Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
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Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
Hallo zusammen,
angenommen Frau A und Herr B lassen sich scheiden. Frau A hat einige Jahre zuvor ein Haus von ihrem Vater geschenkt bekommen (Schenkung). Fällt dieses Haus nun in die Zugewinngemeinschaft (hoffe das ist der richtige Begriff dafür) ? Also wird bei einer Scheidung dieses Haus von Frau A zu ihrem Vermögen gezählt?
angenommen Frau A und Herr B lassen sich scheiden. Frau A hat einige Jahre zuvor ein Haus von ihrem Vater geschenkt bekommen (Schenkung). Fällt dieses Haus nun in die Zugewinngemeinschaft (hoffe das ist der richtige Begriff dafür) ? Also wird bei einer Scheidung dieses Haus von Frau A zu ihrem Vermögen gezählt?
- Tibor
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Re: Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
§ 1374 Abs 2. BGB
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Re: Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
Man kann es sich auch logisch herleiten:
Der Grund für den Zugewinnausgleich ist die Idee des Gesetzgebers, dass beide Ehegatten am gemeinsam in der Ehe erwirtschafteten Vermögen partizipieren sollen. Der Zugewinn kommt aus einer Zeit, in der die klassische Hausfrauenehe en vogue war. Papa geht arbeiten, Mutti hält zuhause den Laden zusammen, was Papa den Rücken freihält.
In der Regel wurde Papa dann reich und Frau blieb arm. Deshalb sollte sie belohnt werden, weil es sozusagen zusammen erwirtschaftet wurde.
Wenn aber etwas geerbt wird, oder geschenkt wird, dann wurde es nicht erwirtschaftet, sondern es ist demjenigen der es bekommt einfach vom Schenker, Erblasser zugewandt worden aus besonderer Verbundenheit. Damit hat die Ehe nicht dazu beigetragen, dass das Vermögen vermehrt wurde und damit fällt es nicht in den Zugewinn, bzw. wird in das Anfangsvermögen gerechnet.
Der Grund für den Zugewinnausgleich ist die Idee des Gesetzgebers, dass beide Ehegatten am gemeinsam in der Ehe erwirtschafteten Vermögen partizipieren sollen. Der Zugewinn kommt aus einer Zeit, in der die klassische Hausfrauenehe en vogue war. Papa geht arbeiten, Mutti hält zuhause den Laden zusammen, was Papa den Rücken freihält.
In der Regel wurde Papa dann reich und Frau blieb arm. Deshalb sollte sie belohnt werden, weil es sozusagen zusammen erwirtschaftet wurde.
Wenn aber etwas geerbt wird, oder geschenkt wird, dann wurde es nicht erwirtschaftet, sondern es ist demjenigen der es bekommt einfach vom Schenker, Erblasser zugewandt worden aus besonderer Verbundenheit. Damit hat die Ehe nicht dazu beigetragen, dass das Vermögen vermehrt wurde und damit fällt es nicht in den Zugewinn, bzw. wird in das Anfangsvermögen gerechnet.
- Kroate
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Re: Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
Das Gegenbeispiel ist der Lottogewinn, der quasi hart von beiden Eheleuten erarbeitet wurde und damit in den Zugewinnausgleich fällt.
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- Tibor
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Re: Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
Wenn er nicht ohnehin von der Ehegatten-Innengesellschaft erzielt wurde ...
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Re: Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
Wenn wir hier schon Rechtsberatung machen, sollte man der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass die hart erarbeitete Steigerung des Bodenwerts ebenfalls ausgleichspflichtig ist.
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- Fossil
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Re: Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
Aber echt mal....Ich hab auch eine Sache, die mich privat drückt. Darf ich hier dann auch um Rechtsberatung ersuchen?
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Re: Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
Was hast du denn wieder angestellt?
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- Fossil
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Re: Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
Nichts aus dem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht
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- Tibor
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Re: Scheidung: Schenkung und Zugewinn?
Geschlossen.
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