Arbeitsrecht Fragen

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mrmojo
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Arbeitsrecht Fragen

Beitrag von mrmojo »

Ich habe die letzten Wochen die Basics vom Arbeitsrecht gelernt.
Jetzt versuche ich das Wissen in Verbindung mit der Gutachtentechnik anzuweden.
Als Fall habe ich die Abschlussklausur von 2016.

Der Fall zusammengefasst:
C im Callcenter der X-GmbH beschäftigt, 2000€ Brutto Monatslohn.
Vertrg sieht kein Urlbsgeld/Weihnchtsgeld vor, kein Betrbsrat.
§11 und §12 des Arbeitsvtrgs: Auschluss von Rchtsansprüchen, Freiwilligkeit, Widderuf,
Geltndmachung von Ansprüchen innrhlb 6 Monate.
Bis Ende 2005 war X-GmbH Mitglied im Arbtgbrvrbnd AGV - Tarifvertrag,Weihnachtsgeld in höhe 1 Monat.
Austritt aus AGV, zahle Weihnachtsgeld weiter bis 2014.
Wirtschftliche Schwierigkeiten 2015, x widerruft Weihnachtsgeldpraxis und zahlt nur noch halbes Monatsgehalt.
C wartet bis er am 1.7.2016 unbefristet übernommen wird und klagt dann auf die weiteren 1000€
X Gmbh verweist § 11 und 12 des arbeitsvertrag.

Ich werde hier im Laufe des Tages (hoffentlich) meine Gedanken dazu reinschreiben, falls ihr hilfreiche Anmerkungen habt würde ich mich freuen.
Verstehe sovieles noch nicht.
mrmojo
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Re: Arbeitsrecht Fragen

Beitrag von mrmojo »

Wer will was von wem woraus.
C will die zweite Hälfte des Weihnachtsgeld auch haben, 1.000€.
Von der X-GmbH.
Aber woraus?
1. §611a II BGB iVm Betrilieblicher Übung
2. aus dem Tarifvertrag
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Tibor
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Re: Arbeitsrecht Fragen

Beitrag von Tibor »

Fange doch erstmal mit Aufgaben an, zu denen du Lösungen hast. Nennt sich Fallbuch.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
mrmojo
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Re: Arbeitsrecht Fragen

Beitrag von mrmojo »

Tibor hat geschrieben:Fange doch erstmal mit Aufgaben an, zu denen du Lösungen hast. Nennt sich Fallbuch.
ich hab die Musterlösung zu der Klausur.
ich würde gerne direkt mit dem ernstfall üben.
mrmojo
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Re: Arbeitsrecht Fragen

Beitrag von mrmojo »

mrmojo hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Fange doch erstmal mit Aufgaben an, zu denen du Lösungen hast. Nennt sich Fallbuch.
ich hab die Musterlösung zu der Klausur.
ich würde gerne direkt mit dem ernstfall üben.
prüfe ich als erstes ob ein Anspruch aus dem Tarifvertrag besteht, weil der TV in der Normenhierachie über dem Arbeitsvtrg steht?
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JulezLaw
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Re: Arbeitsrecht Fragen

Beitrag von JulezLaw »

Lös' den Fall doch erstmal selbst, vergleiche ihn mit der Musterlösung, schau, ob sie evtl. hinreichend erklärend ist, und stell dann die Fragen, die du noch hast. Ich glaube, hier hat kaum jemand Zeit/Lust, den Fall Schritt für Schritt mit dir zu lösen... Ein bisschen Eigenleistung kann man da schon erwarten ;)
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Re: Arbeitsrecht Fragen

Beitrag von mrmojo »

ich weiss, ich wollte es auch mit eigenleistung machen.
wollte es nicht vorgekaut bekommen.
brauch aber sowas wie ein stützrad, das mir sagt, dass die gedankengänge richtig sind.

habe mir die lösung angeschaut nach dem ich meine gedanken runtergeschrieben habe.
war nicht alles unbrauchbar was ich aufgeschrieben habe.
aber es war nicht genug um den fall lösen zu können.
bin wieder besiegt worden und demotiviert den weg nachhause angetreten
ich kann keine fälle lösen

edit: mir fällt grad auf, dass ich absolut null ahnung habe über jra...
ich kann nichts auf papier bringen
Tobias__21
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Re: Arbeitsrecht Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

mrmojo hat geschrieben:
mrmojo hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Fange doch erstmal mit Aufgaben an, zu denen du Lösungen hast. Nennt sich Fallbuch.
ich hab die Musterlösung zu der Klausur.
ich würde gerne direkt mit dem ernstfall üben.
prüfe ich als erstes ob ein Anspruch aus dem Tarifvertrag besteht, weil der TV in der Normenhierachie über dem Arbeitsvtrg steht?
§ 4 TVG, dort insbesondere Abs. 3

Austritt aus dem AGV -> § 3 Abs. 3 TVG

Einfach mit dem Gesetz anfangen und durcharbeiten. Am Ende wirst Du dann wahrscheinlich bei der betrieblichen Übung rauskommen. Erstmal aber Schritt für Schritt: Alles an der richtigen Stelle im Anspruchsaufbau verarbeiten. Hinweise gibt es ja genug.
mrmojo hat geschrieben: §11 und §12 des Arbeitsvtrgs: Auschluss von Rchtsansprüchen, Freiwilligkeit, Widderuf,
Geltndmachung von Ansprüchen innrhlb 6 Monate.
Diese Ausschlussfrist könnte bspw. unwirksam sein, je nachdem wie sie formuliert ist und für wen sie gilt. Beidseitig/Einseitig.
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thh
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Re: Arbeitsrecht Fragen

Beitrag von thh »

mrmojo hat geschrieben:edit: mir fällt grad auf, dass ich absolut null ahnung habe über jra...
ich kann nichts auf papier bringen
Dann wäre es vermutlich sinnvoll, zu lernen - wenn Du das in den vergangenen 13 Semestern nicht regelmäßig oder strukturiert getan hast, dann am besten von Anfang an, vom Allgemeinen zum Speziellen, und dabei regelmäßig die Anwendung zu üben.

Deine Beiträge vermitteln den Eindruck, dass Du keinerlei Überblick, auch nicht über die Grundlagen hast. Warum auch immer das so ist: es lässt sich ändern, aber vorher macht es m.E. wenig Sinn, sich mit spezielleren Gebieten wie dem Arbeitsrecht oder gar mit kreativen Überlegungen zum Recht zu befassen. Zum Verständnis des Arbeitsrechts wird es Kenntnisse des Allgemeinen Teils des BGB und des allgemeinen, teilweise auch speziellen Schuldrechts bedürfen, und wer kreativ über das Recht nachdenken oder mit ihm "spielen" will, muss zunächst seine Strukturen und Dogmatik verstanden haben - sonst schwafelt er im luftleeren Raum.

(Es macht übrigens auch viel mehr Spaß, wenn man versteht, worum es geht und was man tut, als wenn man nur ziellos herumraten muss. BTDT.)
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