Hallo :-)
Ich habe mal eine Frage zur sog. Bandenchef-Problematik.
Wie verhält/unterscheidet sich die Strafbarkeit eines Bandenchefs (im Hintergrund) wenn
den Diebstahl vor Ort
a.) zwei andere Bandenmitglieder
b.) ein anderes Bandenmitglied
begeht.
LG Hexe
Bandenchef
Moderator: Verwaltung
- Schnitte
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Re: Bandenchef
Geht's um das hier?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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- JulezLaw
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Re: Bandenchef
Jedenfalls mit Sicherheit wieder darum.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Re: Bandenchef
Nein, es ist eine ganz einfache Frage.
@Julezlaw: Vielleicht etwas zum Thema beitragen, anstatt panisch irgendwelche Hausarbeiten-Hilfe zu vermuten. Scheint ja eine Deiner Lieblingsbeschäfftigungen zu sein *kotz*
@Julezlaw: Vielleicht etwas zum Thema beitragen, anstatt panisch irgendwelche Hausarbeiten-Hilfe zu vermuten. Scheint ja eine Deiner Lieblingsbeschäfftigungen zu sein *kotz*
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Re: Bandenchef
Du arbeitest also seit über einem Monat an einem Fall, der Bandendiebstahl zum Thema hat. Und es ist keine Hausarbeit.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Re: Bandenchef
Das ist wirklich ein wiederkehrendes Motiv hier. Jemand will Hausarbeitenhilfe, weiß aber, dass wir das nicht machen. Dieser Jemand hält sich aber für besonders schlau und meint, er/sie kann durch die Formulierung des Posts verbergen, dass es um eine Hausarbeit geht. Das klappt nicht, ein Forenmitglied oder Mod kommt dahinter und sagt "Keine Hausarbeitenbesprechung". Der ertappte Jemand nimmt das nicht etwa zum Anlass, seine Frage reuig umzuformulieren, mit eigenen Lösungsansätzen zu kommen und darauf zu hoffen, dass das Board dann ein paar kleine Hinweise gibt, ob er auf dem richtigen Pfad ist (was oft genug der Fall ist); nein, stattdessen nimmt der ertappte Jemand - der von vornherein wusste, dass es so kommen würde - das zum Anlass, ausfällig zu werden und das Forenmitglied/den Mod anzupflaumen, man möge doch gefälligst was zur Sache beitragen oder die Klappe halten.
Man beobachtet diesen Ablauf wirklich so oft hier, dass es schon einen gewissen Unterhaltungswert bietet.
Man beobachtet diesen Ablauf wirklich so oft hier, dass es schon einen gewissen Unterhaltungswert bietet.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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- JulezLaw
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Re: Bandenchef
Interessanter Vorschlag, aber nein, danke. Sinnvoll etwas zum Thema beizutragen gehört leider nicht zu meinen Interessen
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