Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Moderator: Verwaltung
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Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Liebes Forum,
nachdem ich mich entschlossen habe, in diesem Jahr doch gelegentlich auch mal Rechnungen für kleinere Mandate zu stellen, bin ich gerade dabei, in ELSTER hierfür eine zusätzliche Steuernummer zu beantragen.
Frage an die anderen Nebenberufler oder diejenigen die sich sonst damit auskennen:
Ohne USt-ID-Nr. wird man vermutlich nicht besonders Ernst genommen, weil dann klar ist, wie wenig man als Anwalt einnimmt.
Eine solche Nummer bekomme ich logischerweise aber nur, wenn ich auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichte. In dem Fall muss ich dann aber jeden Monat eine Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben (=Aufwand und ggf. Kosten für Vorauszahlungen?)
Wie handhabt ihr das? Insbesondere wenn ihr nur mit geringen und äußerst unregelmäßigen Einnahmen rechnet.
nachdem ich mich entschlossen habe, in diesem Jahr doch gelegentlich auch mal Rechnungen für kleinere Mandate zu stellen, bin ich gerade dabei, in ELSTER hierfür eine zusätzliche Steuernummer zu beantragen.
Frage an die anderen Nebenberufler oder diejenigen die sich sonst damit auskennen:
Ohne USt-ID-Nr. wird man vermutlich nicht besonders Ernst genommen, weil dann klar ist, wie wenig man als Anwalt einnimmt.
Eine solche Nummer bekomme ich logischerweise aber nur, wenn ich auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichte. In dem Fall muss ich dann aber jeden Monat eine Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben (=Aufwand und ggf. Kosten für Vorauszahlungen?)
Wie handhabt ihr das? Insbesondere wenn ihr nur mit geringen und äußerst unregelmäßigen Einnahmen rechnet.
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Ich bin kein Steuerrechtler, aber wieso sollte man als Kleinunternehmer keine USt-ID-NR. bekommen? Und wieso sollte man nur mit einer solchen ernst genommen werden?
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
- Tibor
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Seit 1.1.2010 erhalten auch Kleinunternehmer eine UStID.
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
@ Tibor: Bist du dir sicher? Regulär aber nicht sondern nur auf Antrag, ne? Der Sinn der Kleinunternehmerregelung ist doch gerade, keine Ust auszuweisen - was braucht man dann die besondere ID?
@Bunny66: Ich würde mir den Aufwand ersparen und bei der Kleinunternehmer-Regelung bleiben. Was schert es die Mandanten? Für die ist entscheidend, was für sie im Ergebnis bei rauskommt, als ob auf deiner Rechnung Ust ausgewiesen ist oder nicht (im Zweifel kennen sie sich damit nichtmal groß aus bzw. wissen nicht, wo die Grenze für Kleinunternehmer überhaupt liegt). Ich würde mir da nicht so einen Kopf machen. Wenn sie zufrieden mit dir waren, kommen sie auch wieder - egal ob du da Ust ausweist und eine ID hast oder nicht. Die überweisen den Rechnungsbetrag und gut ist.
@Bunny66: Ich würde mir den Aufwand ersparen und bei der Kleinunternehmer-Regelung bleiben. Was schert es die Mandanten? Für die ist entscheidend, was für sie im Ergebnis bei rauskommt, als ob auf deiner Rechnung Ust ausgewiesen ist oder nicht (im Zweifel kennen sie sich damit nichtmal groß aus bzw. wissen nicht, wo die Grenze für Kleinunternehmer überhaupt liegt). Ich würde mir da nicht so einen Kopf machen. Wenn sie zufrieden mit dir waren, kommen sie auch wieder - egal ob du da Ust ausweist und eine ID hast oder nicht. Die überweisen den Rechnungsbetrag und gut ist.
