Hallo,
ich bin gerade dabei meine erste Hausarbeit in Strafrecht zu schreiben und habe ein paar Fragen zu dem Aufbau.
Ich hab gerade mit einer kleinen Skizze begonnen und ich weiß, dass man ja für die Definitionen und Meinungsstreite Literatur benutzen muss und diese belegen muss.
Nun frag ich mich, ob ich schon ein Kommentar brauche oder ob ich die Definitionen aus den Lehrbüchern nehmen kann.
Sollte man dann nur ein Lehrbuch nehmen oder verschiedene Lehrbücher für verschiedene Definitionen damit man mehr Literatur hat? Und bei den Lehrbüchern stehen auch oft selbst bei den Definitionen Fußnoten mit verweisen auf ein BGH Urteil.
Wie gibt man das an? Muss ich mir das Urteil vielleicht sogar in der Bin raussuchen?
Bin grad ein wenig planlos was die Literatur angeht, aber mit dem Fall komme ich gut zurecht
Fragen bezüglich der Literatur in einer HA
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Re: Fragen bezüglich der Literatur in einer HA
Falls die Frage ernst gemeint ist, solltest du dir zunächst mal einen der zahlreichen Ratgeber durchlesen, wie man eine Hausarbeit schreibt.
Zum Beispiel:
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/ ... n_10_5.pdf
Zum Beispiel:
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/ ... n_10_5.pdf
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?