NSU-Prozess
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- batman
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Re: NSU-Prozess
Die ursprüngliche Verteidigung hat ihre Mandatin offenbar dahingehend instruiert, in der Hauptverhandlung keinerlei Gefühlsregung zu zeigen und jeglichen Blickkontakt zu allen anderen Prozessbeteiligten zu vermeiden.
Diese Taktik kann man sicher wählen, aber ich halte sie in diesem Verfahren mit 5 Jahren und mehr als 400 Hauptverhandlungtagen Dauer für verfehlt. Wenn es stimmt, was Zschäpes neue Verteidiger vortragen, war sie dieser Taktik psychisch nicht gewachsen und hat sie auch nicht durchgestanden. Sie wird ihr in den bisherigen Plädoyes als Gefühlskälte und fehlendes Einfühlungsvermögen vorgeworfen. Ob dergleichen auch revisionssicher festgestellt wird, ist natürlich eine andere Frage.
Diese Taktik kann man sicher wählen, aber ich halte sie in diesem Verfahren mit 5 Jahren und mehr als 400 Hauptverhandlungtagen Dauer für verfehlt. Wenn es stimmt, was Zschäpes neue Verteidiger vortragen, war sie dieser Taktik psychisch nicht gewachsen und hat sie auch nicht durchgestanden. Sie wird ihr in den bisherigen Plädoyes als Gefühlskälte und fehlendes Einfühlungsvermögen vorgeworfen. Ob dergleichen auch revisionssicher festgestellt wird, ist natürlich eine andere Frage.
- immer locker bleiben
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Re: NSU-Prozess
So weit ich weiß, muss in Deutschland ein Urteil immer noch auf die Verletzung einer Strafnorm gestützt werden.batman hat geschrieben:Die ursprüngliche Verteidigung hat ihre Mandatin offenbar dahingehend instruiert, in der Hauptverhandlung keinerlei Gefühlsregung zu zeigen und jeglichen Blickkontakt zu allen anderen Prozessbeteiligten zu vermeiden.
Diese Taktik kann man sicher wählen, aber ich halte sie in diesem Verfahren mit 5 Jahren und mehr als 400 Hauptverhandlungtagen Dauer für verfehlt. Wenn es stimmt, was Zschäpes neue Verteidiger vortragen, war sie dieser Taktik psychisch nicht gewachsen und hat sie auch nicht durchgestanden. Sie wird ihr in den bisherigen Plädoyes als Gefühlskälte und fehlendes Einfühlungsvermögen vorgeworfen. Ob dergleichen auch revisionssicher festgestellt wird, ist natürlich eine andere Frage.
Ob es wirklich die Empfehlung der Verteidigung war, keinerlei Regung zu zeigen, ist genau wodurch belegt? Angesichts der äußerst dünnen Beweislage für eine Beteiligung Zschäpes als Mittäterin war die Empfehlung, keinerlei Aussage zu tätigen, als Verteidigungsstrategie genau richtig.
- batman
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Re: NSU-Prozess
Die Feststellungen zur Person und Persönlichkeit der Angeklagten sowie das psychiatrische Gutachten sind nicht allein für einen eventuellen Schuldspruch relevant.immer locker bleiben hat geschrieben:So weit ich weiß, muss in Deutschland ein Urteil immer noch auf die Verletzung einer Strafnorm gestützt werden.
Das hat der Verteidiger Borchert für seine Mandantin erklärt.immer locker bleiben hat geschrieben:Ob es wirklich die Empfehlung der Verteidigung war, keinerlei Regung zu zeigen, ist genau wodurch belegt?
Ich meinte auch nicht eine Aussage zur Sache.immer locker bleiben hat geschrieben:Angesichts der äußerst dünnen Beweislage für eine Beteiligung Zschäpes als Mittäterin war die Empfehlung, keinerlei Aussage zu tätigen, als Verteidigungsstrategie genau richtig.
