Berufsverbot
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- Tibor
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Re: Berufsverbot
thh würde sagen: Vielen Dank, ich kann das Verteidigungsmandat leider nicht annehmen, denn an meiner Tür steht doch groß und breit nicht Rechtsanwalt sondern Staatsanwalt. Ich mach da mal einen Vermerk und nehme sie hiermit fest.
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Re: Berufsverbot
Nicht alles, was nicht *strafbar* ist, ist deshalb nicht *verboten*. - Ich wundere mich etwas, dass man unter Juristen ernsthaft darüber diskutieren muss.immer locker bleiben hat geschrieben:Ach? Und ich Naivling dachte, alles was nicht ausdrücklich verboten sei, sei erlaubt.thh hat geschrieben:Das ist richtig, aber etwas anderes als "erlaubt".joee78 hat geschrieben:Keine der von mir beschriebenen Handlungsweisen eines Beschuldigten ist strafbar.
- Ara
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Re: Berufsverbot
Du erklärst dann aber hoffentlich, dass du als Anwalt nicht lügen darfst und daher die weitere Freispruchverteidigung nicht gerade einfacher durch seine Offenheit geworden ist...joee78 hat geschrieben:Na dann hoffe ich mal, dass sich bei dir nicht folgende Szene abspielt:thh hat geschrieben:Das ist richtig, aber etwas anderes als "erlaubt".joee78 hat geschrieben:Keine der von mir beschriebenen Handlungsweisen eines Beschuldigten ist strafbar.
Mandant kommt in deine Kanzlei und sagt, er hätte seine Frau umgebracht, es sieht aber alles nach einem Unfall aus, da die Bremsen am Wagen versagt haben.
Er: "Ich würde gerne sagen, dass es einen technischen Defekt gab, obwohl ich in Wirklichkeit die Bremsschläuche durchgeschnitten hab."
Du: "Das ist aber nicht erlaubt."
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Berufsverbot
Ich mich auch.thh hat geschrieben:Nicht alles, was nicht *strafbar* ist, ist deshalb nicht *verboten*. - Ich wundere mich etwas, dass man unter Juristen ernsthaft darüber diskutieren muss.immer locker bleiben hat geschrieben:Ach? Und ich Naivling dachte, alles was nicht ausdrücklich verboten sei, sei erlaubt.thh hat geschrieben:Das ist richtig, aber etwas anderes als "erlaubt".joee78 hat geschrieben:Keine der von mir beschriebenen Handlungsweisen eines Beschuldigten ist strafbar.
- Tibor
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Re: Berufsverbot
Please: Ihr seid alles Juristen; definiert doch mal „verboten“!
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- Ara
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Re: Berufsverbot
ICH! Alles was nicht erlaubt ist...Tibor hat geschrieben:Please: Ihr seid alles Juristen; definiert doch mal „verboten“!
Oh moment... Wir drehen uns im Kreis!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Berufsverbot
Unsachlich macht die Diskussion doch viel mehr Spaß. Die Kernargumente sind doch ausgetauscht ...Tibor hat geschrieben:Please: Ihr seid alles Juristen; definiert doch mal „verboten“!
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Re: Berufsverbot
Ich äußere mich eigentlich ziemlich selten hier, aber jetzt muss ich es doch mal tun.
Der Anwalt aus dem Artikel ist aus meiner Stadt.
Das Berufsverbot wurde nicht nur wegen seiner vielen Klagen erhoben, sondern wegen seiner unmöglichen sehr respektlosen, bedrohenden und provozierenden Art. Alle Klagen/Schriftsätze sind immer unsachlich. Er lächelt stolz in die Kamera und erzählt wie toll seine Mitarbeiterinnen den Stempel "Widerspruch" auf jeden Harzt IV Bescheid knallen. Soll er sich dann rechtlich zu den Gründen äußern, stellt er einfach jeden (wortwörtlich) für doof dar. Ganz ganz schwierige Situation. Aber das Berufsverbot war abzusehen. Das traurige ist, dass die Leute, die falsche Hartz IV Bescheide haben, bei ihm keine große Hilfe bekommen haben.
Der Anwalt aus dem Artikel ist aus meiner Stadt.
