Bedenken eines Berufseinsteigers

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

elch1
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Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von elch1 »

Hallo allerseits,

vorweg ganz kurz zu mir und meiner Situation: Im Ersten habe ich ein knappes VB, im Zweiten 8,3 Punkte, wobei die Staatsnote des ersten Examen übertroffen wurde. In strukureller Hinsicht wohnt meine Familie und ich in einer eher schwächeren Region Deutschlands, so dass hier weder nennenswerte Unternehmen, noch Großkanzleien oder spezialisierte mittelständige Kanzleien angesiedelt sind. Rein faktisch bleiben damit die Selbstständigkeit als solche, die Mitarbeit in einer Sozietät, der Verwaltungsdienst oder der Justizdienst. Die Selbstständigkeit schließe ich wegen einer bereits bestehenden, nichtjuristischen Selbstständigkeit meiner Frau aus.

Wenn ich äußerst ehrlich zu mir bin, dann *brenne* ich für keinen juristischen Beruf, kann mir aber sehr gut vorstellen, die nächsten 30 Jahre die jeweils spezifische Tätigkeit auszuüben. Ich kann mir auch vorstellen, dann die notwendigen Überstunden zu leisten, wenn sie notwendig sind. Allein ich definier mich in keinem Fall über meinen Beruf. Als Teil der sogenannten Generation Y spielt auch für mich die Work-Life-Balance eine ganz erhebliche Rolle. Der Freizeit (bzw. eher Zeit mit meiner Familie) würde ich stets erheblich mehr Bedeutung für mich einräumen, als etwa Gehalt/Sold.

Unter diesen Bedingungen überrascht es sicher nicht, dass ich kurz nach Abschluss meiner Ausbildung mittlerweile eher dem Justizdienst zugeneigt bin. Ich weiß wohl, dass im Verwaltungsdienst die Arbeitszeiten nahezu garantiert sind, während auch Richter (und gerade Proberichter) immer wieder erhebliche Arbeitsspitzen haben (können). Allerdings empfand ich die Arbeit innerhalb der Verwaltungsstation als ziemlich dröge, darüber hinaus gibt es wohl eher eine spürbare Weisungsabhängigkeit, die - je höher es geht - immer mehr politisch motiviert sein dürfte.
Ich möchte aber trotzdem nochmal klarstellen, dass ich kein Kandidat war, der schon immer davon geträumt hat, Richter zu werden. Ich habe weder mein Studium, noch mein Ref darauf ausgerichtet, sondern habe mein Ref vielmehr sehr weit gefächert, um alles kennenzulernen.

Ich habe mich bereits um Einstellung in den Justizdienst beworben, aber es nagen noch die letzten Bedenken. Ich würde daher unglaublich gern Erfahrungen, insbesondere von derzeitigen Proberichtern, hören.

1. Die o.g. Examensnoten sind ja eher am unteren Ende der Einstellungsvoraussetzungen angesiedelt (hier min. 9 im Ersten, 8 im Zweiten). Ich nehme an, dass ich mir angesichts der bevorstehenden Pensionierungswelle aber keine allzu großen Gedanken machen muss? Bisher gabs nur eine Eingangsbestätigung.

2. Ab jetzt werden die Bedenken - jedenfalls für mich - ernster: Ich weiß vielleicht ganz grob, wie man die Sachurteilsvoraussetzungen einer Klage prüft. Auch eine isolierte Drittwiderklage bringt mich jetzt nicht sofort ins Schwitzen. Allerdings weiß ich ehrlich gesagt wenig über die tatsächlichen prozessualen Abläufe, insbesondere was wann wie zu tun ist. Muss ich zu Thema X einen Hinweis geben? Was diktiere ich alles tatsächlich ins Protokoll (§ 160 ZPO ist bekannt)? Was (außer eben die Sitzung zu unterbrechen und in den Zöller schauen) passiert, wenn mir ein erfahrener Prozessanwalt gegenübersitzt, der mir das Verhandlungsleben zur Hölle macht? Vielleicht versteht Ihr, was ich meine. Mir ist natürlich klar, dass man über die Zeit und Erfahrung stabiler in seiner Verhandlungsfühung wird, dennoch...

3. Die rechtliche Durchdringung des Sachverhalts. Sicher, es gibt im absoluten Notfall immernoch Rechtsmittel, aber das kann unmöglich der eigene Anspruch sein ("Im Notfall werden es schon andere wieder geradebiegen"). Nicht nur einmal habe ich bei der Lektüre eines Urteils gedacht, dass es in juristischer Hinsicht doch nicht ganz unbedeutend von dem abweicht, wie ich es aufgebaut/gelöst/entschieden hätte. Manchmal hätte ich beispielsweise eine nicht ganz abwegige AGL übersehen, manchmal hätte ich auf einige Aspekte nichtmal im Ansatz in dem Umfang abgestellt, wie es im Urteil getan wurde. Manchmal wird an Punkten ein Fass aufgemacht ("epische Breite"), wo ich es nicht unmittelbar verortet hätte. Sicher kann man immer zu unterschiedlichen Ansichten kommen, aber einige Akten in der amtsgerichtlichen Gerichtsstation waren in rechtlicher Hinsicht schon sehr anspruchsvoll - hier habe ich Bedenken, dass ich den entscheidenden Punkt einfach nicht finde/treffe. Immerhin sind es ja auch keine Klausurakten mit 20 Seiten, so dass sich der Schwerpunkt der Argumentation und eigentlich auch die grobe Stoßrichtung quasi aufdrängt.

