Laufbahnwechsel

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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LordFlatulentia
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Laufbahnwechsel

Beitrag von LordFlatulentia »

Hallo,

ich würde gerne einmal ein wenig Diskussionsstoff haben für Frage des Laufbahnwechsels Richter am Amtsgericht zum Regierungsdirektor (A15) mit der Aussicht, ein Jahr später Ministerialrat (A16) zu werden. Bei mir stellt sich die Frage in Abwägung zwischen finanziellem Aufstieg vs. richterlicher Unabhängigkeit.
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Solar
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Re: Laufbahnwechsel

Beitrag von Solar »

Würde ich niemalsnimmernie tun. Der finanzielle Unterschied dürfte marginal sein, zumal du als Richter ja auch irgendwann R2 erreichen wirst, womit der kleine finanzielle Vorteil dahin wäre. Der eigentliche Reiz am Richterberuf sind doch die Unabhängigkeit, die Verantwortung und die wichtige Bedeutung deiner Tätigkeit für die Gesellschaft. Nichts davon (sorry) trifft auf die Beamtenlaufbahn zu. Jeder Kollege, der mir aus Sonderverwendungen bei Ministerien berichtet, flucht nur darüber. Ein Kollege hat's mir letzte Woche so beschrieben: Wenn du wenig mit Menschen zu tun haben willst, keine Verantwortung tragen möchtest, der unterste im Unterschriftenbaum auf einem internen Vermerk sein willst und dich bezüglich jeder Entscheidung mit deinem Vorgesetzten abstimmen möchtest, dann geh in die Sonderverwendung bei einem Ministerium.

Anders mag das sein als Dezernent an einem Landratsamt oder dergleichen. Dort hat man etwas mehr (auch Personal-)Verantwortung und ist freier. Aber mich in die Beamtenhierarchie z.B. an einem Ministerium oder RP einzuordnen, würde für mich nicht in Frage kommen. [-X
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11 Freunde
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Re: Laufbahnwechsel

Beitrag von 11 Freunde »

Der - vorübergehende - Wechsel in die Ministeriallaufbahn hat den großen Vorteil, dass du dort zum Teil deutlich schneller in höhere Besoldungsgruppen bzw -stufen als in der Praxis kommst und der finanzielle Unterschiedlich dann später schon mehr als bloß marginal ist.

Ich weiß nun nicht wie alt du bist, aber in "meinem" Bundesland ergibt sich die Möglichkeit des Laufbahnwechsels in der Regel am Ende der dreijährigen Erprobungsabordnung. Nach meiner Erfahrung kommt man über den Laufbahnwechsel deutlich schneller in die Position, sich auf R2-aufwärts-Stellen zu bewerben, als jemand, der direkt nach Abordnung in den Geschäftsbereich zurück geht und dort auf eine Beförderung auf R2 wartet. Davon abgesehen, dass eine Beförderung ohne Abordnung in das Ministerium in der Regel ohnehin fast aussichtslos ist.

Kleine Ergänzung:

Meines Erachtens geht der Weg über den Laufbahnwechsel im Hinblick auf Karriere im Geschäftsbereich schneller als der Weg ohne Laufbahnwechsel.

R1-->Abordnung-->Laufbahnwechsel RD A15-->MR A16-->R3

geht mE (deutlich) schneller als

R1-->Abordnung-->R1-->R2-->R3

Ich kenne Mitdreißiger mit A15 und 37-jährige mit A16, aber einen R2-Richter zu finden, der jünger als 37/38 ist, ist sehr schwierig. Ohne Abordnung in die Justizverwaltung dürfte ohnehin spätestens bei R2 Schluss sein.

Der Laufbahnwechsel fängt so ein bisschen den Umstand auf, dass Sprungbeförderungen oder "Verschubung" von Abgeordneten auf zwischenzeitliche R2-Stellen viel seltener bzw. nahezu ausgeschlossen sind.

