Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

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Honigkuchenpferd
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Kasimir hat geschrieben:Das ist mir schon klar. Ich wollte damit durch die Blume sagen: Wenn man eine derartige Abwägung treffen kann, sind die Erfolgschancen eines derartigen Antrags wahrscheinlich nicht groß.
Das ist nicht richtig. Gerade bei Prüflingen mit Hörbeeinträchtigungen sind diese Situationen meistens tatsächlich offen.
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Muirne
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Muirne »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Das ist mir schon klar. Ich wollte damit durch die Blume sagen: Wenn man eine derartige Abwägung treffen kann, sind die Erfolgschancen eines derartigen Antrags wahrscheinlich nicht groß.
Das ist nicht richtig. Gerade bei Prüflingen mit Hörbeeinträchtigungen sind diese Situationen meistens tatsächlich offen.
Er meinte doch... Wenn er sich überlegen kann, was prüfungstechnisch für ihn vorteilhafter wäre und sich deshalb ggfs für die Gruppe entscheidet, kann der Leidensdruck und damit die Beeinträchtigung so groß nicht sein, dass es die Ausnahme rechtfertigt.

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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Lawster_2016 »

Wenn es schlichtweg deutliche Nachteile hat, alleine geprüft zu werden, ist die Frage, ob man sich eine Gruppenprüfung antut.
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Muirne
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Muirne »

Ich tue mir auch manchmal Sachen an. Um 6 oder 7 aufstehen zum Beispiel, obwohl ich kein Frühaufsteher bin. Anderen fällt das deutlich leichter als mir. Ist ja sogar wissenschaftlich belegt dass da unterschiede bestehen. Die Frage sollte doch nicht sein ob man sich was antun muss sondern ob man es kann. Und wenn man es kann dann ist die frage nicht ob man irgendwelche Anträge stellt, nur weil man auch das kann. Ich sag nichts dagegen wenn da ernsthafte Probleme bestehen, im Gegenteil, aber Prüfungstaktik hat da für mich nichts verloren.


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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Lawster_2016 »

Muirne hat geschrieben:Ich tue mir auch manchmal Sachen an. Um 6 oder 7 aufstehen zum Beispiel, obwohl ich kein Frühaufsteher bin. Anderen fällt das deutlich leichter als mir. Ist ja sogar wissenschaftlich belegt dass da unterschiede bestehen. Die Frage sollte doch nicht sein ob man sich was antun muss sondern ob man es kann. Und wenn man es kann dann ist die frage nicht ob man irgendwelche Anträge stellt, nur weil man auch das kann. Ich sag nichts dagegen wenn da ernsthafte Probleme bestehen, im Gegenteil, aber Prüfungstaktik hat da für mich nichts verloren.


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Aus meiner Sicht ist es absolut legitim aus den - auch hier negativ genannten - Gründen eine Einzelprüfung vermeiden zu wollen. Auch wenn sie aus gesundheitlichen Aspekten geboten wäre. Alleine schon wegen der enormen Wertigkeit der mündlichen Prüfung.
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Herr Anwalt »

Schwer zu sagen.
Die Sachlage wird sich wahrscheinlich je nach Prüfungskommission vollkommen unterschiedlich darstellen.

Beispiel:
In einer meiner 4 Examensprüfungen hatte mich ein Strafrechtler auf dem Kieker, der wirklich penetrant immer wieder dieselbe Frage gestellt hat und dem keine Antwort gefiel. Kurzum: Ich wusste gar nicht, was er wollte. Da war ich froh, als da irgendwann gewechselt werden musste. Bei so einem Typen kann es sich echt als übel erweisen, da allein zu sitzen.
In einer anderen Prüfung hatte ich hingegen das große Glück, dass sich meine Nebenkandidatin - obwohl gut vorbenotet - scheinbar gar nicht vorbereitet hatte und selbst einfachste Fragen nicht beantworten konnte. Dadurch konnte ich in dem Prüfungsteil glänzen. Blöd wäre dann gewesen, wenn dazwischen noch einer gesessen hätte.
Es ist tatsächlich häufig Zufall.
Wenn ich die Wahl hätte, würde ich mich persönlich lieber für eine Gruppe entscheiden, weil ich gerne mitdenke und Lösungen entwickle.
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Kasimir »

