Passivlegitimation Gemeinde/Behörde

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Passivlegitimation Gemeinde/Behörde

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Servus,

ich blicke nicht ganz durch, wer bei einer Gemeinde Behörde ist.

Grundsätzlich ist die Gemeinde der Rechtsträger von Behörden - nur welche sind das? Ich komme nur auf den Bürgermeister. Darüber hinaus kann die Behörde bspw. Sicherheitsbehörde nach dem LStVG sein (in Bayern) - ist dann also Rechtsträger und Behörde identisch?

Was ist mit Ämtern, Referaten/Dezernaten? Sind das Behörden (Außenwirkung?) oder nur verwaltungsinterne Organisationseinheiten?

:-k
Tobias__21
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Re: Passivlegitimation Gemeinde/Behörde

Beitrag von Tobias__21 »

Der Gemeinderat ist auch Behörde. Die Ämter sind keine Behörden. Oben steht da der Bürgermeister, der ist Behörde. Es gibt ja auch Baubürgermeister, Sozialbürgermeister, usw. Das sind dann Dezernate. Der Oberbürgermeister ist bspw. Dezernat I, der erste Bürgermeister Dezernat II, usw. Und darunter (unter den einzelnen Dezernaten) kommen dann die Ämter. Ich weiss aber nicht, wie das in Bayern ist.

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde, die Ämter vertreten den Bürgermeister. Diese ganzen Ämter, wie Sozialamt, Amt für öffentliche Ordnung, Standesamt, Forstamt, usw. sind keine eigenständigen Behörden.

Mir würden spontan als Behörden tatsächlich nur der Gemeinderat+Bürgermeister einfallen.
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Gelöschter Nutzer

Re: Passivlegitimation Gemeinde/Behörde

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich danke dir schon mal, das hilft mir bereits ein gutes Stück weiter.

Warum ist der Gemeinderat eine Behörde? Zwar nimmt er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung vor, aber ich habe gelesen, dass § 1 IV VwVfG systematisch dahingehend einzuschränken ist, dass Behörden nur solche Stellen sind, die Außenwirkung entfalten können - Gemeinderatsbeschlüsse bedürfen dazu ja aber stets der Umsetzung durch den Bürgermeister?
Mir würden spontan als Behörden tatsächlich nur der Gemeinderat+Bürgermeister einfallen.
Und wie ist es zu verstehen, wenn es im SV bspw. heißt die "Denkmalschutzbehörde der Stadt X handelt"?

Und was heißt es konkret, wenn bspw. eine kreisfreie Stadt Bauaufsichtsbehörde ist ... das macht dann ja wohl nicht der Bürgermeister persönlich. Aber wird eine Baugenehmigung dann - in Vertretung der Gemeinde - durch den Bürgermeister bzw. in dessen Auftrag erteilt/versagt?
arlovski
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Re: Passivlegitimation Gemeinde/Behörde

Beitrag von arlovski »

die feststellung der zulässigkeit eines bürgerbegehrens ist bspw ein VA vom rat als handelnde behörde
Tobias__21
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Re: Passivlegitimation Gemeinde/Behörde

Beitrag von Tobias__21 »

Es gibt auch selbstvollziehende Beschlüsse des Gemeinderats. Ich meine, die Benennung von Straßen fällt darunter. Dann ist der Beschluss als VA mit der Anfechtungsklage angreifbar.

Die Denkmalschutzbehörde der Stadt X wäre in BW die untere Baurechtsbehörde. Wenn Gemeinden gewisse Vrs. erfüllen sind sie selbst untere Baurechtsbehörde, wenn nicht das LRA. Wenn im SV der Stadt X steht, wird auch die Gemeinde X der Rechtsträger sein, also wird die verklagt.

Nein, das macht nicht der Bürgermeister persönlich, das macht "sein" Baurechtsamt. Wenn man da klagt, verklagt man die Gemeinde. Im Urteil würde man dann etwa schreiben: gegen Stadt X, diese vertreten durch den (Ober)bürgermeister, dieser vertreten durch das xy Amt (i.d.R. das Rechtsamt). Das Rechtsamt tritt dann vor Gericht auf, nicht der Bürgermeister und i.d.R. auch nicht das Baurechtsamt. Oder die Gemeinde nimmt sich einen RA. In Fällen des Anwaltszwangs (bspw. LG) muss sie das sogar.

Nach außen hast Du immer die Gemeinde, die vom Bürgermeister vertreten wird. Wie sich die Gemeinde intern organisiert mit Ämtern, Dezernaten, usw. ist ihre Sache. Organisationshoheit, kommunale Selbstverwaltung.
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Gelöschter Nutzer

Re: Passivlegitimation Gemeinde/Behörde

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

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die feststellung der zulässigkeit eines bürgerbegehrens ist bspw ein VA vom rat als handelnde behörde
Es gibt auch selbstvollziehende Beschlüsse des Gemeinderats. Ich meine, die Benennung von Straßen fällt darunter. Dann ist der Beschluss als VA mit der Anfechtungsklage angreifbar.
Danke.
Die Denkmalschutzbehörde der Stadt X wäre in BW die untere Baurechtsbehörde. Wenn Gemeinden gewisse Vrs. erfüllen sind sie selbst untere Baurechtsbehörde, wenn nicht das LRA. Wenn im SV der Stadt X steht, wird auch die Gemeinde X der Rechtsträger sein, also wird die verklagt.
Wenn es also heißt "Behörde der Stadt X", meint es eigtl. "die Stadt X als Behörde"?
Nein, das macht nicht der Bürgermeister persönlich, das macht "sein" Baurechtsamt. Wenn man da klagt, verklagt man die Gemeinde. Im Urteil würde man dann etwa schreiben: gegen Stadt X, diese vertreten durch den (Ober)bürgermeister, dieser vertreten durch das xy Amt (i.d.R. das Rechtsamt). Das Rechtsamt tritt dann vor Gericht auf, nicht der Bürgermeister und i.d.R. auch nicht das Baurechtsamt. Oder die Gemeinde nimmt sich einen RA. In Fällen des Anwaltszwangs (bspw. LG) muss sie das sogar.
Danke.
Tobias__21
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Re: Passivlegitimation Gemeinde/Behörde

Beitrag von Tobias__21 »

Ich will jetzt nix falsches sagen, aber ich meine wenn die Gemeinde zuständig ist (ins Fachgesetz schauen), wird die "Denkmalschutzbehörde" beim Baurechtsamt angesiedelt sein, bspw. Referat für Denkmalschutz. Dann verklagst du in jedem Fall die Gemeinde.
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Gelöschter Nutzer

Re: Passivlegitimation Gemeinde/Behörde

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

merci
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