Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

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Schnitte
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Spencer hat geschrieben: Das nenne ich nicht nur knapp, das nenne ich dreist.
Das ist keine Dreistigkeit; das hat sich das Bundesverfassungsgericht selbst eingebrockt. Das Urteil, um das es hier geht (Link) hat handfeste Kriterien mit numerischen Grenzwerten aufgestellt, an Hand derer zu beurteilen sei, ob die Besoludng ausreichend ist oder nicht. Böse Zungen könnten nun sagen, hier wurden die Grenzen der judicial review überschritten, denn die Entscheidung über derartige quantitative Grenzwerte würde ich von einem Gesetzgeber erwarten; sie in den Wortlaut von Art. 33 Abs. 5 GG hineinzulesen, ist dann doch gewagt. Aber auch losgelöst von solcher Kritik: Wenn das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber harte quantitative Grenzwerte auferlegt, dann muss es auch damit leben, dass der Gesetzgeber diese Grenzwerte so ernst nimmt, wie sie das Gericht formuliert. Soll heißen: Wenn die maximal erlaubte Differenz zwischen Lohnentwicklung und Besoldungsentwicklung laut Verfassungsgericht bei 5% liegt, und der Gesetzgeber kalibiriert seine Besoldung so, dass 4,99% herauskommen, dann ist das verfassungsgemäß. Denn 5% sind 5% und nicht 4,99%; das ist nunmal das Wesen quantitativer Grenzwerte, die ein Verfassungsgericht sowieso nicht aufstellen sollte, sich aber in diesem Fall nun einmal selbst aufzustellen entschieden hat.

Unabhängig von solchen Erwägungen sind das aber doch keine Hinweise auf eine systematische Unterbezahlung von Richtern. Es geht um ein Bundesland und um die Besoldung der Richter in diesem einen Bundesland über drei bestimmte Jahre hinweg. Noch im selben Urteil hat das BVerfG ja selbst die Verfassungskonformität der Besoldung in zwei weiteren Ländern bejaht.
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Tibor
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Tibor »

Zustimmung. Wenn nur 5,00% verfassungswidrig sein soll, dann ist 4,99% eben verfassungsgemäß. In diesem Fall kann der Landesgesetzgeber frei entscheiden, dass er eben eine verfassungsgemäße - wenn auch für die betroffenen unerfreuliche - Maßnahme trifft und nicht darüber hinausgeht. Es dürfte auch in der Einschätzungsprärogative des Landesgesetzgebers (Haushalt!) sein, Gelder möglichst nur soweit einzusetzen, wie es zwingend (von Verfassungs wegen) notwendig ist, nicht aber darüber hinaus, wenn i.E. eine Haushaltsverschuldung bleibt.
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thh
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Zustimmung. Wenn nur 5,00% verfassungswidrig sein soll, dann ist 4,99% eben verfassungsgemäß. In diesem Fall kann der Landesgesetzgeber frei entscheiden, dass er eben eine verfassungsgemäße - wenn auch für die betroffenen unerfreuliche - Maßnahme trifft und nicht darüber hinausgeht.
Freilich. Ein Dienstherr, der seine Beamten und Richter gerade nur eben noch nicht verfassungswidrig (!) besoldet, darf sich dann aber auch nicht wundern, wenn die Resonanz dementsprechend ist.

(Man kann sich natürlich auch auf den Stand stellen, dass jede Amtsführung eines Beamten oder Richters, die nicht erweislich dienstpflichtwidrig und disziplinar zu ahnden ist, sich im Rahmen des Akzeptablen bewegt. Ich glaube allerdings prognostizieren zu können, dass das den Haushaltsgesetzgeber am Ende sehr viel teurer kommen würde als sich bei der Besoldung nicht nur an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit zu bewegen. Wenn Beamten - oder Richtern - erst einmal die intrinsische Motivation verlorengegangen ist, hat der Dienstherr dann nämlich möglicherweise das Problem, dass die während der folgenden 20-30 Jahre erbrachten Leistungen sich weit vom Üblichen - nach unten - entfernen, ohne dass er dafür eine wirksame Handhabe hat.)
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Schnitte
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

