Richtlinienkonformität

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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gwen
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Richtlinienkonformität

Beitrag von gwen »

Hallo liebe community,

gibt es ein spezielles Schema oder eine besondere Herangehensweise, wenn ich einen Umsetzungsakt des nationalen Gesetzgebers auf seine Gemeinschaftsrechtskonformität überprüfe? Der Umsetzungsakt beruht auf einer Richtlinie der EU.

LG, gwen
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Schnitte
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Re: Richtlinienkonformität

Beitrag von Schnitte »

Ein allgemeines Aufbauschema wäre mir dafür nicht bekannt. Wäre auch angesichts der Vielfalt der Konstellationen schwer zu realisieren - manche Richtlinien sind maximalharmonisierend, d.h. die Mitgliedstaaten können nicht darüber hinausgehen, andere nicht; manche Richtlinien sehen vor, dass die Mitgliedstaaten institutionelle oder prozessuale Vorschriften einführen müssen, andere verlangen das einführen materieller Vorschriften; und das Ausmaß des Umsetzungsermessens, das den Mitgliedstaaten verbleibt, kann ohnehin stark variieren. Man kann daher nur allgemein raten, zu prüfen, ob der nationale Gesetzgeber das getan hat, was die Richtlinie verlangt.

Ein häufiges Problem in solchen Fällen liegt aber darin, dass tatsächlich ein nationales Gesetz (im materiellen Sinne, also ein Rechtsakt mit allgemeinverbindlicher Wirkung; das kann ein Parlamentsgesetz sein, eine Rechtsverordnung, ein Rechtsakt oder was auch immer das nationale Verfassungsrecht so kennt) her muss. Eine Verwaltungsvorschrift, eine Rechtsprechungsänderung oder Verwaltungsrundschreiben genügen nicht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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