Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete

Moderator: Verwaltung

Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:Naja, die GmbH braucht einen Geschäftsführer. Dieser müsste dann ja auch der TE sein. Ein GF kann aber nur in Ausnahmefällen Arbeitnehmer sein. Normalerweise liegt da ein Dienstvertrag vor. Aber selbst wenn man das irgendwie konstruiert kriegt, dann ist ja die Gesellschaft selbst Gläubiger / Schuldner des TE und nicht er selbst in persona.
Richtig. Geht es um eine juristische Person, ist das alles konstruktiv im Ausgangspunkt möglich, anders als bei einer natürlichen Person. Diese kann in gar keiner Form ihr eigener Arbeitgeber sein, aber auch bei einer juristischen Person wäre der Arbeitgeber dann trotzdem die juristische Person. Zudem ist es in der Tat nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich, dass ein Geschäftsführer selbst als Arbeitnehmer anzusehen ist. In aller Regel ist dies gerade aufgrund seiner bestimmenden Stellung nicht der Fall. Das ist letztlich auch ein Problem der Weisungsgebundenheit.
"Honey, I forgot to duck."
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tibor hat geschrieben:Gegen wen soll denn hier § 3 ArbZG "in Stellung gebracht" werden?
Ganz offenbar sucht der TE eben nach Wegen, seinen Chef im Café davon zu überzeugen, dass auch seine Tätigkeit als Student Arbeitszeit sei, damit er sich ihm gegenüber auf § 3 ArbZG berufen kann.
"Honey, I forgot to duck."
mrmojo
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2017, 20:42

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von mrmojo »

JulezLaw hat geschrieben:Ich habe immer noch nicht so ganz verstanden, worauf du mit diesen, sorry, aber meines Erachtens absurden Überlegungen hinaus willst. Um deinem Chef in dem Café zu erklären, dass du nicht so viel arbeiten darfst, weil du ja noch einen weiteren Arbeitsvertrag bzgl. deines Studiums hast? Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber ich check's wirklich nicht.
Genau das ist es, ich möchte einen Weg finden § 3 ArbZG als Student anzuwenden.
Dabei ist das konkrete eigentlich egal, ich habe das weder bei meinem Chef vor noch bei irgendwem anders. Aber ich hatte den Gedanken gehabt und wollte ihm nachgehen.
Absurd ist daran garnichts und an Überlegungen erst recht nichts.
Hast du mal Rechtswissenschaft studiert? Wie kannst du da noch das Wort absurd in deinem Wortschatz haben?
Wenn du das für absurd hälst, was hälst du dann vom Trennungs- und Abstraktionsprinzip? Ich denke da würden dir sowohl nicht-Juristen als auch Juristen anderer Nationen sagen DAS ist absurd, denn am Ende kommt es immer auf die Perspektive an und daran bemessen sich Adjektive.
Es ist alles relativ und abhängig von Perspektiven, was für mich das bedeutet, bedeutet für den anderen noch lange nicht das selbe. Deswegen streiten wir uns, deswegen brauchen wir Juristen.
Du solltest dich nicht von Worten abhalten lassen, die bedeuten nichts...oder zumindest ändert sich die Definition ständig. Denk nach, find einen Weg oder nicht :)

Vergessen wir also mal den Chef und das Cafe und überlegen wie man § 3 ArbZG anwenden kann als Student.
Und die erste Hürde ist da denk ich, einen Dienstvertrag abzuschliessen bei dem die Arbeitsleistung eben das Studieren ist.
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Kurz und gut: Das ist überhaupt nicht möglich. Studenten sind nun einmal als solche keine Arbeitnehmer. Es gibt auch keinen auch nur ansatzweise vertretbaren Weg, zu dem von dir gewünschten Ergebnis zu gelangen. Damit ist die Diskussion aus juristischer Perspektive erledigt.
"Honey, I forgot to duck."
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von JulezLaw »

mrmojo hat geschrieben: Absurd ist daran garnichts und an Überlegungen erst recht nichts.
Hast du mal Rechtswissenschaft studiert? Wie kannst du da noch das Wort absurd in deinem Wortschatz haben?
:lmao:
Also wenn du so fragst: Nein, mir ist einfach nur total langweilig den ganzen Tag, deshalb hänge ich ganz gerne in Online-Foren ab. Das hier ist ganz nett, aber an das Länderübergreifende Schnabeltier-Forum kommt es nicht heran. Getreu dem Motto: Ich bin hier, du bist hier, Schnabeltier!