thh hat geschrieben: (Man kann sich natürlich auch auf den Stand stellen, dass jede Amtsführung eines Beamten oder Richters, die nicht erweislich dienstpflichtwidrig und disziplinar zu ahnden ist, sich im Rahmen des Akzeptablen bewegt. Ich glaube allerdings prognostizieren zu können, dass das den Haushaltsgesetzgeber am Ende sehr viel teurer kommen würde als sich bei der Besoldung nicht nur an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit zu bewegen. Wenn Beamten - oder Richtern - erst einmal die intrinsische Motivation verlorengegangen ist, hat der Dienstherr dann nämlich möglicherweise das Problem, dass die während der folgenden 20-30 Jahre erbrachten Leistungen sich weit vom Üblichen - nach unten - entfernen, ohne dass er dafür eine wirksame Handhabe hat.)
Och, keine Sorge. Innerhalb dieser 20-30 Jahre kommt garantiert noch die eine oder andere Wirtschaftskrise, so sicher wie das Amen in der Kirche. Dann werden die Privatsektorgehälter wieder eingedampft, und viele Leute fliegen komplett raus. Und von seiten des Privatsektors werden Beschwerden kommen, wie ungerecht es sei, dass der nicht dem Marktdruck ausgesetzte Staat mit allerlei Privilegien seine Staatsdiener verhätschele. Woraufhin besagte Staatsdiener kontern werden, dass ihre Bezahlung ja dem Alimentationsprinzip folge, weshalb es völlig verfehlt und abwegig sei, irgendwelche Vergleiche zwischen den Konditionen auf dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu ziehen, da beide gänzlich unterschiedlichen Regeln folgten.
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von schlauy1 »

Würde so oder so empfehlen, eine gute Kombination für die fachliche Ausrichtung zu finden, wie beispielsweise Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht oder Arbeits- und Sozialrecht. Damit dürfte man am Arbeitsmart gute Karten haben.
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Tibor
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Tibor »

schlauy1 hat geschrieben:Würde so oder so empfehlen, eine gute Kombination für die fachliche Ausrichtung zu finden, wie beispielsweise .... Arbeits- und Sozialrecht. Damit dürfte man am Arbeitsmart gute Karten haben.
:lmao:
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von stilzchenrumpel »

Ich bin ja noch nicht ewig dabei ... Aber mit Sozialrecht kann man sich in Berlin eine goldene Nase verdienen. Manche Anwälte sind derart aktiv dabei (fachliche Qualität ist dann ein anderes Thema ...).

Zur Besoldung: das Äquivalent zu 65.000 brutto nach den ersten Stufenaufstieg (stark verkürzt durch Anrechnung Zivildienst und bisschen Vortätigkeit) in Stufe 2 empfinde ich jetzt nicht als so wenig (verheiratet, 1 Kind), kommt man auf ca. 3130 Euro nach Abzug der PKV, 65k spuckt mir der brutto netto Rechner 3146 raus...

Und die Arbeitszeit hängt mMn gleich am Anfang von der Entscheidungsfreude ab. Im Idealfall natürlich nicht nach dem Motto: ist das schon Rechtsbeugung oder kann das noch weg?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Ryze »

Schnitte hat geschrieben:
thh hat geschrieben: (Man kann sich natürlich auch auf den Stand stellen, dass jede Amtsführung eines Beamten oder Richters, die nicht erweislich dienstpflichtwidrig und disziplinar zu ahnden ist, sich im Rahmen des Akzeptablen bewegt. Ich glaube allerdings prognostizieren zu können, dass das den Haushaltsgesetzgeber am Ende sehr viel teurer kommen würde als sich bei der Besoldung nicht nur an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit zu bewegen. Wenn Beamten - oder Richtern - erst einmal die intrinsische Motivation verlorengegangen ist, hat der Dienstherr dann nämlich möglicherweise das Problem, dass die während der folgenden 20-30 Jahre erbrachten Leistungen sich weit vom Üblichen - nach unten - entfernen, ohne dass er dafür eine wirksame Handhabe hat.)
Och, keine Sorge. Innerhalb dieser 20-30 Jahre kommt garantiert noch die eine oder andere Wirtschaftskrise, so sicher wie das Amen in der Kirche. Dann werden die Privatsektorgehälter wieder eingedampft, und viele Leute fliegen komplett raus. Und von seiten des Privatsektors werden Beschwerden kommen, wie ungerecht es sei, dass der nicht dem Marktdruck ausgesetzte Staat mit allerlei Privilegien seine Staatsdiener verhätschele. Woraufhin besagte Staatsdiener kontern werden, dass ihre Bezahlung ja dem Alimentationsprinzip folge, weshalb es völlig verfehlt und abwegig sei, irgendwelche Vergleiche zwischen den Konditionen auf dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu ziehen, da beide gänzlich unterschiedlichen Regeln folgten.
Wann und wo wurden denn in einer Wirtschaftskrise Gehälter "eingedampft" und wie funktioniert sowas?

