Geschichte des Widerrufsrechts

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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harker
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Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von harker »

Hallo zusammen,

ich komme eigentlich aus der Jurisprudenz, sondern aus der Literaturwissenschaft und beschäftige mich zur Zeit mit der literarischen Gattung der Palinodie.

Hierzu waren beispielsweise die Widerrufsstrafen im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit sehr interessant.
Jetzt wollte ich auch noch wissen, wie es denn um die Geschichte des Widerrufsrechts steht und bin leider zu keinerlei Ergebnissen gelangt. Könnte mir hier vielleicht jemand mit Literaturtipps aushelfen? Das wäre super!

Viele Grüße
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scndbesthand
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Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von scndbesthand »

Da wäre, der guten Ordnung halber, eine Präzisierung angebracht: Meinst Du das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen oder im Zusammenhang mit dem Recht der Meinungsäußerung?
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von immer locker bleiben »

scndbesthand hat geschrieben:Da wäre, der guten Ordnung halber, eine Präzisierung angebracht: Meinst Du das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen oder im Zusammenhang mit dem Recht der Meinungsäußerung?
Ich glaube er meint Strafverfahren ...
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Tibor
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von Tibor »

Widerrufsstrafe? Sowas wie Bewährung?
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von Tobias__21 »

Meinst Du tatsächlich Strafrecht? Mir ist das eigentlich nur um Bereich der Ehrenstrafen (Mittelalter) bekannt. Man hat irgendwas über einen anderen gesagt was ehrenrührig war und zur Strafe musste man das öffentlich widerrufen (Abbitte leisten). Meinst Du das? Als Strafe gibt es das heute natürlich nicht mehr. Wobei es im strafrechtlichen Bereich auch einen Täter Opfer Ausgleich gibt, oder Auflagen. Dort könnte ein Widerruf einer Beleidigung / üblen Nachrede schon eine Rolle spielen.
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von Tibor »

§ 200 StGB?
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:§ 200 StGB?
Da steht aber nichts davon, dass der Verurteilte die Beleidigung zu widerrufen hat ;) Der § 200 ist auch keine Nebenstrafe, sondern nur Nebenfolge.
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von Tibor »

Naja, geht aber in die Richtung. Darum geht es mir.
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von Tobias__21 »

Ach so. Ja, das schon :)
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von immer locker bleiben »

Guckt Ihr mal hier, dann wird klar, was der Threadersteller möchte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Palinodie

Ich würde ja im Kirchenrecht suchen ...

(Und den Thread vielleicht nach "Strafrecht" verlegen?)
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Dike
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von Dike »

harker
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von harker »

Vielen Dank für all die Antworten!

Zur Widerrufsstrafe habe ich ja bereits einiges gefunden.

Es geht mir um das Recht, etwas zu widerrufen. Das wären wohl in der Regel Verträge, Abmachungen etc., vielleicht aber auch andere Sachen, die mir jetzt nicht auf Anhieb in den Sinn kommen.
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immer locker bleiben
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von immer locker bleiben »

Naja ... da das zivilrechtliche Widerrufsrecht weder eine relevante Historie noch irgendeine tiefgreifende Dogmatik hat, wüsste ich jetzt nicht so richtig, wie Dich das bei der Palinodie weiterbringen könnte ...
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scndbesthand
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Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von scndbesthand »

Wenn man das moderne Verbraucherwiderrufsrecht betrachtet, ist es ein Instrument, um eine typischerweise unterlegene Vertragspartei in besonderen Situationen oder bei ausgewählten wirtschaftlich gewichtigen Verträgen vor Überrumpelung zu schützen. Es dient damit der rechtlichen Entscheidungsfreiheit. Anwendungsbereiche sind im wesentlichen Geschäfte, die außerhalb des Ladenlokals geschlossen werden, Fernabsatzverträge, Geschäfte im Internet, Versicherungen und Darlehen, also alles mehr oder weniger moderne Vorgänge.

Selbstverständlich gibt es noch zahlreiche andere rechtliche Instrumente, um von einmal geschlossenen Verträgen wieder Abstand zu nehmen, sie heißen allerdings nicht Widerruf.

Tiefere Historische Wurzeln hat z. B. das Recht der Anfechtung von Verträgen aufgrund Irrtums, Täuschung oder Zwang (im römischen Recht wäre die exceptio doli, die Arglisteinrede vielleicht interessant). Darüber hinaus könntest Du einmal die Begriffe "clausula rebus sic stantibus" sowie "Wegfall der Geschäftsgrundlage" googeln. Hierbei geht es grob gesagt um das Recht, von Verträgen wieder Abstand nehmen zu dürfen, wenn sich die Dinge nicht wie gewünscht entwickeln.
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Re: Geschichte des Widerrufsrechts

Beitrag von Herr Anwalt »

Gemeint ist meines Erachtens der klassische actus contrarius aus dem römischen Recht, was dogmatisch gesehen die Urform der heute ausdifferenzierten Rechte wie dem Widerrufsrecht darstellen dürfte.
Lies dich dazu mal ein harker.
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