Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Hat hier noch jemand SQL Fehlermeldungen beim posten?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Nee. Werden wir überwacht? Bestimmt wegen dem ganzen AfD Gesabbel den Verfassungsschutz auf den Plan gerufen
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Man muss bei der Linklaters-Geschichte auch berücksichtigten, dass es Bayern war, wo das Urteil verhängt worden ist. Ich hatte kürzlich ein sehr interessantes Gespräch mit einem Kollegen aus NRW, der meinte: "Bei euch wird noch richtig gründlich verhandelt, und dann werden harte Strafen verhängt. Bei uns werden die Straftaten nur noch verwaltet, und meistens lohnt es sich gar nicht mehr, Rechtsmittel einzulegen, weil man eh schon das bestmögliche Ergebnis bekommen hat. Erst kürzlich musste ich bei euch für eine gef. KV eine Freiheitsstrafe mit nach Hause nehmen, die bei fast gleichem Sachverhalt hier vor kurzem nach § 153a eingestellt worden ist." In Nürnberg z.B. gibt es die interne Anweisung an die Staatsanwälte, bei einem gezielten Faustschlag ins Gesicht beim nicht vorbestraften Ersttäter keine bewährungsfähige Freiheitsstrafe mehr zu beantragen (ob das dann in der Berufung immer so hält, steht auf einem anderen Blatt Papier). Und in München wurde erst kürzlich verkündet, dass bei einem versuchten Mord in aller Regel lebenslang zu verhängen und nicht etwa von der Versuchsmilderung Gebrauch zu machen sei. Und von den BtM-Strafen im nordbayerischen Raum will ich gar nicht anfangen ...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Jo, mit Art. 3 I GG hat es häufig nicht mehr wirklich viel zu tun. Ist aber halt schwer die Thematik vor das BVerfG zu bekommen.
Bei BtMG-Mengen wo du in Hamburg und Niedersachsen zB um Bewährung kämpfen musst, muss man in Schleswig-Holstein aufpassen, dass die gleiche Menge nicht noch als "geringe Menge" strafmildernd berücksichtigt wird.
Bei Kinderpornos habe ich in Hamburg bei einem männlichen Tatverdächtigen zB noch nie eine Einstellung vor Anklageerhebung erlebt. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden dagegen die Verfahren reihenweise bei Ersttätern und geringer Anzahl eingestellt. Häufig hat man sogar gleichzeitig auf dem Schreibtisch zwei Akten aus der gleichen Operation des National center for missing and exploited children mit dem exakt gleichen Tatvorwurf gegenüber bisher unbestraften Tatverdächtigen und man kann schon vorher anhand des Bundeslandes sagen, was eingestellt und was angeklagt wird.
Das hat übrigens auch Auswirkungen auf die Strafen am Ende... Der Richter in Schleswig-Holstein schreibt bei 50 Bildern ins Urteil die "geringe Anzahl" als strafmildernd (weil alles unter 50 Bilder gar nicht bei ihm landet und er sonst nur dreistellig+ verurteilt) und in Hamburg schreibt er strafschärfend die "hohe Anzahl" rein, weil der Richter sonst auch mal für 5 oder 10 Bilder verurteilt.
Lustigerweise ist es dann aber auch von der Deliktsgruppe abhängig, welcher OLG-Bezirk vermeintlich "härter" ist und welcher doch eher mildere Strafen verhängt (außer in Schleswig-Holstein, da kann man machen was man will).
Bei BtMG-Mengen wo du in Hamburg und Niedersachsen zB um Bewährung kämpfen musst, muss man in Schleswig-Holstein aufpassen, dass die gleiche Menge nicht noch als "geringe Menge" strafmildernd berücksichtigt wird.
Bei Kinderpornos habe ich in Hamburg bei einem männlichen Tatverdächtigen zB noch nie eine Einstellung vor Anklageerhebung erlebt. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden dagegen die Verfahren reihenweise bei Ersttätern und geringer Anzahl eingestellt. Häufig hat man sogar gleichzeitig auf dem Schreibtisch zwei Akten aus der gleichen Operation des National center for missing and exploited children mit dem exakt gleichen Tatvorwurf gegenüber bisher unbestraften Tatverdächtigen und man kann schon vorher anhand des Bundeslandes sagen, was eingestellt und was angeklagt wird.
Das hat übrigens auch Auswirkungen auf die Strafen am Ende... Der Richter in Schleswig-Holstein schreibt bei 50 Bildern ins Urteil die "geringe Anzahl" als strafmildernd (weil alles unter 50 Bilder gar nicht bei ihm landet und er sonst nur dreistellig+ verurteilt) und in Hamburg schreibt er strafschärfend die "hohe Anzahl" rein, weil der Richter sonst auch mal für 5 oder 10 Bilder verurteilt.
