Urlaub im ersten Arbeitsjahr

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Shiva88
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Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Shiva88 »

Hallo zusammen,

ich arbeite nun seit ca. 6 Monaten in einer kleinen Kanzlei mit 3 Anwälten. Ich hatte nun über die Ostertage zum ersten Mal ein paar Tage Urlaub. Im Laufe des Jahres (wohl eher so im Sommer/Herbst) würde ich aber gerne mit meinem Mann noch ein paar Tage wegfahren und dafür dann auch gerne 2 Wochen Urlaub nehmen.
Ich weiß, dass mir der Urlaub zusteht, doch trotzdem habe ich irgendwie ein schlechtes Gewissen. Die beiden anderen Anwälte (die Partner sind) haben seit Ewigkeiten wohl keinen Urlaub mehr gemacht. Irgendwie "traue" ich mich nun nicht so recht, nach Urlaub zu fragen, zumal ich ja noch relativ neu in der Kanzlei bin.
Wie habt ihr das im ersten Jahr gemacht?
Theopa
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Theopa »

Der Urlaub steht dir zu, also scheue dich nicht ihn zu nehmen. Du würdest ja wohl auch nicht auf ein Gehalt verzichten, wenn die Partner "seit Jahren wenig Gewinn gemacht" hätten ;)

Gerade wenn deine Kollegen im Sommer keinen Urlaub planen, spricht doch wenig dagegen die Zeit der Sommerferien - in der ohnehin gerade wegen der Urlaubszeit ständig Termine verschoben und Fristen verlängert werden - zu nutzen. Ich nehme mir auch gerade das erste mal Urlaub, obwohl ich seit August in der Kanzlei bin: Als "der Neue" (ohne Kinder) eben zu einer eher atypischen Jahreszeit, da hier die Partner die Ferien für ihren Urlaub nutzen.
Syd26
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Syd26 »

Ich würde mich eher wundern, wenn der angestellte Junganwalt keinen Urlaub nehmen würde.

Also, einfach "beantragen" und nehmen. Falls Du meinst, das irgendwie begründen zu müssen: So allmählich sollte man die Buchungen für den Sommerurlaub vornehmen. ;)
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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famulus
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von famulus »

Weil das mit dem "kein Urlaub in der Probezeut" in einigen Köpfen noch drin ist, habe ich es, wenn ich etwas konkretes vorhatte, zwischen Zusage und Vertragsunterzeichnung angesprochen.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Ara
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Ara »

Sehe das etwas anders. Als Anwalt in einer kleinen Kanzlei ist es halt immer doof Urlaub zu nehmen. Dazu ist man halt auch als Angestellter doch irgendwie "Freiberufler" und hat die entsprechenden Freiheiten. Daher überzeugt mich "steht dir ja zu" relativ wenig.

Ich würde Urlaub nur mit Begründung nehmen. Also nicht einfach sagen, dass du Urlaub möchtest, sondern konkret sagen, dass du in der Zeit auch wegfahren möchtest. Damit auch klar ist, dass du nicht einfach deinen Mindesturlaub irgendwie abbummelst, sondern tatsächlich den Urlaub brauchst, um Urlaub zu machen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Jeweli
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Jeweli »

Ara hat geschrieben:Sehe das etwas anders. Als Anwalt in einer kleinen Kanzlei ist es halt immer doof Urlaub zu nehmen. Dazu ist man halt auch als Angestellter doch irgendwie "Freiberufler" und hat die entsprechenden Freiheiten. Daher überzeugt mich "steht dir ja zu" relativ wenig.

Ich würde Urlaub nur mit Begründung nehmen. Also nicht einfach sagen, dass du Urlaub möchtest, sondern konkret sagen, dass du in der Zeit auch wegfahren möchtest. Damit auch klar ist, dass du nicht einfach deinen Mindesturlaub irgendwie abbummelst, sondern tatsächlich den Urlaub brauchst, um Urlaub zu machen.
Sehe das etwas anders. Wieso sollte man nicht die Wahl haben, seinen Urlaub zuhause zu verbringen? Einfach weil es einen erholt oder man gern Zeit mit der Familie verbringen möchte?

Aber ich bin auch kein Anwalt.. bei der Justiz sieht man das vielleicht einfach anders..

