RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

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Moderator: Verwaltung

Memo
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RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Memo »

Hallo,

ich lese schon recht lang hier mit und nehme ein Anliegen in eigener Sache zum Anlass, mich mal endlich anzumelden und Euch ansonsten für das echt tolle Forum selbstverständlich über alle Maße zu loben! :D

Zunächst: Die Überschrift sollte bitte eher mit einem Augenzwinkern verstanden werden. Denn nach dem Studium und Referendariat in einer westdeutschen Großstadt wollen wir (das sind meine Partnerin, unser gemeinsames Kind und ich) nun unseren Wunsch verwirklichen und die Zelte hier abbrechen und andernorts neu aufbauen. Dieses "andernorts" liegt jedoch in einer wirtschaftlich und auch juristisch eher schwach ausgeprägten Region in Ostdeutschland, die auserkorene Stadt hat aus dem Kopf weniger als 200.000 aber bedeutend mehr als 100.000 Einwohner. Den Justizdienst und die Tätigkeit als Unternehmensjurist kann ich für mich gleich vorweg vollumfänglich ausschließen. Großkanzleien und spezialisierte Wirtschaftskanzlein sucht man dort und auch in einem größeren Radius völlig vergebens. Das höchste der Gefühle sind nach meiner Recherche Sozietäten mit um die 10 Berufsträger.
Ich selber habe im Ersten Examen ein VB und im Zweiten Examen ein Befriedigend knapp unterhalb VB. Fest steht für mich, dass ich eher auf Geld als auf unseren Wunsch(wohn)ort verzichten würde, so dass ein Abstandnehmen von der Idee nicht in Betracht kommt.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich für mich 2 (eigentlich aber 3) Wege. Ich kann mir trotz beachtlichen Unterschieds gleichermaßen eine juristische Tätigkeit in einer Behörde sowie eine Tätigkeit als Rechtsanwalt vorstellen.
Die erste Option ist derzeit schlicht nicht verfügbar, so dass ich hier die Lage weiterhin verfolge und zum gegebenen Zeitpunkt einfach aufgrund faktischer Tatsachenlage entscheiden werde - diese Option soll hier also keine Rolle spielen.
Die zweite Option soll in jedem Fall zunächst mit einer Anstellungstätigkeit beginnen, aus der heraus sich wiederum zwei Optionen ergeben - deswegen auch die "eigentlich 3 Wege". Bei einem angenehmen Umfeld und einem eigenen Dezernat sowie passender Bezahlung kann ich mir eine dauerhafte Anstellung sehr gut vorstellen. Gut vorstellen kann ich mir aber auch die Selbstständigkeit nach wenigen Jahren.

Dies alles vorangeschickt, habe ich ein großes Interesse an Erfahrungen von anderen Berufseinsteigern oder alten Hasen, die mit an sich eigentlich recht ordentlichen Noten einem eher etwas problematischen Arbeitsmarkt gegenüberstanden, wobei sich die "Problematik" des Arbeitsmarktes aus mangelnder Vielfalt, fehlender unterschiedlicher Kanzleistrukturen und aus allgemeinen gewissen strukturellen Defiziten in der Region ergab. Wie hat sich das alles so für Euch entwickelt?

Auch interessieren mich Berichte über eine Selbstständigkeit innerhalb vergleichbarer örtlicher Konditionen brennend. Habt Ihr den Schritt bereut oder würdet Ihr diesen Schritt auch insbesondere im Hinblick auf den gemittelten monatlichen Gewinn immer wieder gehen? Selbstverständlich kann man sowas nie eins zu eins übertragen, aber es geht mir ja auch nur um den Erfahrungsschatz.

Und letztlich frage ich mich auch seit geraumer Zeit, was denn eine gangbare Gehaltsvorstellung ist, ohne dass mir mein Gesprächspartner gleich aus dem Stuhl kippt, ich mich gleichermaßen aber auch nicht unter Wert verkauft habe? Sicher sind die Examina an sich ganz ordentlich, aber als ganz junger und im Wesentlichen noch völlig unerfahrener Assessor in einer ostdeutschen Region, die (wirtschafts)strukturell - vorsichtig gesagt - nicht ganz vorn dabei ist, muss man sicher die Kirche auch im Dorf lassen. Werden 40.000 bis 45.000 bei maximal 50 Stunden die Woche im Schnitt die Münder wohl komplett runtersausen lassen?

Ich freue mich auf Eure Beiträge und wünsche allen ansonsten noch einen sonnigen rest-Sonntag! :)
Memo
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Memo »

Sorry, ich habe keine Editierfunktion gefunden.

