Hallo!
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen ] (*,)
Es geht ums Baurecht. Wie ist es wenn ein Nachbar der MIETER ist auf Erlass einer Nutzungsuntersagung wegen Lärmbelästigung oÄ klagt?
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Problem: der Kläger ist wie gesagt Mieter.. hab jetzt herausgefunden dass die auch als Nachbarn im Sinne BImSchG gelten. Nehme ich dann allein 22 I Nr.1 BImSchG als drittschützende Norm?
Aber wo ist das Bauplanungsrecht??? Prüfe ich das überhaupt, weil der Kläger sich darauf ja nicht berufen kann?
Hab irgendwo mal aufgeschnappt dass die genehmigungsfähigkeit nach der BauNVO als Indiz im Rahmen der Prüfung der Verletzung von 22 I BImSchG herangezogen werden kann..
Wäre toll wenn irgendwer mirweiterhelfen könnte!!
Danke schon mal!
Nachbarschutz eines Mieters
Moderator: Verwaltung
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- JulezLaw
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Re: Nachbarschutz eines Mieters
Super Taktik! Gleiche Frage stellen, nur das Wort Hausarbeit weglassen. So clever und gewitzt!
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
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Re: Nachbarschutz eines Mieters
Gewusst wie
- JulezLaw
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Re: Nachbarschutz eines Mieters
Schreib deine Hausarbeit allein, hier wird dir keiner helfen.
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