4. Ein größeres Problem für mich ist auch, dass es das Prinzip der Durchlässigkeit geben wird, so dass ich etwa 1,5 Jahre als StA tätig sein werde. Meine strafrechtlichen Kenntnisse fallen doch relativ deutlich hinter die anderen zurück. Dazu kommt, dass ich nicht gerade ein großer Freund des Strafrechts bin. Es war für mich im Rahmen der Ausbildung eben immer nur notwendiges Übel, aber nie Quell' der Freude. Und 18 Monate sind nun nicht gerade ein Pappenstiel.

Sicher fiele mir noch mehr ein, aber das sind derzeit die Knackpunkte meiner Bedenken.

Ich freue mich über jeden Beitrag und danke schonmal im Voraus.

Grüße
Gelöschter Nutzer

Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bin zwar noch im Ref, aber zu 3. würde ich Folgendes sage:

Ist das bei Jura nicht unvermeidbar? Es erscheint mir fast unmöglich, eine "perfekte" Klausur zu schreiben. Stets übersieht man dieses oder jenes. Im Praxisalltag stellt sich dieses Problem zwangsläufig noch in weitaus größerem Maße.

Ich habe schon einige zweistellige Klausuren geschrieben, bei denen ich trotzdem z.B. Delikte oder AGLen übersehen habe. Wie soll das dann erst bei zehnfach dickeren Akten in kürzerer Zeit aussehen?

Fehler lassen sich mE nicht vermeiden, das ist das juristische Leben.
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Solar
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Solar »

elch1 hat geschrieben:3. Die rechtliche Durchdringung des Sachverhalts. Sicher, es gibt im absoluten Notfall immernoch Rechtsmittel, aber das kann unmöglich der eigene Anspruch sein ("Im Notfall werden es schon andere wieder geradebiegen"). Nicht nur einmal habe ich bei der Lektüre eines Urteils gedacht, dass es in juristischer Hinsicht doch nicht ganz unbedeutend von dem abweicht, wie ich es aufgebaut/gelöst/entschieden hätte. Manchmal hätte ich beispielsweise eine nicht ganz abwegige AGL übersehen, manchmal hätte ich auf einige Aspekte nichtmal im Ansatz in dem Umfang abgestellt, wie es im Urteil getan wurde. Manchmal wird an Punkten ein Fass aufgemacht ("epische Breite"), wo ich es nicht unmittelbar verortet hätte. Sicher kann man immer zu unterschiedlichen Ansichten kommen, aber einige Akten in der amtsgerichtlichen Gerichtsstation waren in rechtlicher Hinsicht schon sehr anspruchsvoll - hier habe ich Bedenken, dass ich den entscheidenden Punkt einfach nicht finde/treffe. Immerhin sind es ja auch keine Klausurakten mit 20 Seiten, so dass sich der Schwerpunkt der Argumentation und eigentlich auch die grobe Stoßrichtung quasi aufdrängt.
Wenn man das so liest, ohne die Notenangaben zu kennen, hört sich deine Selbsteinschätzung so an, als hättest du gerade so bestanden oder würdest noch darum kämpfen. Dass diese Selbsteinschätzung unzutreffend ist, beweisen eigentlich deine guten Noten. Die hättest du nicht erhalten, wenn du juristisch tatsächlich so schwach wärest. Klingt ein wenig nach Hochstaplersyndrom. Du musst dich von dem Glauben frei machen, dass alle Richter juristische Genies sind. Die gibt es sicherlich aber die meisten unter uns kochen auch nur mit Wasser und haben in ihren Examina auch nicht alles richtig gemacht und das ist auch nicht der Anspruch an einen Richter, andernfalls wäre die Einstellungsgrenze nicht 8/9 Pkt., sondern 18 Pkt. Wir alle kennen es, in der Ausbildung häufiger mal "neben" dem Urteil gelegen zu haben. Das bedeutet zum einen nicht, dass das Vergleichs-Urteil immer richtig lag, zum anderen ist eine Prüfungssituation auch nicht mit der beruflichen Praxis zu vergleichen, in der du ja alle Hilfsmittel zur Verfügung hast. Du kannst dich also in Kommentaren und Urteilsdatenbanken schlau machen und hast natürlich viel mehr Zeit. Meist hast du zudem Anwälte, die ja auch noch Impulse setzen können (hier muss man dann eben unterscheiden können, ob in die richtige oder falsche ;)). Natürlich ist jeder Fall auf seine Weise anspruchsvoll aber das ist kein Hexenwerk.
elch1 hat geschrieben:2. Ab jetzt werden die Bedenken - jedenfalls für mich - ernster: Ich weiß vielleicht ganz grob, wie man die Sachurteilsvoraussetzungen einer Klage prüft. Auch eine isolierte Drittwiderklage bringt mich jetzt nicht sofort ins Schwitzen. Allerdings weiß ich ehrlich gesagt wenig über die tatsächlichen prozessualen Abläufe, insbesondere was wann wie zu tun ist. Muss ich zu Thema X einen Hinweis geben? Was diktiere ich alles tatsächlich ins Protokoll (§ 160 ZPO ist bekannt)? Was (außer eben die Sitzung zu unterbrechen und in den Zöller schauen) passiert, wenn mir ein erfahrener Prozessanwalt gegenübersitzt, der mir das Verhandlungsleben zur Hölle macht? Vielleicht versteht Ihr, was ich meine. Mir ist natürlich klar, dass man über die Zeit und Erfahrung stabiler in seiner Verhandlungsfühung wird, dennoch...
Auch hier wieder: Du kennst dich nicht nur "grob" aus, andernfalls hättest du nicht >8 Pkt. im 2. Staatsexamen geschafft. Generell verstehe ich natürlich die Sorge eines Berufsanfängers, diesen Herausforderungen nicht gewachsen zu sein. Und ich will hier auch nichts schön reden: Das ist nicht für jeden etwas und insbesondere am AG oder in der ZK am LG gibt es auch keinen Welpenschutz. Ganz wichtig ist hier m.E. vor allem ein gesundes Selbstbewusstsein, ohne sich selbst zu überschätzen. Mut zur Offenheit, wenn man etwas nicht weiß oder sich nicht sicher ist. Stuhlurteile musst du im Zivilrecht nicht fällen. Du kannst dir das also immer offen halten. Zum Einstieg gibt es sehr gute Literatur (siehe Parallel-Fred zum Einstieg in die Zivilkammer am LG) und vorab kannst du dich mal bei ein paar Kollegen als Zuschauer reinsetzen und gut aufpassen. Die ersten Verhandlungen sind dann auch bei den besten Leuten etwas holprig. Die Lernkurve ist hier aber extrem steil (man verhandelt schließlich jede Woche mehrmals). Und wenn du Fragen zu bestimmten prozessualen Konstellationen oder Protokollierung etc. hast, kannst du jederzeit Kollegen fragen oder wieder die umfangreiche Literatur zu Rate ziehen. Wie gesagt: Es gibt sicherlich Kollegen, die darin nie gut werden oder sich derart unwohl fühlen, dass sie das Handtuch werfen. Die Richtertätigkeit ist nicht für jeden gemacht bzw. nicht jeder für die Richtertätigkeit. Dasselbe gilt für die Anwaltstätigkeit. Du wirst nicht umhin kommen, dich auszuprobieren. Die Laufbahn bei Nichtgefallen wieder zu wechseln, ist wahrlich kein Beinbruch. Ich hatte in meinen ersten sechs Berufsjahren als Jurist drei andere Arbeitgeber, bevor ich bei dem gelandet bin, wobei ich mich wohlfühle (Justiz). Verübelt hat mir das niemand, am wenigsten ich selbst.
elch1 hat geschrieben:4. Ein größeres Problem für mich ist auch, dass es das Prinzip der Durchlässigkeit geben wird, so dass ich etwa 1,5 Jahre als StA tätig sein werde. Meine strafrechtlichen Kenntnisse fallen doch relativ deutlich hinter die anderen zurück. Dazu kommt, dass ich nicht gerade ein großer Freund des Strafrechts bin. Es war für mich im Rahmen der Ausbildung eben immer nur notwendiges Übel, aber nie Quell' der Freude. Und 18 Monate sind nun nicht gerade ein Pappenstiel.
Hier gilt das oben Gesagte umso mehr: Strafrecht dürfte bei den meisten unter uns das schwächste Fach gewesen sein. In der Praxis stellen sich aber viel weniger Rechtsprobleme als in der Ausbildung/Theorie. Es geht hier vornehmlich um Tatsachenfragen, daneben Prozessuales, was aber deutlich überschaubarer ist als im Zivilrecht.