Früher waren ja solche Dinge Gang und Gäbe:

R1-->Abordnung-->MR A16

oder

R1 (RiAG)-->Abordnung-->Während der Abordnung Beförderung auf R2 (RiOLG)-->R3
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Schnitte
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Re: Laufbahnwechsel

Beitrag von Schnitte »

Solar hat geschrieben:Würde ich niemalsnimmernie tun. Der finanzielle Unterschied dürfte marginal sein, zumal du als Richter ja auch irgendwann R2 erreichen wirst, womit der kleine finanzielle Vorteil dahin wäre. Der eigentliche Reiz am Richterberuf sind doch die Unabhängigkeit, die Verantwortung und die wichtige Bedeutung deiner Tätigkeit für die Gesellschaft. Nichts davon (sorry) trifft auf die Beamtenlaufbahn zu. Jeder Kollege, der mir aus Sonderverwendungen bei Ministerien berichtet, flucht nur darüber. Ein Kollege hat's mir letzte Woche so beschrieben: Wenn du wenig mit Menschen zu tun haben willst, keine Verantwortung tragen möchtest, der unterste im Unterschriftenbaum auf einem internen Vermerk sein willst und dich bezüglich jeder Entscheidung mit deinem Vorgesetzten abstimmen möchtest, dann geh in die Sonderverwendung bei einem Ministerium.
Finanziell ist der Unterschied m.E. mehr als nur marginal. A16 (was für den TE in greifbarer Nähe zu sein scheint) ist schon spürbar mehr als R1. R2 ist etwa gleich viel, das stimmt, aber dass man das jemals erreicht, ist alles andere als sicher - gar nicht so wenige Richter bleiben ihr Leben lang R1.
Was die Tätigkeit angeht, ist das natürlich Geschmackssache. Niemand streitet ab, dass die Arbeitsweise bei Richtern eine völlig andere ist als in der Ministerialbürokratie; nur scheinen das nicht alle für so fuchtbar zu halten, wie du das beschreibst. Meiner Erfahrung nach kommt es vor allem darauf an, was man draus macht; wenn man Initiative zeigt, in der Sache gut ist und ein heller Kopf ist, kann man sich in einem Ministerium durchaus eine Reputation erarbeiten und dann schon auch was bewegen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Solar
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Re: Laufbahnwechsel

Beitrag von Solar »

Damit wir nicht aneinander vorbeireden: Ich dachte, wir sprächen hier von einem dauerhaften Wechsel (so verstehe ich den TE) und nicht einer Sonderverwendung mit kurz- bis mittelfristiger Perspektive der Rückkehr auf die Richterbank, wie Sie 11Freunde beschreibt. Diese macht aus Karrieregesichtspunkten natürlich durchaus Sinn und wenn man mir so etwas einmal anbieten sollte, werde ich das aus den genannten Gründen vermutlich auch nicht ablehnen. Ich finde diese Beförderungssytematik zwar skandalös unsinnig aber sie ist nun mal Realität. Wieso jemand, der insgesamt nur 3 Jahre Richter und im Übrigen am Ministerium tätig war, sich besser als OLG-Richter, BGH-Richter oder Gerichtspräsident eignen soll als erfahrene Kollegen mit >10 Jahren echter Richtertätigkeit, konnte mir noch niemand schlüssig erklären... ](*,)

Ein dauerhafter Wechsel erscheint mir jedenfalls weiterhin außerordentlich unattraktiv. Das ist natürlich immer eine Frage der persönlichen Vorlieben. Sicher finden die Justizverwaltung nicht alle so furchtbar. Wer jedoch gerne Richter ist und insbesondere die Freiheiten des Berufs genießt, der wird die Verwaltungslaufbahn hassen. Ich verstehe die Logik hinter solchen Entscheidungen schlicht nicht: Wieso sollte jemand, der bewusst den Richter-Beruf gewählt hat (und mit seinen Qualifikationen locker erfolgreich in der Privatwirtschaft oder der Landesverwaltung hätte tätig sein können), für ein paar Öcken mehr im Monat einen Beruf ergreifen, der sich von dem des Richters in allen wesentlichen Punkten unterscheidet? Wieso wird man denn Richter? Doch nicht wegen der tollen Besoldung und Work-Life-Balance! Es geht dabei doch in erster Linie um die Freiheit, die juristische Arbeit und die Verantwortung sowie den zwischenmenschlichen Kontakt mit Prozessparteien. All das fällt in der Regel in der Justizverwaltung weg.

Den Gehaltsunterschied A16 zu R1 finde ich im Übrigen durchaus überschaubar. R1 zu A16 sind auf vergleichbarer Stufe netto ca. EUR 300 Unterschied (BaWü). Bedenkt man zudem, dass man bei R1 die Höchststufe viel früher erreicht, verringert das den Unterschied noch weiter. Nicht richtig ist m.E., dass R2 "alles andere als sicher" ist. Wer ein bisschen Ambition zeigt und qualitativ nicht gerade zum Bodensatz der Kollegenschaft gehört oder dem Minister in die Suppe gespuckt hat, wird nach meiner Nahbereichs-Empirie irgendwann sicher R2. Ich kenne kaum einen Richter >50, der (unfreiwillig) R1 ist. Alles darüber steht auf einem anderen Blatt.

Auch aus diesem Grund verstehe ich einen dauerhaften Wechsel nicht: Wenn ich mehr Geld verdienen möchte und dafür bereit bin, auf die genannten Vorzüge des Richterberufs zu verzichten, gehe ich in die Privatwirtschaft. Da besteht dann tatsächlich ein spürbarer finanzieller Unterschied.
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Re: Laufbahnwechsel

Beitrag von 11 Freunde »

Solar hat geschrieben:Wieso jemand, der insgesamt nur 3 Jahre Richter und im Übrigen am Ministerium tätig war, sich besser als OLG-Richter, BGH-Richter oder Gerichtspräsident eignen soll als erfahrene Kollegen mit >10 Jahren echter Richtertätigkeit, konnte mir noch niemand schlüssig erklären... ](*,)
Jemand, der Gerichtspräsident werden will, sollte insbesondere Kenntnisse über zumindest der Grundzüge der Dienstaufsicht haben. Diese lernt man relativ schnell in einer Abordnung in die Justizverwaltung, weswegen ich es aus fachlicher Sicht als völlig nachvollziehbar bezeichnen möchte, dass jemand eine entsprechende Abordnung in die Justizverwaltung erfolgreich absolviert haben sollte, wenn ihm ein entsprechendes Amt als Gerichtspräsident übertragen werden soll. Als Gerichtspräsident hat man vielleicht 20 bis 25 Prozent Rechtsprechungsanteil. Der Rest ist Dienstaufsicht und Verwaltung. Was die Verwendung als OLG- und BGH-Richter angeht, möchte ich zu bedenken geben, dass das juristische Niveau in den Fachabteilungen der Justizverwaltungen meinem Eindruck nach sehr hoch ist und man dort bisweilen auf einem anderen Level arbeitet als als Richter am Amtsgericht. Nach meinem Eindruck kommt eine Vielzahl der Schreckensgeschichten über eine Abordnung in die Justizverwaltung gerade von jenen Kollegen, die mangels fachlicher Eignung nicht in den Genuss einer solchen Abordnung kommen oder eine solche Abordnung nicht positiv verlaufen ist.
Solar hat geschrieben:Wer jedoch gerne Richter ist und insbesondere die Freiheiten des Berufs genießt, der wird die Verwaltungslaufbahn hassen.
Ich bin sehr gerne Richter (gewesen?). Mit Leib und Seele würde ich sagen. Mit jedem Tag länger in der Justizverwaltung fällt es mir aber immer schwerer, mir vorzustellen, wieder Schwarzfahrer, Kirmesschläger und ebay-Betrüger zu verurteilen. Ich finde die Abordnung in die Justizverwaltung unglaublich erweiternd für den persönlichen Horizont, da man Dinge macht, die bisher unglaublich weit weg von der beruflichen Tätigkeit waren. Ich finde es ein gutes Gefühl, wenn im Bundesrat das eigene Bundesland die Ansicht vertritt, die man selbst in einem Votum verfasst hat oder wenn man in den Ausschüssen des Landtags dem Minister unterstützend zuarbeitet. Ich hätte es mir selbst vor zwei Jahren nicht vorstellen zu können, auf die Freiheiten des Richters verzichten zu können, aber die Tätigkeit in der Justizverwaltung ist für mich persönlich fachlich äußerst gewinnbringend.
Solar hat geschrieben:Ich verstehe die Logik hinter solchen Entscheidungen schlicht nicht: Wieso sollte jemand, der bewusst den Richter-Beruf gewählt hat (und mit seinen Qualifikationen locker erfolgreich in der Privatwirtschaft oder der Landesverwaltung hätte tätig sein können), für ein paar Öcken mehr im Monat einen Beruf ergreifen, der sich von dem des Richters in allen wesentlichen Punkten unterscheidet? Wieso wird man denn Richter? Doch nicht wegen der tollen Besoldung und Work-Life-Balance! Es geht dabei doch in erster Linie um die Freiheit, die juristische Arbeit und die Verantwortung sowie den zwischenmenschlichen Kontakt mit Prozessparteien.


