Verbesserungsversuch während des Refs in Hessen

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KatLaw
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Verbesserungsversuch während des Refs in Hessen

Beitrag von KatLaw »

Hi!
Hat jemand von den Referendaren in Hessen Erfahrung damit gemacht, die mündliche Prüfung des Verbesserungsversuchs zu Beginn des Refs zu machen?
Habe mein Examen in NRW gemacht und schreibe im April den Verbesserungsversuch, so dass ich im September die mündliche hätte. Da ich die Bib und meine Lernunterlagen einfach nicht mehr sehen kann, würde ich gerne so schnell wie möglich mit dem Ref anfangen. Möchte am liebsten im Juli am OLG Frankfurt beginnen. Das Problem ist nur, dass die ersten drei Monate ja Urlaubssperre herrscht. Habe dort angerufen und es hieß dafür gäbe es auch keine Ausnahme.
In NRW habe ich von Freunden mitbekommen, dass es ohne Problem möglich ist, auch in den ersten drei Monaten für die Mündliche frei zu bekommen. Das kann ja eigentlich nicht sein, dass es in Hessen so rigoros ist, oder? ::?
Wäre dankbar über eine Antwort, da ich noch nirgends Info dazu finden konnte. :-k

Viele Grüße!
Wischmopp
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Re: Verbesserungsversuch während des Refs in Hessen

Beitrag von Wischmopp »

Also bei mir (Stammdienststelle LG Frankfurt) ging das 2012 relativ problemlos und sogar am AG-Tag. Sonderurlaub gab es zwar nicht, aber es wurde mir gesagt, ich könne ausnahmsweise schon während der Urlaubssperre einen Tag Erholungsurlaub nehmen.

Bei einer Kollegin war das meiner Erinnerung nach ebenfalls so.
KatLaw
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Re: Verbesserungsversuch während des Refs in Hessen

Beitrag von KatLaw »

Wischmopp, danke für die Antwort! Hattest du das damals schon vor Beginn des Referendariats angekündigt oder erst währenddessen deinen Ausbilder/AG-Leiter gefragt?
Wischmopp
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Re: Verbesserungsversuch während des Refs in Hessen

Beitrag von Wischmopp »

Nein, ich habe das nicht schon vor dem Referendariat angekündigt. Ich hatte damals, als ich schon im Referendariat war, einfach als der Zeitraum näher rückte, in dem die mündlichen Prüfungen voraussichtlich stattfinden sollten, eine E-Mail an die Referendarabteilung am Landgericht geschrieben. Die hat mich dann am nächsten morgen angerufen und mir mitgeteilt, dass ich einfach Urlaub beantragen sollte.

Der Ausbilder und der AG-Leiter müssen zwar auf dem Urlaubsantrag unterschreiben, dass sie keine Bedenken haben; für die eigentliche Gewährung des Urlaubs sind sie aber nicht zuständig, sondern die Referendarabteilung der Stammdienststelle (in meinem Fall wie gesagt LG Frankfurt, nicht die des OLG). Ich hatte mit meinem Ausbilder aber am Anfang der Station natürlich darüber gesprochen, dass ggf. noch eine mündliche Prüfung aussteht. Meinen AG-Leiter habe ich mehr vor vollendete Tatsachen gestellt, aber der war sowieso die Lockerheit in Person...
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