Zudem kannst du als StA nicht so viel kaputt machen wie als Richter. Zu Beginn gibt es eine Kontrollinstanz und auch anschließend unterliegen deine Entscheidungen ja immer der Korrektur des Gerichts. Natürlich kann die "wird schon jemand richten"-Einstellung nicht der allgemeine Anspruch sein aber es nimmt doch etwas den Druck. 18 Monate sind nicht so schlimm, wie du befürchtest. Man wird im Berufsleben immer mal wieder Phasen haben, in denen man in den sauren Apfel beißen muss und eine Weile etwas arbeiten, was keine Freude bereitet. Da muss man durch. Ich habe auch keine Lust auf StA oder Sonderverwendung in der Verwaltung. Werde ich dennoch überleben, so schlimm ist das nun auch wieder nicht.
elch1 hat geschrieben:1. Die o.g. Examensnoten sind ja eher am unteren Ende der Einstellungsvoraussetzungen angesiedelt (hier min. 9 im Ersten, 8 im Zweiten). Ich nehme an, dass ich mir angesichts der bevorstehenden Pensionierungswelle aber keine allzu großen Gedanken machen muss? Bisher gabs nur eine Eingangsbestätigung.
Hierzu können wir dir ohne Bundeslands-Angabe nichts sagen. In BaWü hättest du damit derzeit solide Chancen, allerdings keine gute Ausgangsposition für die Ortswahl. "Reinkommen" würdest du aber sicherlich.
elch1 hat geschrieben:Unter diesen Bedingungen überrascht es sicher nicht, dass ich kurz nach Abschluss meiner Ausbildung mittlerweile eher dem Justizdienst zugeneigt bin. Ich weiß wohl, dass im Verwaltungsdienst die Arbeitszeiten nahezu garantiert sind, während auch Richter (und gerade Proberichter) immer wieder erhebliche Arbeitsspitzen haben (können). Allerdings empfand ich die Arbeit innerhalb der Verwaltungsstation als ziemlich dröge, darüber hinaus gibt es wohl eher eine spürbare Weisungsabhängigkeit, die - je höher es geht - immer mehr politisch motiviert sein dürfte.
Grundsätzlich alles richtig. Es kommt jedoch sehr darauf an, wo du beginnst. Als Richter in einer großen Strafkammer am LG hast du einen sehr entspannten Job. In der Wirtschaftsabteilung bei der StA nach einigen Wochen ebenfalls. Als AG-Richter oder Beisitzer in der Zivilkammer sind die ersten Monate extrem arbeitsintensiv und dürften sich (in dieser Hinsicht!) vom Beginn in der GK nur wenig unterscheiden. Das hängt aber auch von der persönlichen Einstellung ab (will ich mein Referat von Anfang an einigermaßen aufgeräumt pflegen oder kann ich damit leben, dass ich erst mal eine Bugwelle aufbaue und das Referat am Ende ggf. mit mehr Verfahren wieder abgebe, als ich es übernommen habe). 60h+Wochen sind bei mir derzeit noch nicht ungewöhnlich. Das wird aber perspektivisch besser werden.

