Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Moderator: Verwaltung
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Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem, bei dessen Lösung ich einfach nicht weiterkomme.
Eine vollständige Lösung muss gar nicht sein, ein paar Tipps wären aber hilfreich.
A ist verpflichtet, dem B eine zerbrechliche Sache zuzusenden. Er sagt der C, seiner Frau, diese zu verpacken.
C nutzt nur unzureichendes Papier anstatt der nötigen Luftpolsterfolie und weiß, das die Sache leicht zerbrechen könnte, nimmt dies aber in Kauf.
Als der Postbote zu B kommt, rutscht der Postbote auf dem sorgfaltspflichtwidrig nicht geräumten und vereisten Weg vor dem Gartentor des B aus, lässt das Paket fallen, sodass die Sache zerschellt.
Bei angemessener Polsterung wäre die Sache nicht zerstört worden.
Meine Frage ist:
Wer haftet hier? Bzw. wer muss für den Schaden einstehen?
Grundsätzlich trägt der Käufer - hier beides Privatleute - nach §447 ja das Versandrisiko; für eine sichere Verpackung muss aber der Verkäufer m.W. doch als Nebenbestimmung sorgen.
Wie verhält es sich hier in Verbindung mit dem Sturz des Postboten und der Zerstörung nur aufgrund der unzureichenden Verpackung?
Ich bin für eure Hilfe dankbar!
Ich habe folgendes Problem, bei dessen Lösung ich einfach nicht weiterkomme.
Eine vollständige Lösung muss gar nicht sein, ein paar Tipps wären aber hilfreich.
A ist verpflichtet, dem B eine zerbrechliche Sache zuzusenden. Er sagt der C, seiner Frau, diese zu verpacken.
C nutzt nur unzureichendes Papier anstatt der nötigen Luftpolsterfolie und weiß, das die Sache leicht zerbrechen könnte, nimmt dies aber in Kauf.
Als der Postbote zu B kommt, rutscht der Postbote auf dem sorgfaltspflichtwidrig nicht geräumten und vereisten Weg vor dem Gartentor des B aus, lässt das Paket fallen, sodass die Sache zerschellt.
Bei angemessener Polsterung wäre die Sache nicht zerstört worden.
Meine Frage ist:
Wer haftet hier? Bzw. wer muss für den Schaden einstehen?
Grundsätzlich trägt der Käufer - hier beides Privatleute - nach §447 ja das Versandrisiko; für eine sichere Verpackung muss aber der Verkäufer m.W. doch als Nebenbestimmung sorgen.
Wie verhält es sich hier in Verbindung mit dem Sturz des Postboten und der Zerstörung nur aufgrund der unzureichenden Verpackung?
Ich bin für eure Hilfe dankbar!
- Tibor
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Re: Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Das ist doch eine Hausarbeit, oder?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Ja, aber von 2008Tibor hat geschrieben:Das ist doch eine Hausarbeit, oder?
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/ ... _08ang.pdf
Entweder Herr Lorenz hat Teile des Falles in einer Übung genutzt, die Hausarbeit nochmal gestellt, oder jemand hat dreist bei ihm abgeschrieben und seinen SV für eine neue HA genommen
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
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Re: Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Das aufgeworfene Problem ähnelt dem tatsächlich zumindest grob. Gibt es dafür auch eine Lösungsskizze?
- JulezLaw
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Re: Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Also wohl doch eine Hausarbeit... Ist es schon wieder so weit?
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
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Re: Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Gut möglich Wäre echt super, wenn ihr mir da ein wenig Hilfestellung geben könntet!
- JulezLaw
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Re: Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Nein.
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Re: Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Auch per PN gibts keine Hilfe. Hausarbeiten schreibt man allein und so schwer ist das jetzt auch nicht, als würde man nichts dazu finden
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- Tibor
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Re: Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Geschlossen.
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