Warum deine Überlegungen aus juristischer Sicht eher abwegig sind, wurde dir ja schon von anderen Usern hinreichend beantwortet. Man kann sich natürlich immer spannende Fragen über rechtliche Konstruktionen stellen, die Anwendbarkeit des ArbZG auf Studenten ist aber m.E. weiterhin abwegig. In diesem Sinne: Hell yeah, Schnabelteah!
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von Tobias__21 »

JulezLaw hat geschrieben:
mrmojo hat geschrieben: Absurd ist daran garnichts und an Überlegungen erst recht nichts.
Hast du mal Rechtswissenschaft studiert? Wie kannst du da noch das Wort absurd in deinem Wortschatz haben?
:lmao:
Also wenn du so fragst: Nein, mir ist einfach nur total langweilig den ganzen Tag, deshalb hänge ich ganz gerne in Online-Foren ab. Das hier ist ganz nett, aber an das Länderübergreifende Schnabeltier-Forum kommt es nicht heran. Getreu dem Motto: Ich bin hier, du bist hier, Schnabeltier!

Warum deine Überlegungen aus juristischer Sicht eher abwegig sind, wurde dir ja schon von anderen Usern hinreichend beantwortet. Man kann sich natürlich immer spannende Fragen über rechtliche Konstruktionen stellen, die Anwendbarkeit des ArbZG auf Studenten ist aber m.E. weiterhin abwegig. In diesem Sinne: Hell yeah, Schnabelteah!
:D :D :D

Hasch Du überhaupt gelernt?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

JulezLaw hat geschrieben:Das hier ist ganz nett, aber an das Länderübergreifende Schnabeltier-Forum kommt es nicht heran.
[-(

Nirgendwo kann man so gut abhängen wie hier.
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:
JulezLaw hat geschrieben:Das hier ist ganz nett, aber an das Länderübergreifende Schnabeltier-Forum kommt es nicht heran.
[-(

Nirgendwo kann man so gut abhängen wie hier.
Jap, die perfekte Mischung aus dummem Geschwätz, Spaß und lehrreichen Diskussionen :)

@Julez: Hier kann man nebenbei wirklich viel lernen und muss sich meist gar nicht die Mühe machen selbst nachzuschauen. HKP antwortet immer schnell und fachlich fundiert. Vielleicht wird es ja dann doch noch was mit Dir und den Rechtswissenschaften, wenn Du dich hier rege beteiligst :D :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von Ara »

Ich möchte gerne § 211 StGB auf Tiere anwenden. Hat da jemand eine Idee? Das muss juristisch doch gehen. Was passiert, wenn ich eine Ente in n Menschenkostüm stecke? Das wäre dann doch zumindest ein versuchter Mord oder? Kann man irgendwie ein Tier heiraten und es dann dadurch in den Schutzbereich bringen oder durch Adoption? Ich meine wenn es das Trennungs- und Abstraktionsprinzip gibt, dann muss doch auch das möglich sein?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
mrmojo
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2017, 20:42

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von mrmojo »

JulezLaw hat geschrieben:
mrmojo hat geschrieben: Absurd ist daran garnichts und an Überlegungen erst recht nichts.
Hast du mal Rechtswissenschaft studiert? Wie kannst du da noch das Wort absurd in deinem Wortschatz haben?
:lmao:
Also wenn du so fragst: Nein, mir ist einfach nur total langweilig den ganzen Tag, deshalb hänge ich ganz gerne in Online-Foren ab. Das hier ist ganz nett, aber an das Länderübergreifende Schnabeltier-Forum kommt es nicht heran. Getreu dem Motto: Ich bin hier, du bist hier, Schnabeltier!

