Entlassung wegen schlechter AG Noten?

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die-maria93
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Entlassung wegen schlechter AG Noten?

Beitrag von die-maria93 »

Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine Frage, da ich mittlerweile echt verzweifelt bin. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. :alright
Ausgangslage: 1. Examen mit Befriedigend, Seit Herbst im Referendariat, Bayern, Zivilstation.
Wir haben bisher 4 AG-Klausuren geschrieben, eine kommt noch (Familienrecht).
In zwei davon hatte ich nur 3 Punkte, in einer 5. In der, die ich letzte geschrieben habe, habe ich mit Sicherheit auch Unterpunktet. Obwohl ich viel gelernt habe ging es daneben, habe sogar die falsche Klageart gewählt, da geht natürlich nichts mehr . Unser AG Leiter bewertet zudem Examensnah, also keine Kuschelnoten, wie so oft gehört,es fallen viele Leute durch.
Jedoch haben die meisten meiner Freunde noch einen "Ausreisser nach oben" dabei, die sie insgesamt über 4 Punkte ziehen.
Ich habe mittlerweile die - berechtigte- Angst, dass der Schnitt meiner 5 AG Klausuren unter 4 Punkte wird.
Einen Aktenvortrag oder mündliche Noten gibt es bei uns nicht. Ich habe gehört, das AG Zeugnis setzt sich nur aus den Klausur- Noten zusammen sowie einer kurzen Stellungnahme zur mündlichen Mitarbeit, ohne Note.
Daneben gibt es noch das Zeugnis vom Ausbilder. Da rechne ich schon mit einer guten Note, also "schlechtestenfalls" 7-8 Punkte.
Nur die AG Noten bereiten mir Kopfzerbrechen...

Nun habe ich gelesen - natürlich in einem Forum, in dem ein anderer gehört hat, man macht sich ja verrückt....- dass jemand Entlassen wurde, weil die AG Noten zu schlecht waren.
Natürlich versuche ich dann in der Strafrechtstation besser zu sein und auch bei der letzten Klausur noch was zu reißen, aber ich geh erstmal vom schlechtesten aus. Zumindest für die jetzige Zivilstation erwarte ich einen Schnitt unter 4. In den AGs bin ich immer da, habe also keine Fehlzeiten o.ä.und versuche auch einigermaßen mitzuarbeiten. Ich habe auch mehrere Zusatzangebote wie Englisch Kurs etc. vom Referendariat wahrgenommen.

- Kennt ihr Fälle, in denen jemand unter 4 Punkte im AG Zeugnis hatte? Was "passiert" dann?
- Werde ich Klausuren nachschreiben müssen, oder habe andere Sanktionen zu erwarten?
- Was passiert, wenn ich auch in der Strafrecht Station in der AG durchfalle (was ich natürlich nicht hoffe!!)?
- Wenn immer über "Stationsnoten" gesprochen wird: Meint das "nur die AG" oder "nur die Ausbilder"note, oder werden diese Noten zusammengerechnet? Weil dann würde ich bestimmt noch über 4 kommen.

Ich komme mir einfach so doof vor, und schäme mich ehrlich gesagt für diese Fragen, da ich überall nur von wohlwollenden AG-Klausuren lese, bei denen Wohl niemand mit einem IQ über einer Backerbe unter 4 Punkte schaffen würde :(
Ich bin weder faul, noch habe ich keine Lust, und weiß auch, dass ich nun anders lernen muss, aber die Klausuren gingen einfach daneben, "der Käs ist gegessen"...

Über Erfahrungen würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße,
Maria
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Tibor
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Re: Entlassung wegen schlechter AG Noten?

Beitrag von Tibor »

die-maria93 hat geschrieben:.... 4 Punkte im AG Zeugnis .......? Was "passiert" dann?
- Werde ich Klausuren nachschreiben müssen, oder habe andere Sanktionen zu erwarten?
- Was passiert, wenn ich auch in der Strafrecht Station in der AG durchfalle (was ich natürlich nicht hoffe!!)?
- Wenn immer über "Stationsnoten" gesprochen wird: Meint das "nur die AG" oder "nur die Ausbilder"note, oder werden diese Noten zusammengerechnet? ....
Wie wäre es mit einem Blick ins JAG bzw. die JAO?

§ 54 Abs. 1 und 4 JAPO --> 2 Zeugnisse für Station und AG.

§ 55 Abs. 2: "Rechtsreferendare können entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.  Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn [...] 2. die Rechtsreferendare in ihrer Ausbildung nicht hinreichend fortschreiten, insbesondere, wenn sie in zwei Ausbildungsabschnitten keine ausreichenden Leistungen erzielt haben,"

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ ... 7.2017.pdf
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Re: Entlassung wegen schlechter AG Noten?

Beitrag von die-maria93 »

Danke für deine Antwort..
Diese Vorschrift habe ich auch schon entdeckt, aber kenne ehrlich gesagt keinen Fall, bei dem jemand wirklich entlassen wurde, es ist ja eine KANN Vorschrift.. Somit dachte ich, es wird vielleicht nie tatsächlich vollzogen, wenn man sich sonst nicht total daneben benimmt, also ständige Fehlzeiten etc.. Ich weiß klingt doof, aber dachte erst im zweiten Stex wird ausgesiebt und nicht während des REFs...
Deswegen habe ich ja auch nach anderen Erfahrungen gesucht, vielleicht auch zur Beruhigung... :(
Mach mich da selbst wahrscheinlich verrückt ...
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thh
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Re: Entlassung wegen schlechter AG Noten?