- Tibor
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Ja, vgl. § 27a Abs. 1 UStG. Das Antragserfordernis für Kleinunternehmer in § 27a Abs. 1 S. 2 UStG ist durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 aufgegeben worden.Carlos84 hat geschrieben:@ Tibor: Bist du dir sicher?
a) Die Sätze 2 und 3 werden durch folgenden Satz
ersetzt:
„Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch
juristischen Personen, die nicht Unternehmer
sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen
erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
wenn sie diese für innergemeinschaftliche
Erwerbe benötigen.“
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Ah ok. "Wenn sie diese benötigen": das wird wohl der Knackpunkt sein, warum die meisten Kleinunternehmer sie nicht haben (wollen). :-)
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Wozu brauchst du überhaupt eine eigene Steuernummer dafür?
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG.Muirne hat geschrieben:Wozu brauchst du überhaupt eine eigene Steuernummer dafür?
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Hm. Kann man stattdessen keine Quittungen ausstellen?
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Eine Quittung ist was anderes (sie belegt eine Zahlung). Und wie willst du ernsthaft eine Leistung erbringen, wenn du keine Rechnung erstellst?
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Jein, möchte ich sagen. Eine Quittung erfüllt nicht unbedingt das Erfordernis an eine ordnungsgemäße Rechnung iSv § 14 IV UStG. Kann sie aber, wenn sie diese Pflichtangaben aufweist. Dann aber ist sie wiederum auch eine Rechnung. Wie man die Urkunde nennt, ist dabei egal.Muirne hat geschrieben:Hm. Kann man stattdessen keine Quittungen ausstellen?
USt-IdNr. braucht Du grds. nur, wenn Du innergemeinschaftliche Umsätze ausführst. Sinnlos ist es aber nicht, sie anstelle der Steuernummer auf seinen Rechnungen zu verwenden. Mit den Steuernummern ist schon von Dritten Schindluder betrieben worden. Da haben Fremde beim Finanzamt unter Nennung einer Steuernummer angerufen und durch nicht ganz ungeschicktes Fragen Informationen über den Rechnungsaussteller herausgekitzelt. Mit der USt-IdNr geht das nicht.
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Nein, der Satz bezieht sich ja auf juristische Personen. Satz 1 regelt das für Unternehmer nach § 2 UStG. Und jeder Anwalt ist Unternehmer nach § 2 UStG und bekommt deshalb auf Antrag ohne weiteres eine USt-IdNr.Carlos84 hat geschrieben:Ah ok. "Wenn sie diese benötigen": das wird wohl der Knackpunkt sein, warum die meisten Kleinunternehmer sie nicht haben (wollen). :-)
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Danke für die Erklärung. Bei irgendwelchen Seminaren habe ich auch schon Quittungen bekommen, ich dachte, das hinge damit zusammen, dass man sich damit eben weniger Anforderungen aussetzt.
Geht aus § 14 IV Nr. 2 denn hervor, dass man eine eigene Steuernummer für diese Unternehmung braucht? Im Steuerformular kann man ja auch entsprechende Nebeneinkünfte eintragen mit Kleinunternehmerregelung und braucht nicht extra eine zusätzliche Steuernummer.
Geht aus § 14 IV Nr. 2 denn hervor, dass man eine eigene Steuernummer für diese Unternehmung braucht? Im Steuerformular kann man ja auch entsprechende Nebeneinkünfte eintragen mit Kleinunternehmerregelung und braucht nicht extra eine zusätzliche Steuernummer.
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Im Fall der Wohnzimmerkanzlei entspricht die Steuernummer aus dem Einkommensteuerbescheid der Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke. Abweichungen ergeben sich bei Ehegatten, wenn beide Gatten USt-Unternehmer sind, dann hat mindestens einer eine abweichende USt-Steuernummer. Die UStID bekommt man relativ fix, wenn man sie online beantragt: http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/FAQ/FAQ_Vergabe_USt_IdNr/Vergabe_FAQ_node.html#faq28792 (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Küchenkanzlei und die liebe Steuer
Ah, danke, daher rührte meine Verwirrung, weil der TE ja meinte, er würde jetzt eine zusätzliche Steuernr. beantragen.
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