Sofern man alleine wegen des finanziellen Fortschritts eine Abordnung anstrebt, stimme ich dir zu. Sofern man eine Abordnung jedoch als fachliches Fortkommen begreift, sieht es jedoch bereits nach so kurzer Zeit irgendwann einfach nichts Neues mehr, was mich fachlich groß herausgefordert hätte. Es war sehr viel Routine eingekehrt und die Vorstellung, dies dann noch 30 bis 35 Jahre machen zu müssen, hat bei mir Panik ausgelöst. Da hat mir auch die "Verantwortung" und die Unabhängigkeit nichts mehr gebracht. Und in der Justiz geht es einfach ganz schnell. Wenn man sich zur rechten Zeit nicht von sich aus regt, heißt es irgendwann sehr schnell "EDEKA".

Solar hat geschrieben:Den Gehaltsunterschied A16 zu R1 finde ich im Übrigen durchaus überschaubar. R1 zu A16 sind auf vergleichbarer Stufe netto ca. EUR 300 Unterschied (BaWü).
Naja, das sind 3.600 netto im Jahr, fast ein 13. Monatsgehalt.
Solar hat geschrieben:Nicht richtig ist m.E., dass R2 "alles andere als sicher" ist. Wer ein bisschen Ambition zeigt und qualitativ nicht gerade zum Bodensatz der Kollegenschaft gehört oder dem Minister in die Suppe gespuckt hat, wird nach meiner Nahbereichs-Empirie irgendwann sicher R2. Ich kenne kaum einen Richter >50, der (unfreiwillig) R1 ist.
Dann scheinst du noch nicht so viele Richter zu kennen. Die einzigen R2-Stellen, die man hier vielleicht ohne Abordnung erreicht, ist die eines Richters am Amtsgericht a.w.a.R. oder Direktor eines Amtsgerichtes auf dem Land. Die spannenden Stellen sind den Erprobten vorbehalten. Bewerben sich auf eine Beförderungsstelle ein Kandidat ohne Abordnung und einer mit, ist die Entscheidung ziemlich klar.
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Solar
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Re: Laufbahnwechsel

Beitrag von Solar »

Ich finde es durchaus erbaulich, dass sich jemand findet, dem die Sonderverwendung Freude bereitet. Das macht mir Mut, dass - sofern mich das Ministerium eines Tages mit einer SV ehren sollte - die Sache doch positiver ist, als von meinen Kollegen beschrieben. Wünschenswert wäre es. Ich verstehe auch deine Erwägungen (fachliches Fortkommen). Du scheinst ja aber eher - wie ich - auf ein kurzfristiges Intermezzo zu schielen und nicht auf ein langfristiges Engagement in der Verwaltung. Nur davor würde ich ja zurückschrecken.

