Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Das was Kaiser in seinen Skripten mit ihrer Werbung macht ist schon fürchterlich dreist (und nervig).
Jeder zweite Absatz endet mit: "Die LJPAs nutzen IMMER aktuelle Entscheidungen! Die müssen sie kennen! Können sie aber nicht kennen, dafür haben sie keine Zeit! Aber in unseren Wochenendseminar besprechen wir die ALLE!"
Und noch schlimmer ist "Besonders Klausurrelevant ist die XYZ-Konstellation! Diese besprechen wir in unserem Wochenendseminar!!!!"
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Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Und dann bekommt man in den Wochendseminaren Listen mit 200 Urteilen. Da ist es nicht wirklich schwer, ab und an einen Treffer zu landen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Deswegen nehm ich die nur noch für den allerletzten Schnelldurchlauf her. Arbeite gerade den Schellhammer durch und habe schon mindestens 4 Konstellationen gefunden, die hier im Examen liefen (hatte ich alle als Übungsklausur), und die dort super aufbereitet sind. Ist halt echt ein Schinken, aber gutAra hat geschrieben:Das was Kaiser in seinen Skripten mit ihrer Werbung macht ist schon fürchterlich dreist (und nervig).
Jeder zweite Absatz endet mit: "Die LJPAs nutzen IMMER aktuelle Entscheidungen! Die müssen sie kennen! Können sie aber nicht kennen, dafür haben sie keine Zeit! Aber in unseren Wochenendseminar besprechen wir die ALLE!"
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- Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Vor allem sagen sie dort "DAS LÄUFT ANDAUERND 4 MAL IN DEN LETZEN 8 JAHREN!"... Dabei verschweigen sie, dass mindestens 50 Zivilrechtsklausuren (eher mehr, weil net alle im Ringtausch identisch) pro Jahr gestellt werden...Kroate hat geschrieben:Und dann bekommt man in den Wochendseminaren Listen mit 200 Urteilen. Da ist es nicht wirklich schwer, ab und an einen Treffer zu landen.
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Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Machen alle Reps so, hemmer schreit auch bei jeder Klausur "Treffer" oder "Volltreffer!", wenn das Thema im Crashkurs Sonntags gegen 17:30 kurz angerissen wurde.
Ich kenne nur einen einzigen (lokalen kleinen und auf ein Rechtsgebiet beschränkten) Repetitor der tatsächlich nur eine sehr geringe Zahl an Tips vor jedem Termin gibt, von welchen dann am Ende tatsächlich auch die Hälfte so läuft...
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Konrad?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ich hab eine Korrektur zurückbekommen aus der nicht ganz schlau werde. Ich habe bei A versuchten Mord und bei B Beihilfe zum versuchten Mord. In meiner Lösung habe ich einen hinreichenden Tatverdacht bei B abgelehnt und den nicht mit angeklagt. Jetzt steht im Votum, dass die Zuständigkeit der großen Strafkammer in Besetzung eines Schwurgerichts richtigerweise von mir angenommen wurde, da ich ja bei B davon ausgegangen bin, dass man ihm nichts nachweisen kann.
Was wäre denn, wenn man A und B zusammen anklagt. A wegen versuchten Mord und B wegen Beihilfe dazu? Dann ist doch auch das Schwurgericht zuständig? Oder überseh ich da jetzt was? Selbst wenn da das Amtsgericht für die Tat von B zuständig wäre, wäre doch die Anklage beim Schwurgericht zu erheben, da das die höchste Ordnung hat (richtiger: das LG), wenn § 3 StPO auch (+)?
Es lagen übrigens obj. MM vor. Bei B kann also auch kein Totschlag rauskommen. Und selbst wenn, ist doch auch hierfür das Schwurgericht zuständig § 74 II Nr. 4 GVG.
Was wäre denn, wenn man A und B zusammen anklagt. A wegen versuchten Mord und B wegen Beihilfe dazu? Dann ist doch auch das Schwurgericht zuständig? Oder überseh ich da jetzt was? Selbst wenn da das Amtsgericht für die Tat von B zuständig wäre, wäre doch die Anklage beim Schwurgericht zu erheben, da das die höchste Ordnung hat (richtiger: das LG), wenn § 3 StPO auch (+)?
