Wissenschaftler Mitarbeit in GK - 2/3-Tages Woche
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Wissenschaftler Mitarbeit in GK - 2/3-Tages Woche
Ich spiele mit dem Gedanken zur Überbrückung der Wartezeit eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu suchen.
Ich weiß, es gibt schon viele Threads dazu, aber ich habe folgende spezielle Frage, die sich mir bisher noch nicht erschlossen hat:
meist geht es ja um 2-3 Tage/Woche Arbeitszeit.
Hat man dann den Rest der Woche richtig frei oder muss man in der "Freizeit" in die Kanzlei kommen und arbeitet dort an seiner Dissertation etc.? (oder kann man das auch zu Hause etc. dann machen?)
Ich hoffe, Ihr könnt es mir beantworten. Klar, hängt das sicherlich individuell von der Stelle ab, aber es haben bestimmt einige Erfahrungen damit gemacht.
Ich weiß, es gibt schon viele Threads dazu, aber ich habe folgende spezielle Frage, die sich mir bisher noch nicht erschlossen hat:
meist geht es ja um 2-3 Tage/Woche Arbeitszeit.
Hat man dann den Rest der Woche richtig frei oder muss man in der "Freizeit" in die Kanzlei kommen und arbeitet dort an seiner Dissertation etc.? (oder kann man das auch zu Hause etc. dann machen?)
Ich hoffe, Ihr könnt es mir beantworten. Klar, hängt das sicherlich individuell von der Stelle ab, aber es haben bestimmt einige Erfahrungen damit gemacht.
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Re: Wissenschaftler Mitarbeit in GK - 2/3-Tages Woche
Ja.Tigerwitsch hat geschrieben: Hat man dann den Rest der Woche richtig frei
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Re: Wissenschaftler Mitarbeit in GK - 2/3-Tages Woche
Es dürfte hin und wieder vorkommen, dass man an einen bestimmten Projekt arbeitet und deshalb ein freier Tag zu einem Arbeitstag (bezahlt) wird. Im Regelfall wird man aber seine freien Tage dort verbringen können, wo man möchte. Niemand wird dich zwingen, in der Kanzlei deine Dissertation zu schreiben.
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Re: Wissenschaftler Mitarbeit in GK - 2/3-Tages Woche
Danke auch an den ersten Beitrag für Eure Antwortspalter hat geschrieben:Es dürfte hin und wieder vorkommen, dass man an einen bestimmten Projekt arbeitet und deshalb ein freier Tag zu einem Arbeitstag (bezahlt) wird. Im Regelfall wird man aber seine freien Tage dort verbringen können, wo man möchte. Niemand wird dich zwingen, in der Kanzlei deine Dissertation zu schreiben.
Ok, ich war halt etwas verwirrt, weil es in diesem Forum einen Thread gibt, in dem Leute geschrieben haben, dass sie in die Kanzlei gekommen sind (und zwar außerhalb der Arbeitszeit!) und dann Angst hatten, dass die Anwälte "nur kurz was recherchiert o.ä." haben wollten.
D.h. dass der "freie" Tag trotzdem Verfügbarkeit bedeutete und man im Zweifel auch was machen müsste (das hat mich halt stutzig gemacht diese Verfügbarkeit trotz "Freizeit").
Bei mir ist halt die Sache, dass ich gerade auf der Suche nach einem Doktorvater bin und voraus. außerhalb des Wohn-/Arbeitsorts promovieren werden. Da müsste man ja auch manchmal zu Besprechungen hin und da wäre die "ständige Verfügbarkeit" in der GK eher hinderlich. Bzw: ständige Anwesenheit ohne Bezahlung (und ggf. noch trotzdem richtig arbeiten) wäre ja ....
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Re: Wissenschaftler Mitarbeit in GK - 2/3-Tages Woche
Da gehts wohl um die Leute, die für ihre Promotion die Räumlichkeiten der Kanzlei nutzen. Da kann es natürlich je nach Kanzlei passieren, dass man dann trotzdem irgendwie in die Pflicht genommen wird, um "mal schnell" was zu machen.Tigerwitsch hat geschrieben: Ok, ich war halt etwas verwirrt, weil es in diesem Forum einen Thread gibt, in dem Leute geschrieben haben, dass sie in die Kanzlei gekommen sind (und zwar außerhalb der Arbeitszeit!) und dann Angst hatten, dass die Anwälte "nur kurz was recherchiert o.ä." haben wollten.
D.h. dass der "freie" Tag trotzdem Verfügbarkeit bedeutete und man im Zweifel auch was machen müsste (das hat mich halt stutzig gemacht diese Verfügbarkeit trotz "Freizeit").
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Wissenschaftler Mitarbeit in GK - 2/3-Tages Woche
Ok, aber eine Pflicht die Kanzlei-Räume dann zu nutzen gibts grundsätzlich nicht? (ja, ich weiß hängt von der jeweiligen Kanzlei ab)Ara hat geschrieben: Da gehts wohl um die Leute, die für ihre Promotion die Räumlichkeiten der Kanzlei nutzen. Da kann es natürlich je nach Kanzlei passieren, dass man dann trotzdem irgendwie in die Pflicht genommen wird, um "mal schnell" was zu machen.
Ich kann mir schon vorstellen, dass wenn man dort an freien Tagen ist, es durchaus vorkommen könnte "mal schnell" was zu machen...
Meine Frage zielt ja allgemein darauf hinaus, ob man sich was "verbaut", wenn man an freien Tagen nicht verfügbar in der Kanzlei ist. Ich kenne mich halt mit wissenschaftliche Mitarbeit nicht aus, deshalb weiß ich nicht, was für Erwartungshaltungen daran gelegt werden hinsichtlich Flexibilität usw
(Wenn vorher zusätzliche bezahlte Arbeitszeit vereinbart wurde, ist das natürlich was anderes und würde ich machen! Es geht mir ja um das andere...)
Zuletzt geändert von Tigerwitsch am Donnerstag 22. März 2018, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
- Ara
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Re: Wissenschaftler Mitarbeit in GK - 2/3-Tages Woche
In der Regel ist das eher ein "Goodie", dass die Kanzleien dir die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Erwarten tut natürlich niemand eine Anwesenheitspflicht an den freien Tagen.
Erwarten tut natürlich niemand eine Anwesenheitspflicht an den freien Tagen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Wissenschaftler Mitarbeit in GK - 2/3-Tages Woche
Wenn man ein eigenes Büro hat als WissMit, ist die Büronutzung ne super Sache (sofern man nicht ständig in Festschrift X oder Spezialzeitung Y schauen muss). #kaffeeflat
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Re: Wissenschaftler Mitarbeit in GK - 2/3-Tages Woche
+ in der Regel Zugang zu den elektronischen Datenbanken und der Bibliothek, was den Arbeitsort durchaus charmant macht. Die "Übergriffigkeit" muss man halt durch Kommunikation unterbinden und sei es, dass man feste Arbeitstage ausdrücklich festlegt. Der Rest ist dann eben "ich bin eigentlich gar nicht da.".Ara hat geschrieben:In der Regel ist das eher ein "Goodie", dass die Kanzleien dir die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen.