Manches muss einfach gemeldet werden

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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Ich kapere mal den Thread mit einer Fachfrage in der Hoffnung, dass ich nur dumm ist und mir hier jemand helfen kann.

Ich hab in nem Kommentar folgendes stehen: "Die Zuverlässigkeit – bei anderen Berufsgesetzen auch die Würdigkeit zur Berufsausübung – ist eine Standardvoraussetzung bei den bundesrechtliche geregelten Heilberufen (Näheres dazu unter <I K 10> mwN)"

Was soll mir <I K 10> sagen? Der Kommentar ist, wie üblich, in Paragraphen eingeteilt. Die Einleitung ist zwar in römischen Ziffern eingeteilt (I bis III) ist dann aber nicht weiter untergliedert.

Ist das irgendeine geheime fancy Abkürzung für irgendwas, was mir nicht bekannt ist?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Ara hat geschrieben: Ich hab in nem Kommentar folgendes stehen: "Die Zuverlässigkeit – bei anderen Berufsgesetzen auch die Würdigkeit zur Berufsausübung – ist eine Standardvoraussetzung bei den bundesrechtliche geregelten Heilberufen (Näheres dazu unter <I K 10> mwN)"

Was soll mir <I K 10> sagen? Der Kommentar ist, wie üblich, in Paragraphen eingeteilt.
Das dürfte auf die Gliederung von http://www.bundesrecht.de/loseblattwerk/ verweisen.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Ich hab in nem Kommentar folgendes stehen: "Die Zuverlässigkeit – bei anderen Berufsgesetzen auch die Würdigkeit zur Berufsausübung – ist eine Standardvoraussetzung bei den bundesrechtliche geregelten Heilberufen (Näheres dazu unter <I K 10> mwN)"

Was soll mir <I K 10> sagen? Der Kommentar ist, wie üblich, in Paragraphen eingeteilt.
Das dürfte auf die Gliederung von http://www.bundesrecht.de/loseblattwerk/ verweisen.
Danke. Ergibt Sinn, weil es auch n Nomos Kommentar ist.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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[enigma]
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Chef kam heute kleinlaut in mein Büro und hat mir gebeichtet dass er beim Ausparken in der Tiefgarage mein Auto gerammt hat. Sein 911er gegen meinen 1997er Mazda 626. Der Mazda hat ganz eindeutig gewonnen :D
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Und, hat er dir als Wiedergutmachung den 911er für ein Wochenende versprochen als Werkstattersatzwagen (Schadensminderung)?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Nein, aber wenn ich das so lese, bin ich daran interessiert, dich in der Sache zu mandatieren.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

[enigma] hat geschrieben:Nein, aber wenn ich das so lese, bin ich daran interessiert, dich in der Sache zu mandatieren.
Auf § 41 DRiG wird hingewiesen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Nein, aber wenn ich das so lese, bin ich daran interessiert, dich in der Sache zu mandatieren.
Auf § 41 DRiG wird hingewiesen.
Musst Du eben pro bono arbeiten.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

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[enigma]
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Tibor hat geschrieben:Nur für die Wissenschaft und das Forum!
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Melde: Manchmal fragt man sich doch echt, ob das ernst gemeint ist: Habe ein Zeitungsabo mit eigentlich glasklaren AGBs ("alle Abos jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar") zum nächstmöglichen Termin gekündigt - woraufhin mir ein Kündigungstermin im November (zum Ende des Bezugsjahres) bestätigt wurde. Auf meine Mail, dass ich den AGBs nichts Derartiges entnehmen kann und daher davon ausgehe, dass zwei Wochen in zwei Wochen ist, kam jetzt die Antwort, das habe man an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet - was mir ja Recht sein soll, aber ernsthaft?!
Gelöschter Nutzer

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Frei nach dem Motto: "man kann es ja mal probieren".
Freedom
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Freedom »

Die ändern jetzt bestimmt die AGB und teilen dir dann mit, dass es deshalb jetzt doch erst im November geht. :lmao:
Digiwas?
Liz
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Denkbar. Dann dürfen sie aber gerne beim nächstgelegenen Amtsgericht vorbeikommen und es mir und einem Amtsrichter persönlich erklären.
Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

[enigma] hat geschrieben:Chef kam heute kleinlaut in mein Büro und hat mir gebeichtet dass er beim Ausparken in der Tiefgarage mein Auto gerammt hat. Sein 911er gegen meinen 1997er Mazda 626. Der Mazda hat ganz eindeutig gewonnen :D
Ich habe auch mal einen Porsche gerammt. War in der TG der Uniklinik von einem Chefarzt. Ich hatte unten keinen Empfang und musste hoch zum telefonieren. Hab mir schon ins Höschen gemacht, wegen Entfernung vom Unfallort. In der Klinik wussten sie nicht, wem der gehört und die Polizei wurde pampig am Telefon, von wegen sie sehen es nicht ein wegen dem Scheiss zu kommen und ich soll das selbst irgendwie klären.
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