Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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thh
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von thh »

Urs Blank hat geschrieben:Manchmal an Kleinigkeiten festzumachen wie der Sitte, den OLG-Präsidenten (ohne jede Ironie) als "Chefpräsidenten" zu titulieren.
Das ist ja nun keine Erfindung eines besonderen Ehrentitels, sondern vielmehr die einzige historische Bezeichnung, die sich erhalten hat, als man sie mit dem Landgerichtsrat, dem Landgerichtsdirektor und dem Senatspräsidenten zusammen abgeschafft hat.
Urs Blank hat geschrieben:Oder: Das enorme Machtgefälle zwischen Proberichter und LG-Präsident in der ehrfurchtsvoll so genannten "Präsidentenkammer", obwohl beide dasselbe Stimmengewicht haben.
Dieses Gefälle dürfte letztlich auch in der unterschiedlichen fachlichen Kompetenz und Erfahrung seine Begründung haben - und es findet sich auch dort, wo Kollegen nicht nur dasselbe Stimmgewicht, sondern auch dasselbe Amt innehaben, sich aber in 10-15 Jahren Erfahrung unterscheiden.
Urs Blank hat geschrieben:Oder: Die Noten, die im Rahmen von Beurteilungen selbst an gestandene Bundesrichter wie an Schulkinder verteilt werden usw. usw.
Die Notwendigkeit einer Beurteilung vor einer Beförderung ist verfassungsrechtlich geboten. Was das mit Schulkindern (oder Studenten, oder Referendaren, oder Assessoren, oder auch Professoren, die ja im Rahmen der Evaluation ebenfalls bewertet werden) zu tun hat, erschließt sich mir allerdings nicht.

Jeder Arbeitnehmer bekommt ein Zeugnis, mit dem er sich auf eine neue Stelle bewirkt. Warum sollte das ausgerechnet für "gestandene Bundesrichter" nicht gelten?
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Schnitte
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Schnitte »

thh hat geschrieben:
Schnitte hat geschrieben:In dem Fall meines Dienstherrn war die Beförderungskette A13-A14-A15 wirklich ein automatisch ablaufender, von der hierarchischen Stellung unabhängiger Vorgang, der letztlich einfach selbstlaufende Gehaltserhöhungen bedeutete. Ich war als A13 auch mal formal Dienstvorgesetzter von A15-Kollegen. Ist ein bisschen wie beim Militär: Rang ist nicht gleichbedeutend mit Dienststellung.
Das wird sich allerdings nur höchst selten tragfähig begründen lassen, weil die jeweilige Stelle und das Amt zusammenpassen müssen. Wer als Regierungsdirektor eine Tätigkeit wahrnimmt, in der er einem Regierungsrat zuarbeitet, ist entweder selbst nicht amtsangemessen beschäftigt, oder der Regierungsrat wird für seine Aufgaben nicht angemessen besoldet.
Besagte (oberste Bundes-)Behörde nannte dieses Konzept "Korridorstelle". Mehrere aufeinanderfolgende Besoldungsgruppen werden zusammengefasst und die Stelle dann nicht mit einer einzigen Besoldungsgruppe, sondern mit allen davon bewertet. Eine Stelle im höheren Dienst könnte beispielsweise als "A13 bis A15" bewertet sein (das sind dort sogar die meisten im hD). Wer auf dieser Stelle sitzt, wird dann mit Ablauf festgelegter Fristen auf A14 und A15 befördert, aber die Stelle bleibt gleich. Wer von dort auf eine andere "A13 bis A15"-Stelle wechselt, ist danach auf einer anderen Stelle, nimmt aber sein zuvor erworbenes Amt mit. Wenn sowohl Mitarbeiter- als auch Vorgesetztenstelle entsprechend eingruppiert sind, kann sich daraus ergeben, dass der Vorgesetzte niedriger besoldet wird, obwohl beide Stellen formal gleichwertig sind. Ob das mit Beamtenrecht vereinbar ist, mag man vielleicht anzweifeln können, es wird aber dort im großen Stil so gehandhabt (übrigens auch im gD, dort ist der Korridor dann "A9 bis A11").
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von JuraHooligan »

Tibor hat geschrieben:
Liz hat geschrieben:
Dein Gefühl trügt: In Berlin gibt es lt Stellenplänen zum Haushaltsgesetz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Fachgerichte hab ich jetzt nicht ausgewertet) insgesamt folgende Stellen*: 1.005 x R1 und 424 x R2-R8, also AG, LG, OLG, StA und GenStA. Das heißt „Karriere machen“ ca 30%.