Die Entscheidungen des BVerfG haben durchaus einen reelen, für nicht wenige greifbaren Hintergrund. Insbesondere in den den größeren Städten sind die zahlreichen Nullrunden bzw. äußerst restriktive Erhöhungen durchaus greifbar, haben sie doch tatsächlich zu einem nicht mehr vernachlässigbaren Kaufkraftschwund geführt. Hierzulande kam etwa nach zahlreichen Nullrunden eine Erhöhung von ganzen 2,2% zustande, der auch nur im Nachgang des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes mühsam erstritten wurde, und nicht mal ansatzweise die Erhöhungen einer simplen Indexmiete auch nur ausgleicht. Der Ansatz des BVerfG, auf solche nummerischen Werte zurückzugreifen, ist da m.E. durchaus nachvollziehbar, wenn auch alles andere als ausreichend. Es bleibt natürlich Sache des Gesetzgebers, grundsätzlichere Korrekturen vorzunehmen, aber ein Blick auf den bilanziellen Ausgabenanteil der Justiz am BIP und ein Vergleich dessen mit denjenigen anderer europäischer oder westlicher Staaten könnte dem ein oder anderen möglicherweise auch die Augen öffnen und die merkwürdigen Bestrebungen, gegen die Erhöhung des Verteidigungsetats zu oppunieren, wenigstens in eine sinnvolle Richtung kanalisieren. ;)

Im Hinblick auf das Besoldungssystem könnte sich tatsächlich Deutschland ausnahmsweise mal was von diversen europäischen Nachbarn abschauen. Jedes System, das sich vom bestehenden Nullanreizsystem entfernt, wäre vorzugswürdig.
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Ryze hat geschrieben: Wann und wo wurden denn in einer Wirtschaftskrise Gehälter "eingedampft" und wie funktioniert sowas?
Das funktioniert so, dass man weniger Geld bekommt. Entweder in Form eines ausgefallenen oder gekürzten Bonus, oder einer Änderungskündigung. Oder turnusgemäß erwartete Erhöhungen fallen niedriger aus oder ganz weg, was bei ökonomischer Betrachtung aufs selbe rauskommt. Alles schon vorgekommen.
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Tibor
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Tibor »

Bei normalen angestellten RA läuft das idR über Bonikürzung.

Wenn man aber "Partnervergütung" einer Kanzlei mit R2-Endstufe-Richtern vergleichen will, dann muss man auch die Vergüungsmodelle von Partnern heranziehen. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft bleibt den Partnern in schlechten Zeiten einfach weniger entnahmefähiger Gewinn. Bei RA-GmbH/AG werden die Ges.GF (Partner) idR ihre Anstellungsverträge von sich aus ändern (Gehalt herabsetzen), um eine Überschuldung der Gesellschaft zu vermeiden.
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Ryze hat geschrieben: Die Entscheidungen des BVerfG haben durchaus einen reelen, für nicht wenige greifbaren Hintergrund. Insbesondere in den den größeren Städten sind die zahlreichen Nullrunden bzw. äußerst restriktive Erhöhungen durchaus greifbar, haben sie doch tatsächlich zu einem nicht mehr vernachlässigbaren Kaufkraftschwund geführt. Hierzulande kam etwa nach zahlreichen Nullrunden eine Erhöhung von ganzen 2,2% zustande, der auch nur im Nachgang des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes mühsam erstritten wurde, und nicht mal ansatzweise die Erhöhungen einer simplen Indexmiete auch nur ausgleicht. Der Ansatz des BVerfG, auf solche nummerischen Werte zurückzugreifen, ist da m.E. durchaus nachvollziehbar, wenn auch alles andere als ausreichend. Es bleibt natürlich Sache des Gesetzgebers, grundsätzlichere Korrekturen vorzunehmen, aber ein Blick auf den bilanziellen Ausgabenanteil der Justiz am BIP und ein Vergleich dessen mit denjenigen anderer europäischer oder westlicher Staaten könnte dem ein oder anderen möglicherweise auch die Augen öffnen und die merkwürdigen Bestrebungen, gegen die Erhöhung des Verteidigungsetats zu oppunieren, wenigstens in eine sinnvolle Richtung kanalisieren. ;)

