Und danach läßt Du dann das schwerstbehinderte Kind in seinen Exkrementen verrecken, oder wie?thh hat geschrieben:Was ist denn daran "grenzwertig", wenn das zutrifft? Im Bereich des SGB V ist eben nur eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, die das Maß des Notwendigen nicht überschreitet, zu erbringen (§ 12 Abs. 1 SGB V).Schlumpfi hat geschrieben:aber ich hab ein Verfahren, wo die Behördenvertreterin (gesetzliche Krankenkasse, Rechtsanwältin) auch sehr sehr grenzwertig schreibt. Z.B. dass die Grenze der Wirtschaftlichkeit erreicht ist, bei Kosten für die Krankenpflege eines schwerstbehinderten Kindes.
(Sorry, aber empathielose Arzthelferinnen und KrankenkassensachbearbeiterInnen machen mir immer Blutdruck.)