Nimmt man nur die Gerichte der Ordentlichen, dann sind es 719x R1 zu 336x R2-R8, also ca 32% Beförderungsquote.

Bei der StA/GenStA ist das Verhältnis 286x R1 zu 88x R2-R6, also nur 23% „Karriere“ (iSv R2 und mehr).


*
R1 = 1.005
R2 = 366
R3 = 48
R4 = 5
R5 = 1
R6 = 3
R8 = 1

Falsch, die Beförderungsquote ist höher. Die 424 R2-R8 Richter fallen nicht aus dem heiteren Himmel, sondern sind allesamt Richter, die einst eine der 1005 R1 Stellen hatten.
Anders ausgedrückt: Wenn die 424 R2-R8 Stellen im Lauf der Zeit nachbesetzt werden müssen aufgrund von Pensionierung etc., kommen 424 der jetzigen R1 Richter zum Zug. Die Beförderungsquote liegt damit bei etwa 42%
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Solar
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Solar »

Karriere definiere ich mit beruflichem Aufstieg (mehr Verantwortung, mehr Weisungsbefugnis, mehr Macht) und höherem Verdienst. So würden es vermutlich die meisten definieren. Das passt schlicht nicht zur Justiz, weshalb ich denjenigen zustimme, die darauf verweisen, dass man sich das von vornherein klar machen sollte. Und das gilt m.E. völlig unabhängig von den geringen Aussichten für eine "Beförderung", die eigentlich gar keine ist, denn:

Man kann hierzu Thomas Fischer zitieren und darauf verweisen, dass "Karriere" im hierarchischen Sinne (= mehr Verantwortung aufgrund besserer Leistung, höhere Hierarchiestufe mit Weisungsbefugnis und mehr Gehalt als Belohnung für bessere Leistung) für den Richterberuf schlicht nicht passt: Richter sind qua Verfassung unabhängig, und zwar ungeachtet ihrer "Karrierestufe". Ein RiOLG ist nicht "höher" als ein RiLG, sondern hat nur eine ganz andere Aufgabe. Dasselbe gilt für den VRiLG oder den RiBGH gegenüber dem Assessor am AG usw. Einen "Chef" hat man in der rechtsprechenden Justiz ja zum Glück gerade nicht. Selbst der Präsi ist nur der Verwalter, nicht der Boss. Gerade bei Letzterem wird ganz offensichtlich, dass die Stufe nichts mit der Richter-Qualifikation zu tun hat: Präsident eines größeren Gerichts wird nicht, wer als Richter besonders fleißig oder "gut" war (was auch immer das heißen soll), sondern wer zur rechten Zeit an der richtigen Position sonderverwendet wurde und idealerweise noch das richtige Parteibuch dabei hatte. Natürlich mag sie/er sich dann in diesen Stationen bewiesen haben aber mit einer guten Richtertätigeit hat das nichts zu tun. Muss es ja auch nicht, es geht schließlich um eine Verwaltungstätigkeit.

Natürlich ist das durch die Bewertungssystematik (Vorsitzende) und die faktische Macht des Präsidenten über unsere Wechselmöglichkeiten eingeschränkt. Auch in einer Strafkammer kann sich das Verhältnis zum Vorsitzenden hierarchisch ausbilden. Das sind dann jedoch eher Wildwüchse, die eigentlich systemfremd sind.

Bei der Staatsanwaltschaft ist das etwas anderes, weshalb es mir bis heute auch unerklärlich ist, weshalb die StA in den meisten Bundesländern (oder gar allen?) mit Gerichten gleichgesetzt und dort nach R besoldet/befördert wird. Bei der StA ist es m.E. eine echte Beförderung, es gibt ein echtes Hierarchie-Verhältnis. Die A-Besoldungsmechanik würde viel besser passen. Ich halte auch weiterhin nichts vom "Zwangswechsel" in vielen Bundesländern zwischen StA und Gericht aber das ist ein anderes Thema...