Im Hinblick auf das Besoldungssystem könnte sich tatsächlich Deutschland ausnahmsweise mal was von diversen europäischen Nachbarn abschauen. Jedes System, das sich vom bestehenden Nullanreizsystem entfernt, wäre vorzugswürdig.
Da ist viel aufgedunsenes Geschwurbel dabei, was es mir schwer macht, nachzuvollziehen, wo genau das Argument liegt. Dein Argument ist also, dass die Justiz gemessen an der Gesamtwirtschaft nur einen geringen Teil ausmacht ("ein Blick auf den bilanziellen Ausgabenanteil der Justiz am BIP") und man daher durchaus in die Vollen gehen könnte? Nach der Logik kann so ziemlich jeder Berufszweig fette Erhöhungen verlangen, denn im Vergleich mit dem Gesamt-BIP werden Personalausgaben allenthalben recht klein. "Vergleich dessen mit denjenigen anderer europäischer oder westlicher Staaten"- na, kuck dir mal an, wie sich die Bezüge im öffentlichen Dienst in Staaten wie Griechenland, Portugal, Spanien in den letzten Jahren so entwickelt haben, dann schreist du nicht mehr so laut nach einer Vorbildfunktion für Deutschland; das sind Staaten mit einer langen Tradition einer Überbezahlung des öffentlichen im Vergleich zum privaten Sektor, was Teil der Ursachen für ihre Krise war und wo sich seit der Krise viel getan hat. Was dann in solchen Diskussionen gerne kommt, sind die sehr fürstlichen Gehälter von Richtern in UK, die aber mit denen in Deutschland nun wirklich nicht verglichen werden können, da die gesellschaftliche und institutionelle Stellung eines britischen Richters und sein Werdegang völlig andere sind als hierzulande. Der deutsche Richter ist von seiner Stellung im Staat her eher vergleichbar mit dem französischen oder italienischen - und die Gehälter für die sind auch nicht so üppig (Link Frankreich, Link Italien). Also bitte den Ball flach halten mit den Vergleichen mit dem europäischen Ausland.

Das Verdikt eines Kaufkraftschwundes durch eine Besoldungsrunde von 2,2 % kann ich auch nicht wirklich nachvollziehen. 2,2% bewegt sich ziemlich genau auf dem gegenwärtigen Niveau der Inflationsrate, was Mieterhöhungen bei Indexmiete nach § 557b BGB kompensiert. Und dann dürfen wir nicht vergessen, dass es ja tatsächlich nicht bei den 2,2% bleibt, sondern das nur die allgemeine Anpassung des Besoldungsniveaus ist; die individuellen Erhöhungen durch Erfahrungsstufen kommen da noch drauf.
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Ryze »

Schnitte hat geschrieben:Da ist viel aufgedunsenes Geschwurbel dabei, was es mir schwer macht, nachzuvollziehen, wo genau das Argument liegt. Dein Argument ist also, dass die Justiz gemessen an der Gesamtwirtschaft nur einen geringen Teil ausmacht ("ein Blick auf den bilanziellen Ausgabenanteil der Justiz am BIP") und man daher durchaus in die Vollen gehen könnte? Nach der Logik kann so ziemlich jeder Berufszweig fette Erhöhungen verlangen, denn im Vergleich mit dem Gesamt-BIP werden Personalausgaben allenthalben recht klein. "Vergleich dessen mit denjenigen anderer europäischer oder westlicher Staaten"- na, kuck dir mal an, wie sich die Bezüge im öffentlichen Dienst in Staaten wie Griechenland, Portugal, Spanien in den letzten Jahren so entwickelt haben, dann schreist du nicht mehr so laut nach einer Vorbildfunktion für Deutschland; das sind Staaten mit einer langen Tradition einer Überbezahlung des öffentlichen im Vergleich zum privaten Sektor, was Teil der Ursachen für ihre Krise war und wo sich seit der Krise viel getan hat. Was dann in solchen Diskussionen gerne kommt, sind die sehr fürstlichen Gehälter von Richtern in UK, die aber mit denen in Deutschland nun wirklich nicht verglichen werden können, da die gesellschaftliche und institutionelle Stellung eines britischen Richters und sein Werdegang völlig andere sind als hierzulande. Der deutsche Richter ist von seiner Stellung im Staat her eher vergleichbar mit dem französischen oder italienischen - und die Gehälter für die sind auch nicht so üppig (Link Frankreich, Link Italien). Also bitte den Ball flach halten mit den Vergleichen mit dem europäischen Ausland.