Ich wollte noch ergänzen: Der Begriff der dauerhaften Anstellung soll hier eine mögliche Partnerschaft umfassen, auch wenn man dann in diesem Sinne nicht mehr angestellt, sondern regelmäßig ebenfalls unternehmerisch tätig sein dürfte.
Herr Anwalt
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Herr Anwalt »

Ich würde das ein wenig von der Kanzlei abhängig machen.
Wenn es dort die ein oder andere Boutique gibt, oder eine alteingesessene und bekannte mittelständische Kanzlei, dann kannst du da durchaus mit deinen Noten 45.000 € verlangen. Auch als Einsteiger. Bei kleineren Kanzleien 1-3 Berufsträger brauchst du das m.E. gar nicht erst versuchen und da konkurrierst du auch mit Leuten die deutlich weniger verlangen. Ich würde an deiner Stelle Iniativbewerbungen bei den örtlichen Big Playern versuchen und mich dann nach unten arbeiten bzw. den Radius erhöhen. Aber keinesfalls würde ich bei deinen Noten unter 45.000 € anfangen. Zweitens würde ich schauen, dass ich da in jedem Fall eine FA - eigenes Dezernat ! - machen kann in den nächsten drei Jahren und dieser bezahlt wird. Das steigert, wenn dir der Anwaltsberuf gefälltm deinen Marktwert nochmal.
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Tibor
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Tibor »

Von der Note und der potentiellen Qualität der Arbeit kann sich der Kanzleiinhaber aber auch keinen Umsatz aus den Rippen schneiden. Man sollte also als BackUp-Versionen im ersten Schritt die Variante niedriges Fixum + hohe variable Vergütung vorschlagen und im zweiten Schritt auch nicht vor einer Bürogemeinschaft für eine verlängerte Probezeit zurückschrecken.
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Memo
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Memo »

Herr Anwalt hat geschrieben:[...]Ich würde an deiner Stelle Iniativbewerbungen bei den örtlichen Big Playern versuchen und mich dann nach unten arbeiten bzw. den Radius erhöhen.[...]. Zweitens würde ich schauen, dass ich da in jedem Fall eine FA - eigenes Dezernat ! - machen kann in den nächsten drei Jahren und dieser bezahlt wird. Das steigert, wenn dir der Anwaltsberuf gefälltm deinen Marktwert nochmal.
Genau diese zwei Punkte waren Teil des Plans.
Allein bei "auf keinem Fall unter 45.000 Euro" bin ich mir nicht ganz sicher. Natürlich würde ich gern dieses Geld oder gar mehr aushandeln. Angesichts der Tatsache, dass es Ostdeutschland ist (und um Himmels Willen, ich meine dies in keiner Weise despektierlich!), könnte ich mir vorstellen, dass es dort eine nahezu unüberwindbare Gehaltsschwelle gibt für Anfänger.

Tibor hat geschrieben:Von der Note und der potentiellen Qualität der Arbeit kann sich der Kanzleiinhaber aber auch keinen Umsatz aus den Rippen schneiden. Man sollte also als BackUp-Versionen im ersten Schritt die Variante niedriges Fixum + hohe variable Vergütung vorschlagen und im zweiten Schritt auch nicht vor einer Bürogemeinschaft für eine verlängerte Probezeit zurückschrecken.
Zumal die Noten auch kaum einen Rückschluss auf die wahre Praxistauglichkeit zulassen. Diesen Gedankengang verstehe ich natürlich.
Die Idee einer anteiligen Vergütung habe ich tatsächlich noch gar nicht in Erwägung gezogen. Woran wird die variable Vergütung denn zumeist in der Praxis festgemacht? Prozentual am eigenen Umsatz bzw. Gewinn oder am Kanzleiumsatz bzw. -gewinn? Was wäre denn in meiner speziellen Situation eine vorstellbare Angabe? Ich habe bezüglich eines variablen Gehalts wirklich nicht den blassesten Schimmer und Gehaltsstrukturen sind ja in Deutschland eher die Sorte Bankgeheimnis.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Freedom »

Zum variablen Gehaltsbestandteil ein paar warnende Anmerkungen die ich hier im Forum so aufgeschnappt habe (das ist jetzt ein Negativbeispiel, ich will damit nicht flexible Gehaltsbestandteile insgesamt schlechtreden, nur ist es halt grad das eine wozu ich mich äußern kann:
Eine Anwaltskanzlei ist immer eine Mischkakulation - mal kommt der Mandant mit einem lukrativen, großen Fall, mal mit einem unlukrativen, kleinen, die man aber auch machen muss, um den Mandanten zu halten / zu gewinnen. Die Fälle bekommt dann natürlich gerne der Neue, der sich ja hocharbeiten soll. Mithin erwirtschaftet er dann auch nicht unbedingt so viel Geld, dass er auf einen relevanten Bonus kommen würde.
Digiwas?
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Einwendungsduschgriff
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Mal um einen besseren Eindruck zu bekommen: hast Du fachliche Vorprägungen? Oder bist Du noch recht offen für Rechtsgebiete, die Du mittel- oder langfristig bearbeiten möchtest und für welche Du akquierieren möchtest?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Memo
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Memo »

