Von welchem Freibetrag sprichst du genau; den der Übungsleiterpauschale iHv 2400€ nehme ich an? Das würde ja aber bedeuten, dass das Finanzamt die Korrektureinnahmen selbst dieser Pauschale automatisch zuordnet, was ich doch bezweifeln würde, wenn man es nicht zumindest einmal anspricht; ich denke eher sie würden es erstmal als Einkünfte aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit einordnen und damit wäre es im Steuerbescheid voll ausgewiesen. Oder man muss selbst aktiv werden und einmal einen 1-2-Zeiler dazu schreibt, wenn man seine Steuererklärung macht und auf die Übungsleiterpauschale hinweisen für den Betrag den die Uni für Korrekturtätigkeit ans Finanzamt übermittelt (wenn ich das selbst gar nirgendwo eintrage).Quantensprung hat geschrieben:Wenn man den Freibetrag überschreitet, findet es sich implizit wieder, indem die Summe, die den Freibetrag überschreitet, steuerlich berücksichtigt wird. Wenn man den Freibetrag nicht überschreitet, gibt es im Bescheid eigentlich keinen Raum, wo das aufgeführt werden könnte. Es ist zwar schon lange her, dass ich mal unter dem Freibetrag blieb, ich kann mich aber vage daran erinnern, mir genau diese Frage gestellt zu haben und im Bescheid nichts gefunden zu haben. Höchstens in den Erläuterungen könnte ich mir das vorstellen, aber welchen Mehrwert sollte das haben?Mich würde daher mal interessieren, ob es sich bei euch im Steuerbescheid dann wirklich wiederfindet; das müsste es dann ja.
Aus einigen Beiträgen habe ich rausgelesen, dass sie im Hinblick auf die Korrekturtätigkeit bzw deren Einnahmen eben gar nichts sagen in ihrer Steuererklärung: also weder Abrechnungen hinschicken noch das ganze in Anlage S eintragen. Da ich nicht davon ausgehe, dass der Sachbearbeiter automatisch sieht: "ahhh, Korrekturtätigkeitseinnahmen an der Uni iHv 1700€; na, das fällt ja unter die Übungsleiterpauschale und hat darum keine steuerliche relevanz" (so derart deutlich in Stein gemeißelt ist das ja dann doch nicht) gehe ich vielmehr davon aus, dass es bei einigen entweder im Steuerbescheid bei Einkünften aus selbständiger Arbeit auftaucht (auch wenn unter dem Freibetrag) oder aber, dass die Einkünfte von der Uni vllt. doch nicht immer ans Finanzamt übermittelt werden oder manche einfach Glück haben, weil man insofern doch nur ein kleiner Fisch ist mit dem sich die Sachbearbeiter nicht länger als notwendig befassen (wollen);gerade wenn auch sonstige Einkünfte nicht exorbitant vorhanden sind.