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Tibor
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Tibor »

Entweder man ist ArbN oder man ist Unternehmer. Der angestellte RA wird wohl im Vergleich zum ArbG auch den schmaleren Taler nach Hause tragen; dafür hat er weniger Verantwortung und weniger Arbeitszeit an weniger Tagen. That’s life.
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famulus
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von famulus »

Definitiv +drölf
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Ara
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Ara »

Jeweli hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Sehe das etwas anders. Als Anwalt in einer kleinen Kanzlei ist es halt immer doof Urlaub zu nehmen. Dazu ist man halt auch als Angestellter doch irgendwie "Freiberufler" und hat die entsprechenden Freiheiten. Daher überzeugt mich "steht dir ja zu" relativ wenig.

Ich würde Urlaub nur mit Begründung nehmen. Also nicht einfach sagen, dass du Urlaub möchtest, sondern konkret sagen, dass du in der Zeit auch wegfahren möchtest. Damit auch klar ist, dass du nicht einfach deinen Mindesturlaub irgendwie abbummelst, sondern tatsächlich den Urlaub brauchst, um Urlaub zu machen.
Sehe das etwas anders. Wieso sollte man nicht die Wahl haben, seinen Urlaub zuhause zu verbringen? Einfach weil es einen erholt oder man gern Zeit mit der Familie verbringen möchte?

Aber ich bin auch kein Anwalt.. bei der Justiz sieht man das vielleicht einfach anders..
Weil die Arbeit nicht einfach liegen bleiben kann, sondern weitergeht. Wenn das Gericht ne Frist setzt, läuft die halt auch, wenn der Anwalt im Urlaub ist. Auch rufen Mandanten an oder schicken Mails. Gerichtstermine entfallen auch nicht, sondern die muss man dann nach seinen Urlaub wahrnehmen. In vielen Fällen ist der Anwalt auch nicht sinnvoll von den Kollegen zu vertreten.

Das macht es vor allem in kleinen Kanzleien ja schwer einen Anwalt irgendwie sinnvoll zu ersetzen. Das ist in der Justiz natürlich alles etwas einfacher. Wobei da die Arbeit ja auch quasi nur aufgeschobene wird. Aber dringende Sachen werden von der Vertretung gemacht und für den Rest gibts halt niemanden der sich darüber beschweren kann, dass das Gericht nicht innerhalb von Tagen geantwortet hat.

Aber Tibor hat natürlich Recht, dass man Arbeitnehmer ist und nicht Unternehmer. Es mag dann vielleicht auch noch von weiteren Faktoren abhängen. Zum Beispiel auch, ob man ne Partnerschaft in der Kanzlei anstrebt und daher schon von Anfang an auch unternehmerisches Verhalten zeigen möchte. Sicherlich auch von der Bezahlung und der konkreten Vereinbarung. Möglich wäre ja auch ein Kompromiss, dass wenn der Anwalt im Inland ist er zwar nicht normal arbeitet, aber zumindest erreichbar ist und ggfs. auch Mandanteanfragen in der Zeit beantwortet.

Also ich verstehe daher schon das "Problem" der Threaderstellerin. Wobei sie ja wirklich ins Ausland will und es da in der Regel einem Arbeitnehmer imo nicht zugemutet werden kann wirklich regelmäßig erreichbar zu sein.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Wischmopp »

Sehe ich wie der Großteil hier.

Bei mir war die Situation auch ähnlich wie bei dir: die Kanzlei bestand nur aus 2 Partnern und mir und die Partner haben die meisten Wochenenden durchgearbeitet, um die Arbeit zu schaffen. Auch ich war sehr zögerlich mit der Beantragung von Urlaub bis mich einer der Partner angesprochen hat, dass ich doch endlich meinen Resturlaub nehmen sollte ;) Auch die Partner rechnen also damit, dass du irgendwann mal Urlaub nimmst.
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thh
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Weil die Arbeit nicht einfach liegen bleiben kann, sondern weitergeht. Wenn das Gericht ne Frist setzt, läuft die halt auch, wenn der Anwalt im Urlaub ist.
Das erledigt dann der Vertreter.
Ara hat geschrieben:Auch rufen Mandanten an oder schicken Mails.
Wenn es eilig oder sonst wichtig ist: Vertreter, sonst: nach dem Urlaub.
Ara hat geschrieben:Gerichtstermine entfallen auch nicht, sondern die muss man dann nach seinen Urlaub wahrnehmen.
Oder man schickt einen Vertreter.
Ara hat geschrieben:In vielen Fällen ist der Anwalt auch nicht sinnvoll von den Kollegen zu vertreten.
Das geht bei der Staatsanwaltschaft, das geht bei Gericht - dann wird es auch beim Anwalt gehen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Jeweli
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Jeweli »

Ich verstehe v.a. den Unterschied nicht, warum es eher gegen soll wenn man verreist, als wenn man zuhause bleibt.
Dem einen bringt es den größeren Erholungsfaktor, im Ausland am Strand zu liegen (oder ähnliches), der andere bevorzugt es, den Garten neu anzulegen, auf seiner Terrasse zu sitzen und mit den Kindern in den Zoo zu gehen.

