Bei Auflösung einer GbR können die selbstständigen Ansprüche im Verhältnis Gesellschafter-GbR (usw.) nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Stattdessen handelt es sich lediglich um unselbsständige Rechnungsposten.
Diese Konstellation ist unter dem Schlagwort "Durchsetzungssperre" bekannt.
Meine Frage lautet aber: steht diese Durchsetzungssperre der Zulässigkeit oder der Begründetheit der Klage entgegen?
- Nach meinem Gefühl würde ich ganz klar sagen: der Begründetheit. Die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs ist immerhin eine Frage derselben.
- die Rspr. sagt dazu (meines Wissens) leider fast gar nichts, stattdessen heißt es meist nur "die Durchsetzungssperre steht dem Anspruch des Klägers (nicht) entgegen".
- häufig ist es auch irrelevant, da jedenfalls die Umdeutung des Leistungs- in einen Feststellungsantrag möglich ist (analog § 140 BGB)
--> Grund meiner Frage ist v.a., dass ich in einem Urteil (LG) gelesen habe, die Klage sei wg. der Durchsetzungssperre bereits unzulässig, was mir aber falsch vorkommt.
Ideen? Vielen Dank!
GbR - Durchsetzungssperre - Klage unzulässig oder unbegründet?
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Re: GbR - Durchsetzungssperre - Klage unzulässig oder unbegründet?
Die Klage ist zulässig, aber unbegründet ("derzeit" unbegründet, schreibt die Rspr. zuweilen), vgl. etwa BGH II ZR 111/92; BGH II ZR 231/93; BGH II ZR 6/99; OLG Köln 15 U 141/15.