Dass eine Abordnung (damit meine ich zum OLG, nicht ans Ministerium) heutzutage i.d.R. Voraussetzung für die Beförderung sein dürfte, ist sicher richtig. Auch steht außer Frage, dass eine Verwendung am Ministerium dafür außerordentlich hilfreich/beschleunigend wirkt. Ich habe aber bereits zahlreiche Kollegen getroffen, die nie am Ministerium, sondern nur am OLG waren (oder sogar weder noch) und dennoch irgendwann R2 wurden. Zugegeben: Die Situation am Amtsgericht in der Provinz ist sicherlich eine andere. Es fragt sich aber, ob man auf Dauer - wenn man will - nicht den Weg zu einem größeren LG und damit in die Abordnung findet. Nicht jeder wird R2 aber ich denke jeder sozial verträgliche und fachlich solide Richter (das dürften die meisten sein), der den nötigen Zug zum Ziel hat, durchaus. Ich glaube daher weiterhin, dass das jedem Kollegen mit hinreichend Motivation und Geduld gelingen wird. Schneller geht's mit Ministerium, zwingend erscheint es mir nicht.

Die Logik, weshalb ein Ministeriums-Sonderverwendeter - gerade deshalb! - ein besserer Präsident und/oder Ober-/Höchstrichter sein sollte, überzeugt mich nicht. Mir geht es nicht darum, dass diese Personen im Einzelfall nicht möglicherweise sehr gut geeignet sind. Unser Präsident z.B. macht einen herrausragenden Job. Mir geht es eher darum, dass die Beförderungspolitik sich in erster Linie auf die Verwaltungs-Verwendung zu stützen scheint. "Ministerium-Sonderverwendung" bedeutet mitnichten zwingend, dass man in Personalführung/Dienstaufsicht und Gerichtsverwaltung geschult wird. Das mag für einige wenige Positionen zutreffen (z.B. Personalreferenten). Wenn ich aber beispielsweise Voten für Gesetzesentwürfe schreibe, Rechtspfleger in der Gerichts-Software schule oder Brexit-Beauftragter bin, qualifiziert mich dies ganz sicher nicht besser zu diesen Positionen, als Kollegen, die jahrelang an der Front waren. Ich kann natürlich dennoch besser qualifiziert sein - aber eben nicht aufgrund dieser Erfahrung.

Der Blick über den Tellerrand mag also hilfreich sein, er qualifiziert aber nicht aus sich selbst heraus. So aber wird er offenbar gehandhabt. Denn wenn man sich die fraglichen Posten einmal ansieht, sind diese sehr häufig mit Personen besetzt, die unterdurchschnittlich viel richterliche Erfahrung gesammelt haben (teils noch nicht einmal die volle Probezeit). Natürlich hast du Recht damit, dass man als Präsi wenig richterlich aktiv ist. Man muss jedoch verinnerlicht haben, wie der richterliche Alltag in den Konstellationen im eigenen Haus aussieht - und da nicht mal nur ein bis zwei Jahre "reingeschuppert" haben. Zwingende Voraussetzung wäre aus meiner Sicht vielmehr, dass man mehrere Jahre Erfahrung in allen für die Gerichtsbarkeit relevanten Gebieten (z.B. StrafR und ZivilR) sowie an unterschiedlichen Instanzen vorzuweisen hat. Das qualifiziert für die Leitung deutlich besser als das Verfassen von Referentenentwürfen für Gesetzesinitiativen.

Was die Verwendung an einem Ober-/Höchstgericht betrifft: Es ist sicherlich richtig, dass das Niveau am JuM sehr hoch ist, da habe ich keinen Zweifel. Es ist aber ein Zirkelschluss, daraus zu schließen, dass Ministeriumserfahrung für diese Posten qualifiziert. Hohes Niveau resultiert nicht aus der Ministeriumserfahrung, sondern war zuvor schon vorhanden - und ist sicherlich nicht auf Ministerien begrenzt, sondern herrscht auch an vielen Gerichten. Und hier iglt das oben Gesagte umso mehr: Eine umfassende Richterliche Erfahrung ist der Hauptqualifikations-Faktor für höhere Instanzen.

