In Anders/Gehle steht, dass die Geschäftsstelle des zuständigen Richters das Prozessregister führt und anhand der Angaben (Ordnungsnummer nach der fortlaufenden Nummerierung nach Klageeingang, Ordnungsnummer der zuständigen Abteilung, Registerzeichen) das Aktenzeichen bildet. Daraus schließe ich jetzt, dass die Geschäftsstelle des Richters/Kammer das Verfahrens-Aktenzeichen bildet und nicht die Posteingangsstelle. In Bosch/Schmidt/Vondung - die das verwaltungsgerichtliche Verfahren behandeln - steht aber, dass die Posteingangsstelle das Aktenzeichen vergibt. Zugleich wird aber auch darauf hingewiesen, dass der Zuteilung an die zuständige Kammer der Vorsitzende die Eintragung iun das Verfahrensregister veranlasst.
Hängt die Frage, wer das Akzenzeichen vergibt, von Bundesland zu Bundesland und dann weiter zwischen den verschiedenen Gerichtszweigen ab? Oder gibt es einheitliche Regelungen, wer das Aktenzeichen vergibt (Posteingangsstelle oder Geschäftsstelle)?
Und wer prüft im Zivilverfahren, ob der Gerichtskostenvorschuss (§ 12 I GKG) gezahlt wurde? Macht das die Geschäftsstelle des Einzelrichters/Kammervorsitzende oder tatsächlich der Einzelrichter/Kammervorsitzende?
Gerichtsaktenzeichen und Gerichtskostenvorschuss
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Re: Gerichtsaktenzeichen und Gerichtskostenvorschuss
Zu § 12 GKG:
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle legt die Klage / Akte erst dann dem Vorsitzenden vor, wenn gezahlt wurde. Der Vorsitzende wird also die Zahlung nicht überprüfen. Ich würde vermuten, dass es der Kostenbeamte ( § 1 KostVfG) macht, der auch dafür zuständig ist, den Kostenvorschuss zu erheben. § 20 Abs. 2 S. 2 KostVfG.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle legt die Klage / Akte erst dann dem Vorsitzenden vor, wenn gezahlt wurde. Der Vorsitzende wird also die Zahlung nicht überprüfen. Ich würde vermuten, dass es der Kostenbeamte ( § 1 KostVfG) macht, der auch dafür zuständig ist, den Kostenvorschuss zu erheben. § 20 Abs. 2 S. 2 KostVfG.
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Re: Gerichtsaktenzeichen und Gerichtskostenvorschuss
In der Regel wird die Posteingangsstelle nur das Datum und eine fortlaufende Nummer - ggf. nach Turnuskreisen o.ä. gesondert - vergeben; die Zuteilung und damit auch die Vergabe des Aktenzeichens erfolgt dann durch eine Eingangsgeschäftsstelle. Das kann aber - wie die Nummernkreise der Aktenzeichen - von Bundesland zu Bundesland und Gericht zu Gericht variieren. Regelmäßig ist das Vorgehen im Geschäftsverteilungsplan geregelt.Ant-Man hat geschrieben:In Anders/Gehle steht, dass die Geschäftsstelle des zuständigen Richters das Prozessregister führt und anhand der Angaben (Ordnungsnummer nach der fortlaufenden Nummerierung nach Klageeingang, Ordnungsnummer der zuständigen Abteilung, Registerzeichen) das Aktenzeichen bildet.
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Re: Gerichtsaktenzeichen und Gerichtskostenvorschuss
Die Geschäftsstelle.Ant-Man hat geschrieben:Und wer prüft im Zivilverfahren, ob der Gerichtskostenvorschuss (§ 12 I GKG) gezahlt wurde? Macht das die Geschäftsstelle des Einzelrichters/Kammervorsitzende oder tatsächlich der Einzelrichter/Kammervorsitzende?
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Re: Gerichtsaktenzeichen und Gerichtskostenvorschuss
Danke für Eure Antworten.
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Re: Gerichtsaktenzeichen und Gerichtskostenvorschuss
Der Weg ist jedenfalls hier: Poststelle -> Eingangsregistratur -> jeweilige Geschäftsstelle.thh hat geschrieben:In der Regel wird die Posteingangsstelle nur das Datum und eine fortlaufende Nummer - ggf. nach Turnuskreisen o.ä. gesondert - vergeben; die Zuteilung und damit auch die Vergabe des Aktenzeichens erfolgt dann durch eine Eingangsgeschäftsstelle. Das kann aber - wie die Nummernkreise der Aktenzeichen - von Bundesland zu Bundesland und Gericht zu Gericht variieren. Regelmäßig ist das Vorgehen im Geschäftsverteilungsplan geregelt.Ant-Man hat geschrieben:In Anders/Gehle steht, dass die Geschäftsstelle des zuständigen Richters das Prozessregister führt und anhand der Angaben (Ordnungsnummer nach der fortlaufenden Nummerierung nach Klageeingang, Ordnungsnummer der zuständigen Abteilung, Registerzeichen) das Aktenzeichen bildet.
Das Aktenzeichen erhalten die Akten mit der Verteilung auf die Abteilungen / Kammern in der Eingangsregistratur.