Warum deine Überlegungen aus juristischer Sicht eher abwegig sind, wurde dir ja schon von anderen Usern hinreichend beantwortet. Man kann sich natürlich immer spannende Fragen über rechtliche Konstruktionen stellen, die Anwendbarkeit des ArbZG auf Studenten ist aber m.E. weiterhin abwegig. In diesem Sinne: Hell yeah, Schnabelteah!
Abwegig erschien, erscheint und wird auch in Zukunft erscheinen, alles was vorher nicht da war.
Fantasie ist leider etwas was viele heranwachsende verlieren, aber sie ermöglicht erst Dinge zu sehen die andere nicht sehen. Man kann es auch grenzenlose Kreativität nennen.
Wieviele große Forscher, Dichter, Wisseschaftler dieses Prinzip erkannt haben muss ich dir nicht sagen.
Als Student der Rechtswissenschaft müsste dir das alles bekannt sein.
Fantasie hat auch ihren Platz in der Juristerei.

Aber Recht kannst du haben, das gebe ich dir gerne.
mrmojo
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2017, 20:42

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von mrmojo »

Ara hat geschrieben:Ich möchte gerne § 211 StGB auf Tiere anwenden. Hat da jemand eine Idee? Das muss juristisch doch gehen. Was passiert, wenn ich eine Ente in n Menschenkostüm stecke? Das wäre dann doch zumindest ein versuchter Mord oder? Kann man irgendwie ein Tier heiraten und es dann dadurch in den Schutzbereich bringen oder durch Adoption? Ich meine wenn es das Trennungs- und Abstraktionsprinzip gibt, dann muss doch auch das möglich sein?
Ich kenne mich leider nicht sehr gut aus in dem Bereich.
Es gibt einige interessante Erkenntnisse in der Verhaltensbiologie.
Anscheinend lernen Tiere viel mehr als wir gedacht haben und haben auch wesentlich mehr von dem was wir Menschen ein "Bewusstsein" sein nennen.
Die Entwicklung von Tieren ist nicht pausiert und schreitet foran. Ob sie irgendwann mal die Fähigkeiten haben die wir Menschen haben kennt nur die Zukunft.
Ob eines Tages andere Tiere ausser der Menschen ein Mord begehen kann ist denk ich nicht die Frage. Passieren tut es.
Egal ob von wilden Tieren, von Schlagengiften, etc etc. Die anderen Lebewesen töten genau so wie wir.
Menschen sind Säugetiere, insofern ist 211 bereits zumindest auf eine Art der Tiere anwendbar.
Das Problem ist leider wie so oft das Motiv, bzw. das wieso.
Wie willst du einem instinktbasietem Wesen, das nicht durch die Vernunft gesteuert ist, ein Motiv anhängen?
Versteht das Tier überhaupt was es da getan hat? Versteht es die Strafe die folgt?
Alles interessante Fragen.
Also musst du die Ente nichtmal in ein Menschenkostüm stecken.
Aber mit dem Problem müssen sich vermutlich die Juristen der Zukunft befassen, das wird wahrscheinlich Hand in Hand gehen mit der Evolution der Tierwelt, dem Tierrecht und dem Verständnis der Menscheit auf die Welt.


Ich bin ehrlich gesagt enttäuscht und verägert von der Art wie sich einige hier an der Diskussion beteiligen.
Ist das, das Maßstab an dem Ihr eure Juristischen Fähigkeiten und Denkweise messt?
Alles ins lächerliche ziehen, in die Absurdität?
Schade.

