Manches muss einfach gemeldet werden

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non-liquet
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von non-liquet »

thh hat geschrieben:
Urs Blank hat geschrieben:Ein klein wenig ironisch ist es schon, dass sich die Schnecke vom Dienst jetzt eine "schnelle" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erhofft:
LTO hat geschrieben:"Wir hoffen, dass die Verfassungsrichter sehen, dass es eilt und sich der Sache annehmen", sagte seine Anwältin Christina Gröbmayr.
Vielleicht merkt er dann mal, wie es ist, wenn man ewig und drei Tage auf ein Urteil warten muss.
Aber immerhin ist das Urteil, das viel zu spät kommt, dann perfekt.
Und dann bitte auch in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
Kasimir
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Kasimir »

Nachlese in Sachen Oktoberfestgate bei den Freunden von Linklaters:

https://www.juve.de/nachrichten/verfahr ... verurteilt
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

Kasimir hat geschrieben:Nachlese in Sachen Oktoberfestgate bei den Freunden von Linklaters:

https://www.juve.de/nachrichten/verfahr ... verurteilt

ahja, danke. seltsam, dass der hauende Partner ein viertel der Strafe bekommt (auf Bewährung). Aber gut, die Details kenne ich natürlich nicht.


Melde: Gerade fertig mit Arbeiten. Morgen früh geht es gleich weiter. Ächz.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Muirne hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Nachlese in Sachen Oktoberfestgate bei den Freunden von Linklaters:

https://www.juve.de/nachrichten/verfahr ... verurteilt

ahja, danke. seltsam, dass der hauende Partner ein viertel der Strafe bekommt (auf Bewährung). Aber gut, die Details kenne ich natürlich nicht.
Warum ist das seltsam? Für drei Faustschläge mit Gesichtsverletzungen beim Opfer weil jemand ein, mehr oder weniger, öffentliches Lokal nicht verlässt, scheinen mir sieben Monate auf Bewährung doch angemessen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

Ich kenne die Gründe nicht, aber würde meinen, wenn es im Zusammenhang mit der Vergewaltigung steht, würde man eine entsprechende emotionale Ausnahmesituation mitberücksichtigen können. Im Verhältnis erscheint es mir dann viel, aber das Problem habe ich mit Sexualdelikten auch öfter.
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Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Auf RTL kommt grad ne Show von den Ehrlich Brothers. Wie machen die das nur. Das macht mich ganz verrückt :D
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Muirne hat geschrieben:Ich kenne die Gründe nicht, aber würde meinen, wenn es im Zusammenhang mit der Vergewaltigung steht, würde man eine entsprechende emotionale Ausnahmesituation mitberücksichtigen können. Im Verhältnis erscheint es mir dann viel, aber das Problem habe ich mit Sexualdelikten auch öfter.
Das „ehrbare Motiv“ wird dabei meist durch „Selbstjustiz“ aufgefressen. Mag der Staat nicht. Auch scheint es die Schläge nicht unmitttelbar wegen der Vergewaltigung gegeben zu haben, sondern, soweit ich es aus der Presse weiß, weil er sich später der Aufforderung widersetzt hat das Zelt zu verlassen. Also eher mittelbar und dann ist es auch mit der „emotionalem Ausnahmesituation“ nicht mehr viel.

Und ganz Abstrakt: Drei Faustschläge sind halt auch keine Bagatelle. Das muss nicht zwingend bei ner Geldstrafe bleiben.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Und ganz Abstrakt: Drei Faustschläge sind halt auch keine Bagatelle. Das muss nicht zwingend bei ner Geldstrafe bleiben.
Nicht für Muirne. So begrüßt sie freundschaftlich ihre Trainingspartner :D
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Dredd »

Ara hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Nachlese in Sachen Oktoberfestgate bei den Freunden von Linklaters:

https://www.juve.de/nachrichten/verfahr ... verurteilt

ahja, danke. seltsam, dass der hauende Partner ein viertel der Strafe bekommt (auf Bewährung). Aber gut, die Details kenne ich natürlich nicht.
Warum ist das seltsam? Für drei Faustschläge mit Gesichtsverletzungen beim Opfer weil jemand ein, mehr oder weniger, öffentliches Lokal nicht verlässt, scheinen mir sieben Monate auf Bewährung doch angemessen.
Vielleicht sind das ja regionale Besonderheiten aber "bei uns" gibts für in der Intensität vergleichbare Fälle so zwischen 30 und 120 TS, und das mit 1. i.d.R. einschlägiger Vorbestrafung und 2. ohne "ehrbares" Motiv. 7 Monate beantragen wir eher für einen Ersttäter GefKV mit gefährlichem Werkzeug (aber auch schon 8 Monate auf Bewährung für ne GefKV bei jemandem der schonmal 3,5 Jahre im Knast saß gesehen, da aber auch mit "ehrbarem" Motiv). Vor allem sind drei Faustschläge von einem Nicht-Boxer/Kämpfer ziemlich lachhaft, bis auf maximal ein paar Prellungen oder ne kleine Platzwunde passiert da nix. Das Urteil klingt für mich ein bisschen nach "Seht her, auch der reiche Anwalt ist nicht vor Strafe sicher und kann sich keine Selbstjustiz erlauben - und da ihn eine Geldstrafe nicht juckt kriegt er halt ne Freiheitsstrafe, und weil wir das besondere spezialpräventive Bedürfnis im Leben nicht begründen könnten auch min. 6 Monate" (wobei ich natürlich der HV nicht beigewohnt habe, den Entscheidungsprozess des Gerichtes nicht kenne und nix unterstellen will).

