Schon, aber die Konstellationen sind doch übersichtlich: normalerweise genügt das Abschreiben des Gesetzes, beim Versuch "er habe versucht" oder "versucht zu haben", dann muss man den Gesetzestext eben so anpassen, dass noch ein gerader Satz herauskommt; häufiger braucht man dann noch "gemeinschaftlich handelnd", und für alles andere empfehle ich meinen Referendarinnen und Referendaren http://www.muenster.de/~lucas/jura/Anklageschrift.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt) und nutze das manchmal auch noch selbst. Das entspricht zwar nicht der hiesigen Form der Anklage, aber die Seiten 2-4 mit Mustern für den abstrakten Anklagesatz sind am Anfang Gold wert.Muirne hat geschrieben:22 stgb? Schreib den mal ab. Dann isses falsch. Der funktioniert anders als der 26 stgb.thh hat geschrieben:Das wörtliche Abschreiben des Gesetzes kann so schwer doch nicht sein?Muirne hat geschrieben: (ich kann noch nicht mal nen einfachen (!) abstrakten Anklagesatz und das ist wirklich mein ernst).
Schwierig ist doch eigentlich nur, wie man §§ 20, 21, 63, 64 StGB sauber in den abstrakten Anklagesatz bekommt.
Entschuldigung, ich wollte das nicht kleinreden - ich war nur wirklich überrascht. Ich kenne viele Schwierigkeiten bei der Anklageschrift: gerade beim Formulieren des konkreten Anklagesatzes (alle Tatbestandsmerkmale und sonstigen notwendigen Bestandteile drin, aber sonst so knapp wie irgend möglich, sprachlich schön, und am besten - gerade bei mehreren Taten - dennoch so, dass man den Zusammenhang und die wesentlichen Elemente der Tat aus ihm ersdehen kann), aber auch bei der Nummerierung und Gliederung verschiedener Tatkomplexe mit wechselnden tatein- und tatmehrheitlichen Tatbegehungsweisen, Aufzählung aller Beweismittel (am besten noch logisch gegliedert in der Reihenfolge, in der sie am besten in die Hauptverhandlung eingeführt werden), ein gutes wesentliches Ergebnis der Ermittlungen, das die Schwerpunkte richtig setzt und angenehm zu lesen ist, vielleicht noch die Berechnung der 6-Monats-Frist ... Beim abstrakten Anklagesatz ist mir als einiges Problem bisher die Unfähigkeit oder Unwilligkeit aufgefallen, wirklich den Wortlaut des Gesetzes abzuschreiben (und nicht irgendwie ähnlich wiederzugeben).Muirne hat geschrieben:Dass das schwer suboptimal und ungewöhnlich ist dass ich das noch nicht kann ist völlig klar. Das war ja aber hier gerade mein Punkt.
Das unterstütze ich!Muirne hat geschrieben:Kann ein mod unsere letzten paar Beiträge vllt in den ref thread verschieben?