Für die vertretenden Kollegen macht das keinen Unterschied.
Also inwiefern soll das ausschlaggebend sein?

Ich würde mir nicht reinreden lassen wollen, wie ich meinen Urlaub verbringe.



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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dazu ist man halt auch als Angestellter doch irgendwie "Freiberufler" und hat die entsprechenden Freiheiten.
Welche Freiheiten meinst Du?
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von EinHeinz »

Selten so einen Blödsinn wie von Ara gelesen. Die TE ist angestellte Anwältin und nicht die Sonne, ohne die das Leben auf der Erde endet. Das Argument Auslandsreise stammt wohl noch aus Zonenzeiten.

Wenn die Partner eh keinen Urlaub nehmen steht die Vertretung für wirklich eilige Sachen fest. Termine kann man schieben. Das meiste wird zwei Wochen liegen bleiben können. An die Premium Mandanten kann man kurz aus dem Urlaub auf eine E-Mail antworten, dass es sofort danach bearbeitet wird - gibt sogar noch ein Sternchen für Erreichbarkeit und Kommunikation.
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Ara
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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Beitrag von Ara »

Jeweli hat geschrieben:Ich verstehe v.a. den Unterschied nicht, warum es eher gegen soll wenn man verreist, als wenn man zuhause bleibt.
Dem einen bringt es den größeren Erholungsfaktor, im Ausland am Strand zu liegen (oder ähnliches), der andere bevorzugt es, den Garten neu anzulegen, auf seiner Terrasse zu sitzen und mit den Kindern in den Zoo zu gehen.

Für die vertretenden Kollegen macht das keinen Unterschied.
Also inwiefern soll das ausschlaggebend sein?

Ich würde mir nicht reinreden lassen wollen, wie ich meinen Urlaub verbringe.
Der Unterschied ist, dass die längere Ortsabwesenheit bei nem Verreisen zwingend ist. Der Anwalt der gerne mal mit den Kindern in den Zoo geht, kann das auch mal an einem Wochentag machen oder an einen Nachmittag. Das ist ja die Flexibilität die dem Anwalt im Gegenzug in der Regel eingeräumt wird. Er hat die freie Wahl seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsorts (so wirds zumindest bei den meisten kleineren Kanzleien wohl üblich sein). Man macht halt den übrigen Anwälten eine massiv Mehrarbeit, wenn man eine komplette Woche fehlt, als wenn man zumindest teilweise erreichbar ist.

Wenn der Mandant irgendwas vorbringt, dann kann es in der Regel nicht 1-2 Wochen liegen bleiben. Nicht einmal weil der Mandant ne schnelle Antwort erwartet, sondern alleine schon der Haftung wegen. Es muss zumindest irgendwer die Nachricht lesen und entscheiden, ob das für Fristen relevant ist. Das ist für jemand der das Verfahren nicht kennt, aber natürlich ein mörderischer Aufwand, während der bearbeitende Anwalt das vermutlich aus dem Kopf kann.

Bei der StA und dem Gericht ist das natürlich einfacher, weil man die Fristen meist selbst setzt oder für Sitzungsvertretung eh jederzeit vertretbar ist. Ausnahmen mögen Haftsachen sein.

Es mag ja jeder anders handhaben. Aber in einer so kleinen Einheit von 3 Anwälten, macht der Ausfall eines Anwalts über längere Zeit halt schon deutlich Mehrarbeit. Das mag man seinem Kollegen gönnen, wenn er für 2 Wochen in den Urlaub fliegt. Wenn er aber zwei Wochen am Stück zuhause chillt, fragt man sich halt, ob der nicht zumindest teilweise arbeiten kann oder zumindest mal nen Tag zwischendurch was tun kann.

Man kann sich ja auch die Frage andersrum stellen. Ob man das in Ordnung finden würde, wenn man sich 2 Wochen in fremde Akten einlesen muss, obwohl der zuständige Anwalt einem die Arbeit quasi abnehmen könnte, wenn er alle 2 Tag mal seine Mails checkt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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