Nacktbilder

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Muirne
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Muirne »

Die Person sollte sich schleunigst bemühen, die Bilder aus dem Netz zu kriegen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern, also sich eindringlich an Person c wenden. Nennt man Schadensbegrenzung.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Tibor
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Tibor »

Muirne hat geschrieben:Die Person sollte sich schleunigst bemühen, die Bilder aus dem Netz zu kriegen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern, also sich eindringlich an Person c wenden. Nennt man Schadensbegrenzung.
Nanana, hier gibt es doch keine Rechtsberatung. Wir spielen doch nur ;-)
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Muirne
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Muirne »

Das war Lebensberatung. ;) Nur 12.000 €.
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thh
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Re: Nacktbilder

Beitrag von thh »

Muirne hat geschrieben:Die Person sollte sich schleunigst bemühen, die Bilder aus dem Netz zu kriegen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern, also sich eindringlich an Person c wenden. Nennt man Schadensbegrenzung.
Aber ist das nicht auch eine Form der geständigen Einlassung?
Tobias__21
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Tobias__21 »

Wäre ich der StA würde ich mich da übrigens richtig festbeissen! Eine Einstellung würds da nicht geben. Ich finde sowas unter aller Sau!
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Ara
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Wäre ich der StA würde ich mich da übrigens richtig festbeissen! Eine Einstellung würds da nicht geben. Ich finde sowas unter aller Sau!
Anders als all die anderen Straftaten, die es so gibt, die ganz dufte sind!

Ich kann diese Einstellung persönlich immer schwer verstehen... Ist ja auch häufig bei Sexualstraftaten, dass selbst manche Strafverteidiger meinen, das sei dann auf einmal "wirklich" verachtenswert. Man sollte sich da mal drüber Gedanken machen, was man damit eigentlich ausdrückt. Denn im Endeffekt äußert man damit indirekt, dass es viele Straftaten gibt die nicht "unter aller Sau" seien... Komischerweise scheinen dazu auch sowas wie Totschlag, Raub oder schwere Körperverletzung zu gehören, die sind zwar nicht nett, aber irgendwie nicht so "unter aller Sau" wie Kinderpornos oder Vergewaltigung. Sollte man vielleicht mal etwas reflektieren, was so die persönliche Einordnung von Straftaten betrifft, auch unter Beachtung, dass in der Regel alle Straftaten (meinetwegen mit wenigen Ausnahmen) nicht besonders lobenswert sind. Ansonsten hat der Gesetzgeber ja eine Rangordnung schon mit seinem Strafrahmen vorgenommen. Wirklich "nett" ist aber keine Straftat die man begehen kann.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Tobias__21 »

Ich weiß nicht auf was du hinaus möchtest. Man sollte sich mal überlegen, was so etwas für Folgen haben kann. Nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für deren Familie. Hier ist irgendein Sexvideo im Internet, wird auf Jodel gehyped, die Leute darauf sind bekannt. Das Video wird mittlerweile auch unter den Klassenkameraden des Sohnes einer Betroffenen geteilt.

Man kann so etwas gut und gerne verachtenswert finden, ohne dadurch andere Straftaten klein zu reden. Und ja, selbstverständlich gibt es Straftaten die im Vergleich zu anderen Straftaten "unter aller Sau" sind. Da interessiert mich auch die Bewertung des Gesetzgebers herzlich wenig.
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Schnitte
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Schnitte »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich weiß nicht auf was du hinaus möchtest. Man sollte sich mal überlegen, was so etwas für Folgen haben kann.
Oh, ich bin mir sicher, dass die von Ara (dessen Ausführungen ich nur zustimmen kann) genannten Alternativbeispiele ebenfalls gravierende Folgen haben können. Beispielsweise hat der von ihm angesprochene Totschlag in der Regel auch ziemlich lang anhaltende Konsequenzen für das Opfer. Nur, dass niemand sich dazu genötigt fühlt, im Wege des virtue signalling davon zu schreiben, dass Totschlag nun aber wirklich unter aller Sau sei.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Tobias__21 »

Selbstverständlich. Aber wo drücke ich denn aus, dass der Totschlag nicht unter aller Sau sei? Selbstverständlich gibt es Straftaten die weniger "schlimm" sind als andere, oder seht ihr das etwa anders? Und ich kann das verteilen von Nacktbildern durchaus persönlich als verwerflich ansehen, ohne dabei andere Straftaten als weniger schlimm zu erachten. Ich weiß gar nicht, wo da das Problem ist. Das ist eben meine persönliche Einstellung. So what? Ich habe genug Richter und Staatsanwälte kennengelernt, die das ähnlich sehen.