Wäre ich als Sitzungsvertreter eingeteilt gewesen hätte ich da 50-60 TS beantragt, bei Alkoholisierung (war immerhin auf dem Oktoberfest) irgendwas zwischen 153a und 30 TS.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Mietspantrakt »

bei Alkoholisierung (war immerhin auf dem Oktoberfest) irgendwas zwischen 153a und 30 TS.
da er die trunkenheit selbst zu verantworten hat muesste m.e. beruecksichtigt werden, ob der angeklagte sonst unter alkoholeinfluss aggressiv wird. wenn ja, dann gibt es keine strafmilderung.

persoenlich finde ich die ausrede "ich war ja besoffen" sehr schwach. wenn man sich unter alkohol nicht unter kontrolle hat sollte man nicht saufen.
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

Ja, zum einen ist ja dennoch der gesamtsituative Kontext zu berücksichtigen. Dass einem da die Hand ausrutscht, wenn jemand meint nach ner Vergewaltigung noch nett sein Bier austrinken zu können, kann man jedenfalls berücksichtigen. Und dann sind 7 Monate für ins Gesicht schlagen unter körperlich ausgeglichenen Verhältnissen - keine Vorstrafen vorausgesetzt - schon auch eher viel.
Die Richterin hat mal fast geweint, als ich für jemanden, der einen anderen mit mehreren verprügelt hat und mit einem Stuhl nach ihm geworfen hat, 6 Monate beantragt habe.
Und ja, im Vergleich zur Vergewaltigung finde ich die 7 Monate dann umso unverhältnismäßiger.
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

Ich sag jetzt auch nicht, dass es extrem viel weniger sein muss, aber kann man schon mal kritisch drüber nachdenken.
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Dredd hat geschrieben:Vielleicht sind das ja regionale Besonderheiten aber "bei uns" gibts für in der Intensität vergleichbare Fälle so zwischen 30 und 120 TS, und das mit 1. i.d.R. einschlägiger Vorbestrafung und 2. ohne "ehrbares" Motiv.
Es ist oft so, dass Körperverletzungen - insb. mit spürbaren Folgen - überraschend milde geahndet werden.
Dredd hat geschrieben:Vor allem sind drei Faustschläge von einem Nicht-Boxer/Kämpfer ziemlich lachhaft,
Das würde ich so allgemein nicht sagen wollen.
Dredd hat geschrieben:bis auf maximal ein paar Prellungen oder ne kleine Platzwunde passiert da nix.
Eine "kleine Platzwunde" gehört m.E. bereits zu "spürbaren Folgen" und sollte nur im Ausnahmefall zu Geldstrafen unter 90 Tagessätzen führen. Erheblichere Verletzungen - der ausgeschlagene Zahn, die gebrochene Nase, eine gebrochene Extremität - lassen Freiheitsstrafen auch von mehr als einem Jahr (bei der "einfachen" Körperverletzung) nicht unangemessen erscheinen. YMMV.
Muirne hat geschrieben:Ja, zum einen ist ja dennoch der gesamtsituative Kontext zu berücksichtigen. Dass einem da die Hand ausrutscht, wenn jemand meint nach ner Vergewaltigung noch nett sein Bier austrinken zu können, kann man jedenfalls berücksichtigen. Und dann sind 7 Monate für ins Gesicht schlagen unter körperlich ausgeglichenen Verhältnissen - keine Vorstrafen vorausgesetzt - schon auch eher viel.
Die Verteidigungsstrategie, das als "Nothilfe" zu bezeichnen, ist allerdings ebenfalls nicht sehr gelungen und war vermutlich nicht besonders geeignet, Verständnis und Milde zu wecken. Für (unterstellt) folgenlose Faustschläge in dieser Situation ist die Sanktion aber doch schon eher hoch.

(Was ist eigentlich aus der - je nach Bericht - Berufung und/oder Revision geworden?)
Gelöschter Nutzer

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wäre ich als Sitzungsvertreter eingeteilt gewesen hätte ich da 50-60 TS beantragt, bei Alkoholisierung (war immerhin auf dem Oktoberfest) irgendwas zwischen 153a und 30 TS.
Ich finde solche Aussagen - ohne Kenntnis der Aktenlage und der Erkenntnislage aus der Hauptverhandlung - ziemlich befremdlich. Das Gleiche gilt für Vergleiche mit dem Strafmaß der Vergewaltigung - das Schuldprinzip lässt grüßen.
Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Quantensprung hat geschrieben:
Wäre ich als Sitzungsvertreter eingeteilt gewesen hätte ich da 50-60 TS beantragt, bei Alkoholisierung (war immerhin auf dem Oktoberfest) irgendwas zwischen 153a und 30 TS.
Ich finde solche Aussagen - ohne Kenntnis der Aktenlage und der Erkenntnislage aus der Hauptverhandlung - ziemlich befremdlich. Das Gleiche gilt für Vergleiche mit dem Strafmaß der Vergewaltigung - das Schuldprinzip lässt grüßen.
Deswegen gibt es für KV Delikte hier auch keine Richtlinien für die Strafzumessung im Regelfall. Für BtM und Verkehrsdelikte haben wir sowas, aber jede KV ist anders. Bisweilen finde ich aber auch, dass man da zu milde urteilt. Ich hab neulich für eine gef. KV mit gebrochener Nase 7 Monate ausgeurteilt bekommen. Finde ich zu wenig, zumal das nicht nur ein Schlag war.
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