Beitrag von thh »

die-maria93 hat geschrieben:Nun habe ich gelesen - natürlich in einem Forum, in dem ein anderer gehört hat, man macht sich ja verrückt....- dass jemand Entlassen wurde, weil die AG Noten zu schlecht waren.
Man könnte als Jurist ja zunächst einmal die Rechtslage prüfen, in diesem Fall die "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)". Dort würde man die Vorschriften über den Vorbereitungsdienst (ab § 44) suchen und nach einer Regelung über die Entlassung schauen. Man würde dann § 55 Abs. 2 JAPO finden:

Rechtsreferendare können entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. während des Vorbereitungsdienstes ein Umstand eintritt oder nachträglich bekannt wird, der die Versagung der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst rechtfertigen würde,
2. die Rechtsreferendare in ihrer Ausbildung nicht hinreichend fortschreiten, insbesondere, wenn sie in zwei Ausbildungsabschnitten keine ausreichenden Leistungen erzielt haben,
3. die Rechtsreferendare länger als sechs Monate dienstunfähig sind, nicht zu erwarten ist, dass sie binnen drei Monaten wieder dienstfähig werden und sie deshalb nicht mehr ordnungsgemäß ausgebildet werden können.
Das legt dann nahe, dass jedenfalls Noten unterhalb von vier Punkten in nur einer Station nicht problematisch sein können - noch vor der Frage, ob die "Leistungen" in der Zivilstation nur die Bewertung in de AG, nur die Bewertung des Ausbilders oder den Durchschnitt beider Bewertungen betreffen.
die-maria93 hat geschrieben:- Wenn immer über "Stationsnoten" gesprochen wird: Meint das "nur die AG" oder "nur die Ausbilder"note, oder werden diese Noten zusammengerechnet?
Ich kenne - außerhalb Bayerns - den Ausdruck nur für die Bewertung durch den Stationsausbilder, aber viele Bundesländer vergeben auch keine gesonderten Noten (oder Zeugnisse) für die Arbeitsgemeinschaften, daher ist meine Einschätzung nicht aussagekräftig. Ich halte es jedoch eher für fernliegend, die Arbeitsgemeinschaft, die nach der "Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung" in Bayern auch in Form einer "Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz)" stationsübergreifenf erfolgt, als "Station" und die Note als "Stationsnote" zu verstehen. Die vorgenannte Bekanntmachung trennt jedenfalls zwischen "Stationen" und "Arbeitsgemeinschaften".
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Re: Entlassung wegen schlechter AG Noten?

Beitrag von die-maria93 »

Danke für Eure Antworten, das beruhigt mich schon etwas!
Man macht sich einfach viele Gedanken, schließlich habe ich ja keine "Scheiss drauf" Einstellung zum REF, sondern möchte es doch schaffen - bzw. erst dann im zweiten Examen scheitern wenn dann und nicht an den bescheuerten AG Klausuren :D . Auch mein Ausbilder, also Richter ist denk zufrieden, nur eben diese verflixten Klausuren...
Es wäre ja irgendwie doch Wahnsinn, wenn man wegen der Klausuren , die in manchen Bundesländern gar nicht berücksichtigt werden (und die bei uns ehrlich nicht mal beaufsichtigt werden !!) wirklich entlassen wird :eeeek: .
Ja, dass bei einmal Unterpunkten noch nichts passiert, ist erstmal gut, aber ich kenn mich, wenn ich Druck hab und in der Strafrechtstation sitze und mir denke "ogott ogott nur nicht unterpunkten, nicht dass es wieder unter 4 rutscht" bekomme ich Panik und mache nur noch Mist...
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Re: Entlassung wegen schlechter AG Noten?

Beitrag von Herr Anwalt »

Abgesehen von der Rechtslage, nach der bereits festgestellt wurde, dass es sich wohl um eine Ermessensvorschrift handelt und es wohl nicht nur auf die AG-Noten ankommt, habe ich bisher noch von keinem einzigen Referendar gehört, der aus dem Referendariat geflogen ist, wegen nicht erbrachter AG-Leistungen.

Versuch diese Gedanken abzuschütteln.
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Tibor
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Re: Entlassung wegen schlechter AG Noten?

Beitrag von Tibor »

Die mir bekannt gewordene Sanktion war der Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis wegen schlechter AG Noten.
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Re: Entlassung wegen schlechter AG Noten?

Beitrag von Brainiac »

Tibor hat geschrieben:Die mir bekannt gewordene Sanktion war der Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis wegen schlechter AG Noten.
Also, TE: Noch schnell eine Nebentätigkeit genehmigen lassen um ein milderes Mittel für die Ermessensausübung zu schaffen... :-w
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Re: Entlassung wegen schlechter AG Noten?

Beitrag von Praxiskommentar »

Die JAPO trennt zwischen "Ausbildungsabschnitten" (§ 48 Abs. 2 JAPO) und Arbeitsgemeinschaften (§ 50 JAPO), sodass man, falls nötig, gut argumentieren kann, dass § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 JAPO nur für die Noten durch die Ausbilder gilt.

So oder so: AG-Leiter haben eigentlich kein Interesse daran, dass einer ihrer Referendare aus dem Dienst ausscheidet wegen zu schlechter Noten. Bei uns wurde in der AG dann angeboten, man könne freiwillig Referate machen. Ich glaube nicht, dass du dir ernsthaft Gedanken machen musst.
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