Man sollte die unterschiedllichen Besoldungsstufen bei Richtern vielleicht vollständig abschaffen und überall ein lineares System wie innerhalb der Stufen einhalten. Für Sondertätigkeiten (Vorsitzende) gibt es dann Zulagen oder Arbeitsentlastung. Wieso ein RiOLG mehr verdienen sollte als ein RiLG oder RiAG, ist auf den ersten Blick nicht einleuchtend. Bekanntlich ist der auch nicht zwingend besser oder fleißiger, sondern hat i.d.R. eher bessere Kontakte oder war zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Mit Bestenauslese hat das in der Praxis kaum etwas zu tun.

Damit würde man dann auch unerfüllbare Begehrlichkeiten (jeder will mindestens R2 werden, obwohl es nur für knapp die Hälfte der Leute solche Stellen gibt...) beruhigen und Frustration vorbeugen. Denn bei einem ehrlichen Blick in den Spiegel wollen vermutlich die wenigsten Kollegen rein nach der Tätigkeitsbeschreibung ernsthaft Beisitzer am OLG oder BGH sein. Das macht man nur, weil es ruhmreich ist, es mitunter etwas entspannter zugeht und mehr Sold gibt. Die meisten, die ich kenne, haben aber am "Straßenkampf" am AG oder LG deutlich mehr Freude als am Schreiben von Voten im stillen Kämmerlein, um dann in der Verhandlung brav nickend neben dem Vorsitzenden zu sitzen (ausgenommen vielleicht Beisitzer in Strafkammern). Hätte ich die Wahl zwischen Einzelrichter-R1 am AG/LG und R2 als Beisitzer im OLG-Senat, würde ich immer die erste Instanz wählen. Man kann sich auch fragen, wieso es überhaupt einen "Vorsitzenden" gibt. Auch das könnte man m.E. abschaffen. Das ist ja auch ein Trugbild: Der Vorsitzende hat keine größere Entscheidungskompetenz als die Beisitzer, nur den höheren Stuhl (das ist geradezu absurd!). Wieso sollte der Vorsitzende in einem Fall die Verhandlung führen, bei dem er nicht Berichterstatter ist? Das macht doch gar keinen Sinn...

Ich räume ein: Ein System ohne Karrierestufen klingt etwas sozialistisch. Allerdings würde es die Realität in der Justiz ehrlich abbilden und einige Probleme lösen. Die oben diskutierte R1-Systematik ist ja auch so ausgestaltet. Das wäre dann konsequent umgesetzt. Allein das Wissen, dass es neun Stufen über mir gibt mit verschiedenen glorreich klingenden Titeln und höheren Besoldungen, höheren Stühlen und bunteren Roben verursacht einen gewissen Frust, wenn man bedenkt, dass nur die zweite dieser neun ausstehenden Stufen realistisch erreicht werden kann (und selbst die nur mit ca. 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit, Glück und Aufwand). Wenn ich dann noch daran denke, dass ich dafür mindestens vier Jahre in der Justiz-Verwaltung (Sonderverwendung) arbeiten muss, rollen sich mir die Zehennägel hoch: gerade solche Tätigkeiten will man doch in aller Regel vermeiden, wenn man sich für die Justiz entscheidet.
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Tibor
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Tibor »

JuraHooligan hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:
... Das heißt „Karriere machen“ ca 30%.

..., also ca 32% Beförderungsquote. ...
Falsch, die Beförderungsquote ist höher. ... Die Beförderungsquote liegt damit bei etwa 42%

Das ist natürlich richtig. Ich bezog mich auf den Istzustand: 30% aller Richter sind in einem Beförderungsamt und nicht auf die Wahrscheinlichkeit der Beförderung, also wieviel der Eingangsämtler können in ein Beförderungsamt perspektivisch aufsteigen. Das ist nichts anderes, als dass 25% aus 75 eben 1/3 und nicht 1/4tel ist.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Carlos84 »

Guter Beitrag von Solar. Dem schließe ich mich an.
Gelöschter Nutzer

Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn ich dann noch daran denke, dass ich dafür mindestens vier Jahre in der Justiz-Verwaltung (Sonderverwendung) arbeiten muss, rollen sich mir die Zehennägel hoch: gerade solche Tätigkeiten will man doch in aller Regel vermeiden, wenn man sich für die Justiz entscheidet.
Es gibt auch Menschen im Justizdienst, die die Sonderverwendungen fachlich hochinteressant finden, mitunter auch deshalb gerade in die Justiz wollen (die Stellen für internationale Sonderverwendungen sind z.T. auf anderem Wege nicht erreichbar, bieten perspektivisch auch eine Übernahmemmöglichkeit, dafür buckeln manche vorher halt ein paar Jahre in der Justiz ab). Das spricht freilich erst recht dafür, dass es sich um einen Systemfehler handelt.