Das Berufsverbot wurde nicht nur wegen seiner vielen Klagen erhoben, sondern wegen seiner unmöglichen sehr respektlosen, bedrohenden und provozierenden Art. Alle Klagen/Schriftsätze sind immer unsachlich. Er lächelt stolz in die Kamera und erzählt wie toll seine Mitarbeiterinnen den Stempel "Widerspruch" auf jeden Harzt IV Bescheid knallen. Soll er sich dann rechtlich zu den Gründen äußern, stellt er einfach jeden (wortwörtlich) für doof dar. Ganz ganz schwierige Situation. Aber das Berufsverbot war abzusehen. Das traurige ist, dass die Leute, die falsche Hartz IV Bescheide haben, bei ihm keine große Hilfe bekommen haben.
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Re: Berufsverbot
Mag alles sein. Mein Punkt ist nur: das, was bisher nur pauschal berichtet wurde, dürfte für ein Berufsverbot nicht reichen. Es bedarf schon konkreterer Vorwürfe, um da derart einzuschreiten. Mag sein, dass solche berechtigt wären, das kann ich nicht beurteilen.
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Re: Berufsverbot
@ilb: Die Anklage hast Du gelesen?
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Re: Berufsverbot
Laut der Website des RA wurde das Verbot aufgehoben:
https://rechtsanwalt-thomaslange.de/
https://rechtsanwalt-thomaslange.de/
Mit einem großen Paukenschlag und einem sprachlosen Oberstaatsanwalt hob der Anwaltsgerichtshof im Land Brandenburg am 19.03.2018 das gegen mich zuvor verhängte vorläufige Berufsverbot auf, stellte das gesamte Verfahren ein und ordnete an, dass die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg die mir für meinen Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Norbert Holzhei, entstandenen Aufwendungen zu erstatten hat. Nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofes fehlt es für das gegen mich eingeleitete Verfahren schon an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss. Ohne einen solchen Beschluss durfte das Verfahren aber gar nicht eröffnet werden. In ihrer Urteilsbegründung sprach die vorsitzende Richterin des Anwaltsgerichtshofes mehrfach von „Mauscheleien“ und „Willkür“ .......
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Re: Berufsverbot
Eine Bestätigung des Berufsverbots wäre denn auch eine Überraschung. Man mag von der Arbeitsweise des Kollegen halten, was man will, aber eine Entfernung aus der Anwaltschaft wäre absolut überzogen.Tibor hat geschrieben:Laut der Website des RA wurde das Verbot aufgehoben:
https://rechtsanwalt-thomaslange.de/
Mit einem großen Paukenschlag und einem sprachlosen Oberstaatsanwalt hob der Anwaltsgerichtshof im Land Brandenburg am 19.03.2018 das gegen mich zuvor verhängte vorläufige Berufsverbot auf, stellte das gesamte Verfahren ein und ordnete an, dass die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg die mir für meinen Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Norbert Holzhei, entstandenen Aufwendungen zu erstatten hat. Nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofes fehlt es für das gegen mich eingeleitete Verfahren schon an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss. Ohne einen solchen Beschluss durfte das Verfahren aber gar nicht eröffnet werden. In ihrer Urteilsbegründung sprach die vorsitzende Richterin des Anwaltsgerichtshofes mehrfach von „Mauscheleien“ und „Willkür“ .......
"Schön" ist übrigens auch das Update auf der Facebook-Seite des Kollegen:
Der Anwaltsgerichtshof hat heute um 13:30 Uhr das gegen mich verhängte Berufsverbot aufgehoben.
Nach ca. 1,5 Stunden Verhandlungsdauer hob der 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes heute das gegen mich verhängte Berufsverbot auf. In der Begründung der Entscheidung stellte die vorsitzende Richterin klar, dass das erstinstanzliche Verfahren auf einer ganzen Reihe von erheblichen Verfahrensfehlern beruhrte. Es fehle schon an einem wirksamen Eröffnungs-beschluss. Immer wieder wieß die vorsitzende Richterin auch darauf hin, dass Sie sich des Eindrucks nicht erehren könne, dass hier richterliche Willkür im Spiel gewesen sei von "Richtern", die so inkompetent doch eigentlich gar nicht sein können.
