Ich werde rechtlich aus der Darstellung in diesem Artikel nicht ganz schlau.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/h ... 89609.html
Die Klage soll also unzulässig sein. Das kann ja nicht so schwer festzustellen sein.Die Bundesregierung rechne aber trotzdem weiterhin mit dem Scheitern der Klage. "Es gilt die Staatenimmunität, vor einem Zivilgericht kann kein ganzes Land verklagt werden", sagte Polenz dem SPIEGEL.
Wenn die Einstellung abgelehnt wurde, scheint das US Gericht wohl doch der Meinung zu sein, man könne zivilrechtlich ein Land verklagen.Doch Mitte Januar kam Bewegung in das Verfahren, wenn auch nur durch einen deutschen Abwehrversuch: Die Bundesregierung beantragte über Anwälte die Einstellung, die wurde allerdings postwendend abgelehnt.
So eine Art Säumnisurteil? Was ist mit der Frage der Zulässigkeit?Für den Ausgang der Verhandlung am Donnerstag sind mehrere Szenarien denkbar: Weigert sich Deutschland weiter teilzunehmen, ist theoretisch ein sofortiger Schuldspruch möglich.