Der Grund für die Turbo-Beförderung durch Ministeriums-Verwendung ist daher m.E. klar sachfremd: Man lernt Entscheider und andere Karriere-Turbogenossen kennen und kann sich bei diesen beweisen. Diese Chance hat man am Provinz-Amtsgericht natürlich nicht, denn dort ist man schlicht weg vom Sichtfenster der Entscheider. Wieso sollte ich als Entscheider jemanden befördern, den ich gar nicht kenne, wenn ich doch den früheren Kollegen befördern kann, der im Nebenbüro saß und eine vergleichbar gute Papierform hat? Ministerien-Sonderverwendete oder Entscheider halten zudem naturgemäß viel von der Qualifikation durch Sonderverwendung, da sie selbst so Karriere machen/gemacht haben. Natürlich rechtfertigt man diese Praxis dann mit sachlichen Erwägungen, das ist nachvollziehbar und menschlich, andernfalls würde man ja seine eigene Position in Frage stellen.

Dasselbe System herrscht ja auch in der allgemeinen Verwaltung sowie letztlich der Privatwirtschaft. Auch dort sind Beförderungen in der Regel nicht in erster Linie Qualifikations-, sondern Netzwerk- und Glücks-abhängig (zur richtigen Zeit am richtigen Ort und dem richtigen Vorgesetzten sympathisch). So ist das Berufsleben nun einmal. Das schöne am Richterberuf ist ja gerade, dass man sich dem ein wenig entziehen kann, wenn einem Karriere nicht wichtig ist: Auf Dauer verdient man dennoch solide und bewahrt sich seine Unabhängigkeit und Verantwortung und muss nie unter Vorgesetzten leiden.

Ein dauerhafter Wechsel käme für mich aus den genannten Gründen aus heutiger Perspektive nicht in Betracht, ein vorübergehender natürlich schon. Muss wie immer jeder selbst wissen. Mir leuchtet nur die Logik nicht ein, sich zuerst unter bewusstem Verzicht auf die Vorzüge der Privatwirtschaft und/oder Verwaltung für den Richterberuf zu entscheiden und sodann nachträglich - für ein 13. Monatsgehalt - einen Beruf zu wählen, der genau diese Vorzüge nicht aufweist, gleichzeitig aber auch nicht die Vorzüge der Privatwirtschaft. Dann doch lieber den Sprung in die Wirtschaft wagen, damit die Kasse wenigstens spürbar klingelt.
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Levi
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Re: Laufbahnwechsel

Beitrag von Levi »

Solar hat geschrieben: Die Logik, weshalb ein Ministeriums-Sonderverwendeter - gerade deshalb! - ein besserer Präsident und/oder Ober-/Höchstrichter sein sollte, überzeugt mich nicht. Mir geht es nicht darum, dass diese Personen im Einzelfall nicht möglicherweise sehr gut geeignet sind. Unser Präsident z.B. macht einen herrausragenden Job. Mir geht es eher darum, dass die Beförderungspolitik sich in erster Linie auf die Verwaltungs-Verwendung zu stützen scheint. "Ministerium-Sonderverwendung" bedeutet mitnichten zwingend, dass man in Personalführung/Dienstaufsicht und Gerichtsverwaltung geschult wird. Das mag für einige wenige Positionen zutreffen (z.B. Personalreferenten). Wenn ich aber beispielsweise Voten für Gesetzesentwürfe schreibe, Rechtspfleger in der Gerichts-Software schule oder Brexit-Beauftragter bin, qualifiziert mich dies ganz sicher nicht besser zu diesen Positionen, als Kollegen, die jahrelang an der Front waren. Ich kann natürlich dennoch besser qualifiziert sein - aber eben nicht aufgrund dieser Erfahrung.

