Hallo zusammen,
wenn ein Sozialhilfeempfänger eine Wohnung mietet und bei ihm sein Kind für sagen wir mal 7,5 Monate einzieht, soll das Sozialamt seine Miete für den letzten, also achten Monat im vollen Umfang kürzen oder nur für einen halben Monat? Meine Frage bezieht sich generell auf die Situation, wenn einer nicht bis zum Ende eines Monats bei einem Sozialhilfeempfänger bleibt. Nach meiner Logik soll das Amt nur für den halben Monat kürzen, denn der eingezogener ja nur einen halben Monat da bleibt, also seinen Teil nicht für den ganzen Monat bezahlen muss, oder?
Danke
Anteilig berücksichtigte Miete beim Bezug von Sozialhilfe
Moderator: Verwaltung
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Re: Anteilig berücksichtigte Miete beim Bezug von Sozialhilfe
Du gibst auch nicht auf, oder?
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Re: Anteilig berücksichtigte Miete beim Bezug von Sozialhilfe
Ich wäre schon wieder fast so gutmütig gewesen, die Frage zu beantworten, weil wir so selten sozialrechtliche Fragen gestellt bekommen. Aber Julez ist streng und wertet nicht nur Hausarbeiten herab, sondern vereitelt auch die unzulässige Rechtsberatung.
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Re: Anteilig berücksichtigte Miete beim Bezug von Sozialhilfe
Ich bin aber auch einfach ein schlechter Mensch
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Re: Anteilig berücksichtigte Miete beim Bezug von Sozialhilfe
Sind das nicht alle gute Juristen?
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Re: Anteilig berücksichtigte Miete beim Bezug von Sozialhilfe
Nawww, jetzt bin ich wieder glücklich! <3
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Re: Anteilig berücksichtigte Miete beim Bezug von Sozialhilfe
Sozialrecht machst Du also auch. Richtiger TausendsassaHonigkuchenpferd hat geschrieben: ↑Samstag 6. Oktober 2018, 20:42 Ich wäre schon wieder fast so gutmütig gewesen, die Frage zu beantworten, weil wir so selten sozialrechtliche Fragen gestellt bekommen. Aber Julez ist streng und wertet nicht nur Hausarbeiten herab, sondern vereitelt auch die unzulässige Rechtsberatung.
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