Hallo zusammen,
folgendes: in dem regulären Grundstückskaufvertrag gibt es den Abschnitt "Der Kaufpreis beträgt: .... EUR (in Worten .... Euro)". Gibt es für letzteres, also das der Kaufpreis in Worten ausgeschrieben werden muss, irgendwo vom Gesetzgeber eine schriftlich festgelegte Formerfordernis? Etwaiges kann man aus dem BeurkG rauslesen, aber etwas explizites zu finden ist schwierig.
Danke schon mal im voraus!
Grundstückskaufvertrag - Formerfordernis
Moderator: Verwaltung
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