Der Blick über den Tellerrand mag also hilfreich sein, er qualifiziert aber nicht aus sich selbst heraus. So aber wird er offenbar gehandhabt. Denn wenn man sich die fraglichen Posten einmal ansieht, sind diese sehr häufig mit Personen besetzt, die unterdurchschnittlich viel richterliche Erfahrung gesammelt haben (teils noch nicht einmal die volle Probezeit). Natürlich hast du Recht damit, dass man als Präsi wenig richterlich aktiv ist. Man muss jedoch verinnerlicht haben, wie der richterliche Alltag in den Konstellationen im eigenen Haus aussieht - und da nicht mal nur ein bis zwei Jahre "reingeschuppert" haben. Zwingende Voraussetzung wäre aus meiner Sicht vielmehr, dass man mehrere Jahre Erfahrung in allen für die Gerichtsbarkeit relevanten Gebieten (z.B. StrafR und ZivilR) sowie an unterschiedlichen Instanzen vorzuweisen hat. Das qualifiziert für die Leitung deutlich besser als das Verfassen von Referentenentwürfen für Gesetzesinitiativen.
Da muss ich dir widersprechen. Die Tätigkeit und die Anforderungen eines Richters unterscheiden sich erheblich von denen eines Behördenleiters. Das gilt in der Justiz nicht anders als sonst in der öffentlichen Verwaltung. Ein guter und erfahrener Fachmann ist noch lange keine gute Führungskraft. Ein begnadeter Lehrer ist noch kein guter Schuldirektor, ein exzellenter Professor kein guter Uni-Präsident, ein erfolgreicher Arzt nicht zugleich auch ein guter Krankenhaus-Direktor, und ein berufserfahrener Richter noch lange kein guter Gerichtspräsident.

Will ein Behördenleiter etwas für seine Einrichtung erreichen (Personal, Sachmittel, Planstellen, interessante Aufgaben etc.), muss er wissen, wen er anrufen und ansprechen kann und die Entscheider in Politik und Justizverwaltung sollten ihn möglichst persönlich kennen und schätzen. Er muss überdies für seine Entscheidungen werben und Menschen von seinen Ideen überzeugen können. Er muss Allianzen schmieden und nicht selten auch "dealen" können. Ein Richter braucht keinen Widerstand zu fürchten, seine Kunden können sich nicht wirklich wehren. Ein Behördenleiter dagegen ist in seiner Funktion kein Halbgott in Schwarz, Weiß oder Blau mehr, sondern auf die Kooperation, die Unterstützung, das Wohlwollen und das Vertrauen anderer Akteure angewiesen.

Das erfolgreiche Durchsetzen von Gesetzesinitiativen im politischen Umfeld qualifiziert insofern viel eher für eine Führungsfunktion in der Justiz als eine noch so umfangreiche richterliche Tätigkeit. Man kann und muss Administration und Führung lernen, so wie jeden anderen Beruf auch. Ohne ein gewisses Talent geht es zwar nicht, aber vieles ist auch einfach Erfahrung, Übung und die Möglichkeit und Bereitschaft zu einem umfangreichen Networking.

Nicht ohne Grund gibt es in allen großen Unternehmen Fachlaufbahnen und Führungslaufbahnen. Und nicht zufällig sind auch die Führungsfunktionen in der Justiz überwiegend mit Personen besetzt, die das politische und administrative Handwerk erlernt und ihr diesbezügliches Talent unter Beweis gestellt haben. Wenn man den Grundsatz einer Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wirklich ernst nimmt, ist das nur konsequent und richtig.
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Re: Laufbahnwechsel

Beitrag von thh »