Zur Verwaltung gilt dasselbe im Hinblick auf die Drögheit: Kann subjektiv dröge sein (z.B. Referent am RP oder LRA) oder spannend (Abteilungsleiter/Dezernent am LRA). Sicherlich spielt hier Politik immer eine gewisse Rolle aber der Job bietet den Reiz, auch mal vollkommen unjuristisch zu arbeiten. Als Abteillungsleiter oder Dezernent ist man zum großen Teil mit Personalführung beschäftigt und nicht mit juristischem Klein-Klein. Kann sehr reizvoll sein - insbesondere, wenn man nicht für Jura brennt.
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Herr Anwalt »

Zu Punkt 3:

Es geht als Richter nicht darum, ein perfektes Urteil zu schreiben.
Das scheitert schon daran, dass es keine perfekten Sachverhalte gibt.
Beispiel aus meiner Woche Woche.
1. Instanz: Kammer des Landgerichts gibt meiner Klage vollumfänglich statt.
2. Instanz diese Woche: Kammer des OLG äußerst Bedenken, interpretiert zb. ein gewisses Schreiben anders. Verfahren endet aufgrund des Risikos und anderen Gründen im Vergleich.

Alle die darüber zu befinden haben, haben wahrscheinlich sehr anständige Examen gemacht.

Das unterschiedliche Bearbeiter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen ist nichts schlimmes. Das ist gerade das was das Grundgesetz und die ZPO wollen und vorschreiben.

Zu den anderen Punkten:
Du bist zunächst Richter auf Probe. Das heißt, dass niemand erwarten kann, dass du sofort alles perfekt kannst. Es geht darum vernünftige Lösungen zu finden. Wenn du es durch das Bewerbungsverfahren geschafft hast, dann spricht viel dafür, dass du geeignet bist.

Meine Vermutung, ohne dir was böses zu wollen:
Ich glaube, dass Problem liegt vielleicht eher auf Selbstvertrauensbasis?
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Salisa »

1.: so, wie ich das sehe, hat jeder, der die Voraussetzungen erfolgt jetzt, oder in der nächsten Zeit gute EInstellungschancen. Wennd ie Bereitschaft besteht, auch mal 1 - 1,5h einfachen Weg zu pendeln.

2.: Ich bin auch erst seit relativ kurzer Zeit dabei und kann dich hier beruhigen: Werde ich noch irgendein anderer Assessor, den ich getroffen habe, hatte auch nur die geringste Ahnung. Mit jeder Akte bin ich zu meinem Kollegen gelaufen. Verfügung? Beschluss? Hinweis? Schriftl Vorverfahren oder früher 1.?
Das kommt mit der Zeit und es gibt Einstiegsliteratur.

4.: Da musst du durch. Bei mir ist es gerade anders herum. Ich bin jetzt in einer Zivilkammer und habe abslut keinen Spaß am Zivilrecht. Es langweilt und interessiert mich gar nicht. So ist das halt. Ich kann mich da durchbeißen, weil ich StA als meine Berufung sehe.

Überleg es dir gut. Gerade wenn du Familie hast. Ich kenne hier keinen Anfänger, der innerhalb der ersten 1,5 - 2 Jahren bei unter 55-60h/ Woche (nicht in Spitzenzeiten, sondern als Durchschnitt) raus kommt. Wenn man die Arbeit dann noch ohne Überzeugung machen muss, wird es schwer. An irgendetwas dabei solltest du wenigstens Spaß haben.
"Das Glück ist mit den Tüchtigen" ~ aus Dr. House, Staffel 2
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von elch1 »

Vielen Dank für die bisherigen Beiträge!