Muirne hat geschrieben:Ich tue mir auch manchmal Sachen an. Um 6 oder 7 aufstehen zum Beispiel, obwohl ich kein Frühaufsteher bin. Anderen fällt das deutlich leichter als mir. Ist ja sogar wissenschaftlich belegt dass da unterschiede bestehen. Die Frage sollte doch nicht sein ob man sich was antun muss sondern ob man es kann. Und wenn man es kann dann ist die frage nicht ob man irgendwelche Anträge stellt, nur weil man auch das kann. Ich sag nichts dagegen wenn da ernsthafte Probleme bestehen, im Gegenteil, aber Prüfungstaktik hat da für mich nichts verloren.


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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Muirne hat geschrieben:Er meinte doch... Wenn er sich überlegen kann, was prüfungstechnisch für ihn vorteilhafter wäre und sich deshalb ggfs für die Gruppe entscheidet, kann der Leidensdruck und damit die Beeinträchtigung so groß nicht sein, dass es die Ausnahme rechtfertigt.

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Ja, und das ist praktisch betrachtet eben falsch.
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Muirne hat geschrieben:Ich tue mir auch manchmal Sachen an. Um 6 oder 7 aufstehen zum Beispiel, obwohl ich kein Frühaufsteher bin. Anderen fällt das deutlich leichter als mir. Ist ja sogar wissenschaftlich belegt dass da unterschiede bestehen. Die Frage sollte doch nicht sein ob man sich was antun muss sondern ob man es kann. Und wenn man es kann dann ist die frage nicht ob man irgendwelche Anträge stellt, nur weil man auch das kann. Ich sag nichts dagegen wenn da ernsthafte Probleme bestehen, im Gegenteil, aber Prüfungstaktik hat da für mich nichts verloren.
Das ist jetzt aber schon ein bisschen unfair. Es gibt tatsächlich einen Bereich, in dem Prüflinge so erheblich eingeschränkt sind, dass auch nach amtsärztlicher Untersuchung eine Ausnahme für sie gemacht würde, in dem sie aber zugleich - unter Inkaufnahme aller Nachteile - imstande wären, die Prüfung unter den regulären Voraussetzungen über sich ergehen zu lassen.

Bei Hörgeschädigten, die auf Hörgeräte angewiesen sind, hat man diese Situation mit Blick auf die mündliche Prüfung immer wieder. Letztlich entscheiden sie dann tatsächlich im Wesentlichen selbst. (Natürlich muss aber überhaupt eine hinreichend gewichtige Einschränkung vorliegen.)

Dieses Exklusivitätsverhältnis, das ihr euch vorstellt, gibt es so einfach nicht immer. Genauso wenig wie bei der Arbeitsunfähigkeit.

Und man sollte das jetzt auch nicht mit "um 6 oder 7 aufstehen" vergleichen. Wir wissen einfach nicht, was beim TE Sache ist.
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Brainiac »

Muirne hat geschrieben:Und wenn man es kann dann ist die frage nicht ob man irgendwelche Anträge stellt, nur weil man auch das kann. Ich sag nichts dagegen wenn da ernsthafte Probleme bestehen, im Gegenteil, aber Prüfungstaktik hat da für mich nichts verloren.
Naja, es ist doch wie bei jedem anderen Antrag bei jeder anderen Behörde auch. Man betrachtet die rechtliche Seite (Erfolgsaussichten des Antrags, hier können wir nur (+) unterstellen) und die wirtschaftliche Seite (Was gewinne/verliere ich mit der Bewilligung?). Das dürfte doch gerade den rechtsberatenden Praktikern hier nicht ganz unbekannt sein. Das Examen hat viel mit Prüfungstaktik zu tun. Insofern halte ich die Frage des TE grds. nicht für illegitim.

Ich persönlich würde lieber in der Gruppe geprüft werden - aus dem von Kasimir genannten Grund der mglw. ansonsten bestehenden Tendenz zur Mitte. Wenn die Prüfer den Vergleich zu anderen Kandidaten haben, wird man sich mE (nur ein Gefühl, Empirie ist mir nicht bekannt) leichter abheben können. Wenn es ums Bestehen geht, würde ich hingegen die Einzelprüfung vorziehen.