Das Verdikt eines Kaufkraftschwundes durch eine Besoldungsrunde von 2,2 % kann ich auch nicht wirklich nachvollziehen. 2,2% bewegt sich ziemlich genau auf dem gegenwärtigen Niveau der Inflationsrate, was Mieterhöhungen bei Indexmiete nach § 557b BGB kompensiert. Und dann dürfen wir nicht vergessen, dass es ja tatsächlich nicht bei den 2,2% bleibt, sondern das nur die allgemeine Anpassung des Besoldungsniveaus ist; die individuellen Erhöhungen durch Erfahrungsstufen kommen da noch drauf.
Kein Grund direkt so aggressiv zu werden, das Geschwurbel könnte ich durchaus zurückgeben, wenn man sich den Sound deiner letzten Beiträge so anschaut mit in Aussicht gestellten Gehaltseinbrüchen in den nächsten 20 Jahren, die es bisher noch nie gab (andernfalls bitte ein Beispiel für eine massenhafte Änderungskündigung nennen, die nachhaltig zu niedrigeren Gehältern unter Juristen geführt hätte), die durchweg apodiktisch darauf abzielen, dass es überhaupt kein Grund gibt, sich zu beschweren und zu Beginn offenbar auch in Unkenntnis der Rechtsprechung des BVerfG erfolgten. Du hast das Urteil als lächerlich hingestellt, ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass ich die nummerische Anknüpfung als sehr nachvollziehbar erachte, wenn man die Besoldungshöhe der Überprüfung nicht als grundsätzlich entzogen ansieht, was ich allerdings gleichwohl als vertretbar ansehen würde.

Die 2,2% Erhöhung für sich führen zwar nicht zu einem spürbaren Kaufkraftschwund, aber in Kombination mit zwei Nullrunden (und auch nicht gerade üppigen Erhöhungen in den Vorjahren) kompensieren diese nicht einmal die Erhöhung einer Indexmiete, von Lebensmitteln und sonstige Lebenshaltungskosten und den abstrusen Teuerungen der Mietpreise in den Ballungsgebieten der letzten 5 Jahren abgesehen, sofern man nicht in das "Glück" einer vereinbarten Indexmiete gekommen ist. Nun kann man sich natürlich hinstellen und sagen, ja liebe angehörige der Justiz und Verwaltung, beschwert euch nicht, ihr werdet alimentiert, wie ich Gesetzgeber das für richtig halte, ihr bekommt ja trotzdem eine höhere Alimentation durch den 2-jährlich erfolgenden Stufenanstieg, den Einsteigern, die sich erstmal eine bezahlbaren arbeitsplatznahe Wohnung suchen müssen, dürfte das aber nicht überzeugen. So albern ich die Vergleiche mit Anwälten und Partnern in Großkanzleien selbst auch halte, die durchaus restriktive Position des BVerfG, die eben nur bei evident verfassungswidriger Besoldung einschreitet und u.a. nachvollziehbare Wirtschaftskennzahlen heranzieht, halte ich gleichwohl für nachvollziehbar und eben keinen Eingriff in die Einschätzungsprärogative der Legislative.