Und wenn ich persönlich Vergewaltigungen, Körperverletzungen, was weiß ich, im Vergleich zu einem Diebstahl, "schlimmer" finde, dann ist das meine persönliche Einstellung. Manche Straftaten lösen bei mir halt etwas mehr aus, als andere, das kann ich auch nicht abstellen. Das heisst aber auch nicht, dass ich meine persönlichen Befindlichkeiten außen vor lassen kann, wenn ich auf der Richterbank sitze. Der Gesetzgeber hat immerhin einen Strafrahmen vorgegeben, alles andere läuft auf Strafzumessungsebene ab. Und da gibt es eben Straftaten, die von ihren Folgen, ihrer Begehungsweise, der Motivation, etc. schwerer wiegen als andere. Es gibt auch so etwas wie die besondere Schwere der Schuld.
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Ara
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Selbstverständlich. Aber wo drücke ich denn aus, dass der Totschlag nicht unter aller Sau sei? Selbstverständlich gibt es Straftaten die weniger "schlimm" sind als andere, oder seht ihr das etwa anders? Und ich kann das verteilen von Nacktbildern durchaus persönlich als verwerflich ansehen, ohne dabei andere Straftaten als weniger schlimm zu erachten. Ich weiß gar nicht, wo da das Problem ist. Das ist eben meine persönliche Einstellung. So what? Ich habe genug Richter und Staatsanwälte kennengelernt, die das ähnlich sehen.
Ja ich sagte ja, dass es zum Teil sogar Strafverteidiger so sehen. Das macht es aber nicht richtiger, sondern nur noch schlimmer.

Es verwundert halt, wenn man betont, dass man gerade bei solch einer Straftat besonders bissig wäre und sie "unter aller Sau" findet, wenn man hier von einer der leichtesten Straftaten im gesamten StGB spricht (vom Strafrahmen gibt es nur noch eine Stufe tiefer). Du erkennst hierbei keine schräge Relativierung?

Was ist denn mit den ausgeführten Totschlag, Raub oder Vergewaltigung? Oder auch nur mit der mittleren Kriminalität wie Betrug, Untreue oder Brandstiftung? Wenn man schon bei der leichten Kriminalität "Besonders bissig wäre", "Nicht einstellen würde" und es "Unter aller Sau" ist?

"Unter aller Sau" sollten übrigens alle Straftaten sein (man mag über Bagatellen wie Schwarzfahren oder Drogenbesitz streiten), denn als Ultima Ratio sanktioniert das Strafrecht halt gerade solch ein Verhalten. Ansonsten wäre es eher eine OWiG.

Es ist auch nicht speziell gegen dich gerichtet, aber man sollte man selbst über so Sätze mal reflektieren. Ein "das ist unter aller Sau" bei solche Straftatbeständen wirkt halt immer etwas befremdlich, wenn man sonst mit Totschlag und Raub zu tun hat.
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Tobias__21 »

Ich sagte doch, dass das meine persönliche Meinung ist. Fachlich mag man das gerne anders sehen. Aber meine Fachlichkeit wollte ich hier auch nicht zur Debatte stellen. Und selbstverständlich kann ich das als StA anklagen, auch wenn es ein anderer Dezernent vielleicht einstellen würde. Ich habe schon so viele Anklagen gehabt, die ich bspw. sofort eingestellt hätte und bei denen es dann auch vor Gericht so kam. Und bei jedem StA werden da auch persönliche Befindlichkeiten reinspielen, was er anklagt und was nicht. Ein HG Dezernent reagiert bei gewissen Delikten vielleicht sensibler, als ein Dezernent aus der Allgemeinabteilung.

Und der Gesetzgeber ist ja nicht mein Gott und hat die letzte Weisheit. Ich muss das ja nicht unbesehen fressen, was er mir vorsetzt und kann es durchaus anders werten. An seine Strafrahmen habe ich mich natürlich zu halten, das ist klar, ich muss sie aber nicht richtig finden. Ich finde, das hat auch etwas mit freiem Denken zu tun. Dass ich mich da besonders festbeissen würde, heisst ja auch nicht im Gegenzug, dass ich bei anderen Delikten dann großzügiger wäre. Gut, vielleicht bei einem Ladendiebstahl, geb ich offen zu. Für mich persönlich ist das Verteilen von Nacktbildern eben unter aller Sau. Ein anderer Dezernent würde ich vielleicht einstellen, je nach Vorstrafen. Ich würde es auch bei reinem BZR anklagen. Am Ende entscheidet es der Richter. Wäre ich der Richter, würde ich mich aber auch einer Einstellung nicht verschließen, da kann ich schon differenzieren und meine Einstellung außen vor lassen. Als StA muss ich das nur bedingt. Ja, ja, objektivste Behörde der Welt, ist mir schon klar. In der Praxis läuft es aber bisweilen anders. Mag man nicht gut finden, ist aber so und ich denke ganz wird es sich nicht abstellen lassen, wenn man der Ankläger ist und darüber entscheiden muss, ob man anklagt, oder nicht. Was dann vor Gericht bei rauskommt steht auf einem anderen Blatt.

