Aus diesem Grund ist hier jegliche "Strafe" und "Strafzwecktheorie" nicht zielführend in der Diskussion.
Für das Problemfeld was sich ergibt (Täter begeht immer wieder Straftaten) gibt es die schuldunabhängige Sicherungsverwahrung. In Deutschland sitzen nicht wenige Leute für "Kleinkram" in Sicherungsverwahrung (trotz des Wortlauts der "erheblichen Straftat") oder noch häufiger im Maßregelvollzug. Da sitzen auch Exhibitionisten und Schwarzfahrer. Man mag in der Presse vielleicht von Ilona Haslbauer gehört haben, die für fast 10 Jahre weggesperrt wurde, weil sie zweimal ihre Nachbarin im Supermarkt mit dem !Einkaufswagen gerammt! haben soll. Es soll mir hier aber gar nicht um Fehlentscheidungen gehen, sondern nur aufzeigen, dass die Bevölkerung auch völlig getrennt von "Strafen" geschützt werden kann.
Das Verstoßen gegen Bewährungsauflagen, kann aber logischerweise keine Sicherungsverwahrung begründen. Es gibt hier nicht einmal ein Opfer... Es wurden lediglich präventive Auflagen des Staats missachtet.
Das verstehe ich nicht? Wenn ich 100 Vergewaltiger für jeweils 5 Jahre wegsperrre und danach 10 rückfällig werden, habe ich 10 Opfer. Wenn ich 100 Vergewaltiger 15 Jahre wegsperre und danach werden 20 rückfällig, habe ich 20 Opfer. Warum sollte im letzteren Beispiel irgendwie die Interesse der potentiellen Opfer "im Fokus" stehen? Das würde nur Sinn ergeben, wenn ich der Meinung wäre die Rückfallquote würde nicht durch die lange Haft steigen (was du aber ja ausdrücklich einräumst).OJ1988 hat geschrieben: Und ja, mir sind die negativen Folgen der Inhaftierung (Prisonisierungseffekte, Rückfallquoten usw.) bekannt. Entscheidend ist halt, wer als Leidtragender von Konsequenzen im Fokus steht: Der Inhaftierte, der durch die Haft Schaden erleidet oder seine potentiellen Opfer.