Ich habe aber anhand dieser das Gefühl, dass ich an ein, zwei Punkten etwas missverstanden wurde bzw. vielleicht Anlass für ein Missverständnis gegeben habe.
Dass ich geschrieben habe, ich würde nicht für den juristischen Beruf "brennen", soll nicht gleichgesetzt werden mit der Vorstellung, mir wäre das juristische Arbeiten ein Graus. Der Gegenteil ist der Fall, ich habe großes Interesse an der juristischen Arbeit, mag den fachlichen Austausch sehr gern. Ich wollte damit nur klarstellen, dass ich niemals der Typ Jurist wäre, der eben 1 Uhr nachts noch völlig gedankenverloren über dem NJW-Folianten sitzt, weil jedes angestoßene Problem zugleich zum Anlass genommen wird, auch aus persönlichen Interessen jede Theorie zu eben diesem Problem vollständig nachzuvollziehen (das war jetzt natürlich überspitzt). Ich empfinde schon eine große Befriedigung, wenn ein Projekt erfolgreich umgesetzt wird und meine Ideen Anklang fanden. Als mein letzter Vertragsentwurf (mit doch erheblichen Vertragsgegenstandswert) von beiden Seiten nach sehr geringen Änderungen sofort angenommen und übernommen wurde und ich von beiden Seiten gelobt wurde, war ich natürlich schon stolz wie Oskar. Aber die Arbeit hat bei mir einen bedeutend geringeren Stellenwert als mein sonstiges (familiäres) Leben.
Im Übrigen rechne ich auch mit einer höheren Arbeitsbelastung, allerdings muss sie für mich steuerbar sein. Wenn ich die Stunden ein bisschen um die Zeiten verteilen kann, in denen mein kleines Kind naturgegeben einfach seinen Anspruch auf Papazeit geltend macht, ist das für mich okay, dann arbeite ich auch gern abends mal noch 2 Stunden. Allerdings erwarte ich mittelfristig schon, dass es sich im Schnitt bedeutend wieder der 40h-Woche annähert. Wichtig ist mir aber ganz vordergründig eben die Flexibilität.

Auch bin ich mir natürlich schon bewusst, dass meine zwei Examina schon sehr ordentliche Ergebnisse sind, mit denen man sich sicher nicht verstecken braucht. Genauso ist mir auch bewusst, dass ich juristisch sauber arbeiten kann und entsprechend anwendungsbereite Kenntnisse habe. Das wird und wurde mir auch immer wieder so kommuniziert (z.B. von den unterschiedlichen Ausbildern). Es sollte in keinem Fall so klingen, dass ich selbst nichtmal so richtig wüsste, wie es zu den Ergebnissen kam.

Solar hat es insofern schon richtig verstanden, als dass es Sorgen vor den ersten Wochen/Monaten sind, die mich hier etwas umtreiben. Und hier wiederum meine ich die Situationen in Verhandlungen, in denen eine spontane Reaktion erfolgen müsste (etwa auf einen bestimmten neuen Vortrag, ein bestimmter Antrag etc.) und man schlicht überrumpelt wird bzw. ist. Zugegeben war das eher selten der Fall in den Sitzungen, denen ich beigewohnt habe, allerdings war mein Ausbilder auch schlicht äußerst erfahren so kurz vor der Pensionierung.

Was mich aber ungemein beruhigt ist, dass man tatsächlich jederzeit in einen kollegialen Austausch treten kann. Vielleicht liegt mein ungutes Gefühl auch daran, dass ich ein eher schwieriges Verhältnis zu meinem Ausbilder am Amtsgericht hatte. "Sowas muss man wissen", "Ich bitte Sie, das ist keine Frage, die ein Referendar stellt" oder "Eigentlich müsste jedes Urteil 2 oder 3 Punkte bekommen, denn keines war ansatzweise tauglich" waren eins zu eins Sätze, die ich mir am Anfang meines Referendariats angehört habe. Das war dann doch ein ganz schöner Kulturschock und hat sicher dazu beigetragen, dass ich meine Neugier stark in Zaum gehalten habe. In den späteren Stationen und in meinem kurzen Arbeitsleben hat sich das dann allerdings nie mehr wiederholt - es war im Gegenteil stets ein angenehmer Austausch auf Augenhöhe.
Und ich gebe zu,
2.: Ich bin auch erst seit relativ kurzer Zeit dabei und kann dich hier beruhigen: Werde ich noch irgendein anderer Assessor, den ich getroffen habe, hatte auch nur die geringste Ahnung. Mit jeder Akte bin ich zu meinem Kollegen gelaufen. Verfügung? Beschluss? Hinweis? Schriftl Vorverfahren oder früher 1.?
zu lesen, beruhigt auch in gewisser Weise. ;)

Nochmal kurz zum materiellen Recht: Ich glaube, letztlich fehlt mir hier der schlichte Vergleich. Die paar wenige Urteile am Anfang des Referendariats bilden eben keine gute Vergleichsgrundlage. Mir ist nur immer wieder aufgefallen, dass wenn ich die Originalentscheidungen zu einer Klausur nachgelesen habe und es dann um den Kern der Entscheidung ging, meine Vorstellung und die des entscheidenden Gerichts von der Qualität oder Quantität oftmals nicht ganz unbedeutend voneinander abwichen. Z.B. rauschte das Gericht über Dinge hinweg, die ich nicht für ganz unerheblich hielt. Hier und da wurde - wie bereits erwähnt - in epischer Breite argumentiert, nur um es dann im Ergebnis doch dahinstehen zu lassen. Mal waren aber auch Punkte für das Gericht absolut entscheidungserheblich, die für mich eher nebensächlich waren. Und damit meine ich auch die Befürchtung, dass ich mal den entscheidenden Punkt nicht finde/treffe - vorausgesetzt natürlich, die Prozessvertreter sind diesbezüglich auch keine größere Hilfe.
Dazu vielleicht noch eine kurze Anekdote: Mein ausbildender Richter hatte bei einem Rechtsstreit um Mängel bei einem Pkw-Kauf alles dahinstehen lassen, es gab keine Beweisaufnahme. Er hatte mich gefragt, warum das hier nicht notwendig wäre. Ich habe in und her überlegt, ein längeres Gutachten angefertigt und hatte letztlich doch kein zufriedenstellendes Ergebnis. Er hingegen hatte sofort beim ersten Blick in die Akte (immerhin 200 Seiten stark) durch Vergleich von zwei eher weit auseinanderliegenden Blättern bemerkt, dass der Kläger in der Zwischenzeit noch 2.000 Km mit dem Kfz gefahren ist und die Mängel also nicht von der Erheblichkeit sein konnten, wie vorgetragen wurde. Das Urteil wurde in der Berufung auch gehalten. Und ich muss zugeben, dass ich es schlicht nicht gesehen habe (allerdings auch nicht der Beklagtenvertreter).

