Du pfändest dem Gegner halt alles unterm Arsch weg... Soll er sich doch von Knäckebrot ernähren. Wart mal ab wie schnell du da noch n Vergleich hinbekommst, wenn der andere hungert :PTobias__21 hat geschrieben:Na gut, aber im Nachverfahren kann der Gegner sich ja aller Beweismittel bedienen und auch nochmal neu bestreiten/vortragen. Die Bindungswirkung des Vorverfahrens reicht ja nur sehr beschränkt. Gut, vielleicht überlegt man es sich dann zweimal ob man noch ins Nachverfahren geht und auch die letzte abwegige Einrede bemüht.immer locker bleiben hat geschrieben:Der Urkundsprozess in der Praxis dient allein dazu einen schnellen Titel zu erreichen und - auf dem Weg dahin - der Gegenseite den Großteil ihrer Einwendungen abzuschneiden. Mit dem Titel erhöht man dann durch vorläufige Vollstreckungsmaßnahmen den Verhandlungsdruck auf die Gegenseite, die sich mühselig durch das Nachverfahren quälen muss.
Und gerade wegen dieses Effekts wird der Urkundsprozess häufig "missbraucht."
Urkundenbeweis "Vorlage" im Original?
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Re: Urkundenbeweis "Vorlage" im Original?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Urkundenbeweis "Vorlage" im Original?
Wird allerdings albtraumhaft, wenn die Gegenseite mit zig Ansprüchen aufrechnet, bei denen man dann entscheiden muss, ob sie damit zurückzuweisen ist und wenn ja, aus welchen Gründen.immer locker bleiben hat geschrieben:Der Urkundsprozess in der Praxis dient allein dazu einen schnellen Titel zu erreichen und - auf dem Weg dahin - der Gegenseite den Großteil ihrer Einwendungen abzuschneiden. Mit dem Titel erhöht man dann durch vorläufige Vollstreckungsmaßnahmen den Verhandlungsdruck auf die Gegenseite, die sich mühselig durch das Nachverfahren quälen muss.
Und gerade wegen dieses Effekts wird der Urkundsprozess häufig "missbraucht."
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Re: Urkundenbeweis "Vorlage" im Original?
Der Witz ist die Kraft des faktischen. Viel Spaß im Nachverfahren, wenn bis zum Endurteil alle Konten dicht sind ...Tobias__21 hat geschrieben:Na gut, aber im Nachverfahren kann der Gegner sich ja aller Beweismittel bedienen und auch nochmal neu bestreiten/vortragen. Die Bindungswirkung des Vorverfahrens reicht ja nur sehr beschränkt.immer locker bleiben hat geschrieben:Der Urkundsprozess in der Praxis dient allein dazu einen schnellen Titel zu erreichen und - auf dem Weg dahin - der Gegenseite den Großteil ihrer Einwendungen abzuschneiden. Mit dem Titel erhöht man dann durch vorläufige Vollstreckungsmaßnahmen den Verhandlungsdruck auf die Gegenseite, die sich mühselig durch das Nachverfahren quälen muss.
Und gerade wegen dieses Effekts wird der Urkundsprozess häufig "missbraucht."
Absolut.Liz hat geschrieben:Wird allerdings albtraumhaft, wenn die Gegenseite mit zig Ansprüchen aufrechnet, bei denen man dann entscheiden muss, ob sie damit zurückzuweisen ist und wenn ja, aus welchen Gründen.