- immer locker bleiben
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Re: NSU-Prozess
Ob's wirklich stimmt, steht auf einem anderen Blatt.batman hat geschrieben:Das hat der Verteidiger Borchert für seine Mandantin erklärt.immer locker bleiben hat geschrieben:Ob es wirklich die Empfehlung der Verteidigung war, keinerlei Regung zu zeigen, ist genau wodurch belegt?
Ich würd's umgekehrt sehen, eigentlich waren die drei auf einem guten Weg. Dass die Mandantin freidrehen würde, kann man ja nun nicht vorhersehen. Und Borcherts erste Auftritte waren für die Verteidigung mindestens ebenso katastrophal, ich habe allerdings den Prozess zuletzt nicht so genau verfolgt.
- immer locker bleiben
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Re: NSU-Prozess
Lebenslange Haftstrafe und besonders schwere Schuld ...
http://www.tagesschau.de/newsticker/nsu-prozess-urteil-zschaepe-101.html#Oezdemir-Urteil-gesprochen-keinSchlussstrich (Verwaister Link automatisch entfernt)
... auf die Begründung der Mittäterschaft dürfen wir gespannt sein.
http://www.tagesschau.de/newsticker/nsu-prozess-urteil-zschaepe-101.html#Oezdemir-Urteil-gesprochen-keinSchlussstrich (Verwaister Link automatisch entfernt)
... auf die Begründung der Mittäterschaft dürfen wir gespannt sein.
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Re: NSU-Prozess
ja, gespannt.
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Re: NSU-Prozess
Die mündliche Urteilsbegründung ist noch nicht zu Ende vorgetragen, da wissen es in den Medien schon alle besser...
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Re: NSU-Prozess
Jetzt in der ARD: Reportage über Heer, Stahl, Sturm.
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Re: NSU-Prozess
Überzeugend ist meiner Meinung nach anders.https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2018/79.php hat geschrieben:Zur Überzeugung des Senats steht überdies fest, dass die Hauptangeklagte Mittäterin der abgeurteilten Mordtaten, Raubüberfälle und Bombenattentate gewesen ist. Der Senat schließt dies insbesondere aus dem Umstand, dass die verübten Taten politisch motiviert waren, wobei nach dem gemeinsamen Tatplan von vornherein beabsichtigt war, ein Bekennervideo erst im Falle des Auffliegens zu veröffentlichen. Ferner war nach dem gemeinsamen Tatplan beabsichtigt, in diesem Fall sämtliche Beweismittel zu vernichten. Aus diesem Grund übernahm die Hauptangeklagte die Aufgabe, sich während der Tatausführungen im Bereich der konspirativen Wohnung aufzuhalten, damit von ihr alle Beweismittel durch Brandlegung vernichtet werden können. Zudem sollte sie das Bekennervideo veröffentlichen, weil nur in diesem Fall das gemeinsame politisch-ideologische Ziel der Mordtaten zu erreichen war. Dem NSU kam es nämlich nach den Feststellungen des Senats darauf an, durch die Veröffentlichung des Videos ausländische Bevölkerungsschichten in Angst und Schrecken zu versetzen.
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Re: NSU-Prozess
Mmh ja. Selbst wenn man die getroffenen Feststellungen als richtig unterstellt - ein "In den Händen halten" der Tatausführung sieht m.E. anders aus. Auf die Revision darf man gespannt sein.
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Re: NSU-Prozess
Das war ja auch die Frage, die ich mir gestellt habe. Hat man irgendwelche Tatbeiträge im Vorfeld, die man objektiv nachweisen kann. Waffen besorgt, bei der Planung involviert gewesen, etc.?
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Re: NSU-Prozess
Auch eher eine Beihilfehandlung, oder?
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Re: NSU-Prozess
Ist nach der Rechtsprechung ja auch nicht notwendig, sondern allenfalls Indiz für die Mittäterschaft.
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