Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Moderator: Verwaltung
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 250
- Registriert: Dienstag 28. März 2017, 09:12
- Ausbildungslevel: Au-was?
Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Hallo,
ich wollte mich erkundigen, ob es normal ist, dass man im 2. Examen weniger schreibt, als im 1. Examen?
Im 1. Examen war das wenigste, das ich geschrieben habe, 25 Seiten. Jetzt bin ich schon stolz wie Bolle, wenn ich 17 Seiten schreibe.
Dass der Umfang der Seiten nicht automatisch für die Qualität der Klausur spricht, ist selbsterklärend. Mich würde nur interessieren, ob das im Schnitt bei euch ähnlich ist, dass der Umfang des Geschriebenen abgenommen hat.
Danke!
ich wollte mich erkundigen, ob es normal ist, dass man im 2. Examen weniger schreibt, als im 1. Examen?
Im 1. Examen war das wenigste, das ich geschrieben habe, 25 Seiten. Jetzt bin ich schon stolz wie Bolle, wenn ich 17 Seiten schreibe.
Dass der Umfang der Seiten nicht automatisch für die Qualität der Klausur spricht, ist selbsterklärend. Mich würde nur interessieren, ob das im Schnitt bei euch ähnlich ist, dass der Umfang des Geschriebenen abgenommen hat.
Danke!
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3751
- Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
- Ausbildungslevel: RA
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Bei mir war es tendenziell mehr, da ja vor allem die Formalien wie Rubrum bzw. Anklagesatz etc. zusätzliche Seiten füllen. Bei der StA-Klausur habe ich Examen letztlich sogar 40 Seiten geschrieben.Praxiskommentar hat geschrieben:Hallo,
ich wollte mich erkundigen, ob es normal ist, dass man im 2. Examen weniger schreibt, als im 1. Examen?
Im 1. Examen war das wenigste, das ich geschrieben habe, 25 Seiten. Jetzt bin ich schon stolz wie Bolle, wenn ich 17 Seiten schreibe.
Dass der Umfang der Seiten nicht automatisch für die Qualität der Klausur spricht, ist selbsterklärend. Mich würde nur interessieren, ob das im Schnitt bei euch ähnlich ist, dass der Umfang des Geschriebenen abgenommen hat.
Danke!
Aber das hängt auch von der Schriftgröße etc. ab. Und wie du schon richtig schreibst, sagt die Länge der Klausur nichts über den Inhalt aus. Solange die Noten stimmen, ist ja alles gut.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 250
- Registriert: Dienstag 28. März 2017, 09:12
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Die Schriftgröße hat sich im Vergleich zum ersten Examen nicht geändert.Kasimir hat geschrieben:Aber das hängt auch von der Schriftgröße etc. ab.
Danke für die Antwort.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 234
- Registriert: Montag 20. November 2017, 10:57
- Ausbildungslevel: RA
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Bei mir wurde es tendenziell auch (deutlich) mehr im zweiten Examen.
"Wer Du bist? Sicher nicht der Rap-Messias. Für mich bist auch Du nur irgendein Tobias."
~ Harry Quintana
~ Harry Quintana
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Außer in StrafR habe ich bislang auch immer deutlich weniger als im 1. Examen geschrieben.
-
- Power User
- Beiträge: 461
- Registriert: Montag 10. Juli 2017, 14:08
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Ich glaube das erklärt aufgrund der Form der Klausuren.
Schließlich ist es ja so, dass zb. bei einer Klageabweisung eben nichts überflüssiges auftauchen darf.
Ne Revisionsklausur im Strafrecht kann aber hingegen schon enorme Umfänge einnehmen.
Schließlich ist es ja so, dass zb. bei einer Klageabweisung eben nichts überflüssiges auftauchen darf.
Ne Revisionsklausur im Strafrecht kann aber hingegen schon enorme Umfänge einnehmen.
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 80
- Registriert: Freitag 23. Juli 2004, 13:18
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Ich meine, dass ich im 2. Examen eher mehr als im 1. Examen geschrieben habe und es bei keiner Klausur weniger als 20-25 Seiten waren.
Natürlich hängt der Umfang stark von der Aufgabenstellung ab und die Seitenzahl variiert ohnehin je nach Schriftgröße/Absätzen etc., so dass pauschale Aussagen schwierig sind.
Aus meiner Erfahrung als Prüfer im 2. Examen würde ich sagen, dass im Zivilrecht im Durchschnitt ca. 15 Seiten geschrieben werden, was aber für eine hinreichend vertiefte Auseinandersetzung mit den relevanten Problemen meist etwas knapp ist. Ich würde daher durchaus empfehlen, eher etwas mehr zu schreiben, auch wenn man dadurch natürlich für sich genommen noch keine Klausur bestanden hat. Der Sachverhalt wird von den vielen Kandidaten nicht richtig ausgeschöpft und bietet meist gute Ansätze für eine noch vertieftere Diskussion.
Natürlich hängt der Umfang stark von der Aufgabenstellung ab und die Seitenzahl variiert ohnehin je nach Schriftgröße/Absätzen etc., so dass pauschale Aussagen schwierig sind.