Ich will dazu abschließend also nur sagen, dass ich hier eher keine Sorgen vor dem materiellen Recht habe, sondern allenfalls nur davor, dass ich zu unsauber/unkonzentriert arbeite oder eben ein wenig am eigentlich wirklich erheblichen Punkt vorbeischreibe. Im Gegensatz zum Referendariat gibt es hier aber kein Sicherheitsnetz mehr vor dem Urteil.

Also nochmals: Vielen Dank für die Antworten. Beruhigend. :D
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batman
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von batman »

Herr Anwalt hat geschrieben:Dass unterschiedliche Bearbeiter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen ist nichts schlimmes.
Mag schon sein. Aber inwiefern wollen GG und ZPO das oder schreiben es sogar vor?
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Tibor
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Tibor »

batman hat geschrieben:
Herr Anwalt hat geschrieben:Dass unterschiedliche Bearbeiter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen ist nichts schlimmes.
Mag schon sein. Aber inwiefern wollen GG und ZPO das oder schreiben es sogar vor?
Die Kammer am OLG weiß das!
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von famulus »

:D
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Kasimir »

Für mich klingt das viel zu weinerlich. Du machst dir über 1,5 Jahre StA Gedanken und dass du für den Beruf nicht brennst. Du lebst in einem Land, in dem du kostenlos studieren konntest, und hast nun das Glück in einer Zeit auf den Arbeitsmarkt gespült zu werden, in der man nicht nur mit Top-Noten Richter werden kann. Was willst du mehr? Meinst du der Müllwagenfahrer brennt für seine Arbeit und freut sich, dass er morgens um 5 Uhr aufstehen muss?

Du jammerst auf einem ziemlich hohen Niveau. Ja, man muss sich im Leben auch mal anstrengen und mit Dingen klarkommen, die man nicht so supi findet. That't life. Komm mal aus deiner Komfortzone raus.

Möchte man solche Leute wie dich in der Justiz haben? Nein. Ist die Justiz aus deiner Sicht ein guter Arbeitgeber? Ja. Also bewirb dich (ernst gemeint).
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Bienenverfolgerin »

Ich glaube, dass ist eine Frage des Selbstbewusstseins. Selbst langjährige Richter machen Fehler und es ist umso peinlicher, wenn man dann von einem Anwalt darauf hingewiesen wird. Aber nichtsdestotrotz passieren diese Fehler nun mal, weil Richter auch nur Menschen sind.
Ohne selbst Richterin zu sein, denke ich, ist es enorm wichtig, dass du dich auf die Arbeit fokussierst und jede Akte mit der entsprechenden Sorgfalt bearbeitest. Machen Ärzte schließlich auch so mit ihren Patienten. Nur wenn zusätzlich noch das Selbstbewusstsein fehlt, dann geht man an jedem noch so kleinen Fehler ein. Gerade am Anfang ist aber damit zu rechnen, dass der ein oder andere Fehler leider passiert. Und wenn du dann psychisch nicht in der Lage bist weiterzumachen, weil deine Angst vor neuen Fehlern dich hemmt, hast du wertvolle Zeit verschenkt und du kannst dir einen neuen Job suchen.

Auch in Bezug auf den Generation Y-Kram (sorry für die despektierliche Wortwahl, aber ich mag es nicht, Menschen- oder Altersgruppen zu pauschalisieren), solltest du deine Prioritäten hinterfragen. Es ist kein Geheimnis, dass man in Justiz und Anwaltschaft anfangs eben gerade nicht mit 40 Wochenstunden auskommt. Ich weiß, wir Juristen beginnen mit dem Berufsleben genau zu der Zeit, wo man eigentlich Familien gründen und Häuser bauen möchte, aber das steht nun mal im Widerspruch zur Arbeitsbelastung junger Juristen. Wenn es dir tatsächlich wichtiger ist (was ich absolut verstehen kann!), deine Kinder intensiv zu begleiten und eine umfangreiche Freizeit mit deiner Familie zu erleben, dann solltest du dir deine Berufswahl gut überlegen. Ob ein Einstieg in die Justiz in Teilzeit möglich ist, weiß ich nicht, zumindest propagiert man ja immer die Familienfreundlichkeit. Ansonsten kann ich dir nur die Verwaltung ans Herz legen, wo die Arbeit eben liegenbleibt, wenn die 41 Wochenstunden voll sind. Nicht alle Tätigkeiten dort sind langweilig und das sage ich als absoluter Verwaltungsrechtanti. Ich habe beispielsweise meine Verwaltungsstation bei einer Kreispolizeibehörde gemacht und war da Ansprechpartnerin für alle möglichen Fragen. Das ging über Klageerwiderungen von FFKen, über Fragen zu Mietverträgen (betreffend die Polizeiwachen) und Fragen der Polizeivollzugsbeamten zur Strafbarkeit bestimmter Handlungen.
Da du ein sehr emotionsorientierter Mensch zu sein scheinst, eignest du dich vielleicht auch für den Bereich der Mitarbeiterführung, wofür gerade in der Verwaltung gern Juristen beschäftigt werden. Vielleicht ist das etwas für dich?