Mit einem hämischen Grinsen im Gesicht verließ auch der Geschäftsführer der Anwaltskammer des Landes Brandenburg den Sitzungssaal mit den Worten "wir sehen uns wieder"
... und das werden wir. Jetzt beginnt nämlich die juristische Aufarbeitung der miserablen juristischen Leistungen der "Richter" des Anwaltsgerichtes. Bleibt zu hoffen, dass dabei nicht die Anwaltskammer des Landes Brandenburg pleite geht.
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Re: Berufsverbot
Naive Zwischenfrage (habe den Thread erst gerade entdeckt):
Wenn ich es richtig verstanden habe, soll das massenhafte Klagen des Anwalts ohne Prüfung des EInzelfalls deswegen iO sein, weil seinen Mandanten wegen PKH in keiner Situation schlechter steht?!
Eine solche Argumentation passt aber doch irgendwie nur sehr bedingt, oder?
Vgl. zunächst § 114 I 1 ZPO a.E. Daneben kann nach OLG Oldenburg, Beschl. v. 17.07.2017 - 4 WF 101/17 PKH bei veränderter finanzieller Lage zurückgefordert werden (kurze Google-Recherche - oder wurde die Entscheidung aufgehoben?). Ergibt sich nicht aus den Anforderungen für PKH und der theoretisch denkbaren Rückforderung auch eine Pflicht des Anwalts, zu prüfen, ob eine Klage wirklich Erfolg hat und den Mandanten entsprechend auf die Erfolgsaussichten hinzuweisen? Wenn dieser dann unbedingt die Klage will - gut.
Aber den Einzalfall nicht einmal zu prüfen und dem Mandanten die Chancen einer Niederlage (und mögliche Folgen) darzulegen, sondern einfach auf jeden Bescheid einen Stempel drauf zu ballern, halte ich für gewagt.
Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren, ich weiß von PKH und/oder vom Berufsrecht gar nichts.
Wenn ich es richtig verstanden habe, soll das massenhafte Klagen des Anwalts ohne Prüfung des EInzelfalls deswegen iO sein, weil seinen Mandanten wegen PKH in keiner Situation schlechter steht?!
Eine solche Argumentation passt aber doch irgendwie nur sehr bedingt, oder?
Vgl. zunächst § 114 I 1 ZPO a.E. Daneben kann nach OLG Oldenburg, Beschl. v. 17.07.2017 - 4 WF 101/17 PKH bei veränderter finanzieller Lage zurückgefordert werden (kurze Google-Recherche - oder wurde die Entscheidung aufgehoben?). Ergibt sich nicht aus den Anforderungen für PKH und der theoretisch denkbaren Rückforderung auch eine Pflicht des Anwalts, zu prüfen, ob eine Klage wirklich Erfolg hat und den Mandanten entsprechend auf die Erfolgsaussichten hinzuweisen? Wenn dieser dann unbedingt die Klage will - gut.
Aber den Einzalfall nicht einmal zu prüfen und dem Mandanten die Chancen einer Niederlage (und mögliche Folgen) darzulegen, sondern einfach auf jeden Bescheid einen Stempel drauf zu ballern, halte ich für gewagt.
Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren, ich weiß von PKH und/oder vom Berufsrecht gar nichts.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
- Kroate
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Re: Berufsverbot
Ich bin alles andere als ein Experte auf dem Gebiet, aber PKH wird ja nur gewährt, wenn "die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint", § 73a SGG, §114 Abs. 1 ZPO.
Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, wird PKH erst gar nicht gewährt, es droht also auch keine Rückforderung.
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Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, wird PKH erst gar nicht gewährt, es droht also auch keine Rückforderung.
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Re: Berufsverbot
PKH-Gewährung und Rückforderung meinte ich auch als zwei verschiedene Begründungsansätze dafür, dass der Anwalt sich mit dem Einzelfall auseinandersetzen und ihn einer Prüfung der Erfolgsaussichten unterziehen muss...Kroate hat geschrieben:Ich bin alles andere als ein Experte auf dem Gebiet, aber PKH wird ja nur gewährt, wenn "die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint", § 73a SGG, §114 Abs. 1 ZPO.
Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, wird PKH erst gar nicht gewährt, es droht also auch keine Rückforderung.
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