Lustigerweise ist es dann aber auch von der Deliktsgruppe abhängig, welcher OLG-Bezirk vermeintlich "härter" ist und welcher doch eher mildere Strafen verhängt (außer in Schleswig-Holstein, da kann man machen was man will).
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Sehr komisch, ja. Jetzt soll's ja doch nur fahrlässige Tötung gewesen sein, https://www.express.de/koeln/chlodwigplatz-keine-absicht--neue-erkenntnis-im-fall-des-ueberrollten-polizisten---32--29662308 (Verwaister Link automatisch entfernt).
Unabhängig davon wäre ein Haftbefehl wegen Totschlags auch eher unrealistisch, oder? Denn wenn ich (vorausgesetzt, es war zuvor kein Streit o.ä. und Vorsatz [+]) einen Unbeteiligten vor den fahrenden Zug schubse, bin ich doch automatisch zumindest in der Heimtücke drin.
Unabhängig davon wäre ein Haftbefehl wegen Totschlags auch eher unrealistisch, oder? Denn wenn ich (vorausgesetzt, es war zuvor kein Streit o.ä. und Vorsatz [+]) einen Unbeteiligten vor den fahrenden Zug schubse, bin ich doch automatisch zumindest in der Heimtücke drin.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Tja, die knallharten Bayern, die laschen Nordrhein-Westfalen – nur bei Uli Hoeneß und Thomas Middelhoff waren die Rollen wohl vertauscht…TobiasG hat geschrieben:Man muss bei der Linklaters-Geschichte auch berücksichtigten, dass es Bayern war, wo das Urteil verhängt worden ist. Ich hatte kürzlich ein sehr interessantes Gespräch mit einem Kollegen aus NRW, der meinte: "Bei euch wird noch richtig gründlich verhandelt, und dann werden harte Strafen verhängt. Bei uns werden die Straftaten nur noch verwaltet, und meistens lohnt es sich gar nicht mehr, Rechtsmittel einzulegen, weil man eh schon das bestmögliche Ergebnis bekommen hat. Erst kürzlich musste ich bei euch für eine gef. KV eine Freiheitsstrafe mit nach Hause nehmen, die bei fast gleichem Sachverhalt hier vor kurzem nach § 153a eingestellt worden ist."
Aber im Ernst: Wenn die vielfach behaupteten riesigen Differenzen in der Praxis der Strafzumessung tatsächlich existieren würden, müsste sich das in statistischem Datenmaterial widerspiegeln. Dazu nur ein Beispiel (ich beziehe mich auf Daten des Statistischen Bundesamtes):
Im Jahr 2016 sind in Deutschland insgesamt 655.379 Erwachsene nach allgemeinem Strafrecht verurteilt worden, davon 106.895 zu einer Freiheitsstrafe. Das entspricht rund 16 %.
In Bayern waren es 103.384 Erwachsene, davon 20.879 zu einer Freiheitsstrafe, also rund 20 %.
In Nordrhein-Westfalen waren es 143.246 Erwachsene, davon 24.235 zu einer Freiheitsstrafe, also rund 17 %.
Bei allen Schwierigkeiten der Vergleichbarkeit (denn über die Art der abgeurteilten Delikte ist ja nichts gesagt): Die Unterschiede sind so geringfügig, dass sie in Statistiken auftauchen mögen. Dass sie für einen Praktiker beobachtbar sind, wage ich doch sehr zu bezweifeln.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Vielleicht hat er ihn ja nur blöd angerempelt im Gedränge. Man wirds ja erfahren.TobiasG hat geschrieben:Sehr komisch, ja. Jetzt soll's ja doch nur fahrlässige Tötung gewesen sein, https://www.express.de/koeln/chlodwigplatz-keine-absicht--neue-erkenntnis-im-fall-des-ueberrollten-polizisten---32--29662308 (Verwaister Link automatisch entfernt).
Unabhängig davon wäre ein Haftbefehl wegen Totschlags auch eher unrealistisch, oder? Denn wenn ich (vorausgesetzt, es war zuvor kein Streit o.ä. und Vorsatz [+]) einen Unbeteiligten vor den fahrenden Zug schubse, bin ich doch automatisch zumindest in der Heimtücke drin.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Deine Zahlen zeigen in Bayern 168 Freiheitsstrafen auf 100.000 Einwohner und in NRW lediglich von 135 Freiheitsstrafe auf 100.000 Einwohner. Zu erwarten wäre aber eigentlich ein viel höherere Wert in NRW mit seinen Großstädten und größeren sozialen Problemen, die kriminalitätsbegünstigend wirken. Schleswig-Holstein hat übrigens 32 Freiheitsstrafen auf 100.000 Einwohner.Urs Blank hat geschrieben: Im Jahr 2016 sind in Deutschland insgesamt 655.379 Erwachsene nach allgemeinem Strafrecht verurteilt worden, davon 106.895 zu einer Freiheitsstrafe. Das entspricht rund 16 %.
