Hallo zusammen,
vermutlich ist meine nachfolgende Frage ziemlich trivial. Allerdings konnte ich bislang weder auf auf den einschlägigen Kammerseiten noch bei google eine sofortige Antwort herausfinden.
Und zwar würde ich gerne wissen, wie man die erstmalige Anwaltszulassung beantragt, wenn man diese erst zukünftig, dh ab einem bestimmten Monat beantragt. Also wenn man zB ab Dezember in einer Kanzlei erstmalig als RA tätig wird, wie geht man am Besten vor? Auf dem Anmeldebogen der RAK kann man nämlich keinen Zulassungsbeginn angeben. Wie sollte man als Berufseinsteiger also üblicherweise vorgehen? Den Antrag einen Monat vorher stellen oder erst im Monat in dem man tatsächlich beginnt (dann allerdings ja Verzögerung).
Vielen Dank für die Infos!
Anwaltszulassung ab bestimmtem Monat
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Re: Anwaltszulassung ab bestimmtem Monat
Ruf doch bei der jeweiligen Kammer an, die werden es dir wohl am besten beantworten können.
Im Übrigen kannst du den Antrag auch stellen und dann einfach die Vereidigung verschieben.
Im Übrigen kannst du den Antrag auch stellen und dann einfach die Vereidigung verschieben.
- Trente Steele82
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Re: Anwaltszulassung ab bestimmtem Monat
Hier wird die Zulassung üblicherweise mit Dienstantritt beantragt (auch wegen der Gemeinschaftsversicherung) und dann ist man irgendwann Anwalt. Dazwischen arbeitet man ganz normal, ohne formal als Anwalt aufzutreten.
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)