Man kann mir jetzt vorhalten, dass ich jedesmal wenn ich vom Totschlag schreibe, noch dazu sagen muss, dass der ja unter aller Sau ist, ok. Ich habe es hier besonders hervorgehoben, weil es ja tatsächlich ein sehr geringer Strafrahmen ist, das Delikt also nicht besonders schwer wiegt, zumindest aus Sicht des Gesetzgebers. Für mich wiegt es eben etwas schwerer, gerade weil solche ein Verhalten oft kleingeredet wird und man sich gar nicht bewusst ist, was man damit alles auslösen kann und was passieren kann, wenn man so einen Scheiss in bierseliger Laune mit seinen Kumpels teilt. Zivilrechtlich werden hierfür ja auch ordentliche Summe aufgerufen um so ein Verhalten in Zukunft zu verbinden. Zu Recht, wie ich finde.
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Re: Nacktbilder

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Ein "das ist unter aller Sau" bei solche Straftatbeständen wirkt halt immer etwas befremdlich, wenn man sonst mit Totschlag und Raub zu tun hat.
Jein. Ich verstehe, was Du meinst, aber es gibt durchaus Straftaten, die aus verschiedensten Gründen besonders verwerflich erscheinen - auch dann, wenn man sonst mit Totschlag oder Raub zu tun hat. Ja, es gibt sogar nicht strafbares Verhalten, das ich als "unter aller Sau" bezeichnen würde ...
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Muirne
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Muirne »

Es ist mir wirklich unverständlich, wie man die moralische Bewertung als unter aller Sau (und da bin ich ganz bei Tobias) solcher Sachverhalte kritisieren kann. Als würde man damit nur im entferntesten Totschlag verharmlosen. Die Notwendigkeit der moralischen Betonung generiert sich bei solchen Sachverhalten vielmehr aus den Strafen, die im Vergleich zum Schaden für die individuell Betroffenen fragwürdig erscheinen können. Dass diese Strafen rechtspolitisch eher niedrig sind, weil die Tathandlung nur einen Klick entfernt ist, ist dabei sicherlich auch nachvollziehbar. Es bleibt gerade deshalb jedoch oft nur der Versuch eines moralischen Appells. Aber da sind wir ja nie einer Auffassung, Ara, insofern vergeblich.
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Muirne
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Muirne »

thh hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:Die Person sollte sich schleunigst bemühen, die Bilder aus dem Netz zu kriegen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern, also sich eindringlich an Person c wenden. Nennt man Schadensbegrenzung.
Aber ist das nicht auch eine Form der geständigen Einlassung?
Die gab es doch eh schon per whats app Entschuldigung. ;)
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Re: Nacktbilder

Beitrag von Ara »

Muirne hat geschrieben:Es ist mir wirklich unverständlich, wie man die moralische Bewertung als unter aller Sau (und da bin ich ganz bei Tobias) solcher Sachverhalte kritisieren kann. Als würde man damit nur im entferntesten Totschlag verharmlosen. Die Notwendigkeit der moralischen Betonung generiert sich bei solchen Sachverhalten vielmehr aus den Strafen, die im Vergleich zum Schaden für die individuell Betroffenen fragwürdig erscheinen können.
Ach es ist im Endeffekt ja auch nur so ein "Macht durch Worte" Ding... Ich weiß ja, dass Tobias sich schon im klaren darüber ist, dass Kapitalverbrechen und auch die meisten anderen Straftaten noch einmal ein anderes Kaliber sind. Ich denke auch nicht, dass er als StA wirklich so agieren würde, wie er es schrieb. Trotzdem kann man natürlich mal darauf hinweisen.

Es ist halt eine Form der Relativierung. Das ist das gleiche "Problem", wie wenn man in der #MeToo Debatte eine Berührung an den Hintern als schwere Sexualstraftat hochstilisiert. Da kann man sagen "ja das ist doch auch kein nettes Verhalten", aber man relativiert damit automatisch echte schwere Sexualstraftaten.

Das ist genauso wie wenn jemand erklärt, dass eine Erkältung eine wirklich unangenehme Krankheit sei... Natürlich ist eine Erkältung nicht geil, sie ist auf einer Skala aller Krankheiten aber ganz weit unten. Wenn meine Skala aber nur noch aus "schwere Krankheiten (Erkältung) und sehr schwere Krankheit (Gehirntumor) besteht", könnte das irgendwie falsch sein. Vor allem weil mittlere und leichte Krankheiten dann fehlen.

Und das ist halt leider in der heutigen Zeit tatsächlich sehr beliebt, dass die Kirche immer gleich aus dem Dorf getragen wird. Jegliche "Unkorrektheit" ist gleich fürchterlich schlimm. Es gibt gar kein "bisschen Schlimm" und "mittel Schlimm" mehr. Es gibt nur noch "Richtig" oder "Falsch". Das ist auch in der Politik doch immer häufiger zu erleben...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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