Den Hinweis auf den Vergleich des BIPs hast du, denke ich, ebenfalls missverstanden. Mir geht es nicht darum, wie hoch die Bezüge von Staatsbediensteten anderer Länder nominell ausfallen, sondern um den Anteil der Justiz am Haushalt eines Staates und der damit einhergehenden Wertschätzung, was nicht als sentimentale Plakete, sondern im Sinne einer funktionsgerechten Ausstattung einer notwendigen Institution verstanden werden will. Der Hinweis auf die Nachbarstaaten war im Übrigen ebenfalls nicht auf die nominelle Höhe der Bezüge, sondern eindeutig auf die Ausgestaltung des Besoldungssystem bezogen, mit dem ich mich im Zuge einer Abordnung im Ministerium mal beschäftigen durfte. Das deutsche System belohnt gute Arbeit derzeit überhaupt nicht, da der Stufenanstieg automatisch alle 2 Jahre stattfindet und entsprechend höhere Gehälter und Aufgaben nur durch ein undurchsichtiges Beförderungssystem zustande kommt; das deutsche System entfaltet also überhaupt keinen Anreiz auf die Qualität der Arbeit. Beschäftigt man sich mit dem Besoldungssystem Italiens oder auch der Schweiz, erkennt man die dort prinzipiell vorhandenen Vorzüge eines mehrschichtigen Evaluationssystem (teils von Anwälten, teils von der Gerichtsverwaltung in unterschiedlicher Ausprägung etc.), das partiellen Einfluss auf die Höhe der Besoldung entfaltet. Zudem hängt die Höhe der Besoldung nicht so stark und einseitig von der Position im Gerichtszweig ab, die Stelle am OLG-Äquivalent wird nicht zwangsläufig besser als die Stelle am LG besoldet, sodass das Konkurrenzdenken und die dadurch entstehende Neiddebatte viel weniger ausgeprägt ist und in der Tendenz nur diejenigen auf die Berufungs- und Revisioninstanzen schielen, die sich auch tatsächlich mit den dort anfallenden Aufgaben identifizieren können und wollen. Die in diesen (und anderen) Ländern bisher bestehenden Systeme sind sicher nicht perfekt austariert, aber es liefert ein denkbares Modell für eine deutsche Variante, die sich vom Nullanreizsystem entfernt und bei Justizangehörigen bei gleichzeitiger Stärkung der Autonomie der Justiz tendenziell zu einem höheren Verantwortungsgefühl und einer höheren Wertschätzung führt, was ich nach eingehender Beschäftigung mit der Materie durchaus präferieren würde. Man kann da durchaus anderer Meinung sein und das System hat auch gewisse Nachteile, aber klar, ich halte dann doch besser mal den Ball flach, alles aufgedunses Geschwurbel und verkrieche mich in meine Kammer, entschuldigen Sie bitte, Hochwürden!
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Ryze hat geschrieben: Kein Grund direkt so aggressiv zu werden, das Geschwurbel könnte ich durchaus zurückgeben, wenn man sich den Sound deiner letzten Beiträge so anschaut mit in Aussicht gestellten Gehaltseinbrüchen in den nächsten 20 Jahren, die es bisher noch nie gab (andernfalls bitte ein Beispiel für eine massenhafte Änderungskündigung nennen, die nachhaltig zu niedrigeren Gehältern unter Juristen geführt hätte)
Wer hat sie denn in Aussicht gestellt, die Gehaltseinbrüche in den nächsten 20 Jahren? Wenn man die übliche Methode, mit der Politik gemacht wird, zugrundelegt, dann erscheint es abwegig, dass irgendeine Regierung sich auf einen solchen Zeitraum festlegt. Da wird ad hoc rumgedoktert, um die nächsten paar Jahre zu überbrücken, aber eine Aussage darüber, wie die Beamtenbesoludng in ein paar Jahrzehnten aussehen wird, trifft doch keiner.
Du hast das Urteil als lächerlich hingestellt
Nein, ich habe es nicht als lächerlich hingestellt; ich halte es einfach für falsch, weil ich glaube, dass ein Verfassungsgericht die Grenzen der judicial review überschreitet, wenn es derartige quantitative Grenzwerte in eine Vorschrift wie Art. 33 Abs. 5 GG reinliest. Aber darauf kommt es gar nicht an. Wenn man das Urteil des BVerfG trotz dieser argumentativen Schwäche schon als verbindlich ansieht (was man natürlich tun muss, ist ja das BVerfG), dann muss man auch damit leben, dass sich die Politik an den dort etablierten quantitativen Werten orientiert. Und genau darauf habe ich hingewiesen.

ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass ich die nummerische Anknüpfung als sehr nachvollziehbar erachte, wenn man die Besoldungshöhe der Überprüfung nicht als grundsätzlich entzogen ansieht, was ich allerdings gleichwohl als vertretbar ansehen würde.
Dem kann ich jetzt nicht folgen.
Die 2,2% Erhöhung für sich führen zwar nicht zu einem spürbaren Kaufkraftschwund, aber in Kombination mit zwei Nullrunden (und auch nicht gerade üppigen Erhöhungen in den Vorjahren) kompensieren diese nicht einmal die Erhöhung einer Indexmiete, von Lebensmitteln und sonstige Lebenshaltungskosten und den abstrusen Teuerungen der Mietpreise in den Ballungsgebieten der letzten 5 Jahren abgesehen, sofern man nicht in das "Glück" einer vereinbarten Indexmiete gekommen ist.
Nochmal: Die 2,2% liegen auf dem Niveau (sogar leicht drüber) der Inflationsrate. Damit sind, definitionsgemäß, die Steigerungen der Lebenshaltungskosten ausgeglichen. Dass Mieten in den Großstädten schneller steigen als die Inflationsrate, ist natürlich richtig; die insoweit publizierten Zahlen gehen aber vor allem auf kräftige Mietaufschläge bei Neuvermietungen zurück. Der Bestandsmieter, der bereits in seiner Großstadtwohnung sitzt, hat es mit Mieterhöhungen zu tun, die weit unter dem liegen, was in den Medien marktschreierisch als "Im letzten Jahr sind die Mieten in deutschen Großstädten um x Prozent gestiegen!!" verbreitet wird.
Nun kann man sich natürlich hinstellen und sagen, ja liebe angehörige der Justiz und Verwaltung, beschwert euch nicht, ihr werdet alimentiert, wie ich Gesetzgeber das für richtig halte, ihr bekommt ja trotzdem eine höhere Alimentation durch den 2-jährlich erfolgenden Stufenanstieg, den Einsteigern, die sich erstmal eine bezahlbaren arbeitsplatznahe Wohnung suchen müssen, dürfte das aber nicht überzeugen.
Dieser Einsteiger hat sich bewusst für den Job in Justiz oder Verwaltung entschieden. Er wusste, was auf ihn zukommt, und hatte bei den gegenwärtigen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt Alternativen, die er stattdessen hätte wählen können, die er aber abgelehnt hat. Wenn er das Gehaltsgefälle zwischen Justiz und GK für inakzeptabel hält, muss er halt zur GK gehen. Aber GK-Gehalt mit den nichtmonetären Vorteilen der Justiz kombinieren zu wollen, ist Rosinenpickerei.
Den Hinweis auf den Vergleich des BIPs hast du, denke ich, ebenfalls missverstanden. Mir geht es nicht darum, wie hoch die Bezüge von Staatsbediensteten anderer Länder nominell ausfallen, sondern um den Anteil der Justiz am Haushalt eines Staates und der damit einhergehenden Wertschätzung, was nicht als sentimentale Plakete, sondern im Sinne einer funktionsgerechten Ausstattung einer notwendigen Institution verstanden werden will.
Du willst also den Anteil am BIP, den die Staaten für die Justiz ausgeben, in Deutschland mit dem in anderen Staaten in Vergleich setzen. So weit, so gut. Und was folgt daraus dann für die Besoldung der Richter? Dass sie steigen muss?
Der Hinweis auf die Nachbarstaaten war im Übrigen ebenfalls nicht auf die nominelle Höhe der Bezüge, sondern eindeutig auf die Ausgestaltung des Besoldungssystem bezogen, mit dem ich mich im Zuge einer Abordnung im Ministerium mal beschäftigen durfte. Das deutsche System belohnt gute Arbeit derzeit überhaupt nicht, da der Stufenanstieg automatisch alle 2 Jahre stattfindet und entsprechend höhere Gehälter und Aufgaben nur durch ein undurchsichtiges Beförderungssystem zustande kommt; das deutsche System entfaltet also überhaupt keinen Anreiz auf die Qualität der Arbeit. Beschäftigt man sich mit dem Besoldungssystem Italiens oder auch der Schweiz, erkennt man die dort prinzipiell vorhandenen Vorzüge eines mehrschichtigen Evaluationssystem (teils von Anwälten, teils von der Gerichtsverwaltung in unterschiedlicher Ausprägung etc.), das partiellen Einfluss auf die Höhe der Besoldung entfaltet. Zudem hängt die Höhe der Besoldung nicht so stark und einseitig von der Position im Gerichtszweig ab, die Stelle am OLG-Äquivalent wird nicht zwangsläufig besser als die Stelle am LG besoldet, sodass das Konkurrenzdenken und die dadurch entstehende Neiddebatte viel weniger ausgeprägt ist und in der Tendenz nur diejenigen auf die Berufungs- und Revisioninstanzen schielen, die sich auch tatsächlich mit den dort anfallenden Aufgaben identifizieren können und wollen. Die in diesen (und anderen) Ländern bisher bestehenden Systeme sind sicher nicht perfekt austariert, aber es liefert ein denkbares Modell für eine deutsche Variante, die sich vom Nullanreizsystem entfernt und bei Justizangehörigen bei gleichzeitiger Stärkung der Autonomie der Justiz tendenziell zu einem höheren Verantwortungsgefühl und einer höheren Wertschätzung führt, was ich nach eingehender Beschäftigung mit der Materie durchaus präferieren würde.
Du willst also ein stärker leistungsorientiertes Besoldungssystem für Richter? Kann man drüber nachdenken, wäre ich aufgeschlossen für. Den Aufschrei aus der Richterschaft, so von wegen Eingriff in die Unabhängigkeit und so, kann man dann aber jetzt schon donnern hören.
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Schnitte hat geschrieben: Du willst also den Anteil am BIP, den die Staaten für die Justiz ausgeben, in Deutschland mit dem in anderen Staaten in Vergleich setzen. So weit, so gut. Und was folgt daraus dann für die Besoldung der Richter? Dass sie steigen muss?
Hier gibt es übrigens Eurostat-Zahlen über den Anteil der Ausgaben für das Justizsystem gemessen am BIP in der EU. Deutschland liegt bei 0,4% (gleicher Wert wie das seine Richter sehr großzügig entlohnende UK). EU-Durchschnitt sind 0,3%. Spitzenreiter ist Bulgarien mit 0,7%, das ich mir jetzt aber nicht unbedingt als leuchtendes Vorbild in Sachen Rechtsstaatlichkeit nehmen würde; Schlusslicht ist Zypern mit 0,1%. Die westeuropäischen Staaten liegen da alle recht dicht beisammen.
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Spencer
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Spencer »