Aus meiner Erfahrung als Prüfer im 2. Examen würde ich sagen, dass im Zivilrecht im Durchschnitt ca. 15 Seiten geschrieben werden, was aber für eine hinreichend vertiefte Auseinandersetzung mit den relevanten Problemen meist etwas knapp ist. Ich würde daher durchaus empfehlen, eher etwas mehr zu schreiben, auch wenn man dadurch natürlich für sich genommen noch keine Klausur bestanden hat. Der Sachverhalt wird von den vielen Kandidaten nicht richtig ausgeschöpft und bietet meist gute Ansätze für eine noch vertieftere Diskussion.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 234
- Registriert: Montag 20. November 2017, 10:57
- Ausbildungslevel: RA
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Stimmt im Grunde. Allerding ist es - zumindest in Bayern - etwa bei einer Klageabweisung so, dass der Rest dann halt ins Hilfsgutachten kommt, bei einer Klage(erwiderung) ins Mandantenschreiben und bei einer Abschlussverfügung in den Vermerk, weshalb im Schnitt der Umfang dennoch vergleichweise höher liegt.Herr Anwalt hat geschrieben:Ich glaube das erklärt aufgrund der Form der Klausuren.
Schließlich ist es ja so, dass zb. bei einer Klageabweisung eben nichts überflüssiges auftauchen darf.
Ne Revisionsklausur im Strafrecht kann aber hingegen schon enorme Umfänge einnehmen.
"Wer Du bist? Sicher nicht der Rap-Messias. Für mich bist auch Du nur irgendein Tobias."
~ Harry Quintana
~ Harry Quintana
- Muirne
- Urgestein
- Beiträge: 6243
- Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Ich schreibe auch weniger und etwa in dem Verhältnis, was du anfangs genannt hast. Ich wundere mich etwas drüber, aber dann auch wieder nicht. Breite Diskussionen gibt es ja weniger und allein der Sachverhalt ist ja deutlich länger mit oft 15+ Seiten. Dann muss der TB noch sinnvoll entstehen, was Zeit kostet und ebenfalls eine Lösungsskizze her. Im 1. hatte man einfach länger für die "Entscheidungsgründe". Ich denke, es ist schon in Ordnung so.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 58
- Registriert: Samstag 24. Februar 2018, 16:35
- Ausbildungslevel: RRef
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Kann mich dem oben Gesagten nur anschließen.
Strafrecht ist deutlich mehr und der Rest ist weniger.
Im Zivilrecht sind es meist nie mehr als 20 Seiten.
Strafrecht ist deutlich mehr und der Rest ist weniger.
Im Zivilrecht sind es meist nie mehr als 20 Seiten.
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Bei mir ist es definitiv auch weniger geworden, außer Strafrecht. Da isses gleich geblieben. Liegt aber wohl daran, dass ich zumindest in den StA und Anwaltsklausuren kein Konzept mache und direkt anfange zu schreiben. Zivilrecht und Ö sind jedenfalls weniger geworden. Bei einem Urteil geht es ja auch fast nicht ohne Konzept und vieles muss man eben auch nicht mehr in der Breite wie im ersten Examen ausführen.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- Kroate
- Super Power User
- Beiträge: 1466
- Registriert: Sonntag 25. Dezember 2011, 09:46
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Bei mir waren es in den Übungsklausuren tendenziell weniger Seiten als im ersten, im Examen selbst dann aber deutlich mehr. Fast alle Klausuren über 30 Seiten, StA weit über 40.
Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4196
- Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Ich habe im 2. Examen in allen Rechtsgebieten deutlich mehr Seiten geschrieben als im 1. Examen.
Es dürfte aber unstreitig sein, dass die Länge der Klausur als solche nichts über die Qualität aussagt. Auf vielen Seiten kann man auch viel Stuss schreiben.
Es dürfte aber unstreitig sein, dass die Länge der Klausur als solche nichts über die Qualität aussagt. Auf vielen Seiten kann man auch viel Stuss schreiben.
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Es kommt natürlich auch immer auf die Klausur an. Ich hatte schon (m.E.) sehr schwere Klausuren, bei denen man wahnsinnig viel denken musste, es aber eher wenig zu schreiben gab. Aber noch eine Frage an die Vielschreiber: Wie habt ihr das geschafft im Vergleich zum ersten noch mehr zu schreiben? Gerade wenn man ein Urteil verfassen muss, geht doch einiges an Zeit drauf, das sauber auf dem Konzept zu strukturieren. Man muss die Lösung ja schon entwickelt haben, bevor man schreibt. Im ersten Examen habe ich nie Konzepte gemacht und direkt angefangen zu schreiben. Da war es dank des Gutachtenstils auch einfacher Probleme während des Schreibens zu lösen. Jetzt muss man ja alles schon gedanklich fertig haben. Und da verliere ich halt die Zeit.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8351
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Ich schreibe grundsätzlich auch minimal mehr als im 1.
Das ergibt sich mE aus dem Umstand, dass im 2. Examen häufig deutlich weniger Probleme da sind und dafür halt viel Formkram abgearbeitet werden muss... 5 Seiten Tatbestand sind halt schneller geschrieben, als 5 Seiten schwieriges Gutachten.
Auch das prozessuale Gutachten, die Verfügung und die Anklageschrift machen sicher 10 Seiten aus, gehen aber sicher schneller von der Hand als 10 Seiten des materiellen Gutachtens.
Das ergibt sich mE aus dem Umstand, dass im 2. Examen häufig deutlich weniger Probleme da sind und dafür halt viel Formkram abgearbeitet werden muss... 5 Seiten Tatbestand sind halt schneller geschrieben, als 5 Seiten schwieriges Gutachten.
Auch das prozessuale Gutachten, die Verfügung und die Anklageschrift machen sicher 10 Seiten aus, gehen aber sicher schneller von der Hand als 10 Seiten des materiellen Gutachtens.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11