Vorprägungen gibt es eigentlich nicht. Im Rahmen des Studiums habe ich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, Markenrecht und Kartellrecht etwas vertieft reinschnuppern können. Das Letztere fand ich ziemlich interessant, es dürfte am Wunschort aber eher keine Relevanz haben.

Allgemein gesehen schlägt mein Herz eher für das öffentliche Recht (daher auch die behördliche Option), einen Wimpernschlag gefolgt vom Zivilrecht. Die Tätigkeit des Strafverteidigers - mag sie sicher interessant sein - sehe ich für mich nicht.

Konkret interessiert mich noch das zivilrechtliche und das öffentlich-rechtliche Baurecht. Das ist aber reines Interesse, ohne hier besondere Kenntnisse vorweisen zu können. Gerade in diesem Bereich scheint mir der Markt dort doch ziemlich gesättigt zu sein.

Aber ich bin ehrlich gesagt sehr offen für künftige Rechtsgebiete und würde hier insgesamt nur wenig ausschließen (hier v.a. Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, wohl auch mit Abstrichen Wohnraummietrecht). Ich mag es eigentlich sehr, mich in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten und würde gern in einige meine Nase nochmal vertieft reinstecken. Über kurz oder lang ist ein eigenes und mit fundiertem Wissen untermauertes Fachdezernat, sei es in der Behörde oder in der anwaltlichen Tätigkeit, natürlich schon das Ziel.
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Tibor
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Tibor »

Memo hat geschrieben: Die Idee einer anteiligen Vergütung habe ich tatsächlich noch gar nicht in Erwägung gezogen. Woran wird die variable Vergütung denn zumeist in der Praxis festgemacht? Prozentual am eigenen Umsatz bzw. Gewinn oder am Kanzleiumsatz bzw. -gewinn? Was wäre denn in meiner speziellen Situation eine vorstellbare Angabe? Ich habe bezüglich eines variablen Gehalts wirklich nicht den blassesten Schimmer und Gehaltsstrukturen sind ja in Deutschland eher die Sorte Bankgeheimnis.
Das ist natürlich - der Hinweis von Freedom ist zutreffend - schwer zu verallgemeinern. Wenn du von einem bestehendem Mandantenstamm zehren kannst, dann kann sicherlich auch ne einfache Formel wenn Umsatz > x, dann VarVergütung = (Umsatz - x) * y% reichen.

Typischerweise wird man aber in Umsätze von Kollegen zugewiesen, Umsätze aus Bestandsmandanten und Umsätze allein akquiriert unterscheiden müssen.

Im Ergebnis muss man ja nur eine Regel finden, die der Ergebnisverteilung in einer Sozietät nach dem Modus eat what you kill vorsieht, nur das nicht am Gewinn, sondern am Umsatz anzusetzen ist.

Das hängt natürlich davon ab, welchen Anteil die variable Vergütung haben soll, also monatlich zu bemessen ist oder als Jahresbonus mit Vorauszahlung. Einfach ist es nicht, kann aber für den Inhaber das „Verlustrisiko“ aus dem neuen Mitarbeiter mindern.
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Kasimir
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben:
Memo hat geschrieben: Die Idee einer anteiligen Vergütung habe ich tatsächlich noch gar nicht in Erwägung gezogen. Woran wird die variable Vergütung denn zumeist in der Praxis festgemacht? Prozentual am eigenen Umsatz bzw. Gewinn oder am Kanzleiumsatz bzw. -gewinn? Was wäre denn in meiner speziellen Situation eine vorstellbare Angabe? Ich habe bezüglich eines variablen Gehalts wirklich nicht den blassesten Schimmer und Gehaltsstrukturen sind ja in Deutschland eher die Sorte Bankgeheimnis.
Das ist natürlich - der Hinweis von Freedom ist zutreffend - schwer zu verallgemeinern. Wenn du von einem bestehendem Mandantenstamm zehren kannst, dann kann sicherlich auch ne einfache Formel wenn Umsatz > x, dann VarVergütung = (Umsatz - x) * y% reichen.

Typischerweise wird man aber in Umsätze von Kollegen zugewiesen, Umsätze aus Bestandsmandanten und Umsätze allein akquiriert unterscheiden müssen.