Das Problem mit Absurdiät ist leider eine Perspektivenfrage. Ich kann euch nur empfehlen Die Physiker von Dürrenmatt zu lesen. Verbindungen und Assoziationen zu sehen und zu erkennen ist eine der Grundfunktionen des Gehirns.
Verbindungen sehen kann man immer, denn als Juristen wisst ihr, das alles miteinander vernetzt ist - zumindest alles kausal sein kann. Ob es dann stimmt ist weider eine andere Frage.
Zuletzt geändert von mrmojo am Mittwoch 20. Dezember 2017, 20:20, insgesamt 2-mal geändert.
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

mrmojo hat geschrieben:Fantasie hat auch ihren Platz in der Juristerei.
Das sicherlich, aber nur im Maßen und nur, wenn diese "Phantasie" nicht dem Gesetz zuwiderläuft. Juristen haben in erster Linie bestehende Gesetze auszulegen und anzuwenden. Dabei tun sich immer wieder Spielräume auf, die man ggf auch mit Phantasie ausfüllen kann, aber das heißt nicht, dass wirklich alles vertretbar sei oder man jedem dadaistischen Rechtsgedanken nachgehen sollte.

Zur Juristerei gehört es im Gegenteil übrigens gerade auch, dass man manchmal zu Ergebnissen kommt, die einem persönlich nicht gefallen. Dennoch sind sie zwingend, wenn und weil der Gesetzgeber sie wollte.
"Honey, I forgot to duck."
mrmojo
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2017, 20:42

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von mrmojo »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:
mrmojo hat geschrieben:Fantasie hat auch ihren Platz in der Juristerei.
Das sicherlich, aber nur im Maßen und nur, wenn diese "Phantasie" nicht dem Gesetz zuwiderläuft. Juristen haben in erster Linie bestehende Gesetze auszulegen und anzuwenden. Dabei tun sich immer wieder Spielräume auf, die man ggf auch mit Phantasie ausfüllen kann, aber das heißt nicht, dass wirklich alles vertretbar sei oder man jedem dadaistischen Rechtsgedanken nachgehen sollte.

Zur Juristerei gehört es im Gegenteil übrigens gerade auch, dass man manchmal zu Ergebnissen kommt, die einem persönlich nicht gefallen. Dennoch sind sie zwingend, wenn und weil der Gesetzgeber sie wollte.
Da hast du Recht.
Andere Ergebnisse sind immer wünschenswert, es rückt doch erst das eigene Ergebnis in die richtige Perspektive.
Juristen haben aber auch die Aufgabe eine Gesellschaft zu ermgöglichen eben eine Gesellschaft zu sein.
Und da reicht es nicht, dass wir nur auslegen und anwenden. Wir müssen weiter denken.
Das Leben verändert sich und die Gesetze müssen sich mitverändern. Die Perspektive auf das Rech und Unrecht ist immer in Wandlung.
Zuletzt geändert von mrmojo am Mittwoch 20. Dezember 2017, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von Tobias__21 »

@mrmojo:

Jetzt nimm das doch nicht so ernst. Du hast sicherlich recht, dass es Fantasie braucht um etwas zu ändern und man oftmals in seiner Denke festgefahren ist. Aber auch mit Fantasie wirst Du das nicht hinbekommen, was Du gerade vor hast. Da steht so viel entgegen. Das ganze Arbeitsrecht und insbesondere der Arbeitnehmerschutz fußt ja auf bestimmten Grundsätzen, gesellschaftlichen und sozialen Erwägungen. Man müsste diese ganzen Grundsätze umwerfen um den Studenten da irgendwie drunter zu kriegen, da er schon gar nicht mit einem Arbeitnehmer und dessen Schutzbedürftigkeit vergleichbar ist. Mit Fantasie allein kommt man da nicht weiter.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
mrmojo
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2017, 20:42

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Beitrag von mrmojo »

ich bin jetzt müde.
Gegen 5 Leute diskutieren mag ich nicht.
Danke für alle Beiträge, es gibt mit Sicherheit für jeden viel was er mitnehmen kann um drüber nachzudenken.
Besonders der Gedanke mit der Anwendbarkeit des StGB auf eine Ente fand ich interessant.
Danke für eure Beteiligung.
Antworten