Ich wünsche dir jedenfalls, dass du deine Zweifel überwinden kannst und deine Zukunft auch so wird, wie du dir sie vorstellst!
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von thh »

elch1 hat geschrieben:Solar hat es insofern schon richtig verstanden, als dass es Sorgen vor den ersten Wochen/Monaten sind, die mich hier etwas umtreiben. Und hier wiederum meine ich die Situationen in Verhandlungen, in denen eine spontane Reaktion erfolgen müsste (etwa auf einen bestimmten neuen Vortrag, ein bestimmter Antrag etc.) und man schlicht überrumpelt wird bzw. ist.
Das halte ich für ganz natürlich. Es ist ja auch am Anfang sehr viel: die Lösung materieller Probleme, vor deren Lösung aber meistens prozessuale Fragen stehen, und damit verbunden dann die Frage, wie man das, was man als richtig erkannt hat, organisatorisch umsetzt. Letztlich geht das aber (fast) jedem Berufsanfänger so - und das ist auch bekannt (zumindest bei denjenigen, deren Berufseinstieg nicht schon vier Jahrzehnte zurückliegt).

Ich persönlich empfand den Einstieg bei der Staatsanwaltschaft als einfacher, weil man dort in organisatorische Strukturen eingebettet ist: die zwingende Gegenzeichnung am Anfang jeder einzelnen Verfügung, danach nur noch der Abschlussverfügungen und schließlich nur noch der Einstellungen oder Kammeranklagen und die Möglichkeit, auch spontane (telefonische) Anfragen ggf. nach Rückfrage bei Kollegen oder Vorgesetzten durch einen Rückruf zu erledigen - und den Sitzungsdienst kennt man ja im Grundsatz schon aus dem Referendariat.