Im Ergebnis muss man ja nur eine Regel finden, die der Ergebnisverteilung in einer Sozietät nach dem Modus eat what you kill vorsieht, nur das nicht am Gewinn, sondern am Umsatz anzusetzen ist.

Das hängt natürlich davon ab, welchen Anteil die variable Vergütung haben soll, also monatlich zu bemessen ist oder als Jahresbonus mit Vorauszahlung. Einfach ist es nicht, kann aber für den Inhaber das „Verlustrisiko“ aus dem neuen Mitarbeiter mindern.
Wobei das zu Fehlinzentivierung führt. Denn Mandate, die unter Berücksichtigung der Kostenquote verlustbringend sind, bringen auch Umsatz. Warum aber sollte die Kanzlei dafür einen Bonus zahlen?
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
EinHeinz
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von EinHeinz »

Ich weiß nicht, ob wir das gleiche Verständnis von Gewinn in der Konstellation haben.

Die variable Vergütung soll sich an der Gesamtleistung orientieren. Diese stellt in einer (kleinen) Kanzlei eine Mischkalkulation dar, bestehend aus gewinnbringenden, kostenneutralen und vielleicht auch verlustbringenden Mandaten. Verlustbringende Mandate können durchaus ihre Rechtfertigung haben - warum also nicht bei der variablen Vergütung berücksichtigen?

Wenn die variable Vergütung die Kosten und einen Partneranteil am Umsatz berücksichtigt, sehe ich die "Fehlinzentivierung" nicht: Betrag X geht für die Kosten drauf, vom darüber hinausgehenden Umsatz erhält der Anwalt Y Prozent als variable Vergütung. Der darüber hinausgehende Umsatz kann gleichzeitig der Gewinn sein, muss es aber nicht sein, bspw. weil die vereinbarte Kostenquote durch Maßnahmen der Partner nicht eingehalten wurde. In jedem Fall ist er für die Kanzlei und den Anwalt super, weil bei beiden mehr in die Kasse kommt.
Herr Anwalt
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Herr Anwalt »

Bitte auch berücksichtigen - insbesondere wenn du im ÖR unterwegs bist - dass du schon erhebliche Vorschüsse fordern müsstest um bei einer leistungsabhängigen Vergütung solide entlohnt zu werden.
Denn bis die Verfahren und Fälle durch sind, mehrere Leute Raten zahlen, die Reschtsschutz abrechnet, die Leute bezahlen, brauchst du idR ein paar Jahre.
Ich hab 2-3 Jahre gebraucht um mein Fixum zu rechtfertigen (Hälfte vom Umsatz) und gehe jetzt nach 3 Jahren erst deutlich darüber hinaus.
Kasimir
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Kasimir »

Herr Anwalt hat geschrieben:Bitte auch berücksichtigen - insbesondere wenn du im ÖR unterwegs bist - dass du schon erhebliche Vorschüsse fordern müsstest um bei einer leistungsabhängigen Vergütung solide entlohnt zu werden.
Denn bis die Verfahren und Fälle durch sind, mehrere Leute Raten zahlen, die Reschtsschutz abrechnet, die Leute bezahlen, brauchst du idR ein paar Jahre.
Ich hab 2-3 Jahre gebraucht um mein Fixum zu rechtfertigen (Hälfte vom Umsatz) und gehe jetzt nach 3 Jahren erst deutlich darüber hinaus.
Dies ist allerdings eine Frage der Vorfinanzierung von Gewinnen. In der Sache sollte helfen, dass man mindestens monatlich abrechnet. Dann entsteht nur eine Lücke von ca. 3 Monaten.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Memo »

Danke für die näheren Ausführungen zur variablen Vergütung.

Ich habe bis jetzt für mich mitgenommen, dass die 45.000 Euro Anfangsgehalt zumindest nicht unverschämt sind, wobei hier durchaus aber auch andere Gestaltungen als Jahresgehalt/12 denkbar sind.

Ansonsten würde ich mich auch nach wie vor sehr über Erfahrungsberichte von selbstständigen oder angestellten Anwälten in eher strukturschwachen Regionen freuen.

Bonusfrage: Gibt es neben "Erfolgreich starten als Rechtsanwalt" (Hrsg von Trimborn v. Landenberg) noch weitere relevante und interessante Lektüre, die man sich ruhig mal geben kann, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Kanzleigründung?
Gelöschter Nutzer

Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bonusfrage: Gibt es neben "Erfolgreich starten als Rechtsanwalt" (Hrsg von Trimborn v. Landenberg) noch weitere relevante und interessante Lektüre, die man sich ruhig mal geben kann, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Kanzleigründung?
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