Und btw: Warum mindestens vier Jahre?
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Solar
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Solar »

Quantensprung hat geschrieben:Es gibt auch Menschen im Justizdienst, die die Sonderverwendungen fachlich hochinteressant finden, mitunter auch deshalb gerade in die Justiz wollen (die Stellen für internationale Sonderverwendungen sind z.T. auf anderem Wege nicht erreichbar, bieten perspektivisch auch eine Übernahmemmöglichkeit, dafür buckeln manche vorher halt ein paar Jahre in der Justiz ab). Das spricht freilich erst recht dafür, dass es sich um einen Systemfehler handelt.
Und btw: Warum mindestens vier Jahre?
Nach meiner Nahbereichs-Empirie kann man das (internationale Verwendung in der Verwaltung) durch Einstieg in die Landesverwaltung mindestens ebenso gut erreichen (und dann macht man wenigstens genau das, wofür man sich entschieden hat: nämlich als Jurist in der Exekutive zu arbeiten). Dort werden doch auch händeringend Leute gesucht, die sich mal auf europäischer Ebene verwenden lassen. Von der EU als Arbeitgeber mal ganz abgesehen.

Hinzu kommt, dass international doch nur die wenigsten Richter im Rahmen der Sonderverwendung eingesetzt werden dürften (ich kenne zumindest niemanden). Und nur um da mal Verwechslungen zu vermeiden: Ich spreche von einer "echten" Sonderverwendung im Sinne des Personalkonzepts (Beförderungs-Boost), nicht von einer paarmonatigen Abordnung zum EuGH/EU-Kommission usw. Die Regel dürften vielmehr Sonderverwendungen sein wie Untersuchungsausschuss im Landtag, Referent im Verkehrsministerium, IT-Beauftragter für die Einführung der E-Akte oder Justizprüfungsamt (letzteres ist wenigstens fachnah). Der Gedanke, Richter zu werden, um sich dem "Endziel" der Verwendung im Ausland zu nähern, erscheint mir regelrecht absurd. Viel umständlicher geht es doch kaum.

Aber ich will die Diskussion nicht schon wieder mit diesem Nebenthema belasten (habe ich mich zwei Threads drunter schon drüber ausgelassen ;)), daher gerne b2t!

Vier Jahre sind in BaWü die vorgesehene Zeit für die Sonderverwendung.
Gelöschter Nutzer

Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nach meiner Nahbereichs-Empirie kann man das (internationale Verwendung in der Verwaltung) durch Einstieg in die Landesverwaltung mindestens ebenso gut erreichen (und dann macht man wenigstens genau das, wofür man sich entschieden hat: nämlich als Jurist in der Exekutive zu arbeiten).
Wenn es sich um Stellen im exekutiven System der EU handelt, bin ich weitestgehend bei dir (aus der Landesverwaltung schafft man es am ehesten in die Landesvertretung, sonst sind doch meist Bundesbeamte / -angestellte in den EU-Behörden tätig). Für andere internationale Stellen würde ich das differenzierter sehen - erst recht, wenn es um Stellen an internationalen Gerichten geht.
: Ich spreche von einer "echten" Sonderverwendung im Sinne des Personalkonzepts (Beförderungs-Boost), nicht von einer paarmonatigen Abordnung zum EuGH/EU-Kommission usw.
Gibt es sowas in BaWü?
Die Regel dürften vielmehr Sonderverwendungen sein wie Untersuchungsausschuss im Landtag, Referent im Verkehrsministerium, IT-Beauftragter für die Einführung der E-Akte oder Justizprüfungsamt (letzteres ist wenigstens fachnah).
Untersuchungsausschüsse können auch extrem fachnah sein - für Staatsanwälte ist das sogar unabhängig vom Untersuchungsgegenstand der Fall. ;)
Der Gedanke, Richter zu werden, um sich dem "Endziel" der Verwendung im Ausland zu nähern, erscheint mir regelrecht absurd. Viel umständlicher geht es doch kaum.
Ich finde, solche Gedanken zeigen die Notwendigkeit, dass man eine Debatte führen muss, ob es nicht sinnvoll ist, die gesetzlichen Möglichkeiten des Richterverhältnisses zu erweitern. Einzelne VGe schöpfen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten (Richter auf Zeit, Richter kraft Auftrag) ja schon sehr weit aus; schlecht finde ich das nicht. Ich würde mir generell wünschen, dass mehr in der Justiz erfahrene Juristen diese Kompetenz und Perspektive in Berufe außerhalb der Justiz transportieren könnten.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Solar hat geschrieben:Vier Jahre sind in BaWü die vorgesehene Zeit für die Sonderverwendung.
Wurde das verlängert? Die regelmäßigen Sonderverwendungen zum Bundesverfassungsgericht und zum jeglichen fachnahen Bundesgericht liegen bei eher drei Jahren. Lediglich die Abordnung an das Landesjustizministerium wird bei vier Jahren veranschlagt.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Solar
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Solar »