Auch der Einstieg bei Gericht ist aber regelmäßig kein unüberwindliches Problem; man ist zwar früher auf sich gestellt, kann und sollte aber die ersten Wochen seine Akten - nach dem Durcharbeiten - mit erfahrenen Kollegen besprechen, mit denen man ggf. auch die Sitzungen vorbesprechen kann und die ggf. mit Schemata oder einem Fahrplan für die Protokollierung aushelfen können; sonst schaut man sich eben ein paar Protokolle des Vorgängers in den Akten an und orientiert sich daran. Meistens nehmen die - ortsansässigen, erfahrenen - Anwälte auch Rücksicht auf einen Berufsanfänger als Vorsitzenden und helfen notfalls mit Formulierungen für die Protokollierung aus. Und wenn man in der mündlichen Verhandlung nicht weiterweiß, kann man entweder improvisieren, oder sich kurz sammeln, oder notfalls eben kurz unterbrechen und nachschauen (oder sich Rat holen). Das wirkt vielleicht nicht besonders professionell, aber es ist zumindest möglich. Der Berufsanfänger als Anwalt hat es da im Zweifel schwerer ... Zudem wissen auch die Parteivertreter, dass sie (wohl oder übel) mit dem neuen Richter zumindest in diesem, vielleicht aber auch anderen Verfahren klarkommen müssen und haben daher im Zweifel wenig Interesse daran, das Verfahren zu obstruieren. (Das ist im Zweifel in Strafsachen eine ungünstigere Ausgangsposition.)
elch1 hat geschrieben:Was mich aber ungemein beruhigt ist, dass man tatsächlich jederzeit in einen kollegialen Austausch treten kann.
Das ist normalerweise tatsächlich kein Problem. Je nach Größe und Struktur des Gerichts gibt es auch andere Anfänger oder solche Kollegen, die zwar bereits einige Zeit in dem Gebiet tätig sind, sich aber auch noch gut daran erinnern können, wie sie vor zwei, vier oder fünf Jahren frisch angefangen haben.
elch1 hat geschrieben:Vielleicht liegt mein ungutes Gefühl auch daran, dass ich ein eher schwieriges Verhältnis zu meinem Ausbilder am Amtsgericht hatte. "Sowas muss man wissen", "Ich bitte Sie, das ist keine Frage, die ein Referendar stellt" oder "Eigentlich müsste jedes Urteil 2 oder 3 Punkte bekommen, denn keines war ansatzweise tauglich" waren eins zu eins Sätze, die ich mir am Anfang meines Referendariats angehört habe.
Jeder Mensch ist anders - das gilt auch für Richter (und Staatsanwälte, und Rechtsanwälte). Mit den meisten allerdings kann man gut auskommen.
elch1 hat geschrieben:In den späteren Stationen und in meinem kurzen Arbeitsleben hat sich das dann allerdings nie mehr wiederholt - es war im Gegenteil stets ein angenehmer Austausch auf Augenhöhe.
Das würde ich auch als den Regelfall bezeichnen.
elch1 hat geschrieben:Nochmal kurz zum materiellen Recht: Ich glaube, letztlich fehlt mir hier der schlichte Vergleich. Die paar wenige Urteile am Anfang des Referendariats bilden eben keine gute Vergleichsgrundlage. Mir ist nur immer wieder aufgefallen, dass wenn ich die Originalentscheidungen zu einer Klausur nachgelesen habe und es dann um den Kern der Entscheidung ging, meine Vorstellung und die des entscheidenden Gerichts von der Qualität oder Quantität oftmals nicht ganz unbedeutend voneinander abwichen.
Klausurfälle sind aber auch oft obergerichtlichen Entscheidungen nachgebildet. Das ist eine völlig andere Arbeitsweise als in der Eingangsinstanz.
elch1 hat geschrieben:Und damit meine ich auch die Befürchtung, dass ich mal den entscheidenden Punkt nicht finde/treffe - vorausgesetzt natürlich, die Prozessvertreter sind diesbezüglich auch keine größere Hilfe.
Dann ist das eben so. Niemand erwartet perfekte oder auch nur besonders gute Urteile von einem Anfänger. Sie sollten formal in Ordnung und im Ergebnis nicht unvertretbar sein; den Rest regelt ggf. die nächste Instanz.
elch1 hat geschrieben:Dazu vielleicht noch eine kurze Anekdote: Mein ausbildender Richter hatte bei einem Rechtsstreit um Mängel bei einem Pkw-Kauf alles dahinstehen lassen, es gab keine Beweisaufnahme. Er hatte mich gefragt, warum das hier nicht notwendig wäre. Ich habe in und her überlegt, ein längeres Gutachten angefertigt und hatte letztlich doch kein zufriedenstellendes Ergebnis. Er hingegen hatte sofort beim ersten Blick in die Akte (immerhin 200 Seiten stark) durch Vergleich von zwei eher weit auseinanderliegenden Blättern bemerkt, dass der Kläger in der Zwischenzeit noch 2.000 Km mit dem Kfz gefahren ist und die Mängel also nicht von der Erheblichkeit sein konnten, wie vorgetragen wurde. Das Urteil wurde in der Berufung auch gehalten. Und ich muss zugeben, dass ich es schlicht nicht gesehen habe (allerdings auch nicht der Beklagtenvertreter).
Je nun, dann hätte es eben eine retrospektiv unnötige Beweisaufnahme und im allerschlimmsten Fall ein falsches Urteil gegeben. So what? Wenn es die Beklagtenpartei selbst nicht merkt, wird die Entscheidung ggf. sogar rechtskräftig ...
elch1 hat geschrieben:Ich will dazu abschließend also nur sagen, dass ich hier eher keine Sorgen vor dem materiellen Recht habe, sondern allenfalls nur davor, dass ich zu unsauber/unkonzentriert arbeite oder eben ein wenig am eigentlich wirklich erheblichen Punkt vorbeischreibe.
Ja, das passiert. (Nahezu) jedem. Selbst oberste Bundesgerichte irren sich alle paar Jahre mal im Tenor und müssen ihre Entscheidungen berichtigen ...
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von 11 Freunde »

Was die hier - einmal mehr - propagierten Arbeitszeiten junger Richterinnen und Richter angeht, kann ich die veranschlagten 55 bis 60 Stunden die Woche in keiner Weise bestätigen. Ebensowenig kann ich bestätigen, dass in der Verwaltung die Arbeit halt liegen bleibt, wenn die Wochenstunden erfüllt sind. So viel wie in der Minitserialverwaltung habe ich als Richter nicht gearbeitet. Im Übrigen ist mir die Sicht hier zu sehr auf Straf- und Zivilrecht beschränkt. Gerade für den Proberichter mit mehr als einem Dienstjahr sehen die Geschäftsverteilungspläne auch gerne Dinge wie Insolvenzrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht vor.
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von thh »

11 Freunde hat geschrieben: Ebensowenig kann ich bestätigen, dass in der Verwaltung die Arbeit halt liegen bleibt, wenn die Wochenstunden erfüllt sind. So viel wie in der Minitserialverwaltung habe ich als Richter nicht gearbeitet.
Die *Ministerial*verwaltung war vermutlich auch eher weniger gemeint.
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Liz »

11 Freunde hat geschrieben:Was die hier - einmal mehr - propagierten Arbeitszeiten junger Richterinnen und Richter angeht, kann ich die veranschlagten 55 bis 60 Stunden die Woche in keiner Weise bestätigen.
Das dürfte wohl - wie so oft - vom Bundesland und vom individuellen Glück oder Pech abhängen. Als Anfänger sollte man jedenfalls eher mit einer 50 Stundenwoche (ggf mit weiteren Arbeitsspitzen) als mit einer 35 Stundenwoche rechnen.
Im Übrigen ist mir die Sicht hier zu sehr auf Straf- und Zivilrecht beschränkt. Gerade für den Proberichter mit mehr als einem Dienstjahr sehen die Geschäftsverteilungspläne auch gerne Dinge wie Insolvenzrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht vor.
Ein sehr berechtigter Hinweis.
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