Ansonsten gilt das bereits oben Gesagte: Nicht so lange grübeln, sondern lieber lernen.

Edit: Typos entfernt.
Zuletzt geändert von Brainiac am Montag 7. Mai 2018, 16:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Muirne »

Honigkuchenpferd hat geschrieben: Es gibt tatsächlich einen Bereich, in dem Prüflinge so erheblich eingeschränkt sind, dass auch nach amtsärztlicher Untersuchung eine Ausnahme für sie gemacht würde, in dem sie aber zugleich - unter Inkaufnahme aller Nachteile - imstande wären, die Prüfung unter den regulären Voraussetzungen über sich ergehen zu lassen.

Bei Hörgeschädigten, die auf Hörgeräte angewiesen sind, hat man diese Situation mit Blick auf die mündliche Prüfung immer wieder. Letztlich entscheiden sie dann tatsächlich im Wesentlichen selbst. (Natürlich muss aber überhaupt eine hinreichend gewichtige Einschränkung vorliegen.)

Dieses Exklusivitätsverhältnis, das ihr euch vorstellt, gibt es so einfach nicht immer. Genauso wenig wie bei der Arbeitsunfähigkeit.
Dem stimme ich zwar zu, aber der Gesamteindruck, den ich hier habe, ist eben ein anderer. Zumal es ja nicht um Hörschädigung geht, sondern um eine Soziophobie. Und da ist doch der Kernpunkt, ob man sich einer Gruppensituationen aussetzen kann. Dass man genau das, was man sonst aber auf keinen Fall kann, weshalb man eine komplette AG Befreiung braucht, plötzlich kann, wenn die Note evtl. ein bisschen besser werden könnte, ist zumindest ein Zeichen dafür, dass an der Soziophobie mit Aussicht auf Erfolg gearbeitet werden könnte und dass es sich womöglich lohnt, sich erstmal darauf zu konzentrieren.
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Lawster_2016 »

Du kennst die Problematik nicht, insofern kannst du derartige Schlussfolgerungen schlicht nicht treffen. Eine über maximal 2 Stunden gehende mündliche Prüfung ist ja wohl nicht mit Stundenlangen AGs zu vergleichen. Ich habe jetzt meine Meinung in dieser Sache gebildet.Deshalb kann hier jetzt geclosed/gelöscht werden.
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Also löschen auf keinen Fall. Diese Fragen stellen sich ja auch für andere.
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JulezLaw
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von JulezLaw »

Ich denke auch, dass es einen Unterschied gibt zwischen Situationen, die einmalig sind, und wiederkehrenden regelmäßigen AGs. Für Nichtbetroffene ist es idR einfach schwer bis gar nicht einzuschätzen. Beispiel: Ich hatte im Examen eine beträchtliche Zeitverlängerung, weil mir beim Schreiben die Finger luxieren, ich sie wieder einrenken muss und das mit wachsender Anstrengung immer öfter passiert mit entsprechenden Folgen (immer längere Pausen bis zum weiterschreiben erforderlich, immer langsameres Schreiben, Entzündungen usw.). War für nicht wenige nicht ohne weiteres nachvollziehbar, weil ich in den Übungen und im ExKK an der Uni auf die Verlängerung verzichtet habe. Die Belastung ist bei immer wiederkehrenden Situationen einfach nochmal eine völlig andere, und ich denke, das ist auch bei psychischen Erkrankungen ähnlich.

In Kürze: Ein Urteil, was erforderlich ist und wo man sich "zusammenreißen" sollte, steht einem Außenstehenden mE nicht zu. Deshalb entscheidet man das ja auch (glücklicherweise ;) ) nicht im Prüfungsamt, sondern der Amtsarzt zusammen mit dem Betroffenen.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
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Re: Mündliche Prüfung erstes Staatsexamen in Einzelprüfung

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Formal trift die Letztentscheidung, ob die Darlegungen plausibel und ausreichend sind, aber schon das (Landes-)Justizprüfungsamt.
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