Quantensprung hat geschrieben:Ich finde, solche Gedanken zeigen die Notwendigkeit, dass man eine Debatte führen muss, ob es nicht sinnvoll ist, die gesetzlichen Möglichkeiten des Richterverhältnisses zu erweitern. Einzelne VGe schöpfen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten (Richter auf Zeit, Richter kraft Auftrag) ja schon sehr weit aus; schlecht finde ich das nicht. Ich würde mir generell wünschen, dass mehr in der Justiz erfahrene Juristen diese Kompetenz und Perspektive in Berufe außerhalb der Justiz transportieren könnten.
M.E. vielmehr andersrum: Der Blick über den Tellerrand tut jedem Richter gut. Allerdings dürfte für die meisten der Blick in die Privatwirtschaft oder den Justizvollzug relevanter sein als ausgerechnet in die Ministerialverwaltung oder parlamentarische Ausschüsse. Deshalb gibt es in anderen Ländern ja auch mit gutem Grund eine Mindestberufserfahrung als Anwalt oder dergleichen, bevor man Richter werden darf. Auch dass es dies in DE nicht gibt, ist mir völlig unverständlich.

Was aber (jdf. in BaWü) passiert, ist weitgehend reine Augenwischerei: Wie gesagt landen die allerwenigsten Richter im Rahmen der Sonderverwendung in Positionen, in denen sie wirklich etwas für die Rechtsprechung nützliches lernen. Was bringt denn da ein vierjähriges Intermezzo beim IT-Fachzentrum (= Telefonkundenservice für die Fachsoftware), im Untersuchungsausschuss, im Justizprüfungsamt, als Büroleiter des Ministers oder als Brexit-Referent? Das alles ist mittlerweile auch keine Ausnahme mehr, sondern man ballert die Justizverwaltung scheinbar mit Richtern zu, wo es nur geht während die Gerichte in Arbeit absaufen. Es ist mittlerweile schon eher die Ausnahme, wenn man nicht dahin sonderverwendet wird. Für die Karriere "bringt" es daher auch nicht mehr wahnsinnig viel, es "schadet" nur, wenn man ablehnt. Die Motivation (gerade auch im Hinblick auf die Länge von vier Jahren!) für diese Personalpolitik ist mir unerklärlich. Wieso nimmt man dafür nicht einfach Juristen aus der Verwaltung? Die sind doch weder teurer noch schlechter geeignet. Vielleicht kann mir das ja jemand erläutern...? :-k
Solar hat geschrieben:Untersuchungsausschüsse können auch extrem fachnah sein - für Staatsanwälte ist das sogar unabhängig vom Untersuchungsgegenstand der Fall. ;)
Hinsichtlich der Staatsanwälte hast du vollkommen recht, was aber umso mehr zeigt, dass man die beiden Laufbahnen trennen sollte, denn für die Rechtsprechung sehe ich da keine sinnvollen Erkenntnisse.
Quantensprung hat geschrieben:Gibt es sowas in BaWü?
Ich weiß nicht, ob sich das "Abordnung" nennt aber es gibt einen sog. Europapool, über den man problemlos in derartigem Rahmen an die internationalen Stellen kommt. Bewährt man sich dort, folgen gerne auch mal Angebote dauerhaft zu wechseln (als Referent für einen EuGH-Richter z.B. - gerade so bei einer Kollegin erlebt). Der Europapool existiert aber auch in der Innenverwaltung.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Zippocat »