thh hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Zustimmung. Wenn nur 5,00% verfassungswidrig sein soll, dann ist 4,99% eben verfassungsgemäß. In diesem Fall kann der Landesgesetzgeber frei entscheiden, dass er eben eine verfassungsgemäße - wenn auch für die betroffenen unerfreuliche - Maßnahme trifft und nicht darüber hinausgeht.
Freilich. Ein Dienstherr, der seine Beamten und Richter gerade nur eben noch nicht verfassungswidrig (!) besoldet, darf sich dann aber auch nicht wundern, wenn die Resonanz dementsprechend ist.

(Man kann sich natürlich auch auf den Stand stellen, dass jede Amtsführung eines Beamten oder Richters, die nicht erweislich dienstpflichtwidrig und disziplinar zu ahnden ist, sich im Rahmen des Akzeptablen bewegt. Ich glaube allerdings prognostizieren zu können, dass das den Haushaltsgesetzgeber am Ende sehr viel teurer kommen würde als sich bei der Besoldung nicht nur an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit zu bewegen. Wenn Beamten - oder Richtern - erst einmal die intrinsische Motivation verlorengegangen ist, hat der Dienstherr dann nämlich möglicherweise das Problem, dass die während der folgenden 20-30 Jahre erbrachten Leistungen sich weit vom Üblichen - nach unten - entfernen, ohne dass er dafür eine wirksame Handhabe hat.)
=D>
Da ist viel aufgedunsenes Geschwurbel dabei, was es mir schwer macht, nachzuvollziehen, wo genau das Argument liegt.
Contenance ::roll:
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