eigentlich die Kompetenzen des Landkreises?
In der LKrO BW steht sinngemäß, dass er alle die Leistungsfähigkeit der Gemeinden übersteigenden Aufgaben erledigt und sich auf Aufgaben zu beschränken hat, die der einheitlichen Versorgung und Betreuung der Einwohner des Landkreises dienen. Er hat also keine Allzuständigkeit und taucht auch in der Verfassung nicht auf. Die Gemeinde schon. Verkürzt gesagt, unterstützt der Landkreis die Gemeinden doch nur. Mir würden da bspw. Abfallwirtschaft und gewisse Sozialleistungen einfallen. Welche Aufgaben der Landkreis hat wird doch durch den einfachen Gesetzgeber bestimmt? Eine verfassungsrechtlich abgesicherte Allzuständigkeit / Selbstverwaltungsrecht hat er ja nicht. Sehe ich da richtig?
Der Kreistag kann doch dann auch nicht Beschlüsse über ein bestimmtes unerwünschtes Verhalten im Kreisgebiet fassen, das dem Selbstbild des Kreises widerspricht. Bspw. ein Beschluss darüber, dass Wildtierzirkusse im Kreisgebiet nicht stattfinden sollen. Mir fällt gerade kein blöderes Beispiel ein, war bei mir im Examen Thema mit der Gemeinde. Oder dass der Kreis irgendetwas ablehnt oder nicht toleriert, ähnlich der Atomwaffenfreien Zone. Da fehlt doch dann schon die Verbandskompetenz?
Landkreis vs Gemeinde
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Re: Landkreis vs Gemeinde
Natürlich tauchen die Kreise in der Verfassung auf: Art. 28 II 2 GG. Dort wird ihnen auch das Recht zur Selbstverwaltung zugesprochen. Allerdings eben beschränkt dadurch, dass nur das geschützt ist, was ihnen gesetzlich als Aufgabe zugewiesen wurde.Tobias__21 hat geschrieben:Wie weit gehen eigentlich die Kompetenzen des Landkreises?
In der LKrO BW steht sinngemäß, dass er alle die Leistungsfähigkeit der Gemeinden übersteigenden Aufgaben erledigt und sich auf Aufgaben zu beschränken hat, die der einheitlichen Versorgung und Betreuung der Einwohner des Landkreises dienen. Er hat also keine Allzuständigkeit und taucht auch in der Verfassung nicht auf. Die Gemeinde schon. Verkürzt gesagt, unterstützt der Landkreis die Gemeinden doch nur. Mir würden da bspw. Abfallwirtschaft und gewisse Sozialleistungen einfallen. Welche Aufgaben der Landkreis hat wird doch durch den einfachen Gesetzgeber bestimmt? Eine verfassungsrechtlich abgesicherte Allzuständigkeit / Selbstverwaltungsrecht hat er ja nicht. Sehe ich da richtig?
Der Kreistag kann doch dann auch nicht Beschlüsse über ein bestimmtes unerwünschtes Verhalten im Kreisgebiet fassen, das dem Selbstbild des Kreises widerspricht. Bspw. ein Beschluss darüber, dass Wildtierzirkusse im Kreisgebiet nicht stattfinden sollen. Mir fällt gerade kein blöderes Beispiel ein, war bei mir im Examen Thema mit der Gemeinde. Oder dass der Kreis irgendetwas ablehnt oder nicht toleriert, ähnlich der Atomwaffenfreien Zone. Da fehlt doch dann schon die Verbandskompetenz?
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Re: Landkreis vs Gemeinde
Ich sollte öfters ins Gesetz schauen Des ist mir abba jetzt peinlisch.
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Re: Landkreis vs Gemeinde
Mit Blick auf eure Landesverfassung gilt übrigens das Gleiche (siehe Art 71 I und II 2 LV BW). Gemeindeverbände sind ja gerade die Landkreise.
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Re: Landkreis vs Gemeinde
Das weiß ich auch, dass das Gemeindeverbände sind. Ich hab mir schlicht die Normen nicht angesehen.
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