Abordnungen an BGH/GBA/BVerfG sind (von dort aus) nach meiner Kenntnis und Erfahrung bei Kollegen aus dem Bezirk auf drei Jahre angelegt.
Zuletzt geändert von Zippocat am Montag 23. April 2018, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Solar
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Solar »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Solar hat geschrieben:Vier Jahre sind in BaWü die vorgesehene Zeit für die Sonderverwendung.
Wurde das verlängert? Die regelmäßigen Sonderverwendungen zum Bundesverfassungsgericht und zum jeglichen fachnahen Bundesgericht liegen bei eher drei Jahren. Lediglich die Abordnung an das Landesjustizministerium wird bei vier Jahren veranschlagt.
Genau so ist es. Da ich hier nur über die Sonderverwendung in die Verwaltung jammere, bezieht sich das mit den vier Jahren auch nur darauf ;) Gegen die Sonderverwendung bei Bundesgerichten gibt es natürlich nichts einzuwenden - und die geht tatsächlich nur zwei bis drei Jahre.

Hierzu kann ich nur das Personalkonzept empfehlen, das ist wirklich lobenswert transparent gestaltet (ich lasse mal dahingestellt, ob es in der Praxis auch so gehandhabt wird):
Im Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg dauert die Abordnung in der Regel vier Jahre, bei den Bundesgerichten und dem Bundesministerium der Justiz wird eine Abordnungszeit von zwei bis drei Jahren erwartet. Im Rahmen des sog. Dynamischen Europapools sind auch kurzfristige Verwendungen ab einem Zeitraum von drei Monaten möglich.
Gelöschter Nutzer

Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

M.E. vielmehr andersrum: Der Blick über den Tellerrand tut jedem Richter gut.
In die andere Richtung kann ich das genauso unterschreiben.
Die Motivation (gerade auch im Hinblick auf die Länge von vier Jahren!) für diese Personalpolitik ist mir unerklärlich.
Für die vier Jahre kann ich auch keinen überzeugenden Erklärungsansatz liefern, aber unabhängig von der Zeitspanne: Durch Sonderverwendungen können Richter Verwaltungskompetenzen erwerben - und die werden sie für viele Beförderungsstellen dringend benötigen.
Hinsichtlich der Staatsanwälte hast du vollkommen recht, was aber umso mehr zeigt, dass man die beiden Laufbahnen trennen sollte, denn für die Rechtsprechung sehe ich da keine sinnvollen Erkenntnisse.
Ich bin auch ein Befürworter der getrennten Laufbahn, aber freiwillige Laufbahnwechsel sollten problemlos möglich sein. Das würde erschwert werden, wenn man Staatsanwälte in die A-Besoldung überführen würde. Und ansonsten, neben dem Gesichtspunkt Verwaltungskompetenzen: Ich finde, es tut gerade Juristen gut, einfach mal eine Zeit aus den gewöhnten Abläufen und Routinen herauszukommen. Aufzwingen sollte man das aber keinem.

Das Personalkonzept in BaWü liest sich sehr ansprechend, da kann man fast schon ein wenig neidisch werden.
Liz
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Liz »

Solar hat geschrieben: Bei der Staatsanwaltschaft ist das etwas anderes, weshalb es mir bis heute auch unerklärlich ist, weshalb die StA in den meisten Bundesländern (oder gar allen?) mit Gerichten gleichgesetzt und dort nach R besoldet/befördert wird. Bei der StA ist es m.E. eine echte Beförderung, es gibt ein echtes Hierarchie-Verhältnis. Die A-Besoldungsmechanik würde viel besser passen. Ich halte auch weiterhin nichts vom "Zwangswechsel" in vielen Bundesländern zwischen StA und Gericht aber das ist ein anderes Thema...
Ich gebe insoweit allerdings zu bedenken, dass die Weisungsabhängigkeit bei der StA in weiten Teilen auch nur theoretisch besteht und die Dezernenten im Übrigen (tlw mit finaler Wirkung) tun, was sie wollen - egal, ob sie jetzt 1 Jahr oder 35 Jahre Berufserfahrung haben. Da scheint mir die A-Besoldung nur schwer übertragbar zu sein, weil diese ihrer Logik nach voraussetzt, dass es auch für das "Fußvolk" unterhalb der Führungsebene Beförderungsmöglichkeiten gibt.
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