In Bayern waren es 103.384 Erwachsene, davon 20.879 zu einer Freiheitsstrafe, also rund 20 %.
In Nordrhein-Westfalen waren es 143.246 Erwachsene, davon 24.235 zu einer Freiheitsstrafe, also rund 17 %.
Bei allen Schwierigkeiten der Vergleichbarkeit (denn über die Art der abgeurteilten Delikte ist ja nichts gesagt): Die Unterschiede sind so geringfügig, dass sie in Statistiken auftauchen mögen. Dass sie für einen Praktiker beobachtbar sind, wage ich doch sehr zu bezweifeln.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
In Schleswig-Holstein begegnen sich Leute gar nicht oft genug damit eine höhere Anzahl von Straftaten entstehen könnte.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Vor allem lösen sie ihre Kriminalitätsprobleme ohne Polizei :PVorkriegsjugend hat geschrieben:In Schleswig-Holstein begegnen sich Leute gar nicht oft genug damit eine höhere Anzahl von Straftaten entstehen könnte.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wer nicht pariert, dem stellen sie ein Windrad in den Vorgarten.Ara hat geschrieben:Vor allem lösen sie ihre Kriminalitätsprobleme ohne Polizei :PVorkriegsjugend hat geschrieben:In Schleswig-Holstein begegnen sich Leute gar nicht oft genug damit eine höhere Anzahl von Straftaten entstehen könnte.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Einverstanden. "Meine" Zahlen zeigen aber zumindest, dass jedenfalls die bayerischen Gerichte im Durchschnitt nur unwesentlich "härter" verurteilen als die nordrhein-westfälischen.Ara hat geschrieben:Deine Zahlen zeigen in Bayern 168 Freiheitsstrafen auf 100.000 Einwohner und in NRW lediglich von 135 Freiheitsstrafe auf 100.000 Einwohner. Zu erwarten wäre aber eigentlich ein viel höherere Wert in NRW mit seinen Großstädten und größeren sozialen Problemen, die kriminalitätsbegünstigend wirken.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Auf jeden Fall ziemlich komische Geschichte.Tobias__21 hat geschrieben:Vielleicht hat er ihn ja nur blöd angerempelt im Gedränge. Man wirds ja erfahren.TobiasG hat geschrieben:Sehr komisch, ja. Jetzt soll's ja doch nur fahrlässige Tötung gewesen sein, https://www.express.de/koeln/chlodwigplatz-keine-absicht--neue-erkenntnis-im-fall-des-ueberrollten-polizisten---32--29662308 (Verwaister Link automatisch entfernt).
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»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Also erst einmal zeigen deinen Zahlen nur, dass in Bayern rund 24,4% mehr Freiheitsstrafen pro 100.000 Einwohner als in NRW ausgeurteilt werden.Urs Blank hat geschrieben:Einverstanden. "Meine" Zahlen zeigen aber zumindest, dass jedenfalls die bayerischen Gerichte im Durchschnitt nur unwesentlich "härter" verurteilen als die nordrhein-westfälischen.Ara hat geschrieben:Deine Zahlen zeigen in Bayern 168 Freiheitsstrafen auf 100.000 Einwohner und in NRW lediglich von 135 Freiheitsstrafe auf 100.000 Einwohner. Zu erwarten wäre aber eigentlich ein viel höherere Wert in NRW mit seinen Großstädten und größeren sozialen Problemen, die kriminalitätsbegünstigend wirken.
Die Wertung "unwesentlich "härter"" mag ich persönlich da nun nicht teilen. Selbst wenn wir ausblenden, dass Freiheitsstrafe nicht Freiheitsstrafe ist und NRW nicht Bayern, finde ich 24,4% schon "wesentlich". Ich halte aber auch NRW als Vergleich nicht für wirklich zielführend (Ich weiß, du hattest NRW nicht eingebracht). Es gilt wie aufgezeigt deutlich andere Gefälle. Wie schon mein aufgezeigtes Schleswig-Holstein und Bayern, wo Bayern auf 100.000 Einwohner 425% mehr Freiheitsstrafen ausurteilt. Da braucht man meines Erachtens auch keine tiefere Analyse mehr um den begründeten Verdacht zu haben, dass die Rechtsprechung in SH und BY nur noch schwer mit Art. 3 I GG zu vereinbaren sein wird.
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