Vermutlich, weil diejenigen, die bei der BRAK dafür verantwortlich sind, das selbst nicht verstehen.Herr Anwalt hat geschrieben:"Zugangs- und Verbindungsproblem"
"unsicher"
"Störungen"
Was denn nun?
Was genau war unsicher?
Kein Wort der Entschuldigung.
BeA
Moderator: Verwaltung
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Re: BeA
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: BeA
Ich empfinde zur Zeit und gleichzeitig. Ser Ilyn, bring me his head!Tibor hat geschrieben:Meldung der BRAK v. 27.12.2017 hat geschrieben:Anmeldeprozess am beA wird überarbeitet
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird die Plattform beA vorerst weiter offline lassen.
Am Freitag hatte die BRAK die beA-Plattform vom Netz genommen, nachdem ein für den Zugang erforderliches Zertifikat als unsicher eingestuft und gesperrt worden war. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung war davon nicht betroffen. Die Vertraulichkeit der Datenübertragungen war zu jedem Zeitpunkt gesichert. Es handelt sich um ein Zugangs- bzw. Verbindungsproblem, das der Technologieentwickler des beA-Systems trotz intensiver Arbeiten bislang nicht gelöst hat.
Die BRAK wird daher das beA-System erst wieder bereitstellen, wenn der technologische Dienstleister die Störungen vollständig behoben und einen sicheren Zugang gewährleistet hat.
Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die entsprechend der ursprünglichen Empfehlung vom 22.12.2017 das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat installierten, rät die BRAK dringend zur Deinstallation, um sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen. Eine Anleitung finden Sie in Kürze hier.
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Re: BeA
Zu den Hintergründen: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2017-12-28/6208c7bddf86307fc1fd79733ddb6043/?GEPC=s5 (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: BeA
Hoffentlich trennen die sich jetzt von der schwachsinnigen Idee des localhost ...
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Re: BeA
Naja, die ab 01.01.2018 bestehende anwaltliche Pflicht (!) aus § 174 Abs. 3 S. 4 ZPO n.F., "einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen", kann nach § 130a Abs. 4 ZPO n.F. auch durch ein DE-Mail-Konto erfüllt werden.doctor hat geschrieben:https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 28474.html
Kann man nur hoffen, dass jeder Rechtsanwalt sich rechtzeitig ein solches Konto gesichert hat. Könnte sonst knapp werden.
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Re: BeA
Ich bin da ganz entspannt. Ist doch nicht mein Problem, wenn das beA so vor die Wand gefahren wird ...thh hat geschrieben:Naja, die ab 01.01.2018 bestehende anwaltliche Pflicht (!) aus § 174 Abs. 3 S. 4 ZPO n.F., "einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen", kann nach § 130a Abs. 4 ZPO n.F. auch durch ein DE-Mail-Konto erfüllt werden.doctor hat geschrieben:https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 28474.html
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Re: BeA
Die BRAK informiert die Justizminister:
... Was die ab 01. Januar 2018 eintretende passive Nutzungspflicht der Anwälte betrifft, bedeutet dies, dass diese Nutzungspflicht, solange BeA vom Netz ist, nicht erfüllt werden kann. Es können auch keinerlei Nachrichten in das BeA der Anwälte gesandt oder von dort abgeholt werden. Gerichts sind daher auch nicht in der Lage, in diesem Zeitraum Nachrichten an Anwälte zu senden. ...
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Re: BeA
Schon der Wahnsinn. Und dann bezichtigt man auch noch diejenigen, die vor dem Problem warnen, illegaler Aktivitäten.doctor hat geschrieben:https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 28474.html
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Re: BeA
Übrigens ist mit dem beA auch das Rechtsanwaltsregister offline; anscheinend hängt das technisch irgendwie zusammen. So dass die BRAK ihrer gesetzlichen Verpflichtung, "jedem" Einsicht in das Verzeichnis zu gewähren, derzeit nicht nachkommt.
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Re: BeA
Ja, das ist mir auch schon aufgefallen. Die haben die alte Datenbank bestimmt nicht parallel noch gepflegt.
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Re: BeA
Je mehr Details rauskommen, desto klarer wird, was für einen Murks die da zusammenprogrammiert haben.
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Re: BeA
Mich würde ja technisch mal interessieren, warum sie bei nem Hardware-Token eine zweifache PIN-Eingabe wollen und bei einem Software-Token nur eine (absolut ausreichende) einmalige PIN-Eingabe verlangen.immer locker bleiben hat geschrieben:Je mehr Details rauskommen, desto klarer wird, was für einen Murks die da zusammenprogrammiert haben.
Das stinkt doch auch nach irgendeinem Workaround für einen Fehler den sie nicht beheben konnten.
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Re: BeA
Ich werde morgen um Mitternacht meinen Das-beA-kommt-doch-noch-nicht-Ätsch-Bätsch-Sekt genießen ...
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Re: BeA
Ich auch. Hab hoch gepokert und mich bis dato überhaupt nicht mit dem beA befasst - in der Erwartung, dass es eh wieder verschoben wird.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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