Solar hat geschrieben:Den Gehaltsunterschied A16 zu R1 finde ich im Übrigen durchaus überschaubar. R1 zu A16 sind auf vergleichbarer Stufe netto ca. EUR 300 Unterschied (BaWü).
R1 und R2 aber auch.
11 Freunde hat geschrieben:Dann scheinst du noch nicht so viele Richter zu kennen. Die einzigen R2-Stellen, die man hier vielleicht ohne Abordnung erreicht, ist die eines Richters am Amtsgericht a.w.a.R. oder Direktor eines Amtsgerichtes auf dem Land. Die spannenden Stellen sind den Erprobten vorbehalten. Bewerben sich auf eine Beförderungsstelle ein Kandidat ohne Abordnung und einer mit, ist die Entscheidung ziemlich klar.
Auch hier - Ba-Wü - ist eine Beförderung nach R2 ohne Erprobungsabordnung regelmäßig ausgeschlossen - wobei es dabei ausdrücklich um eine Abordnung an das OLG oder die GenStA zur Erprobung geht, nicht aber um eine Abordnung an das Ministerium. Inwieweit eine solche Abordnung ebenfalls ausreicht, war und ist heiß umstritten; derzeit ist "grundsätzlich" eine Erprobungsabordnung erforderlich, die nur ausnahmsweise durch eine Abordnung an ein Landes- oder Bundesministerium oder ein oberstes Gericht des Bundes ersetzt werden kann. Regelmäßig schließt sich an eine solche Sonderverwendung die Erprobungsabordnung bei OLG/GenStA (nochmals) an.
Solar hat geschrieben:Dass eine Abordnung (damit meine ich zum OLG, nicht ans Ministerium) heutzutage i.d.R. Voraussetzung für die Beförderung sein dürfte, ist sicher richtig. Auch steht außer Frage, dass eine Verwendung am Ministerium dafür außerordentlich hilfreich/beschleunigend wirkt.
Genau so ist es (in BW).
Solar hat geschrieben:Die Logik, weshalb ein Ministeriums-Sonderverwendeter - gerade deshalb! - ein besserer Präsident und/oder Ober-/Höchstrichter sein sollte, überzeugt mich nicht.
Für eine spruchrichterliche Tätigkeit (an OLG oder BGH oder den entsprechenden Ebenen der Fachgerichtsbarkeiten) erschließt sich das tatsächlich nicht; für die Leitung eines Gerichts (oder einer Behörde) erscheint mir das jedoch offenkundig. Dabei handelt es sich schließlich in erster Linie um Verwaltungstätigkeiten; an größeren Gerichten nehmen die Präsidenten regelmäßig mit weniger als einem Viertel ihrer Arbeitskraft Rechtsprechungsaufgaben wahr. Dass dafür eine Sonderverwendung in der (Ministerial-)Verwaltung eine wichtige Rolle spielt, sollte keiner Begründung bedürfen.
Solar hat geschrieben:"Ministerium-Sonderverwendung" bedeutet mitnichten zwingend, dass man in Personalführung/Dienstaufsicht und Gerichtsverwaltung geschult wird. Das mag für einige wenige Positionen zutreffen (z.B. Personalreferenten).
Auch dann ist aber Verwaltungserfahrung besser als keine Verwaltungserfahrung. Man kann ja auch Vorsitzender einer Zivilkammer werden, wenn man vorher lange Familien- oder Strafsachen gemacht hat ...
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Re: Laufbahnwechsel

Beitrag von 11 Freunde »

thh hat geschrieben:
11 Freunde hat geschrieben:Dann scheinst du noch nicht so viele Richter zu kennen. Die einzigen R2-Stellen, die man hier vielleicht ohne Abordnung erreicht, ist die eines Richters am Amtsgericht a.w.a.R. oder Direktor eines Amtsgerichtes auf dem Land. Die spannenden Stellen sind den Erprobten vorbehalten. Bewerben sich auf eine Beförderungsstelle ein Kandidat ohne Abordnung und einer mit, ist die Entscheidung ziemlich klar.
Auch hier - Ba-Wü - ist eine Beförderung nach R2 ohne Erprobungsabordnung regelmäßig ausgeschlossen - wobei es dabei ausdrücklich um eine Abordnung an das OLG oder die GenStA zur Erprobung geht, nicht aber um eine Abordnung an das Ministerium. Inwieweit eine solche Abordnung ebenfalls ausreicht, war und ist heiß umstritten; derzeit ist "grundsätzlich" eine Erprobungsabordnung erforderlich, die nur ausnahmsweise durch eine Abordnung an ein Landes- oder Bundesministerium oder ein oberstes Gericht des Bundes ersetzt werden kann. Regelmäßig schließt sich an eine solche Sonderverwendung die Erprobungsabordnung bei OLG/GenStA (nochmals) an.
Ist hier ein ähnliches Graufeld. Es kommt insbesondere darauf an, wie lange man in die Justizverwaltung abgeordnet war. Ein Kollege ist nun nach vier Jahren Abordnung mit Ende 30 vom RiAG zum RiOLG ohne (weitere) Erprobungsabordnung geworden, während ich andere kenne, die nach zwei Jahren Justizverwaltung und zwei Jahren Karlsruhe noch in Erprobungsabordnung beim OLG bzw. bei der GStA müssen.
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Re: Laufbahnwechsel

Beitrag von LordFlatulentia »

Danke für den Input. ICH MACHS.
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