Es lagen übrigens obj. MM vor. Bei B kann also auch kein Totschlag rauskommen. Und selbst wenn, ist doch auch hierfür das Schwurgericht zuständig § 74 II Nr. 4 GVG.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ist B Heranwachsender? Dann wäre das ganze ja an die Jugendkammer gegangen, wenn sie beide angeklagt worden wären.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Tatsache...Da hab ich gar nicht drauf geachtet. Ich hatte irgendwie auf dem Schirm, dass der über 40 ist. Ist aber 20 Oh Mann...
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Tja haste dir einfach mal den Schwerpunkt der Klausur abgeschnitten und der Korrektor hat gar net gemerkt, dass du es gar net gesehen hast :P
Ich hab heute ÖffR wiederbekommen... Mit dem Rechtsgebiet komme ich nicht mehr auf nen grünen Zweig. Wieder völlig an der Musterlösung vorbeigelöst und finde auch die Anhaltspunkte im Sachverhalt dazu waren viel zu mager...
Ich hab heute ÖffR wiederbekommen... Mit dem Rechtsgebiet komme ich nicht mehr auf nen grünen Zweig. Wieder völlig an der Musterlösung vorbeigelöst und finde auch die Anhaltspunkte im Sachverhalt dazu waren viel zu mager...
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ja, geil gell. Aber ein Schwerpunkt lag da nicht Das war die Klausur, wo ich bewusst ein Verwertungsverbot heraufbeschworen habe, dass ich den Mittäter nicht mehr in die Anklage packen musste. Die Einstellung nach 154 wurde aber gelobt. Davon hatten wir es ja auch.Ara hat geschrieben:Tja haste dir einfach mal den Schwerpunkt der Klausur abgeschnitten und der Korrektor hat gar net gemerkt, dass du es gar net gesehen hast :P
Ich hab heute ÖffR wiederbekommen... Mit dem Rechtsgebiet komme ich nicht mehr auf nen grünen Zweig. Wieder völlig an der Musterlösung vorbeigelöst und finde auch die Anhaltspunkte im Sachverhalt dazu waren viel zu mager...
Ö-Recht geht bei mir eigentlich. Ich bemüh mich da einfach richtig sauber zu subsumieren und Obersätze zu bilden. Hab da irgendwie das Gefühl, dass die ÖffRechtler besonders streng bewerten. Aber ich hab schon Baurechtsklausuren gesehen, da hätts mich komplett zerlegt. Eine war m.E. ohne Kommentar nicht machbar. Das hat sogar der VG Richter gesagt, der sie besprochen hat. Da gibts schon so Schweinereien, die sie sich ausdenken können. Da ist Strafrecht echt dankbarer.
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- Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Wenn jemand ne "Hilfsaufrechnung" erklärt aber primär nur mit Rechtsansichten "bestreitet", dann ist es ja eine Primäraufrechnung.
Wenn er mit seiner Rechtsansichten aber Recht hat, dann wird die Aufrechnung trotzdem nicht verbraucht oder? Also als Gericht prüfe ich dann im Rahmen der Primäraufrechnung, ob überhaupt zwei Forderungen bestehen. Wenn die Forderung des Klägers aber nicht besteht, wird die Klage normal abgewiesen und es erfolgt keine Aufrechnung. Ich darf nicht sagen "zumindest wäre die Forderung durch Aufrechnung erloschen". Ist das richtig?
Wenn er mit seiner Rechtsansichten aber Recht hat, dann wird die Aufrechnung trotzdem nicht verbraucht oder? Also als Gericht prüfe ich dann im Rahmen der Primäraufrechnung, ob überhaupt zwei Forderungen bestehen. Wenn die Forderung des Klägers aber nicht besteht, wird die Klage normal abgewiesen und es erfolgt keine Aufrechnung. Ich darf nicht sagen "zumindest wäre die Forderung durch Aufrechnung erloschen". Ist das richtig?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ja. Die Voraussetzungen für eine Aufrechnung liegen ja gar nicht vor also kann eine nicht bestehende Forderung auch nicht zumindest durch Aufrechnung erloschen sein. Eine solche Klage würde man einfach abweisen.
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»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
ÖffR hab ich übrigens auch gerade in den Sand gesetzt. Bei einer besonders einfachen Klausur, die überdurchschnittlich ausfiel, wie es so schön hieß. Schön das Messer nochmal umgedreht.
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