Eigentlich völlig logisch. Paypal ist doch bloß der Zahlungsweg. Auf den Vertragsschluss und die Durchsetzung von Einwendungen gegen die vertraglichen Pflichten kann und soll Paypal schlechterdings keinen Einfluss nehmen.Ant-Man hat geschrieben:Nach BGH, Urteile vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 kann der Verkäufer nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut die Kaufpreiszahlung verlangen.
Aktuelles aus dem Zivilrecht
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Ich habe schon oft mit PayPal gezahlt - hatte noch nie Probleme, aber ich habe auch nie daran gedacht, anzunehmen, dass ich nicht "regulär" verklagt werden könnte (oder selber klagen könnte).immer locker bleiben hat geschrieben:Eigentlich völlig logisch. Paypal ist doch bloß der Zahlungsweg. Auf den Vertragsschluss und die Durchsetzung von Einwendungen gegen die vertraglichen Pflichten kann und soll Paypal schlechterdings keinen Einfluss nehmen.Ant-Man hat geschrieben:Nach BGH, Urteile vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 kann der Verkäufer nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut die Kaufpreiszahlung verlangen.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Die 67. Zivilkammer des LG Berlin (Az: 67 S 218/17) hält die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) für verfassungswidrig und wird dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorlegen.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
ein schweres gesetz.
liest sich wie gesetzlich garantierte mietsteigerung von 10% bei jeder neuvermietung.
irgendeine lösung muss her.
hindert ein gesetz einen vermieter daran auf ein jahr befristete Mietverträge zu schliessen? Ich schau mal beim Mietrecht nacht.
liest sich wie gesetzlich garantierte mietsteigerung von 10% bei jeder neuvermietung.
irgendeine lösung muss her.
hindert ein gesetz einen vermieter daran auf ein jahr befristete Mietverträge zu schliessen? Ich schau mal beim Mietrecht nacht.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Wie meinen? - Oder kurz: hä?mrmojo hat geschrieben:ein schweres gesetz.
liest sich wie gesetzlich garantierte mietsteigerung von 10% bei jeder neuvermietung.
Irgendwas ist ja immer.mrmojo hat geschrieben:irgendeine lösung muss her.
Guter Gedanke!mrmojo hat geschrieben:hindert ein gesetz einen vermieter daran auf ein jahr befristete Mietverträge zu schliessen? Ich schau mal beim Mietrecht nacht.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Ja, § 575 BGB. Der verhindert es nicht völlig, schränkt es aber so stark ein, dass es als Antwort auf die Mietpreisbremse nicht taugt.mrmojo hat geschrieben:hindert ein gesetz einen vermieter daran auf ein jahr befristete Mietverträge zu schliessen?
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Ich meinte damit, dass es schwer wird ein Gesetz auszuformulieren das alle Parteien zufriedenstellt. Viele Interessen die zu berücksichtigen sind und was ich noch meinte war, das sich das Gesetz so liest, als würde der Vermieter bei jeder Neuvermietung 10% erhöhen dürfen. Gesetzlich garantierte Rendite von 10%. Nicht schlecht. Aber anscheinend ist ja § 575 BGB noch da.thh hat geschrieben:Wie meinen? - Oder kurz: hä?mrmojo hat geschrieben:ein schweres gesetz.
liest sich wie gesetzlich garantierte mietsteigerung von 10% bei jeder neuvermietung.
Irgendwas ist ja immer.mrmojo hat geschrieben:irgendeine lösung muss her.
Guter Gedanke!mrmojo hat geschrieben:hindert ein gesetz einen vermieter daran auf ein jahr befristete Mietverträge zu schliessen? Ich schau mal beim Mietrecht nacht.
Irgendwas ist halt immer, da haste Recht.
Mein Friseur sagte mir, wenn man versucht alle zufriedenzustellen, ist das der erste Schritt zum Scheitern.
@Fossil: Danke für die Info
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Solange er jemand findet, der die Wohnung zu dem Preis nimmt: natürlich. Ohne diese Regelung dürfte er auch 200% erhöhen - auch mit dieser Regelung muss er aber ggf. weniger als die Vergleichsmiete nehmen, wenn er die Wohnung sonst nicht loskriegt.mrmojo hat geschrieben:das sich das Gesetz so liest, als würde der Vermieter bei jeder Neuvermietung 10% erhöhen dürfen.
Deshalb ist das ja eben keine "garantierte Mietsteigerung", sondern die Begrenzung einer möglichen Mietsteigerung auf maximal 10%: egal, was der Markt gerade hergibt, und egal, wie weit die ortsübliche Vergleichsmiete unter dem liegt, was erzielbar ist.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Vor der Reform konntest Du bei der Neuvermietung bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit machen, was Du willst. Da es bei dem Wohnungsangebot jedenfalls in Großstädten keine Sittenwidrigkeit gab, hieß das: alles was der Markt hergibt. Die 10% schränken das jetzt ein ... (oder versuchen es zumindest).mrmojo hat geschrieben:... das sich das Gesetz so liest, als würde der Vermieter bei jeder Neuvermietung 10% erhöhen dürfen. Gesetzlich garantierte Rendite von 10%. Nicht schlecht.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
In der aktuellen JuS (01/18) Prof. Dr. Stephan Lorenz mit einem Grundwissenbeitrag zu den Neuerungen im Gewährleistungsrecht.
JuS 2018, 10ff.
Vielleicht für den ein oder anderen hier interessant.
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Vielleicht für den ein oder anderen hier interessant.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Am 18.1. wird der BGH darüber entscheiden, ob die Anrechnung der Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 S. 3 BGB richtlinienkonform ist bzw. ob er darüber lieber nicht selbst entscheiden möchte.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Stellungnahme des DAV zum geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels (u.a. auch zur Aufhebung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie)
https://www.juris.de/jportal/portal/t/2 ... hricht.jsp
https://www.juris.de/jportal/portal/t/2 ... hricht.jsp
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Hab' mir die Stellungnahme mal durchgelesen.Ant-Man hat geschrieben:Stellungnahme des DAV zum geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels (u.a. auch zur Aufhebung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie)
https://www.juris.de/jportal/portal/t/2 ... hricht.jsp
Klar sollten sprachliche Fehler und Ungereimtheiten in so einer Richtlinie behoben werden. Aber ich verstehe nicht, warum das Verbraucherschutzniveau für den DAV viel zu hoch sein soll. Einige Erwägungsgründe kann ich ja nachvollziehen, aber:
1. Ist der DAV für den Umweltschutz zuständig? Und selbst wenn er das wäre, wieso wird vermutet, dass zurückgegebene Produkte meistens verschrottet würden? Ist das ein Erfahrungssatz? Und kann man nicht schon jetzt wegen eines geringfügigen Mangels Ersatzlieferung verlangen?
2. Warum will der DAV den Einhelhandel schützen bzw. "schimpft" auf den Fernabsatzhandel?
3. Warum befürwortet der DAV so stark eine europaweite Rügeobliegenheit?
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Selbst wenn die gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse eine automatische Erhöhung von 10% bei jeder Vermietung gewährleisten würden (was sie nicht tun), ware das natürlich schon buchhalterisch-mathematisch nicht dasselbe wie eine Rendite von 10%. Schon gar keine gesetzlich garantierte.mrmojo hat geschrieben:Gesetzlich garantierte Rendite von 10%.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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- Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Die Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsrechts wird von den Stresemann-Enkeln womöglich überschätzt:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 87615.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 87615.html
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