Frage zu Airsoftgelände (Nutzungsänderung Baugenehmigung)…

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tibor
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Re: Frage zu Airsoftgelände (Nutzungsänderung Baugenehmigung

Beitrag von Tibor »

Pointman hat geschrieben:Hallo,
wir sind gerade dabei ein legales Airsoft Spielgelände zu erschließen… [...]
4.) Was sollte man sonst noch beachten?
Vielen Dank…
Grüße Pointman
Tja, was sollte man sonst noch beachten? Vielleicht die Forenregeln:
2. Konkrete Rechtsberatung - Beratungshilfe
Das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet im Wesentlichen eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines förmlichen Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt. Daher können im Jurawelt-Forum (und nicht nur hier) nur abstrakte Rechtsfragen gestellt und diskutiert werden. Sobald erkennbar ist, daß es sich um einen tatsächlichen Fall bzw. eine reale Begebenheit handelt, wird schon die Frage kommentarlos von den Moderatoren gelöscht. Hierzu sind diese ausdrücklich verpflichtet; an geltendes Recht muß sich jeder halten.
Beratungshilfe: Wer die Hilfe eines Anwalts benötigt, aber die Kosten dafür nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, sich an seinem Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen, mit dem man sich von einem Anwalt seiner Wahl gegen eine sehr geringe, selbst zu tragende, Gebühr beraten lassen kann.

Geschlossen.
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